Berechnen Sie Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttogehalt unter Berücksichtigung von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenkasse und Kinderfreibetrag.
Minijob und Midijob in Deutschland
Geringfügige Beschäftigungen, umgangssprachlich Minijobs, und Beschäftigungen im Übergangsbereich, bekannt als Midijobs, sind spezielle Formen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland. Sie zeichnen sich durch vereinfachte Abrechnungsverfahren und reduzierte Sozialversicherungsbeiträge aus. Diese Rechner hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die finanziellen Auswirkungen dieser Beschäftigungsverhältnisse schnell zu verstehen.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Bruttoarbeitsentgelt die gesetzliche Grenze (538 € im Jahr 2026) nicht überschreitet. Der große Vorteil für Arbeitnehmer: Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zur Rentenversicherung sind sie beitragspflichtig, können sich aber davon befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30% des Bruttogehalts an die Minijob-Zentrale, die diese Beiträge abführt.
Was ist ein Midijob?
Überschreitet das Bruttogehalt die Minijob-Grenze, liegt es aber unterhalb der Obergrenze des Übergangsbereichs (2.000 € im Jahr 2026), handelt es sich um einen Midijob. Hier kommen die reduzierten Beiträge nach der Gleitzonenformel zur Anwendung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge, jedoch nur auf den Teil des Gehalts, der über der Minijob-Grenze liegt. Die Beiträge werden mit einem speziellen Faktor F (0,2 im Jahr 2026) gewichtet, was zu einer spürbaren Entlastung führt.
Wie wird berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Ermittlung des monatlichen Bruttogehalts: Entweder direkt eingegeben oder aus Stundenlohn und Wochenstunden (mit dem Faktor 4,345 Wochen pro Monat) berechnet.
- Einordnung: Anhand der Grenzwerte wird geprüft, ob ein Minijob oder ein Midijob vorliegt. Die Angabe zu weiteren Minijobs dient als Warnhinweis für eine mögliche Zusammenrechnung.
- Beitragsbemessung (Midijob): Für Midijobs wird die Bemessungsgrundlage als Differenz zwischen Bruttogehalt und Minijob-Grenze bestimmt.
- Beitragsberechnung:
- Minijob: Arbeitnehmerbeiträge = 0 €. Arbeitgeberbeitrag = 30% des Bruttogehalts.
- Midijob: Die Beiträge werden auf die Bemessungsgrundlage angewendet. Der Arbeitnehmeranteil wird mit dem Faktor F multipliziert, der Arbeitgeberanteil mit (1 - F). Auf den Teil des Gehalts bis zur Minijob-Grenze zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Pauschalabgabe von 30%.
- Ergebnisse: Das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers und die Gesamtkosten für den Arbeitgeber werden ausgegeben.
Beispiel: Ein Midijob im Privathaushalt
Anna arbeitet 30 Stunden pro Woche in einem Privathaushalt für einen Stundenlohn von 14 €. Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt somit etwa 14 € * 30 h/Woche * 4,345 = 1.824,90 €. Da dies über der Minijob-Grenze (538 €) und unter der Midijob-Obergrenze (2.000 €) liegt, handelt es sich um einen Midijob. Die Bemessungsgrundlage ist 1.824,90 € - 538 € = 1.286,90 €. Auf diesen Betrag werden die reduzierten Beitragssätze angewendet. Anna zahlt als Arbeitnehmerin in einem Privathaushalt einen niedrigeren Rentenversicherungsbeitrag (3% statt 9,3%). Ihr Nettoeinkommen liegt nach Abzug ihrer Beiträge bei etwa 1.750 €. Ihr Arbeitgeber zahlt neben ihrem Bruttolohn noch die Arbeitgeberbeiträge, sodass die Gesamtkosten bei etwa 2.050 € liegen.
Häufige Fragen und Besonderheiten
Mehrere Minijobs beim selben Arbeitgeber: Hat ein Arbeitnehmer bereits einen Minijob bei Ihnen und Sie bieten einen weiteren an, werden die Gehälter zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Minijob-Grenze, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen Midijob oder eine reguläre Beschäftigung. Diese Rechner berechnet nur ein einzelnes Beschäftigungsverhältnis.
Beschäftigung im Privathaushalt: Hier gelten Sonderregeln für die Rentenversicherung. Der Arbeitnehmerbeitragssatz ist mit 3% deutlich niedriger als in einem Unternehmen (9,3%).
Steuern: In der Regel fallen bei Minijobs und Midijobs keine Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Dieser Rechner berücksichtigt daher keine Steuerabzüge.
Welches Dokument wird benötigt?
Für die rechtskonforme Anstellung sollte stets ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Für einen Minijob in einem Unternehmen empfiehlt sich der Arbeitsvertrag Minijob (item_id 3467). Für einen Midijob ist der Arbeitsvertrag Midijob (item_id 3462) die passende Vorlage. Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt sollte der spezielle Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte (item_id 3557) verwendet werden.