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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Minijob- und Midijob-Rechner

Berechnet für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge und das Nettoeinkommen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ihre Angaben

Wählen Sie, ob Sie ein monatliches Bruttogehalt oder Stundenlohn und Wochenstunden angeben möchten.

Bruttolohn pro Monat vor Abzug der Sozialversicherungen. Wird nur verwendet, wenn oben 'Monatliches Bruttogehalt' gewählt ist.

Bruttolohn pro Stunde. Wird nur verwendet, wenn oben 'Stundenlohn und Wochenstunden' gewählt ist.

Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden pro Woche. Wird nur verwendet, wenn oben 'Stundenlohn und Wochenstunden' gewählt ist.

Bei Beschäftigung in einem Privathaushalt gelten andere Beitragssätze für die Rentenversicherung.

Ergebnis

Nettoeinkommen Arbeitnehmer 520,00 €

Das monatliche Nettoeinkommen des Arbeitnehmers nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Steuern werden nicht berücksichtigt (Lohnsteuer fällt in diesem Bereich meist nicht an).

So wird gerechnet

Monatliches Bruttogehalt Das berechnete monatliche Bruttogehalt. Bei Stundenangaben wird mit dem Faktor 4,345 (Wochen pro Monat) gerechnet.
520,00 €
Minijob? Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Brutto die Minijob-Grenze nicht überschreitet. Achtung: Bei weiteren Minijobs beim selben Arbeitgeber kann eine Zusammenrechnung erfolgen.
Ja
Midijob (Übergangsbereich)? Ein Midijob liegt im Übergangsbereich zwischen der Minijob-Grenze und der Obergrenze des Übergangsbereichs. Achtung: Bei weiteren Minijobs beim selben Arbeitgeber kann eine Zusammenrechnung erfolgen.
Nein
Sozialversicherungsbeiträge AN (Minijob) Bei einem Minijob zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge.
0,00 €
Sozialversicherungsbeiträge AN (Midijob) Bei einem Midijob zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge, berechnet aus der Bemessungsgrundlage und dem Faktor F.
0,00 €
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer gesamt Die Summe aller vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge.
0,00 €
Sozialversicherungsbeiträge AG (Minijob) Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal 30 % des Bruttogehalts an die Minijob-Zentrale.
156,00 €
Sozialversicherungsbeiträge AG (Midijob) Bei einem Midijob zahlt der Arbeitgeber den vollen Beitrag auf den Teil bis zur Minijob-Grenze (30%) und einen reduzierten Anteil auf den darüberliegenden Teil.
0,00 €
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber gesamt Die Summe aller vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge.
156,00 €
Gesamtkosten für den Arbeitgeber Die gesamten monatlichen Personalkosten für den Arbeitgeber (Bruttogehalt plus Arbeitgeberbeiträge).
676,00 €
Bitte beachten
  • Die Berechnung berücksichtigt keine Lohnsteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag, da diese bei Minijobs und Midijobs in der Regel nicht anfallen.
  • Die Beitragssätze und Grenzwerte gelten für das Jahr 2026. Für andere Jahre müssen ggf. aktualisierte Werte manuell in den Eingabefeldern verwendet werden.
  • Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber werden die Einkünfte zusammengerechnet. Diese Berechnung geht von einem einzigen Vertrag aus. Die Eingabe 'Weitere Minijobs' dient als Hinweis, dass eine separate Prüfung der Zusammenrechnung erforderlich sein kann.
  • Die Krankenversicherungsbeiträge für Midijobber sind reduziert. Der hier verwendete Satz ist der allgemeine ermäßigte Beitragssatz.
  • Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Die Rechnung geht von beitragsfreien Minijobs aus (Beiträge AN = 0).

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Arbeitsvertrag Minijob

Minijob und Midijob in Deutschland

Geringfügige Beschäftigungen, umgangssprachlich Minijobs, und Beschäftigungen im Übergangsbereich, bekannt als Midijobs, sind spezielle Formen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland. Sie zeichnen sich durch vereinfachte Abrechnungsverfahren und reduzierte Sozialversicherungsbeiträge aus. Diese Rechner hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die finanziellen Auswirkungen dieser Beschäftigungsverhältnisse schnell zu verstehen.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Bruttoarbeitsentgelt die gesetzliche Grenze (538 € im Jahr 2026) nicht überschreitet. Der große Vorteil für Arbeitnehmer: Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zur Rentenversicherung sind sie beitragspflichtig, können sich aber davon befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30% des Bruttogehalts an die Minijob-Zentrale, die diese Beiträge abführt.

Was ist ein Midijob?

Überschreitet das Bruttogehalt die Minijob-Grenze, liegt es aber unterhalb der Obergrenze des Übergangsbereichs (2.000 € im Jahr 2026), handelt es sich um einen Midijob. Hier kommen die reduzierten Beiträge nach der Gleitzonenformel zur Anwendung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge, jedoch nur auf den Teil des Gehalts, der über der Minijob-Grenze liegt. Die Beiträge werden mit einem speziellen Faktor F (0,2 im Jahr 2026) gewichtet, was zu einer spürbaren Entlastung führt.

