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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Abfindungsrechner: Brutto und Netto mit Fünftelregelung

Berechnen Sie Ihre Abfindung nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Bruttobetrag nach Betriebszugehörigkeit und Ihr Nettobetrag unter Anwendung der Fünftelregelung.

Ihre Angaben

Das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis begann.

Das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet.

Ihr monatliches Bruttogehalt zum Zeitpunkt der Beendigung.

Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Gemäß §1a KSchG sind 0,5 üblich, es kann aber auch ein anderer Wert vereinbart sein.

Ihre aktuelle Lohnsteuerklasse für die Berechnung der Nettoabfindung mit Fünftelregelung.

Die Jahreslohnsteuer, die auf Ihr normales Bruttojahresgehalt (12 * Monatsbrutto) ohne Abfindung entfällt. Diesen Wert finden Sie auf Ihrer letzten Lohnsteuerbescheinigung oder können ihn mit einem Lohnsteuerrechner ermitteln. Ohne Angabe wird ein Schätzwert basierend auf Ihrer Steuerklasse verwendet.

Ergebnis

Abfindung (Brutto) 18.000,00 €

Bruttoabfindung nach der Formel: Jahre * Faktor * Monatsbrutto.

So wird gerechnet

Betriebszugehörigkeit (volle Jahre) Vollendete Jahre der Beschäftigung.
8 Jahre
Ein Fünftel der Abfindung Dieser Betrag wird für die Fünftelregelung separat versteuert.
3.600,00 €
Steuerersparnis durch Fünftelregelung Der Betrag, den Sie durch die Anwendung der Fünftelregelung an Steuern sparen.
493,75 €
Abfindung (Netto) Ihr Nettobetrag nach Abzug der Einkommensteuer unter Anwendung der Fünftelregelung.
11.217,60 €
Bitte beachten
  • Die Fünftelregelung (§34 Abs. 1 EStG) ist eine Sonderberechnung zur Steuerermäßigung bei Abfindungen. Dieser Rechner bildet sie ab.
  • Der Rechner berücksichtigt nicht die Kirchensteuer oder den Solidaritätszuschlag.
  • Die Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung. Für eine genaue Prognose benötigen Sie Ihre konkrete Jahreslohnsteuer.
  • Die Steuerberechnung ohne Nutzereingabe (jahreslohnsteuer_tarif) ist eine Schätzung basierend auf dem Einkommensteuertarif 2026 und einem Faktor für die Steuerklasse. Sie dient der Veranschaulichung.
  • Die Eingabe 'Jahreslohnsteuer-Tarif' dient nur zur Anzeige der Steuerlast ohne Abfindung. Für die Fünftelregelung wird stets der konsistent berechnete Wert aus dem Tarif verwendet.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Abfindungsvereinbarung - Arbeitsrecht

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, meist im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Sie soll den finanziellen Verlust des Arbeitnehmers teilweise ausgleichen und dient oft dazu, einen möglichen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Kündigung einvernehmlich zu beenden. Der Anspruch auf eine Abfindung kann sich aus dem Gesetz (z.B. bei einem Vergleich im Kündigungsschutzprozess), einem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung ergeben.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Die Höhe der Bruttoabfindung wird oft nach der Formel Betriebszugehörigkeit in Jahren × Abfindungsfaktor × Monatsbruttogehalt ermittelt. Der gesetzlicher Standardfaktor nach §1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beträgt 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. In der Praxis können im Aufhebungsvertrag auch andere Faktoren (z.B. 0,75 oder 1,0) vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Betriebszugehörigkeit in vollen Jahren gerechnet wird. Ein Jahr ist vollendet, wenn der Jahrestag des Eintrittsdatums erreicht oder überschritten ist.

Beispielrechnung Brutto

Ein Arbeitnehmer trat am 1. Juni 2018 in das Unternehmen ein und verlässt es am 31. Oktober 2026. Das sind mehr als 8 volle Jahre (vom 1.6.2018 bis 31.5.2026). Sein letztes Monatsbruttogehalt beträgt 4.500 €. Bei einem Faktor von 0,5 ergibt sich: 8 Jahre × 0,5 × 4.500 € = 18.000 € Bruttoabfindung.

Die Fünftelregelung für die Nettoabfindung

Die sogenannte Fünftelregelung (§34 EStG) ist ein steuerliches Vergünstigungsverfahren für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Sie bewirkt, dass die Abfindung steuerlich günstiger behandelt wird, als wenn sie einfach zum laufenden Jahreseinkommen addiert würde. Ohne diese Regelung würde die gesamte Abfindung auf das Jahresgehalt aufgeschlagen und könnte so in eine deutlich höhere Steuerprogressionstufe rutschen.

Das Prinzip: Die Abfindung wird gedanklich in fünf gleiche Teile geteilt. Jeder dieser fünf Teile wird fiktiv zum normalen Jahreseinkommen hinzuaddiert, und für diese fünf fiktiven Gesamtbeträge wird jeweils die Einkommensteuer berechnet. Die Differenz zwischen dieser fiktiven Steuer und der Steuer auf das normale Einkommen ergibt die Steuer für einen Teil. Diese Teilsteuer wird mit fünf multipliziert, um die Gesamtsteuer auf die Abfindung zu erhalten. Da die fünf Teile einzeln betrachtet werden, fallen sie oft in niedrigere Steuerprogressionstufen, was die Gesamtsteuerlast senkt.

Beispielrechnung Netto mit Fünftelregelung

Nehmen wir das obige Beispiel (18.000 € Bruttoabfindung, Steuerklasse III). Ein Fünftel beträgt 3.600 €. Das normale Jahresbrutto beträgt 54.000 € (12 × 4.500 €). Die Steuer auf 54.000 € liegt im Tarif 2026 bei etwa 11.700 € (geschätzt mit Steuerklassenfaktor). Die Steuer auf 54.000 € + 3.600 € = 57.600 € beträgt etwa 12.600 €. Die Differenz (12.600 € - 11.700 € = 900 €) ist die Steuer auf ein Fünftel. Die Gesamtsteuer auf die Abfindung ist daher 5 × 900 € = 4.500 €. Die Nettoabfindung beträgt somit 18.000 € - 4.500 € = 13.500 €. Ohne Fünftelregelung würde die Steuer auf das Gesamteinkommen von 72.000 € (54.000 € + 18.000 €) berechnet werden und deutlich höher ausfallen, wodurch die Nettoabfindung geringer wäre.

Wichtige Hinweise zur Berechnung

  • Steuerklasse: Für die genaue Berechnung der Lohnsteuer auf Ihr normales Gehalt ist Ihre Steuerklasse relevant. Der Rechner verwendet einen typischen Faktor pro Steuerklasse (z.B. 0,96 für Klasse III), um die Lohnsteuer aus dem reinen Tarif zu schätzen, falls Sie keine genaue Jahreslohnsteuer eingeben.
  • Jahreslohnsteuer: Das genaueste Ergebnis erhalten Sie, wenn Sie Ihre voraussichtliche Jahreslohnsteuer für das Jahr der Abfindungszahlung kennen (z.B. aus der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres oder einer aktuellen Gehaltsabrechnung). Geben Sie diesen Betrag im entsprechenden Feld ein, um die Schätzung zu überspringen.
  • Weitere Abzüge: Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind in dieser Berechnung nicht enthalten. In der Realität würden diese auf die berechnete Einkommensteuer noch aufgeschlagen.
  • Sozialversicherung: Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. Es werden also keine Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen.
  • Konsistente Berechnung: Für die Fünftelregelung wird die Steuer auf das normale Gehalt stets mit demselben Tarif berechnet, egal ob Sie eine Jahreslohnsteuer eingeben oder nicht. Die eingegebene Jahreslohnsteuer dient nur zur Information und beeinflusst nicht die Berechnung der Steuerersparnis.

Häufige Anwendungsfälle

  • Betriebsbedingte Kündigung: Hier wird oft auf den gesetzlichen Faktor von 0,5 zurückgegriffen. Eine höhere Abfindung kann vor Gericht im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden.
  • Aufhebungsvertrag: Hier ist der Faktor Verhandlungssache. Oft werden 0,75 bis 1,0 Monatsgehälter pro Jahr vereinbart, um den Arbeitnehmer zum Einverständnis zu bewegen.
  • Ältere Arbeitnehmer: Bei über 50-Jährigen mit langer Betriebszugehörigkeit kann eine Abfindung auch als Vorruhestandsregelung ausgestaltet sein und unterliegt dann anderen steuerlichen Regeln (die hier nicht berechnet werden).

Welches Dokument benötigen Sie nach der Berechnung?

Nachdem Sie Ihre voraussichtliche Abfindung berechnet haben, sollten Sie die konkrete Vereinbarung schriftlich festhalten. Unser Dokument Abfindungsvereinbarung - Arbeitsrecht hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte wie die Höhe der Abfindung, das genaue Zahlungsdatum, den Verzicht auf weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses rechtssicher zu regeln. Dies schafft Klarheit für beide Seiten und vermeidet spätere Streitigkeiten. Für Arbeitgeber, die ein Kündigungsschreiben mit einem Abfindungsangebot versehen möchten, ist das Dokument Kündigung mit Abfindungsangebot geeignet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Sonderberechnung für Abfindungen, die die Steuerlast senkt, indem die Abfindung in fünf gleiche Teile geteilt und jeder Teil separat (und damit progressionsgünstiger) versteuert wird.

Wie viele Monatsgehälter bekomme ich pro Jahr?

Das gesetzliche Minimum nach §1a KSchG beträgt 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis kann im Aufhebungsvertrag ein höherer Faktor (z.B. 0,75 oder 1,0) verhandelt werden.

Wird auf die Abfindung Sozialversicherung gezahlt?

Nein. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig, aber grundsätzlich beitragsfrei in der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung).

Kann mir der Arbeitgeber die Abfindung einfach streichen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen (z.B. bei einer Kündigungsschutzklage und einem Vergleich vor Gericht oder explizit im Tarifvertrag). Oft wird sie im Aufhebungsvertrag frei verhandelt.

Beeinflusst die Abfindung mein Arbeitslosengeld?

Ja. Eine Abfindung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I führen, wenn sie als „erzwungene“ Entlassungsentschädigung gewertet wird. Die genaue Dauer hängt von der Höhe der Abfindung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoabfindung?

Die Bruttoabfindung ist der vereinbarte Gesamtbetrag vor Steuern. Die Nettoabfindung ist der Betrag, der nach Abzug der Einkommensteuer (unter Anwendung der Fünftelregelung) auf Ihrem Konto ankommt.