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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 19. Oktober 2026

Mehrwertsteuerrechner

Berechnet schnell den Mehrwertsteuerbetrag und den Brutto- oder Nettobetrag für die Umsatzsteuersätze von 19 % und 7 % in Deutschland.

Ihre Angaben

Geben Sie den Geldbetrag ein, den Sie umrechnen möchten.

Wählen Sie, ob Sie vom Nettobetrag (ohne MwSt) zum Bruttobetrag (inkl. MwSt) oder umgekehrt rechnen möchten.

Wählen Sie den gesetzlichen Umsatzsteuersatz. Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %.

Ergebnis

Bruttobetrag (inkl. MwSt) 119,00 €

Der Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer.

So wird gerechnet

Mehrwertsteuerbetrag Der Betrag der Umsatzsteuer.
19,00 €
Nettobetrag (ohne MwSt) Der Betrag ohne Mehrwertsteuer.
100,00 €
Verwendeter Steuersatz Der angewendete Mehrwertsteuersatz.
19 %
Bitte beachten
  • Dieser Rechner dient der schnellen Orientierung. Die rechtlich verbindliche Berechnung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuererklärung.
  • Für bestimmte Leistungen (z.B. im Kulturbereich) können Sonderregelungen gelten.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Rechnung
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Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt), offiziell Umsatzsteuer (USt), ist eine Verbrauchssteuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen in Deutschland erhoben wird. Sie wird von Unternehmen auf ihren Umsatz berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Letztendlich trägt sie der Endverbraucher, da sie im Preis von Produkten und Dienstleistungen enthalten ist. Die beiden gängigen Steuersätze sind der Regelsatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %, der beispielsweise für Lebensmittel, Bücher oder Personenbeförderung gilt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG).

Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet?

Die Berechnung hängt davon ab, von welchem Betrag Sie ausgehen. Die Formeln sind gesetzlich festgelegt und werden in der Buchhaltung und auf Rechnungen streng angewendet.

Von Netto zu Brutto (MwSt aufschlagen)

Wenn Sie von einem Nettobetrag (ohne Steuer) ausgehen und den Bruttobetrag (inklusive Steuer) berechnen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Mehrwertsteuerbetrag ermitteln: Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Steuersatz und teilen Sie durch 100.
    Formel: Mehrwertsteuer = Nettobetrag × Steuersatz / 100
  2. Bruttobetrag berechnen: Addieren Sie den Mehrwertsteuerbetrag zum ursprünglichen Nettobetrag.
    Formel: Bruttobetrag = Nettobetrag + Mehrwertsteuer

Von Brutto zu Netto (MwSt abziehen)

Wenn Sie einen Bruttobetrag haben und wissen möchten, wie viel Steuer darin enthalten ist und wie hoch der Nettobetrag ist, verwenden Sie diese Schritte:

  1. Mehrwertsteuerbetrag ermitteln: Multiplizieren Sie den Bruttobetrag mit dem Steuersatz und teilen Sie durch (100 + Steuersatz).
    Formel: Mehrwertsteuer = Bruttobetrag × Steuersatz / (100 + Steuersatz)
  2. Nettobetrag berechnen: Ziehen Sie den soeben berechneten Mehrwertsteuerbetrag vom Bruttobetrag ab.
    Formel: Nettobetrag = Bruttobetrag – Mehrwertsteuer

Ein ausführliches Beispiel Schritt für Schritt

Stellen Sie sich vor, ein Freiberufler erstellt eine Rechnung für Beratungsleistungen über 1.200 Euro Netto. Der Regelsatz von 19 % ist anzuwenden.

Berechnung Netto zu Brutto:

  • Nettobetrag: 1.200,00 €
  • Mehrwertsteuer (19 %): 1.200,00 € × 19 / 100 = 228,00 €
  • Bruttobetrag: 1.200,00 € + 228,00 € = 1.428,00 €

Die Rechnung muss also den Nettobetrag (1.200 €), den Steuersatz (19%), den Steuerbetrag (228 €) und den Bruttobetrag (1.428 €) ausweisen. Der Kunde zahlt 1.428 €. Der Freiberufler verbucht 1.200 € als seine Einnahme und muss die 228 € als Umsatzsteuer in seiner nächsten Voranmeldung ans Finanzamt abführen.

