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Verzugszinsrechner

Berechnen Sie die Verzugszinsen für eine offene Forderung nach deutschem Recht (§ 288 BGB) für Verbraucher oder Unternehmen.

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Der offene Rechnungsbetrag, für den Verzugszinsen berechnet werden sollen.

Das Datum, an dem die Zahlung ursprünglich fällig war.

Das Datum, bis zu dem die Zinsen berechnet werden sollen (z.B. heute).

Handelt es sich um eine Privatperson (Verbraucher) oder ein Unternehmen (B2B)?

Gesamtbetrag aller bereits geleisteten Teilzahlungen auf diese Forderung während des Verzugszeitraums. Geben Sie 0 ein, wenn keine Teilzahlungen geleistet wurden.

Ergebnis

Verzugszinsen 7,60 €

Die geschuldeten Verzugszinsen. Bei B2B-Forderungen beträgt die Mindestpauschale 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).

So wird gerechnet

Verzugsbeginn Der Tag nach dem Fälligkeitsdatum (§ 286 BGB).
2. September 2026
Verzugstage Anzahl der Tage im Verzug (vom Tag nach dem Fälligkeitsdatum bis einschließlich Berechnungsdatum).
30 Tage
Aktueller Basiszinssatz (p.a.) Der Basiszinssatz für das laufende Halbjahr. Er wird am 1. Januar und 1. Juli von der Bundesbank angepasst.
4,12 %
Zusätzliche Punkte (p.a.) Zuschlag zum Basiszinssatz: 5 Punkte für Verbraucher, 9 Punkte für Unternehmen (§ 288 BGB).
5
Verzugszinssatz (p.a.) Jährlicher Zinssatz für die Berechnung.
9,12 %
Zinsberechnungsgrundlage Der verzugsbehaftete Betrag nach Abzug von Teilzahlungen.
1.000,00 €
Gesamtforderung (inkl. Zinsen) Der offene Betrag zuzüglich der berechneten Verzugszinsen.
1.007,60 €
Bitte beachten
  • Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Der Rechner verwendet den letzten veröffentlichten Wert (1. Halbjahr 2026). Für aktuelle Berechnungen prüfen Sie bitte die Website der Deutschen Bundesbank.
  • Verzugszinsen sind erst ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum geschuldet (§ 286 BGB).
  • Bei Forderungen zwischen Unternehmen (B2B) beträgt der Zinsanspruch mindestens 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
  • Die Berechnung erfolgt nach der kaufmännischen Methode (30/360 Tage).

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Zahlungserinnerung/Mahnung
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Verzugszinsen in Deutschland berechnen

Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, steht dem Gläubiger neben dem eigentlichen Forderungsbetrag auch ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Diese Zinsen sollen den entgangenen Nutzen ausgleichen und sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Höhe der Zinsen hängt vom Basiszinssatz, dem Schuldnertyp (Verbraucher oder Unternehmen) und der Dauer des Zahlungsverzugs ab.

Rechtsgrundlage: § 288 BGB

§ 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt die Verzugszinsen für Geldforderungen fest. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus dem sogenannten Basiszinssatz und einem gesetzlichen Zuschlag:

  • Für Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte.
  • Für Unternehmen (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) bekannt gegeben und orientiert sich an den Marktzinsen. Er ist ein Referenzzinssatz für die gesamte Wirtschaft.

