Berechnen Sie Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttogehalt unter Berücksichtigung von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenkasse und Kinderfreibetrag.
Was ist ein Teilzeitrechner?
Ein Teilzeitrechner zeigt, wie sich Ihr Gehalt ändert, wenn Sie Ihre Wochenarbeitszeit verringern. Er rechnet das anteilige Bruttogehalt aus und schätzt, was nach Sozialabgaben und Steuern übrig bleibt. Das hilft bei der Entscheidung, ob sich eine Reduzierung finanziell tragen lässt, bevor Sie sie beim Arbeitgeber beantragen.
So wird das Teilzeitgehalt berechnet
Nach § 4 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) darf ein Teilzeitbeschäftigter nicht schlechter behandelt werden als ein Vollzeitbeschäftigter. Entgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen müssen mindestens in dem Umfang gewährt werden, der dem Anteil seiner Arbeitszeit entspricht. Die Rechnung lautet also: Vollzeitgehalt mal Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden. Der Stundenlohn bleibt gleich, nur die Stundenzahl sinkt.
Für die Sozialabgaben nutzt der Rechner die Werte für 2026: 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung, in der Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte Ihres Zusatzbeitrags sowie 1,8 % Pflegeversicherung. Dazu kommen der Zuschlag von 0,6 % für Kinderlose und der Abschlag von 0,25 % je Kind ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren. Die Beiträge werden nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen erhoben: 8.450 € monatlich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Warum die Steuer eine Eingabe ist
Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Freibeträgen, Kirchensteuer und der Vorsorgepauschale ab. Der Tarif ist progressiv: Wer weniger verdient, zahlt im Durchschnitt einen kleineren Anteil. Darum fragt der Rechner zwei Steuersätze ab, einen für Vollzeit und einen für Teilzeit. Die Werte entnehmen Sie Ihrer Gehaltsabrechnung oder dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Rechnen Sie dort mit dem Teilzeit-Brutto aus dem ersten Ergebnis. Wechselt mit der Reduzierung auch die Steuerklasse, zum Beispiel in einer Ehe, geben Sie den Satz für die neue Klasse ein.
Beispiel in Worten
Sie verdienen bei 40 Wochenstunden 3.000 € brutto und möchten auf 30 Stunden reduzieren. Das entspricht 75 % der Vollzeit, Ihr Bruttogehalt beträgt dann 2.250 €. Der Stundenlohn bleibt bei rund 17,31 €. Weil Steuern und Sozialabgaben mit dem Brutto sinken, fällt das Netto weniger stark als 25 %. Wie viel weniger, zeigt der Rechner anhand Ihrer Eingaben.
Häufige Fälle
- Übergangsbereich (Midijob): Liegt das Teilzeit-Brutto zwischen 603,01 € und 2.000 €, zahlen Sie niedrigere Arbeitnehmerbeiträge. Das tatsächliche Netto ist dann etwas höher als geschätzt.
- Minijob: Bis 603 € monatlich gelten eigene Regeln, die dieser Rechner nicht abbildet.
- Hohes Gehalt: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinken die Sozialabgaben bei einer Reduzierung kaum, weil ohnehin nur bis zur Grenze gezahlt wird.
- Einmalzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden häufig anteilig gekürzt. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder Tarifvertrag.
Wer hat Anspruch auf Teilzeit?
Nach § 8 TzBfG können Arbeitnehmer die Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Den Wunsch müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn mitteilen und dabei den Umfang und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit nennen. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Lehnt er nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ab, gilt die Arbeitszeit als wie gewünscht festgelegt.
Wollen Sie nur für eine bestimmte Zeit reduzieren und danach zur früheren Arbeitszeit zurückkehren, kommt die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG in Betracht. Sie gilt für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern und eine Dauer von einem bis fünf Jahren.
Welches Dokument bereiten Sie danach vor?
Haben Sie Ihre Zahlen, folgt der Antrag. Für eine unbefristete oder befristete Reduzierung brauchen Sie den Antrag auf Teilzeitarbeit. Für eine zeitlich begrenzte Reduzierung mit Rückkehrrecht den Antrag auf Brückenteilzeit. Einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, hält die Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit die neue Arbeitszeit fest. Wochenstunden und Beginn aus dieser Berechnung können Sie in die Dokumente übernehmen.