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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 20. Oktober 2026

Mutterschutz- und Elternzeitrechner

Berechnet die gesetzlichen Mutterschutzfristen und hilft bei der Planung der Elternzeit. Für werdende Mütter und Eltern in Deutschland.

Ihre Angaben

Das erwartete Datum der Geburt. Bei bereits erfolgter Geburt das tatsächliche Datum eingeben.

Beeinflusst die Dauer des Mutterschutzes nach der Geburt.

Maximal 36 Monate pro Elternteil bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Maximal 24 Monate können bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden. Die restlichen Monate (bis zu insgesamt 36) können bis zum 8. Geburtstag genommen werden.

Wenn 'Ja', beginnt die Elternzeit am Tag nach Ende des Mutterschutzes. Bei 'Nein' muss ein späteres Startdatum angegeben werden.

Nur ausfüllen, wenn die Elternzeit nicht direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll. Muss mindestens 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragt werden.

Ergebnis

Spätester Antragstermin für Elternzeit 22. Mai 2027

Der Antrag muss spätestens 7 Wochen (bei Start nach Mutterschutz) bzw. 13 Wochen (bei späterem Start) vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen.

So wird gerechnet

Beginn des Mutterschutzes Sechs Wochen (42 Tage) vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.
3. April 2027
Dauer Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen bei einfacher Geburt, 12 Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburt.
56 Tage
Ende des Mutterschutzes Der letzte Tag der Schutzfrist nach der Geburt.
9. Juli 2027
Beginn der Elternzeit Entweder der Tag nach Ende des Mutterschutzes oder ein selbst gewähltes Datum.
10. Juli 2027
Ende der Elternzeit Berechnet aus dem Startdatum und der gewünschten Dauer in Monaten.
10. Juli 2028
Bitte beachten
  • Dieser Rechner dient der ersten Orientierung. Die tatsächlichen Fristen können in Einzelfällen abweichen (z.B. bei medizinischen Indikationen oder besonderen Arbeitsbedingungen).
  • Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Die hier berechnete Antragsfrist ist eine gesetzliche Mindestfrist. Der Antrag muss spätestens am berechneten Tag beim Arbeitgeber eingegangen sein.
  • Für die genaue Berechnung des Elterngeldes ist ein separater Rechner notwendig.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Antrag auf Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit in Deutschland

Der Mutterschutz und die Elternzeit sind gesetzlich geregelte Zeiträume, die werdenden und jungen Eltern Schutz und Freiraum für die Betreuung ihres Kindes bieten. Der Mutterschutz ist ein Beschäftigungsverbot für die Mutter rund um die Geburt, während die Elternzeit ein Anspruch beider Elternteile auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit ist. Dieser Rechner hilft Ihnen, die gesetzlichen Fristen für beide Zeiträume zu bestimmen und den spätesten Antragstermin für die Elternzeit zu ermitteln.

Wie wird der Mutterschutz berechnet?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Bei einer Mehrlingsgeburt oder einer Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche) verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Diese Fristen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt und dienen dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind.

Wichtig zu wissen: Die Frist vor der Geburt endet mit dem Tag der tatsächlichen Geburt. Kommt das Kind später als erwartet, verlängert sich diese Schutzfrist entsprechend. Kommt es früher, verkürzt sie sich. Die Frist nach der Geburt läuft jedoch immer in voller Länge ab dem tatsächlichen Geburtstag. Das Ende des Mutterschutzes ist der letzte Tag dieser Frist. Wenn die Frist nach der Geburt beispielsweise 56 Tage beträgt und das Kind am 1. Juni geboren wird, endet der Mutterschutz am 26. Juli (1. Juni + 55 Tage).

Wie wird die Elternzeit geplant?

Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre (36 Monate) Elternzeit nehmen, die bis zum achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden können. Von diesen 36 Monaten können maximal 24 Monate bis zum dritten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Die verbleibenden Monate (oder mehr, wenn weniger als 24 Monate vor dem dritten Geburtstag genommen werden) können bis zum achten Geburtstag genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Frist hierfür beträgt mindestens sieben Wochen, wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen soll. Soll sie zu einem späteren Zeitpunkt starten, beträgt die Antragsfrist mindestens 13 Wochen. Diese Regelungen finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Die Elternzeit kann auf bis zu zwei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Für eine weitere Aufteilung ist dessen Zustimmung erforderlich.

Ein ausführliches Beispiel zur Berechnung

Stellen Sie sich vor, das voraussichtliche Geburtsdatum ist der 15. Mai 2027 und es handelt sich um eine einfache Geburt. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen (42 Tage) vorher, also am 4. April 2027. Er endet acht Wochen (56 Tage) nach der Geburt. Da die Frist am Geburtstag beginnt, endet sie am 9. Juli 2027 (15. Mai + 55 Tage). Wenn die Mutter direkt im Anschluss zwölf Monate Elternzeit nehmen möchte, beginnt diese am 10. Juli 2027 und endet am 9. Juli 2028. Der Antrag für diese Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn vorliegen. Da der Antrag spätestens am Tag vor Ablauf der 7-Wochen-Frist eingehen muss, ist der letzte Tag für die Antragstellung der 24. Mai 2027 (10. Juli - 48 Tage).

Nehmen wir ein zweites, komplexeres Beispiel: Das Kind wird am 1. August 2027 als Mehrling geboren. Der Mutterschutz begann am 20. Juni 2027 (42 Tage vorher) und endet nach 12 Wochen (84 Tagen) am 22. Oktober 2027 (1. August + 83 Tage). Die Eltern möchten 24 Monate Elternzeit nehmen, aber nicht direkt anschließend, sondern erst ab dem 1. Dezember 2027. Das Ende der Elternzeit wäre dann der 30. November 2029. Da der Start nicht direkt auf den Mutterschutz folgt, beträgt die Antragsfrist 13 Wochen. Der Antrag muss daher spätestens am 31. August 2027 (1. Dezember - 91 Tage) beim Arbeitgeber vorliegen.

Häufige Fälle und Planungshinweise

Viele Eltern kombinieren Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld. Beachten Sie, dass für die Berechnung des Elterngeldes andere Regeln und Zeiträume gelten. Es ist ratsam, die Elternzeit frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen und den Antrag fristgerecht zu stellen, um Rechtsansprüche zu wahren.

Frühgeburt: Bei einer Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche gilt automatisch die verlängerte Mutterschutzfrist von 12 Wochen nach der Geburt, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkind oder Mehrlinge handelt.

Väter und zweite Elternteile: Die Regeln für die Elternzeit gelten gleichermaßen. Auch sie müssen die Antragsfristen einhalten. Oft beginnen Väter ihre Elternzeit direkt nach der Geburt, noch während die Mutter im Mutterschutz ist, um die ersten Wochen gemeinsam zu Hause zu verbringen. In diesem Fall muss der Vater seinen Antrag spätestens sieben Wochen vor seinem gewünschten Startdatum stellen.

Teilzeit während der Elternzeit: Während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit (bis zu 30 Wochenstunden). Dies muss ebenfalls separat mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Verspätete Antragstellung: Wird die Antragsfrist nicht eingehalten, kann der Arbeitgeber die Elternzeit für den gewünschten Zeitraum ablehnen. Die Elternzeit kann dann erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, für den die Frist gewahrt ist.

Das passende Dokument vorbereiten

Um Ihre Elternzeit offiziell beim Arbeitgeber anzumelden, benötigen Sie den Antrag auf Elternzeit. In diesem Formular tragen Sie die gewünschten Zeiträume ein und teilen sie Ihrem Arbeitgeber mit. Unser Rechner liefert Ihnen die wichtigsten Daten zur Vorbereitung dieses Dokuments: das Geburtsdatum des Kindes sowie den gewünschten Beginn und das Ende der Elternzeit. Füllen Sie diese Daten in das entsprechende Formular ein und reichen Sie es fristgerecht ein. Denken Sie daran, eine Kopie für Ihre Unterlagen zu behalten und den Eingang beim Arbeitgeber nachzuweisen (z.B. per Einschreiben).

Häufig gestellte Fragen

Kann der Mutterschutz auch später beginnen?

Nein, das Beschäftigungsverbot beginnt gesetzlich festgelegt sechs Wochen vor dem errechneten Termin. Auf Wunsch der Mutter kann jedoch auf einen Teil der Schutzfrist vor der Geburt verzichtet werden, solange keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Was passiert, wenn mein Kind früher oder später geboren wird?

Bei einer früheren Geburt verkürzt sich die Mutterschutzfrist vor der Geburt entsprechend. Die Frist nach der Geburt bleibt unverändert (8 bzw. 12 Wochen). Bei einer späteren Geburt verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt bis zum tatsächlichen Geburtstermin.

Kann ich die Elternzeit auch auf zwei Zeiträume aufteilen?

Ja, jeder Elternteil kann die Elternzeit in bis zu zwei Zeitabschnitte aufteilen. Eine Aufteilung in mehr Abschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die Antragsfristen gelten für den Beginn des jeweiligen Zeitabschnitts.

Muss ich den Antrag auf Elternzeit persönlich abgeben?

Nein, der Antrag muss schriftlich (z.B. per Brief, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder Fax) beim Arbeitgeber eingehen. Es empfiehlt sich, ein Nachweis über den Eingang (z.B. Einschreiben) zu sichern.

Gilt der berechnete Antragstermin auch für Väter?

Ja, die Regeln für die Antragsfrist der Elternzeit gelten für beide Elternteile gleichermaßen. Väter, die Elternzeit nehmen möchten, müssen den Antrag ebenfalls mindestens 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn stellen.

Was ist, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Wenn die Antragsfrist nicht eingehalten wird, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend. Der Arbeitgeber kann die Elternzeit für den gewünschten Zeitraum verweigern. Sie können sie dann erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten, für den die Frist gewahrt ist.