Wie wird berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des monatlichen Bruttogehalts: Entweder direkt eingegeben oder aus Stundenlohn und Wochenstunden (mit dem Faktor 4,345 Wochen pro Monat) berechnet.
  2. Einordnung: Anhand der Grenzwerte wird geprüft, ob ein Minijob oder ein Midijob vorliegt. Die Angabe zu weiteren Minijobs dient als Warnhinweis für eine mögliche Zusammenrechnung.
  3. Beitragsbemessung (Midijob): Für Midijobs wird die Bemessungsgrundlage als Differenz zwischen Bruttogehalt und Minijob-Grenze bestimmt.
  4. Beitragsberechnung:
    • Minijob: Arbeitnehmerbeiträge = 0 €. Arbeitgeberbeitrag = 30% des Bruttogehalts.
    • Midijob: Die Beiträge werden auf die Bemessungsgrundlage angewendet. Der Arbeitnehmeranteil wird mit dem Faktor F multipliziert, der Arbeitgeberanteil mit (1 - F). Auf den Teil des Gehalts bis zur Minijob-Grenze zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Pauschalabgabe von 30%.
  5. Ergebnisse: Das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers und die Gesamtkosten für den Arbeitgeber werden ausgegeben.

Beispiel: Ein Midijob im Privathaushalt

Anna arbeitet 30 Stunden pro Woche in einem Privathaushalt für einen Stundenlohn von 14 €. Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt somit etwa 14 € * 30 h/Woche * 4,345 = 1.824,90 €. Da dies über der Minijob-Grenze (538 €) und unter der Midijob-Obergrenze (2.000 €) liegt, handelt es sich um einen Midijob. Die Bemessungsgrundlage ist 1.824,90 € - 538 € = 1.286,90 €. Auf diesen Betrag werden die reduzierten Beitragssätze angewendet. Anna zahlt als Arbeitnehmerin in einem Privathaushalt einen niedrigeren Rentenversicherungsbeitrag (3% statt 9,3%). Ihr Nettoeinkommen liegt nach Abzug ihrer Beiträge bei etwa 1.750 €. Ihr Arbeitgeber zahlt neben ihrem Bruttolohn noch die Arbeitgeberbeiträge, sodass die Gesamtkosten bei etwa 2.050 € liegen.

Häufige Fragen und Besonderheiten

Mehrere Minijobs beim selben Arbeitgeber: Hat ein Arbeitnehmer bereits einen Minijob bei Ihnen und Sie bieten einen weiteren an, werden die Gehälter zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Minijob-Grenze, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen Midijob oder eine reguläre Beschäftigung. Diese Rechner berechnet nur ein einzelnes Beschäftigungsverhältnis.

Beschäftigung im Privathaushalt: Hier gelten Sonderregeln für die Rentenversicherung. Der Arbeitnehmerbeitragssatz ist mit 3% deutlich niedriger als in einem Unternehmen (9,3%).

Steuern: In der Regel fallen bei Minijobs und Midijobs keine Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Dieser Rechner berücksichtigt daher keine Steuerabzüge.

Welches Dokument wird benötigt?

Für die rechtskonforme Anstellung sollte stets ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Für einen Minijob in einem Unternehmen empfiehlt sich der Arbeitsvertrag Minijob (item_id 3467). Für einen Midijob ist der Arbeitsvertrag Midijob (item_id 3462) die passende Vorlage. Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt sollte der spezielle Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte (item_id 3557) verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Bei einem Minijob (bis 538 € brutto im Monat, Stand 2026) zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem Midijob (538 € bis 2.000 € brutto) zahlt sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge nur auf den Teil des Gehalts, der über der Minijob-Grenze liegt.

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

In der Regel nicht. Das Einkommen aus einem Minijob liegt meist unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, sodass keine Lohnsteuer anfällt. Der Rechner berücksichtigt daher keine Steuern.

Was passiert, wenn ich zwei Minijobs beim gleichen Arbeitgeber habe?

Die Gehälter werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Minijob-Grenze (538 €), gilt die Beschäftigung insgesamt nicht mehr als Minijob, sondern als Midijob oder normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit vollen Beiträgen. Diese Rechner zeigt das Ergebnis für ein einzelnes Beschäftigungsverhältnis an.

Warum sind die Beiträge bei Beschäftigung im Privathaushalt niedriger?

Für Beschäftigungen in Privathaushalten gelten gesetzlich festgelegte ermäßigte Beitragssätze zur Rentenversicherung (3% für den Arbeitnehmer im Jahr 2026), um diese Form der Beschäftigung zu fördern.

Kann ich mit einem Midijob rentenversichert sein?

Ja. Auch im Midijob (Übergangsbereich) werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wenn auch in reduzierter Höhe. Diese Zeiten zählen für die Rentenansprüche.

Wie oft ändern sich die Grenzwerte und Beitragssätze?

Die Minijob-Grenze und die Obergrenze des Übergangsbereichs werden jährlich angepasst, meist zum 1. Januar. Auch die Beitragssätze können sich ändern. Der Rechner verwendet die festgelegten Werte für 2026.