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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 19. Oktober 2026

Urlaubsrechner – Urlaubsanspruch & Resturlaub berechnen

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr sowie Ihren Resturlaub bei Kündigung oder zum Jahreswechsel. Gültig für Teilzeit und Vollzeit.

Ihre Angaben

Die Anzahl der Urlaubstage, die Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag pro voller Jahr vorsieht.

Anzahl der Tage, an denen Sie regelmäßig pro Woche arbeiten (z.B. 5 bei Vollzeit, 3 bei Teilzeit).

Datum, an dem Sie das Arbeitsverhältnis in diesem Kalenderjahr begonnen haben. Lassen Sie leer, wenn Sie bereits am 1. Januar beschäftigt waren.

Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet (z.B. Kündigungstermin). Lassen Sie leer, um den vollen Jahresanspruch zu berechnen.

Anzahl der Urlaubstage, die Sie im laufenden Kalenderjahr bereits verbraucht haben.

Urlaubstage, die aus dem vorherigen Kalenderjahr übertragen wurden und noch nicht verbraucht sind.

Ergebnis

Urlaubsanspruch im laufenden Jahr 30

Endgültiger Urlaubsanspruch für das laufende Jahr (gerundet, § 5 Abs. 1b BUrlG: kein Anspruch bei weniger als 6 Monaten im zweiten Halbjahr).

So wird gerechnet

Jahresurlaub (angepasst an Arbeitstage) Der vertragliche Urlaubsanspruch wird auf Ihre tatsächliche Anzahl Arbeitstage pro Woche umgerechnet (§ 5 BUrlG).
30
Gesetzlicher Mindesturlaub (angepasst) Der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Tagen bei 5-Tage-Woche, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage. Dies ist der für Sie gültige Mindestanspruch.
20
Maßgebender Jahresurlaub Es gilt stets der für Sie günstigere Wert: Ihr vertraglicher angepasster Urlaub oder der gesetzliche Mindesturlaub.
30
Anspruchsmonate im laufenden Jahr Anzahl der vollen Kalendermonate, für die ein Urlaubsanspruch besteht (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
12
Urlaubsanspruch (anteilig, vor Abzug) Der anteilige Urlaubsanspruch für die Anspruchsmonate (1/12-Regel).
30
Verfügbarer Resturlaub Urlaubstage, die Ihnen aktuell noch zustehen (inklusive Übertrag aus dem Vorjahr).
17
Bitte beachten
  • Dieser Rechner folgt den gesetzlichen Grundlagen des BUrlG. Bei abweichenden tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen (z.B. zu Übertragungsfristen) kann das Ergebnis abweichen.
  • Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche wird automatisch berücksichtigt und mit Ihrem vertraglichen Anspruch verglichen. Es gilt stets der für Sie günstigere Wert.
  • Bei einer Beschäftigung ab dem 1. Juli besteht ein voller Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr, sofern das Arbeitsverhältnis bis zum Jahresende andauert.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

Erstellen Sie jetzt das Dokument

Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Urlaubsantrag

Urlaubsanspruch in Deutschland berechnen

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Grundlage hierfür bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Rechner hilft Ihnen, Ihren individuellen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr zu bestimmen – egal ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, das Jahr durchgängig beschäftigt sind oder Ihr Arbeitsverhältnis während des Jahres endet.

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten, die das Gesetz genau vorgibt. Zunächst wird Ihr vertraglicher Urlaubsanspruch auf Ihre tatsächliche Arbeitszeit umgerechnet. Arbeiten Sie beispielsweise nur drei Tage pro Woche, erhalten Sie nur drei Fünftel des Vollzeiturlaubs. Anschließend wird geprüft, ob dieser angepasste Wert über dem gesetzlichen Mindestanspruch liegt. Das Gesetz garantiert mindestens 20 Urlaubstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen reduziert sich dieser Mindestanspruch entsprechend. Für Sie gilt stets der höhere, also günstigere Wert.

Besteht Ihr Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr, kommt die sogenannte 1/12-Regel zur Anwendung. Für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung erhalten Sie ein Zwölftel Ihres maßgebenden Jahresurlaubs. Eine wichtige Ausnahme gilt für Beschäftigungen, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen und noch im selben Jahr enden: Dauert dieses Arbeitsverhältnis weniger als sechs Monate, entsteht nach § 5 Abs. 1b BUrlG überhaupt kein Urlaubsanspruch.

Ein Beispiel aus der Praxis

Markus arbeitet seit dem 15. März 2026 in Teilzeit mit 3 Arbeitstagen pro Woche. Sein Vertrag sieht 24 Urlaubstage bei Vollzeit vor. Zum 30. September 2026 wird das Arbeitsverhältnis beendet. Er hat bereits 8 Tage Urlaub genommen und keinen Resturlaub aus 2025.