Wie werden Verzugszinsen berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Verzugsbeginn bestimmen: Verzug beginnt am Tag nach dem vereinbarten Fälligkeitsdatum (§ 286 BGB). Eine Mahnung ist oft nicht nötig, wenn das Fälligkeitsdatum kalendermäßig bestimmt ist.
  2. Verzugsdauer ermitteln: Zählen Sie die Tage vom Verzugsbeginn bis zum Tag der Berechnung (z.B. heute). Jeder volle Tag zählt.
  3. Zinssatz festlegen: Addieren Sie zum aktuellen Basiszinssatz die entsprechenden Zusatzpunkte (5 oder 9). Das Ergebnis ist der jährliche Verzugszinssatz.
  4. Täglichen Zinssatz berechnen: Teilen Sie den jährlichen Zinssatz durch 360 (kaufmännische Zinsmethode mit 30 Tagen pro Monat).
  5. Zinsgrundlage ermitteln: Von der ursprünglichen Forderung werden bereits geleistete Teilzahlungen während des Verzugs abgezogen. Nur der verbleibende Betrag verzinst sich weiter.
  6. Zinsen berechnen: Multiplizieren Sie die Zinsgrundlage mit dem täglichen Zinssatz (in Prozent) und der Anzahl der Verzugstage.
  7. Mindestpauschale prüfen: Bei Forderungen zwischen Unternehmen beträgt der Zinsanspruch mindestens 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese Regel gilt nicht für Verbraucher.

Beispiel: Verzugszinsen für eine Privatperson

Eine Rechnung über 1.200 € wurde am 15. März 2026 fällig. Der Schuldner ist eine Privatperson (Verbraucher). Am 30. April 2026 möchte der Gläubiger die Verzugszinsen berechnen. Der Basiszinssatz beträgt 4,12% p.a. (1. Halbjahr 2026).

  • Verzugstage: 46 Tage (vom 16.03. bis 30.04.).
  • Zinssatz p.a.: 4,12% + 5% = 9,12%.
  • Täglicher Zinssatz: 9,12% / 360 = 0,025333%.
  • Zinsen: 1.200 € * 0,025333% * 46 = 1.200 € * 0,00025333 * 46 ≈ 13,98 €.

Der Gläubiger kann somit 1.213,98 € fordern.

Beispiel: Verzugszinsen für ein Unternehmen mit Teilzahlung

Ein Unternehmen schuldet 800 €, fällig am 10. Januar 2026. Am 15. Februar 2026 zahlt es 300 €. Am 1. März 2026 wird der endgültige Zinsbetrag berechnet. Der Schuldner ist ein anderes Unternehmen (B2B).

  • Gesamtverzugstage bis 1. März: 50 Tage (11.01. bis 01.03.).
  • Zinsgrundlage für erste Periode (11.01. bis 14.02.): 800 € für 35 Tage.
  • Zinsgrundlage für zweite Periode (15.02. bis 01.03.): 500 € für 15 Tage.
  • Zinssatz p.a.: 4,12% + 9% = 13,12%. Täglich: 13,12% / 360 = 0,036444%.
  • Zinsen Periode 1: 800 € * 0,00036444 * 35 ≈ 10,20 €.
  • Zinsen Periode 2: 500 € * 0,00036444 * 15 ≈ 2,73 €.
  • Gesamtzinsen: 10,20 € + 2,73 € = 12,93 €.

Die Gesamtforderung beträgt 500 € (Rest) + 12,93 € = 512,93 €.

Beispiel: B2B-Kleinstforderung mit Mindestpauschale

Eine Rechnung über 30 € an ein Unternehmen war am 1. Juli 2026 fällig. Am 20. Oktober 2026 (111 Verzugstage) wird berechnet. Der Basiszinssatz ist 4,12% p.a.

  • Zinssatz p.a.: 4,12% + 9% = 13,12%. Täglich: 13,12% / 360 ≈ 0,036444%.
  • Rohzinsen: 30 € * 0,00036444 * 111 ≈ 1,21 €.
  • Da es sich um eine B2B-Forderung handelt, gilt die Mindestpauschale von 40 €. Da 1,21 € < 40 €, betragen die geschuldeten Verzugszinsen 40 €.

Die Gesamtforderung beträgt 30 € + 40 € = 70 €.

