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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Teilzeitrechner: Gehalt bei Teilzeit 2026

Berechnet, wie viel Brutto Sie bei weniger Wochenstunden verdienen, und schätzt Sozialabgaben und Netto. Für Arbeitnehmer in Deutschland, die eine Reduzierung der Arbeitszeit erwägen.

Ihre Angaben

Ihr aktuelles regelmäßiges Bruttomonatsgehalt laut Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung, ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld.

Vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit, auf die sich Ihr Bruttogehalt bezieht, z. B. 40 oder 38,5.

Die Wochenarbeitszeit, auf die Sie reduzieren möchten. Sie muss unter Ihren aktuellen Wochenstunden liegen.

Ab diesem Datum soll die kürzere Arbeitszeit gelten. Daraus ergibt sich, bis wann Sie den Antrag spätestens stellen müssen (drei Monate vorher).

Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer geteilt durch das Brutto, laut Gehaltsabrechnung oder BMF-Lohnsteuerrechner (Ihre Steuerklasse ist dort berücksichtigt). Der Standardwert ist nur eine grobe Annahme.

Wie oben, aber für das niedrigere Teilzeit-Brutto. Wegen der Steuerprogression ist der Satz meist niedriger als bei Vollzeit. Prüfen Sie ihn mit dem BMF-Lohnsteuerrechner. Der Standardwert ist nur eine grobe Annahme.

Gesamter kassenindividueller Zusatzbeitrag in %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte. Standard: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.

Für die Pflegeversicherung: Ohne Kinder fällt ein Zuschlag an, ab dem zweiten Kind unter 25 gibt es einen Abschlag.

Ergebnis

Bruttogehalt in Teilzeit (monatlich) 2.850,00 €

Anteiliges Gehalt nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz (§ 4 Abs. 1 TzBfG).

So wird gerechnet

Anteil an der Vollzeit Verhältnis Ihrer Teilzeitstunden zu den Vollzeitstunden.
75 %
Brutto-Minus gegenüber Vollzeit (monatlich)
950,00 €
Jahresbrutto in Teilzeit (12 Monatsgehälter) Ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
34.200,00 €
Brutto-Stundenlohn (bleibt gleich) Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden × 52 ÷ 12.
21,92 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer bei Vollzeit (geschätzt) Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen.
826,50 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer bei Teilzeit (geschätzt) Im Übergangsbereich (bis 2.000 €) sind die tatsächlichen Abgaben niedriger, siehe Hinweis unten.
619,88 €
Steuerabzug bei Vollzeit (nach Ihrem Satz) Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
798,00 €
Steuerabzug bei Teilzeit (nach Ihrem Satz)
456,00 €
Geschätztes Netto bei Vollzeit (monatlich)
2.175,50 €
Geschätztes Netto bei Teilzeit (monatlich) Schätzung auf Basis Ihrer Steuersätze, nicht die Berechnung der Lohnabrechnung.
1.774,12 €
Netto-Minus gegenüber Vollzeit (monatlich)
401,38 €
Netto-Minus in Prozent Meist geringer als die Reduzierung der Arbeitszeit, weil Steuern und Abgaben sinken.
18,5 %
Hinweis zur Beitragsberechnung bei Teilzeit
Normale Beitragsberechnung
Antrag spätestens stellen bis Nach § 8 Abs. 2 TzBfG müssen Sie die Verringerung spätestens drei Monate vor Beginn geltend machen.
1. November 2026
Bitte beachten
  • Das Teilzeit-Brutto ist eine Proportionalrechnung nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz. Zuschläge, Sachbezüge und Einmalzahlungen, die nicht proportional gekürzt werden, sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.
  • Die Lohnsteuer wird nicht berechnet, weil sie von Steuerklasse, Freibeträgen, Vorsorgepauschale und Kirchensteuer abhängt. Tragen Sie Ihre Steuersätze selbst ein (Gehaltsabrechnung oder BMF-Lohnsteuerrechner). Das Netto ist daher eine Schätzung.
  • Die Sozialabgaben nutzen die Werte 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze). Nicht berücksichtigt: Sachsen (anderer Pflegeversicherungsanteil), Befreiung vom Kinderlosenzuschlag für unter 23-Jährige, Beiträge für Privatversicherte.
  • Im Übergangsbereich (Midijob, 603,01 bis 2.000 € monatlich) zahlen Arbeitnehmer geringere Beiträge als hier gerechnet. Bei Minijobs bis 603 € gelten Sonderregeln. In beiden Fällen ist das Netto nur eine grobe Obergrenze der Abgaben.
  • Weniger Gehalt bedeutet auch niedrigere Rentenanwartschaften und ggf. niedrigeres Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld. Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Antrag auf Teilzeitarbeit

Was ist ein Teilzeitrechner?

Ein Teilzeitrechner zeigt, wie sich Ihr Gehalt ändert, wenn Sie Ihre Wochenarbeitszeit verringern. Er rechnet das anteilige Bruttogehalt aus und schätzt, was nach Sozialabgaben und Steuern übrig bleibt. Das hilft bei der Entscheidung, ob sich eine Reduzierung finanziell tragen lässt, bevor Sie sie beim Arbeitgeber beantragen.