Häufige Anwendungsfälle und Besonderheiten

Rechnungserstellung für Unternehmen

Für jede Rechnung an ein anderes Unternehmen oder einen Endverbraucher müssen die MwSt-Beträge korrekt ausgewiesen werden. Dies ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ermöglicht auch dem kaufenden Unternehmen den Vorsteuerabzug. Unsere Rechnungsvorlage hilft Ihnen, alle Pflichtangaben korrekt zu erfassen.

Preiskalkulation und Angebotserstellung

Bei der Kalkulation von Angeboten muss der Einfluss der Mehrwertsteuer auf den Endpreis bedacht werden. Oft wird intern mit Nettopreisen kalkuliert, das Angebot an den Kunden zeigt jedoch den Bruttopreis. Ein Kostenvoranschlag sollte idealerweise beide Beträge transparent darstellen.

Buchhaltung und Vorsteuerabzug

Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, müssen die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben (z.B. für Büromaterial, Dienstleistungen) erfassen. Diese „Vorsteuer“ wird mit der „vereinnahmten Umsatzsteuer“ aus eigenen Verkäufen verrechnet. Die korrekte Trennung von Netto- und Steuerbetrag ist hierfür essenziell.

Der Sonderfall Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz unter 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 € im laufenden Jahr) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie weisen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus und berechnen ihren Kunden nur den Nettobetrag. Dafür können sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Ein Hinweis wie „Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ muss auf der Rechnung stehen.

Welches Dokument sollte nach der Berechnung erstellt werden?

Die wichtigste Anwendung dieser Berechnung ist die Rechnungserstellung. Eine rechtskonforme Rechnung ist für die Bezahlung, die Buchhaltung und den Vorsteuerabzug Ihres Kunden unerlässlich. Unsere Rechnungsvorlage enthält alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtangaben und kann direkt mit den hier berechneten Beträgen für Netto, MwSt und Brutto befüllt werden.

Für die Planungsphase eignet sich ein Kostenvoranschlag, der dem Kunden die geplanten Kosten transparent darlegt. Auch hier können die berechneten Steuerbeträge eingetragen werden.

Nach Auftragserteilung sichert eine Auftragsbestätigung das Geschäft ab und beugt Missverständnissen vor. Die bestätigten Nettopreise und der vereinbarte Steuersatz gehören in dieses Dokument.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Netto und Brutto?

Netto ist der Betrag ohne Mehrwertsteuer. Brutto ist der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer. Auf Rechnungen müssen beide Beträge angegeben werden.

Wann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %?

Der ermäßigte Satz gilt z.B. für Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung (Bus, Bahn), Hotelübernachtungen (nur Beherbergung) und kulturelle Leistungen wie Theater- oder Konzertkarten. Eine genaue Liste findet sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) Anlage 2.

Kann ich als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer weglassen?

Ja, Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz unter 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 € im laufenden Jahr) können von der Umsatzsteuer befreit sein. Sie dürfen dann keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und können auch keine Vorsteuer abziehen. Ein entsprechender Hinweis muss auf der Rechnung stehen.

Wie berechne ich die Mehrwertsteuer rückwärts aus einem Bruttobetrag?

Wählen Sie im Rechner 'Brutto → Netto' und geben Sie den Bruttobetrag ein. Der Rechner zeigt Ihnen automatisch den abziehbaren Steuerbetrag und den Nettobetrag an. Die Formel lautet: MwSt = Bruttobetrag × Steuersatz / (100 + Steuersatz).

Muss ich auf jede Rechnung Mehrwertsteuer berechnen?

Nein, es gibt Ausnahmen. Neben der Kleinunternehmerregelung sind z.B. Auslandslieferungen innerhalb der EU (unter bestimmten Bedingungen), medizinische Leistungen durch Ärzte oder bestimmte Bank- und Versicherungsdienstleistungen umsatzsteuerfrei.

Welche Beträge muss ich in meine Buchhaltung übernehmen?

Für Ihre Einnahmenbuchhaltung ist der Nettobetrag relevant. Der separat ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag wird in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung als 'vereinnahmte Umsatzsteuer' verbucht.