Vorlagen auf dem Stand der geltenden Rechtslage Sichere Zahlung Support per E-Mail
Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Brutto-Netto-Rechner für Deutschland

Berechnen Sie Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttogehalt unter Berücksichtigung von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenkasse und Kinderfreibetrag.

Ihre Angaben

Ihr Bruttogehalt vor Abzügen, wie im Arbeitsvertrag vereinbart.

Ihre Steuerklasse (1-6), wie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

Ihr Arbeitsort oder Wohnort bestimmt den Satz der Kirchensteuer.

Sind Sie Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft?

Der individuelle Zusatzbeitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für 2026. Der Basissatz von 7,3% ist bereits eingerechnet.

Anzahl der Kinder, für die Sie einen Freibetrag bei der Lohnsteuer geltend machen können (nicht zu verwechseln mit Kindergeld).

Ergebnis

Nettogehalt (monatlich) 2.625,23 €

Ihr monatliches Auszahlungsgehalt nach allen Abzügen.

So wird gerechnet

Beitrag zur Rentenversicherung 9,3% des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV.
3.906,00 €
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 1,3% des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV.
546,00 €
Beitrag zur Krankenversicherung Gesamtbeitrag aus Basissatz (7,3%) und individuellem Zusatzbeitrag.
3.738,00 €
Beitrag zur Pflegeversicherung 1,7% bzw. 2,15% für Steuerklassen III/V (ohne Kinder).
714,00 €
Sozialabgaben gesamt (jährlich) Summe aller Sozialversicherungsbeiträge.
8.904,00 €
Lohnsteuer (vor Kirchensteuer) Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, berechnet auf das zu versteuernde Einkommen.
1.593,29 €
Kirchensteuer Berechnet aus der Lohnsteuer, Satz abhängig vom Bundesland.
0,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5% der Lohnsteuer, falls diese 16.956 € übersteigt (2026).
0,00 €
Steuern gesamt (jährlich) Summe aller Steuerabzüge.
1.593,29 €
Abzüge gesamt (monatlich) Durchschnittliche monatliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben.
874,77 €
Bitte beachten
  • Die Berechnung verwendet den offiziellen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026. Für exakte Werte, insbesondere bei Sonderfällen (Altersentlastungsbetrag, außergewöhnliche Belastungen), konsultieren Sie einen Steuerberater.
  • Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse kann variieren. Bitte verwenden Sie den aktuellen Satz Ihrer Krankenkasse.
  • Die Berechnung des Solidaritätszuschlags folgt der geltenden Regelung für 2026 (voller SolZ ab 16.956 € Lohnsteuer).
  • Die Kirchensteuersätze gelten für Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche. Andere Religionsgemeinschaften können abweichen.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

Erstellen Sie jetzt das Dokument

Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Unbefristeter Arbeitsvertrag (Vollzeit, Teilzeit)
Das könnten Sie auch brauchen

Wie wird das Nettogehalt in Deutschland berechnet?

Ihr Bruttogehalt ist der Ausgangspunkt für die Berechnung Ihres Nettoeinkommens. Von diesem Betrag werden gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen. Die wichtigsten Abzüge sind die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

Die Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet, jedoch nur bis zu bestimmten Beitragsbemessungsgrenzen. Für 2026 gelten folgende Grenzen und Sätze:

  • Krankenversicherung: 7,3% Basissatz plus ein individueller Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse (z.B. 1,6%). Die Bemessungsgrenze liegt bei 5.212,50 € monatlich.
  • Rentenversicherung: 9,3% bis zu einer monatlichen Grenze von 7.700 €.
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3% bis zur gleichen Grenze wie die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: 1,7% (bzw. 2,15% für Kinderlose in den Steuerklassen III und V).

Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird aus dem zu versteuernden Einkommen ermittelt. Dieses ergibt sich aus dem Jahresbrutto abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und bestimmter Freibeträge (Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge). Auf die verbleibende Summe wird der progressive Steuertarif nach §32a EStG angewendet. Ihr Arbeitgeber nutzt dafür den amtlichen „Programmablaufplan“ und Ihre Lohnsteuerklasse.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird ein Prozentsatz (8% oder 9%, abhängig vom Bundesland) von Ihrer Lohnsteuer als Kirchensteuer einbehalten. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer und fällt nur an, wenn Ihre Jahreslohnsteuer einen Freibetrag von 16.956 € übersteigt.

Ein Berechnungsbeispiel

Angenommen, ein Single (Steuerklasse I) in Bayern verdient ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 €, ist nicht kirchensteuerpflichtig und hat einen Krankenkassenzusatzbeitrag von 1,6%. Die Rechnung für das Jahr sieht wie folgt aus:

  • Jahresbrutto: 3.500 € * 12 = 42.000 €
  • Sozialabgaben (RV, ALV, KV, PV): ca. 9.200 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 42.000 € - 9.200 € - 11.604 € (Grundfreibetrag) = 21.196 €
  • Lohnsteuer (progressiv): ca. 3.200 €
  • Solidaritätszuschlag: 0 € (Lohnsteuer unter 16.956 €)
  • Jahresnetto: 42.000 € - 9.200 € - 3.200 € = 29.600 €
  • Monatliches Netto: ca. 2.467 €

Häufige Fragen und Besonderheiten

Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld?
Der Kinderfreibetrag wird bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das Kindergeld ist eine direkte staatliche Leistung. Das Finanzamt prüft im Rahmen Ihrer Steuererklärung, ob der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist als das bereits erhaltene Kindergeld (sog. Günstigerprüfung).

Warum ist mein Netto in Steuerklasse III höher als in Klasse V?
In der Kombination III/V wird das gemeinsame Familieneinkommen aufgeteilt. Der Partner in Klasse III hat einen höheren Grundfreibetrag und niedrigere Steuerprogression, während der Partner in Klasse V kaum Freibeträge hat und schnell höhere Steuersätze zahlt. Dies dient der steuerlichen Entlastung von Familien.

Welches Dokument benötigen Sie?

Nach der Berechnung Ihres Nettogehalts können Sie die Konditionen in einem unbefristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit oder Teilzeit) festhalten. Dieser Vertrag regelt alle wesentlichen Punkte wie Arbeitszeit, Urlaub und Ihr Bruttogehalt. Für eine bereits bestehende Anstellung ist eine Vereinbarung einer Gehaltserhöhung das richtige Dokument, um die neue Vergütung rechtsverbindlich zu vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuerklasse sollte ich wählen?

Die Steuerklasse wird nicht gewählt, sondern ergibt sich aus Ihrer persönlichen Situation (Familienstand, Anzahl der Jobs). Ihr Arbeitgeber benötigt die korrekte Klasse von Ihrer Lohnsteuerkarte bzw. elektronischen Steuerbescheinigung.

Warum wird die Kirchensteuer in manchen Bundesländern unterschiedlich berechnet?

Die Höhe der Kirchensteuer (8% oder 9% der Lohnsteuer) wird durch Landesgesetze der Bundesländer festgelegt. Bayern und Baden-Württemberg erheben 8%, die anderen Bundesländer in der Regel 9%.

Was passiert, wenn ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege?

Für den Teil Ihres Bruttoeinkommens, der über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Sie zahlen dann den Höchstbeitrag.

Berücksichtigt der Rechner das Kindergeld?

Nein, der Rechner berücksichtigt den Kinderfreibetrag, nicht die direkte Kindergeldzahlung. In der jährlichen Steuererklärung erfolgt eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt.

Wie aktuell sind die verwendeten Werte?

Die Rechner verwendet die offiziellen Werte für das Jahr 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen, Grundfreibetrag, Steuertarif). Änderungen für Folgejahre werden nach Bekanntgabe eingepflegt.

Ist die Berechnung verbindlich?

Die Berechnung gibt eine fundierte Schätzung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Verbindliche Auskünfte kann nur Ihr Arbeitgeber (Lohnabrechnung) oder ein Steuerberater erteilen.