So wird das Teilzeitgehalt berechnet

Nach § 4 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) darf ein Teilzeitbeschäftigter nicht schlechter behandelt werden als ein Vollzeitbeschäftigter. Entgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen müssen mindestens in dem Umfang gewährt werden, der dem Anteil seiner Arbeitszeit entspricht. Die Rechnung lautet also: Vollzeitgehalt mal Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden. Der Stundenlohn bleibt gleich, nur die Stundenzahl sinkt.

Für die Sozialabgaben nutzt der Rechner die Werte für 2026: 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung, in der Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte Ihres Zusatzbeitrags sowie 1,8 % Pflegeversicherung. Dazu kommen der Zuschlag von 0,6 % für Kinderlose und der Abschlag von 0,25 % je Kind ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren. Die Beiträge werden nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen erhoben: 8.450 € monatlich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Warum die Steuer eine Eingabe ist

Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Freibeträgen, Kirchensteuer und der Vorsorgepauschale ab. Der Tarif ist progressiv: Wer weniger verdient, zahlt im Durchschnitt einen kleineren Anteil. Darum fragt der Rechner zwei Steuersätze ab, einen für Vollzeit und einen für Teilzeit. Die Werte entnehmen Sie Ihrer Gehaltsabrechnung oder dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Rechnen Sie dort mit dem Teilzeit-Brutto aus dem ersten Ergebnis. Wechselt mit der Reduzierung auch die Steuerklasse, zum Beispiel in einer Ehe, geben Sie den Satz für die neue Klasse ein.

Beispiel in Worten

Sie verdienen bei 40 Wochenstunden 3.000 € brutto und möchten auf 30 Stunden reduzieren. Das entspricht 75 % der Vollzeit, Ihr Bruttogehalt beträgt dann 2.250 €. Der Stundenlohn bleibt bei rund 17,31 €. Weil Steuern und Sozialabgaben mit dem Brutto sinken, fällt das Netto weniger stark als 25 %. Wie viel weniger, zeigt der Rechner anhand Ihrer Eingaben.

Häufige Fälle

  • Übergangsbereich (Midijob): Liegt das Teilzeit-Brutto zwischen 603,01 € und 2.000 €, zahlen Sie niedrigere Arbeitnehmerbeiträge. Das tatsächliche Netto ist dann etwas höher als geschätzt.
  • Minijob: Bis 603 € monatlich gelten eigene Regeln, die dieser Rechner nicht abbildet.
  • Hohes Gehalt: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinken die Sozialabgaben bei einer Reduzierung kaum, weil ohnehin nur bis zur Grenze gezahlt wird.
  • Einmalzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden häufig anteilig gekürzt. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder Tarifvertrag.

Wer hat Anspruch auf Teilzeit?

Nach § 8 TzBfG können Arbeitnehmer die Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Den Wunsch müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn mitteilen und dabei den Umfang und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit nennen. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Lehnt er nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ab, gilt die Arbeitszeit als wie gewünscht festgelegt.

Wollen Sie nur für eine bestimmte Zeit reduzieren und danach zur früheren Arbeitszeit zurückkehren, kommt die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG in Betracht. Sie gilt für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern und eine Dauer von einem bis fünf Jahren.

Welches Dokument bereiten Sie danach vor?

Haben Sie Ihre Zahlen, folgt der Antrag. Für eine unbefristete oder befristete Reduzierung brauchen Sie den Antrag auf Teilzeitarbeit. Für eine zeitlich begrenzte Reduzierung mit Rückkehrrecht den Antrag auf Brückenteilzeit. Einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, hält die Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit die neue Arbeitszeit fest. Wochenstunden und Beginn aus dieser Berechnung können Sie in die Dokumente übernehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich mein Gehalt bei Teilzeit?

Teilen Sie die gewünschten Wochenstunden durch Ihre aktuellen Wochenstunden und multiplizieren Sie das Ergebnis mit Ihrem Vollzeit-Bruttogehalt. Bei 30 statt 40 Stunden erhalten Sie 75 % des bisherigen Brutto.

Sinkt das Netto im gleichen Maß wie das Brutto?

In der Regel nicht. Steuern und Sozialabgaben sinken mit dem Brutto, und wegen der Steuerprogression sinkt der Steuersatz. Das Netto fällt daher meist weniger stark als die Arbeitszeit.

Welche Steuerklasse gilt in Teilzeit?

Die Steuerklasse ändert sich nicht automatisch. Bei Ehepaaren kann ein Wechsel sinnvoll sein. Den daraus folgenden Steuerabzug ermitteln Sie mit dem BMF-Lohnsteuerrechner und tragen ihn hier als Prozentsatz ein.

Wann muss ich die Teilzeit beantragen?

Nach § 8 Abs. 2 TzBfG spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Der Rechner zeigt Ihnen das Datum anhand Ihres Starttermins.

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Ja, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Er darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (§ 8 TzBfG).

Was ist der Unterschied zwischen Teilzeit und Brückenteilzeit?

Die normale Teilzeit kann unbefristet sein. Die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) ist von vornherein auf ein bis fünf Jahre begrenzt, danach kehren Sie zur früheren Arbeitszeit zurück. Sie gilt erst in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern.