Berechnet den pfändbaren und unpfändbaren Teil Ihres monatlichen Nettogehalts nach der aktuellen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO). Für Arbeitnehmer in Deutschland.
Verzugszinsen in Deutschland berechnen
Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, steht dem Gläubiger neben dem eigentlichen Forderungsbetrag auch ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Diese Zinsen sollen den entgangenen Nutzen ausgleichen und sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Höhe der Zinsen hängt vom Basiszinssatz, dem Schuldnertyp (Verbraucher oder Unternehmen) und der Dauer des Zahlungsverzugs ab.
Rechtsgrundlage: § 288 BGB
§ 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt die Verzugszinsen für Geldforderungen fest. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus dem sogenannten Basiszinssatz und einem gesetzlichen Zuschlag:
- Für Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte.
- Für Unternehmen (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) bekannt gegeben und orientiert sich an den Marktzinsen. Er ist ein Referenzzinssatz für die gesamte Wirtschaft.
Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Verzugsbeginn bestimmen: Verzug beginnt am Tag nach dem vereinbarten Fälligkeitsdatum (§ 286 BGB). Eine Mahnung ist oft nicht nötig, wenn das Fälligkeitsdatum kalendermäßig bestimmt ist.
- Verzugsdauer ermitteln: Zählen Sie die Tage vom Verzugsbeginn bis zum Tag der Berechnung (z.B. heute). Jeder volle Tag zählt.
- Zinssatz festlegen: Addieren Sie zum aktuellen Basiszinssatz die entsprechenden Zusatzpunkte (5 oder 9). Das Ergebnis ist der jährliche Verzugszinssatz.
- Täglichen Zinssatz berechnen: Teilen Sie den jährlichen Zinssatz durch 360 (kaufmännische Zinsmethode mit 30 Tagen pro Monat).
- Zinsgrundlage ermitteln: Von der ursprünglichen Forderung werden bereits geleistete Teilzahlungen während des Verzugs abgezogen. Nur der verbleibende Betrag verzinst sich weiter.
- Zinsen berechnen: Multiplizieren Sie die Zinsgrundlage mit dem täglichen Zinssatz (in Prozent) und der Anzahl der Verzugstage.
- Mindestpauschale prüfen: Bei Forderungen zwischen Unternehmen beträgt der Zinsanspruch mindestens 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese Regel gilt nicht für Verbraucher.
Beispiel: Verzugszinsen für eine Privatperson
Eine Rechnung über 1.200 € wurde am 15. März 2026 fällig. Der Schuldner ist eine Privatperson (Verbraucher). Am 30. April 2026 möchte der Gläubiger die Verzugszinsen berechnen. Der Basiszinssatz beträgt 4,12% p.a. (1. Halbjahr 2026).
- Verzugstage: 46 Tage (vom 16.03. bis 30.04.).
- Zinssatz p.a.: 4,12% + 5% = 9,12%.
- Täglicher Zinssatz: 9,12% / 360 = 0,025333%.
- Zinsen: 1.200 € * 0,025333% * 46 = 1.200 € * 0,00025333 * 46 ≈ 13,98 €.
Der Gläubiger kann somit 1.213,98 € fordern.
Beispiel: Verzugszinsen für ein Unternehmen mit Teilzahlung
Ein Unternehmen schuldet 800 €, fällig am 10. Januar 2026. Am 15. Februar 2026 zahlt es 300 €. Am 1. März 2026 wird der endgültige Zinsbetrag berechnet. Der Schuldner ist ein anderes Unternehmen (B2B).
- Gesamtverzugstage bis 1. März: 50 Tage (11.01. bis 01.03.).
- Zinsgrundlage für erste Periode (11.01. bis 14.02.): 800 € für 35 Tage.
- Zinsgrundlage für zweite Periode (15.02. bis 01.03.): 500 € für 15 Tage.