  • Angepasster vertraglicher Jahresurlaub: (24 / 5) * 3 = 14,4 Tage.
  • Gesetzlicher Mindesturlaub (angepasst): (20 / 5) * 3 = 12 Tage.
  • Maßgebender Jahresurlaub: Der höhere Wert ist 14,4 Tage (vertraglich).
  • Anspruchsmonate: März bis September sind 7 volle Monate.
  • Anteiliger Anspruch: (14,4 / 12) * 7 = 8,4 Tage.
  • Endgültiger Anspruch (gerundet): 8 Tage.
  • Verfügbarer Resturlaub: 8 Tage Anspruch - 8 Tage genommen = 0 Tage.

Markus hat seinen gesamten Urlaubsanspruch bereits verbraucht. Bei Austritt stehen ihm keine weiteren Tage zu.

Häufige Fälle und Besonderheiten

Vollzeitbeschäftigte mit Standardurlaub: Bei einer Fünf-Tage-Woche und 30 vertraglichen Urlaubstagen ist die Rechnung einfach. Arbeiten Sie das ganze Jahr, beträgt der Anspruch 30 Tage. Haben Sie bereits 10 Tage genommen und 5 Tage aus dem Vorjahr übertragen, stehen Ihnen noch 25 Tage zu (30 - 10 + 5).

Kündigung während des Jahres: Endet das Arbeitsverhältnis, muss der noch nicht gewährte Urlaub ausbezahlt werden. Der Rechner zeigt Ihnen, wie viele Tage Ihnen in diesem Fall zustehen. Wichtig ist das Datum des Austritts für die anteilige Berechnung.

Resturlaub aus dem Vorjahr: Übertragene Urlaubstage aus dem Vorjahr addieren sich zu Ihrem aktuellen Anspruch. Beachten Sie jedoch, dass tarifliche oder vertragliche Fristen für die Verwendung dieses Resturlaubs gelten können. Oft muss Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Der nächste Schritt: Urlaub beantragen oder Bescheinigung einholen

Haben Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnet, können Sie die verbleibenden Tage formell beantragen. Nutzen Sie hierfür unseren Urlaubsantrag, um Ihren Wunsch korrekt und schriftlich beim Arbeitgeber einzureichen. Dieses Dokument enthält alle notwendigen Angaben wie Urlaubszeitraum, Anzahl der Tage und Ihre persönlichen Daten.

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist eine Urlaubsbescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber unerlässlich. Nur so kann Ihr neuer Arbeitgeber Ihren mitgebrachten Urlaubsanspruch korrekt feststellen und Sie erhalten Ihren vollen gesetzlichen Anspruch. Die Bescheinigung dokumentiert Beginn und Ende des alten Arbeitsverhältnisses, den Jahresurlaubsanspruch und die bereits verbrauchten Tage.

Falls Ihr Arbeitsverhältnis endet, benötigen Sie möglicherweise eine Kündigung. Wir bieten Vorlagen sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber an, die alle gesetzlichen Formerfordernisse erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich mindestens zu?

Das Bundesurlaubsgesetz gewährt mindestens 20 Werktage Urlaub im Jahr, bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Bei einer kürzeren Arbeitswoche verringert sich der Mindestanspruch entsprechend. Unser Rechner berücksichtigt diesen Mindestanspruch automatisch und wählt den für Sie günstigeren Wert aus vertraglichem und gesetzlichem Anspruch.

Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?

Der vertragliche Jahresurlaub wird proportional zu Ihren Arbeitstagen umgerechnet. Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub und 3 Arbeitstagen pro Woche beträgt Ihr angepasster Jahresanspruch: (30 / 5) * 3 = 18 Tage. Der gesetzliche Mindestanspruch wird ebenfalls auf 12 Tage angepasst. Es gilt der höhere Wert.

Bekomme ich bei Kündigung meinen restlichen Urlaub ausgezahlt?

Ja, Urlaubsansprüche, die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt wurden, sind finanziell abzugelten (§ 7 BUrlG). Der Rechner zeigt Ihnen, wie viele Tage Ihnen bei Austritt noch zustehen. Diese Tage müssen mit Ihrem letzten Gehalt ausgezahlt werden.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich erst im Juli anfange und im Dezember wieder kündige?

In diesem speziellen Fall (Beginn in der zweiten Jahreshälfte und Ende noch im selben Jahr) sieht § 5 Abs. 1b BUrlG vor, dass kein Urlaubsanspruch entsteht, sofern die Beschäftigung nicht länger als sechs Monate dauert. Dauert sie genau sechs Monate oder länger, entsteht ein anteiliger Anspruch.

Kann ich Urlaub aus dem Vorjahr mitnehmen?

Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Ein Übertrag auf das nächste Jahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe dies im laufenden Jahr verhindert haben. Die Details (z.B. Verfall bis zum 31. März) regelt oft der Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Warum zeigt der Rechner einen 'maßgebenden Jahresurlaub' an?

Weil für Sie immer die für Sie günstigere Regelung gilt. Haben Sie vertraglich z.B. 24 Tage vereinbart, bei 3 Arbeitstagen aber nur einen gesetzlichen Mindestanspruch von 12 Tagen, ist die vertragliche Regelung günstiger und gilt. Der Rechner vergleicht beide und verwendet den höheren Wert.