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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 20. Oktober 2026

Elterngeldrechner

Berechnet Ihre monatliche Elterngeld-Höhe auf Basis Ihres Nettoeinkommens, der gewählten Bezugsdauer, Teilzeitarbeit und der Anzahl Ihrer Kinder.

Ihre Angaben

Ihr monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt. Bei Selbständigen: der Gewinn nach Steuern.

Basiselterngeld: bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus: bis zu 28 Monate, aber halber Monatsbetrag.

Das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Elternteile im Jahr vor der Geburt. Überschreitet es die Grenze, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Das voraussichtliche monatliche Nettoeinkommen aus Ihrer Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs. Wenn Sie nicht arbeiten, geben Sie 0 ein.

Geschwisterbonus: Für jedes weitere Kind unter 3 oder mit Behinderung unter 6 zum Zeitpunkt der Geburt erhöht sich das Elterngeld um 10% (mind. 75 € pro Kind).

Ergebnis

Monatliches Elterngeld 1.625,00 €

Ihr voraussichtlicher monatlicher Elterngeldbetrag. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze ist der Anspruch 0.

So wird gerechnet

Einkommensgrenze überschritten? Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze überschreitet, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Nein
Elterngeld-Ersatzrate Der Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens, der als Elterngeld ersetzt wird. Zwischen 1.000 € und 1.200 € sinkt die Rate linear von 67% auf 65%.
65 %
Monatlicher Einkommenswegfall Die Differenz zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Einkommen aus Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs.
2.500,00 €
Geschwisterbonus Zuschlag für jedes weitere kleine oder behinderte Kind. Mindestens 75 € pro Kind.
0,00 €
Bitte beachten
  • Dieser Rechner dient der ersten Orientierung. Der genaue Anspruch wird von Ihrer Elterngeldstelle geprüft.
  • Die Einkommensgrenze für Elterngeld beträgt ab 2025 für Paare 175.000 € und für Alleinerziehende 150.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen. Eine Prüfung für Alleinerziehende ist im Rechner nicht implementiert.
  • Für Selbständige ist die Einkommensermittlung komplexer; wenden Sie sich für eine genaue Berechnung an Ihre Elterngeldstelle.
  • Die Ersatzrate zwischen 1.000 € und 1.200 € Nettoeinkommen sinkt linear. Der Rechner verwendet eine vereinfachte Tabelle.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Antrag auf Elternzeit
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Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die einen Teil Ihres wegfallenden Einkommens ersetzt, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes Ihre Berufstätigkeit reduzieren oder ganz pausieren. Es soll Ihnen finanziell ermöglichen, Zeit für Ihr Neugeborenes zu haben. Es gibt zwei Varianten: das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus.

Wie wird die Elterngeld-Höhe berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Nettoeinkommen: Grundlage ist Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Monaten vor der Geburt.
  2. Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen beider Eltern darf eine gesetzliche Grenze nicht überschreiten (ab 2025: 175.000 € für Paare). Andernfalls besteht kein Anspruch.
  3. Ersatzrate: Von diesem Einkommen wird ein bestimmter Prozentsatz ersetzt. Dieser Prozentsatz beträgt 67% für Einkommen bis 1.000 € netto. Zwischen 1.000 € und 1.200 € sinkt er linear auf 65%. Ab 1.200 € beträgt er konstant 65%.
  4. Einkommenswegfall: Wenn Sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, wird Ihr monatliches Teilzeit-Nettoeinkommen von Ihrem Voreinkommen abgezogen. Auf diese Differenz (den "Einkommenswegfall") wird die Ersatzrate angewendet.
  5. Mindest- und Höchstbetrag: Das berechnete Elterngeld wird auf einen monatlichen Mindestbetrag von 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus) und einen Höchstbetrag von 1.800 € (Basis) bzw. 900 € (Plus) begrenzt.
  6. Geschwisterbonus: Für jedes weitere Kind unter drei Jahren oder mit Behinderung unter sechs Jahren erhöht sich Ihr Elterngeld um 10%, mindestens jedoch um 75 € pro Kind und Monat.

Beispielrechnung im Detail

Stellen wir uns vor, Anna und Tom erwarten ihr zweites Kind. Anna hat in den letzten 12 Monaten vor der Geburt durchschnittlich 2.800 € netto verdient. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei 160.000 €. Sie plant, nach der Geburt in Teilzeit mit 20 Wochenstunden zu arbeiten und dabei monatlich 1.200 € netto zu verdienen. Sie möchte das Basiselterngeld beziehen. Ihr erstes Kind ist zwei Jahre alt.

  • Schritt 1 – Einkommensgrenze: 160.000 € ≤ 175.000 €. Der Anspruch besteht.
  • Schritt 2 – Nettoeinkommen: 2.800 €.
  • Schritt 3 – Ersatzrate: Da ihr Einkommen über 1.200 € liegt, beträgt die Ersatzrate 65%.
  • Schritt 4 – Einkommenswegfall: 2.800 € - 1.200 € = 1.600 €.
  • Schritt 5 – Elterngeld vor Kappung: 1.600 € * 65% = 1.040 €.
  • Schritt 6 – Mindest-/Höchstbetrag: 1.040 € liegt über 300 € und unter 1.800 €. Es bleibt bei 1.040 €.
  • Schritt 7 – Geschwisterbonus: Anna hat ein weiteres Kind unter drei Jahren. 10% von 1.040 € sind 104 €. Der Mindestbonus von 75 € pro Kind ist niedriger, also werden 104 € gewährt.
  • Schritt 8 – Endbetrag: 1.040 € + 104 € = 1.144 € monatliches Elterngeld.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Welches ist besser für Sie?

Die Wahl hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Das Basiselterngeld bietet höhere monatliche Beträge für maximal 14 Monate (bei zwei Partnern). Es ist ideal, wenn Sie für eine kürzere Zeit vollständig pausieren oder nur sehr wenig arbeiten möchten.

Das ElterngeldPlus hingegen zahlt nur die Hälfte des Basisbetrags, aber über die doppelte Zeit (bis zu 28 Monate). Es ist perfekt für Eltern, die frühzeitig in Teilzeit zurückkehren möchten, da es sich besser mit Teilzeiteinkommen kombinieren lässt und eine längere finanzielle Unterstützung bietet. Besonders für Alleinerziehende oder Eltern, die ihre Berufstätigkeit nur langsam wieder aufnehmen wollen, kann dies die attraktivere Option sein.

Häufige Fallbeispiele

  • Alleinerziehende mit Vollzeitjob: Ein Alleinerziehender mit einem Nettoeinkommen von 2.200 €, der nicht in Teilzeit geht, erhält Basiselterngeld von 1.430 € (65%) plus eventuellen Geschwisterbonus. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende beträgt 150.000 €.
  • Elternpaar mit geteilter Elternzeit: Viele Paare teilen sich die 14 Monate Basiselterngeld (z.B. 12 + 2). Die Berechnung erfolgt für jeden Elternteil separat basierend auf seinem individuellen Voreinkommen und seiner geplanten Teilzeit.
  • Geringverdiener mit Teilzeit: Bei einem Netto-Voreinkommen von 900 € und einem Teilzeit-Nettoeinkommen von 400 € beträgt der Einkommenswegfall 500 €. Die Ersatzrate liegt bei 67%. Das Elterngeld vor Kappung wäre 335 €, wird aber auf den Mindestbetrag von 300 € angehoben.

Welche Dokumente sind der nächste Schritt?

Nachdem Sie Ihre voraussichtliche Elterngeld-Höhe kennen, sollten Sie die Formalitäten angehen. Das wichtigste Dokument ist der Antrag auf Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber. Darin teilen Sie ihm den geplanten Zeitraum Ihrer Berufspause mit und sichern sich so Ihren gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Diesen Antrag sollten Sie idealerweise sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit stellen.

Wenn Sie, wie im Beispiel von Anna, in Teilzeit arbeiten möchten, benötigen Sie in der Regel zusätzlich einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Dieser dient der formalen Vereinbarung der reduzierten Arbeitszeit mit Ihrem Arbeitgeber. Beide Dokumente sind entscheidend, um Ihre Pläne rechtssicher umzusetzen und Missverständnisse zu vermeiden.

Den eigentlichen Elterngeldantrag reichen Sie dann bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle (oft das Jugendamt) ein. Hierfür benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes, Nachweise über Ihr Einkommen und die Bestätigung über die beantragte Elternzeit.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch haben Eltern, die ihr Kind selbst erziehen, mit ihm in einem Haushalt leben, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen beider Eltern darf die gesetzliche Grenze (2025: 175.000 € für Paare, 150.000 € für Alleinerziehende) nicht überschreiten.

Kann ich Elterngeld und Teilzeitarbeit kombinieren?

Ja, Sie können während des Elterngeldbezugs in Teilzeit (bis zu 32 Wochenstunden) arbeiten. Ihr Elterngeld wird dann aus der Differenz zwischen Ihrem alten und neuen Nettoeinkommen (Einkommenswegfall) berechnet. Diese Kombination ist besonders mit dem ElterngeldPlus attraktiv.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird höher, aber für maximal 14 Monate ausgezahlt. ElterngeldPlus wird halb so hoch, aber für bis zu 28 Monate gezahlt. ElterngeldPlus eignet sich besser, wenn Sie längere Zeit weniger arbeiten möchten.

Wie wirkt sich ein zweites Kind auf das Elterngeld aus?

Für jedes weitere Kind unter 3 Jahren (oder mit Behinderung unter 6) erhalten Sie einen Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10% des (bereits berechneten) Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € pro Kind und Monat.

Wo und wie beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld beantragen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle (meist beim Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises). Den Antrag sollten Sie möglichst in den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes stellen.

Gilt das Elterngeld auch für Adoptiv- oder Pflegekinder?

Ja, der Anspruch auf Elterngeld besteht auch bei Adoption eines Kindes unter 8 Jahren oder bei Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege.