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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2025

Schenkungssteuerrechner

Berechnen Sie die Schenkungssteuer für Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte in Deutschland. Berücksichtigt Freibeträge, Nießbrauchvorbehalt und frühere Schenkungen.

Ihre Angaben

Steuerklasse gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Gesamtwert des geschenkten Vermögens (z.B. Geldbetrag, Verkehrswert der Immobilie).

Behalten Sie sich lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) oder Wohnrecht an der geschenkten Immobilie vor?

Nachhaltiger Jahresreinertrag oder ortsübliche Jahresmiete der Immobilie (§ 15 BewG). Nur relevant bei Nießbrauchvorbehalt. Falls unbekannt, lassen Sie 0 EUR.

Alter der Person, die das Nießbrauchrecht/Wohnrecht behält (zum Zeitpunkt der Schenkung). Nur relevant, wenn oben 'Ja' gewählt wurde.

Gesamtwert aller Schenkungen, die Sie demselben Beschenkten in den letzten 10 Jahren bereits zugewendet haben. Diese werden auf den Freibetrag angerechnet.

Ergebnis

Fällige Schenkungssteuer 13.420,00 €

Die voraussichtlich zu zahlende Schenkungssteuer.

So wird gerechnet

Zugeordneter persönlicher Freibetrag Der steuerfreie Betrag, der sich aus dem Verwandtschaftsgrad ergibt.
400.000,00 €
Verfügbarer Freibetrag (nach Anrechnung) Der noch nicht durch frühere Schenkungen verbrauchte Teil des persönlichen Freibetrags.
300.000,00 €
Kapitalwert des Nießbrauchs Kapitalwert = Jahreswert * Vervielfältiger (Faktor aus Anlage 9 BewG).
378.000,00 €
Schenkungswert nach Nießbrauchabschlag Bei Nießbrauchvorbehalt wird der Wert der Schenkung um den Kapitalwert des Nutzungsrechts gemindert (§ 13 Bewertungsgesetz).
422.000,00 €
Steuerpflichtiger Wert Der Wert, auf den die Steuer berechnet wird. Negativ wird auf 0 gesetzt.
122.000,00 €
Steuerklasse Steuerklasse I: Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern. Klasse II: Geschwister. Klasse III: alle anderen.
I
Anzuwendender Steuersatz Für Klasse I, II und III: progressiver Satz aus der jeweiligen gesetzlichen Tabelle (§ 19 ErbStG).
11 %
Effektiver Steuersatz auf Gesamtschenkung Die Steuerlast in Prozent des ursprünglichen Schenkungswerts.
1,68 %
Bitte beachten
  • Die Steuersätze entsprechen § 19 ErbStG (Stand 2025). Für Steuerklasse III gilt: bis 6 Mio. EUR 30%, darüber 50%.
  • Die Kapitalisierungsfaktoren für Nießbrauch (Anlage 9 BewG) können sich ändern. Der Rechner verwendet die Faktoren für 2025.
  • Der 'Jährliche Nutzungswert' ist entscheidend für die korrekte Berechnung des Nießbrauchkapitalwerts. Bei Immobilien entspricht dies der ortsüblichen Jahresmiete oder dem nachhaltigen Jahresreinertrag.
  • Bei Schenkungen von Betriebsvermögen oder Anteilen können besondere Vergünstigungen (§ 13a, 13b ErbStG) gelten, die dieser Rechner nicht berücksichtigt.
  • Die Berechnung dient der ersten Einschätzung. Eine verbindliche Auskunft kann nur das zuständige Finanzamt geben.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Schenkungsvertrag
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Schenkungssteuer in Deutschland

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und folgt denselben Grundsätzen wie die Erbschaftsteuer. Wer also Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte verschenkt, muss unter Umständen Steuern darauf zahlen. Die Höhe der Steuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem, dem Wert der Schenkung und eventuellen Freibeträgen ab.

Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bestimmung des Freibetrags: Je nach Verwandtschaftsgrad steht dem Beschenkten ein steuerfreier Betrag zu. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre neu ausgenutzt werden.
  2. Anrechnung früherer Schenkungen: Schenkungen an denselben Beschenkten innerhalb der letzten zehn Jahre werden auf den Freibetrag angerechnet.
  3. Wertminderung bei Nießbrauch: Behält sich der Schenker ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) oder Wohnrecht vor, mindert sich der steuerpflichtige Wert der Schenkung um den Kapitalwert dieses Rechts. Der Kapitalwert berechnet sich aus dem jährlichen Nutzungswert (z.B. Miete) multipliziert mit einem gesetzlichen Vervielfältiger, der vom Alter des Berechtigten abhängt.
  4. Berechnung des steuerpflichtigen Werts: Vom (ggf. geminderten) Schenkungswert wird der verbleibende Freibetrag abgezogen. Der verbleibende Betrag ist die Steuerbemessungsgrundlage.
  5. Anwendung des Steuersatzes: Es gibt drei Steuerklassen mit progressiven Steuersätzen:
    • Steuerklasse I: Für Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern (7% bis 30%).
    • Steuerklasse II: Für Geschwister, Neffen und Nichten (15% bis 43%).
    • Steuerklasse III: Für alle übrigen Personen (z.B. Freunde) (30% bis 50%).

Beispiel: Schenkung einer Immobilie an das Kind

Ein Vater schenkt seinem 40-jährigen Sohn eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro. Der Vater behält sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor und ist zum Zeitpunkt der Schenkung 70 Jahre alt. Die ortsübliche Jahresmiete beträgt 30.000 Euro. In den letzten zehn Jahren hat der Vater dem Sohn bereits 100.000 Euro geschenkt.

  • Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro.
  • Verfügbarer Freibetrag: 400.000 € - 100.000 € = 300.000 €.
  • Kapitalwert des Nießbrauchs: Für einen 70-Jährigen beträgt der Vervielfältiger 12,6. Kapitalwert = 30.000 € * 12,6 = 378.000 €.
  • Geminderter Schenkungswert: 800.000 € - 378.000 € = 422.000 €.
  • Steuerpflichtiger Wert: 422.000 € - 300.000 € = 122.000 €.
  • Steuerklasse I, Steuersatz: Der Wert von 122.000 € fällt in den zweiten Progressionsbereich (über 75.000 € bis 300.000 €) mit einem Steuersatz von 11%.
  • Schenkungssteuer: 122.000 € * 11% = 13.420 €.

Häufige Fragen und Besonderheiten

Was passiert bei Überschreitung des Freibetrags?

Nur der Teil der Schenkung, der den verbleibenden Freibetrag übersteigt, ist steuerpflichtig. Es lohnt sich, Schenkungen über einen längeren Zeitraum zu planen, um den Zehn-Jahres-Zyklus optimal zu nutzen.

Wie wird ein zinsloses Darlehen behandelt?

Ein zinsloses Darlehen kann als verdeckte Schenkung des entgangenen Zinsvorteils gewertet werden. Für eine genaue Berechnung ist ein Privater Darlehensvertrag empfehlenswert, der die Modalitäten klar regelt.

Muss ich die Schenkung anmelden?

Ja, Schenkungen über 10.000 Euro (bzw. 20.000 Euro bei Schenkungen unter Ehegatten) müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Die Steuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung eingereicht werden.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für eine rechtssichere Durchführung einer Schenkung empfiehlt sich die Erstellung eines Schenkungsvertrags. Dieser hält den Willen der Parteien fest und kann im Streitfall als Beweis dienen. Bei Schenkungen von Immobilien ist zudem notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Unser Dokument Schenkungsvertrag (item_id 3679) bietet eine umfassende Vorlage für verschiedene Schenkungsgegenstände.

Für den Fall eines privaten, zinslosen Darlehens, das Schenkungsteueraspekte berührt, ist der Private Darlehensvertrag (item_id 3682) die richtige Wahl.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?

Den persönlichen Freibetrag können Sie alle zehn Jahre pro Beschenktem neu in Anspruch nehmen. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums werden addiert und auf den Freibetrag angerechnet.

Wie wird der Nießbrauchwert korrekt berechnet?

Der Kapitalwert des Nießbrauchs ist der 'Jährliche Nutzungswert' (z.B. Jahresmiete) multipliziert mit dem 'Vervielfältiger' aus Anlage 9 des Bewertungsgesetzes. Dieser Faktor hängt vom Alter des Nutzungsberechtigten ab.

Was ist der Unterschied zwischen Schenkungs- und Erbschaftsteuer?

Die Steuerart ist identisch (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz), der Anlass ist unterschiedlich: Schenkungssteuer fällt bei Zuwendungen unter Lebenden an, Erbschaftsteuer beim Tod. Freibeträge und Steuerklassen sind gleich.

Muss ich für ein zinsloses Darlehen an mein Kind Schenkungssteuer zahlen?

Möglicherweise. Das Finanzamt kann den entgangenen Zinsvorteil als (teilweise) Schenkung werten. Es wird der marktübliche Zins angesetzt. Ein Darlehensvertrag mit klar definierten Konditionen ist daher ratsam.

Wie melde ich eine Schenkung dem Finanzamt?

Die Schenkung muss mit der Anlage G zur Einkommensteuererklärung oder gesondert mit dem Formular 'Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung' beim für den Beschenkten zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Frist beträgt drei Monate.

Gibt es Steuerfreibeträge für Immobilien?

Nein, für Immobilien gelten dieselben persönlichen Freibeträge wie für andere Vermögenswerte. Es gibt keine zusätzlichen speziellen Freibeträge nur für Immobilien.