- Zinssatz p.a.: 4,12% + 9% = 13,12%. Täglich: 13,12% / 360 = 0,036444%.
- Zinsen Periode 1: 800 € * 0,00036444 * 35 ≈ 10,20 €.
- Zinsen Periode 2: 500 € * 0,00036444 * 15 ≈ 2,73 €.
- Gesamtzinsen: 10,20 € + 2,73 € = 12,93 €.
Die Gesamtforderung beträgt 500 € (Rest) + 12,93 € = 512,93 €.
Beispiel: B2B-Kleinstforderung mit Mindestpauschale
Eine Rechnung über 30 € an ein Unternehmen war am 1. Juli 2026 fällig. Am 20. Oktober 2026 (111 Verzugstage) wird berechnet. Der Basiszinssatz ist 4,12% p.a.
- Zinssatz p.a.: 4,12% + 9% = 13,12%. Täglich: 13,12% / 360 ≈ 0,036444%.
- Rohzinsen: 30 € * 0,00036444 * 111 ≈ 1,21 €.
- Da es sich um eine B2B-Forderung handelt, gilt die Mindestpauschale von 40 €. Da 1,21 € < 40 €, betragen die geschuldeten Verzugszinsen 40 €.
Die Gesamtforderung beträgt 30 € + 40 € = 70 €.
Besonderheiten bei Geschäftskunden (B2B)
Im Geschäftsverkehr gelten zwei wichtige Besonderheiten:
- Höherer Zuschlag: Der Zuschlag beträgt 9 Prozentpunkte, der Zinssatz ist also deutlich höher. Dies spiegelt das höhere Risiko und die üblichen Finanzierungskosten im Geschäftsleben wider.
- Mindestpauschale: Beträgt die verzugsbehaftete Forderung weniger als 40 €, so sind pauschal 40 € an Verzugszinsen geschuldet. Diese Pauschale ist ein Mindestbetrag; wenn die berechneten Zinsen höher sind, gelten diese. Dies soll den administrativen Aufwand für die Geltendmachung kleiner Beträge abdecken.
Häufige Fragen und Fallstricke
Darf ich Verzugszinsen auch rückwirkend für mehrere Jahre berechnen? Grundsätzlich ja, aber beachten Sie die regelmäßige dreijährige Verjährung von Zinsansprüchen (§ 195 BGB). Der Anspruch auf Verzugszinsen verjährt separat vom Hauptanspruch.
Was ist, wenn mein Schuldner im Ausland sitzt? Für grenzüberschreitende Forderungen kann anderes Recht gelten. Dieser Rechner gilt für reine Inlandsfälle nach deutschem Recht.
Kann ich höhere Zinsen vereinbaren? Ja, vertraglich können höhere Verzugszinsen vereinbart werden. Die gesetzlichen Zinsen nach § 288 BGB gelten jedoch automatisch, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Muss ich den Basiszinssatz manuell aktualisieren? Der Rechner verwendet den letzten offiziell bekanntgegebenen Wert. Da sich dieser halbjährlich ändert, sollten Sie für besonders aktuelle Berechnungen den Wert auf der Website der Bundesbank prüfen und gegebenenfalls als Eingabe anpassen.
Welches Dokument sollten Sie verwenden?
Um die Zahlung formal einzufordern und die berechneten Verzugszinsen geltend zu machen, ist eine Zahlungserinnerung oder Mahnung das richtige Dokument. Darin können Sie den offenen Betrag, das Fälligkeitsdatum, die Verzugstage und die berechneten Zinsen klar aufführen und eine neue Zahlungsfrist setzen. Eine schriftliche Mahnung schafft zudem Beweissicherheit für den eingetretenen Verzug. Für wiederholte oder besonders dringende Fälle kann auch eine außergerichtliche Aufforderung mit Fristsetzung sinnvoll sein. Im Mietrecht oder bei Gehaltsforderungen gibt es spezialisierte Mahnschreiben, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.