Besonderheiten bei Geschäftskunden (B2B)

Im Geschäftsverkehr gelten zwei wichtige Besonderheiten:

  • Höherer Zuschlag: Der Zuschlag beträgt 9 Prozentpunkte, der Zinssatz ist also deutlich höher. Dies spiegelt das höhere Risiko und die üblichen Finanzierungskosten im Geschäftsleben wider.
  • Mindestpauschale: Beträgt die verzugsbehaftete Forderung weniger als 40 €, so sind pauschal 40 € an Verzugszinsen geschuldet. Diese Pauschale ist ein Mindestbetrag; wenn die berechneten Zinsen höher sind, gelten diese. Dies soll den administrativen Aufwand für die Geltendmachung kleiner Beträge abdecken.

Häufige Fragen und Fallstricke

Darf ich Verzugszinsen auch rückwirkend für mehrere Jahre berechnen? Grundsätzlich ja, aber beachten Sie die regelmäßige dreijährige Verjährung von Zinsansprüchen (§ 195 BGB). Der Anspruch auf Verzugszinsen verjährt separat vom Hauptanspruch.

Was ist, wenn mein Schuldner im Ausland sitzt? Für grenzüberschreitende Forderungen kann anderes Recht gelten. Dieser Rechner gilt für reine Inlandsfälle nach deutschem Recht.

Kann ich höhere Zinsen vereinbaren? Ja, vertraglich können höhere Verzugszinsen vereinbart werden. Die gesetzlichen Zinsen nach § 288 BGB gelten jedoch automatisch, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Muss ich den Basiszinssatz manuell aktualisieren? Der Rechner verwendet den letzten offiziell bekanntgegebenen Wert. Da sich dieser halbjährlich ändert, sollten Sie für besonders aktuelle Berechnungen den Wert auf der Website der Bundesbank prüfen und gegebenenfalls als Eingabe anpassen.

Welches Dokument sollten Sie verwenden?

Um die Zahlung formal einzufordern und die berechneten Verzugszinsen geltend zu machen, ist eine Zahlungserinnerung oder Mahnung das richtige Dokument. Darin können Sie den offenen Betrag, das Fälligkeitsdatum, die Verzugstage und die berechneten Zinsen klar aufführen und eine neue Zahlungsfrist setzen. Eine schriftliche Mahnung schafft zudem Beweissicherheit für den eingetretenen Verzug. Für wiederholte oder besonders dringende Fälle kann auch eine außergerichtliche Aufforderung mit Fristsetzung sinnvoll sein. Im Mietrecht oder bei Gehaltsforderungen gibt es spezialisierte Mahnschreiben, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?

Verzugszinsen sind ab dem Tag nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum der Zahlung geschuldet, sofern der Schuldner in Verzug ist (§ 286 BGB). Eine Mahnung ist oft entbehrlich, wenn das Datum kalendermäßig bestimmt ist.

Welcher Zinssatz gilt für meine Forderung?

Das hängt davon ab, ob Ihr Schuldner eine Privatperson (Verbraucher) oder ein Unternehmen ist. Für Verbraucher gilt Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte, für Unternehmen Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB).

Wo finde ich den aktuellen Basiszinssatz?

Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und 1. Juli auf ihrer Website. Der Rechner verwendet den letzten offiziell bekanntgegebenen Wert (1. Halbjahr 2026). Für präzise aktuelle Berechnungen sollten Sie dort nachsehen.

Was passiert, wenn der Schuldner während des Verzugs einen Teilbetrag zahlt?

Der gezahlte Teilbetrag mindert sofort die verzugsbehaftete Forderung (Zinsgrundlage). Für die verbleibende Restsumme und die verbleibende Zeit werden Zinsen berechnet. Eine Neuberechnung ist notwendig.

Gilt die 40-€-Pauschale auch für Verbraucher?

Nein. Die Mindestpauschale von 40 € für Forderungen unter 40 € gilt ausschließlich für den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen (§ 288 Abs. 5 BGB). Bei Verbrauchern werden die Zinsen stets exakt berechnet.

Kann ich Verzugszinsen auch ohne vorherige Mahnung verlangen?

Grundsätzlich setzt der Zahlungsverzug eine Mahnung voraus, es sei denn, die Zahlung ist kalendermäßig bestimmt (z.B. durch ein festes Datum auf der Rechnung) oder der Schuldner hat die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 BGB).