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Urlaubsanspruch in Deutschland berechnen
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Grundlage hierfür bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Rechner hilft Ihnen, Ihren individuellen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr zu bestimmen – egal ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, das Jahr durchgängig beschäftigt sind oder Ihr Arbeitsverhältnis während des Jahres endet.
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten, die das Gesetz genau vorgibt. Zunächst wird Ihr vertraglicher Urlaubsanspruch auf Ihre tatsächliche Arbeitszeit umgerechnet. Arbeiten Sie beispielsweise nur drei Tage pro Woche, erhalten Sie nur drei Fünftel des Vollzeiturlaubs. Anschließend wird geprüft, ob dieser angepasste Wert über dem gesetzlichen Mindestanspruch liegt. Das Gesetz garantiert mindestens 20 Urlaubstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen reduziert sich dieser Mindestanspruch entsprechend. Für Sie gilt stets der höhere, also günstigere Wert.
Besteht Ihr Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr, kommt die sogenannte 1/12-Regel zur Anwendung. Für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung erhalten Sie ein Zwölftel Ihres maßgebenden Jahresurlaubs. Eine wichtige Ausnahme gilt für Beschäftigungen, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen und noch im selben Jahr enden: Dauert dieses Arbeitsverhältnis weniger als sechs Monate, entsteht nach § 5 Abs. 1b BUrlG überhaupt kein Urlaubsanspruch.
Ein Beispiel aus der Praxis
Markus arbeitet seit dem 15. März 2026 in Teilzeit mit 3 Arbeitstagen pro Woche. Sein Vertrag sieht 24 Urlaubstage bei Vollzeit vor. Zum 30. September 2026 wird das Arbeitsverhältnis beendet. Er hat bereits 8 Tage Urlaub genommen und keinen Resturlaub aus 2025.
- Angepasster vertraglicher Jahresurlaub: (24 / 5) * 3 = 14,4 Tage.
- Gesetzlicher Mindesturlaub (angepasst): (20 / 5) * 3 = 12 Tage.
- Maßgebender Jahresurlaub: Der höhere Wert ist 14,4 Tage (vertraglich).
- Anspruchsmonate: März bis September sind 7 volle Monate.
- Anteiliger Anspruch: (14,4 / 12) * 7 = 8,4 Tage.
- Endgültiger Anspruch (gerundet): 8 Tage.
- Verfügbarer Resturlaub: 8 Tage Anspruch - 8 Tage genommen = 0 Tage.
Markus hat seinen gesamten Urlaubsanspruch bereits verbraucht. Bei Austritt stehen ihm keine weiteren Tage zu.
Häufige Fälle und Besonderheiten
Vollzeitbeschäftigte mit Standardurlaub: Bei einer Fünf-Tage-Woche und 30 vertraglichen Urlaubstagen ist die Rechnung einfach. Arbeiten Sie das ganze Jahr, beträgt der Anspruch 30 Tage. Haben Sie bereits 10 Tage genommen und 5 Tage aus dem Vorjahr übertragen, stehen Ihnen noch 25 Tage zu (30 - 10 + 5).
Kündigung während des Jahres: Endet das Arbeitsverhältnis, muss der noch nicht gewährte Urlaub ausbezahlt werden. Der Rechner zeigt Ihnen, wie viele Tage Ihnen in diesem Fall zustehen. Wichtig ist das Datum des Austritts für die anteilige Berechnung.
Resturlaub aus dem Vorjahr: Übertragene Urlaubstage aus dem Vorjahr addieren sich zu Ihrem aktuellen Anspruch. Beachten Sie jedoch, dass tarifliche oder vertragliche Fristen für die Verwendung dieses Resturlaubs gelten können. Oft muss Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Der nächste Schritt: Urlaub beantragen oder Bescheinigung einholen
Haben Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnet, können Sie die verbleibenden Tage formell beantragen. Nutzen Sie hierfür unseren Urlaubsantrag, um Ihren Wunsch korrekt und schriftlich beim Arbeitgeber einzureichen. Dieses Dokument enthält alle notwendigen Angaben wie Urlaubszeitraum, Anzahl der Tage und Ihre persönlichen Daten.
Bei einem Arbeitgeberwechsel ist eine Urlaubsbescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber unerlässlich. Nur so kann Ihr neuer Arbeitgeber Ihren mitgebrachten Urlaubsanspruch korrekt feststellen und Sie erhalten Ihren vollen gesetzlichen Anspruch. Die Bescheinigung dokumentiert Beginn und Ende des alten Arbeitsverhältnisses, den Jahresurlaubsanspruch und die bereits verbrauchten Tage.
Falls Ihr Arbeitsverhältnis endet, benötigen Sie möglicherweise eine Kündigung. Wir bieten Vorlagen sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber an, die alle gesetzlichen Formerfordernisse erfüllen.