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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 20. Oktober 2026

Kündigungsfristenrechner für Arbeitsverträge

Berechnen Sie die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist für Ihr Arbeitsverhältnis. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ihre Angaben

Geben Sie an, ob Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigen.

Das Datum, an dem Sie die Arbeit aufgenommen haben (Einstellungsdatum).

Das Datum, an dem die Kündigungserklärung dem Empfänger zugeht (z.B. per Posteingang).

Die gesetzliche Probezeit beträgt maximal 6 Monate. Danach gelten längere Kündigungsfristen.

Wählen Sie 'Nein' für die gesetzliche Frist (§622 BGB). 'Ja' gilt, wenn Ihr Vertrag oder Tarifvertrag (z.B. TVöD) eine andere Frist vorsieht.

Geben Sie die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist in vollen Kalendermonaten an. Nur ausfüllen, wenn oben 'Ja, vertraglich vereinbart' gewählt wurde.

Wählen Sie Ihren Tarifvertrag aus, um die tarifliche Kündigungsfrist zu berechnen. Nur ausfüllen, wenn oben 'Ja, tarifvertraglich' gewählt wurde.

Ergebnis

Arbeitsverhältnis endet am 15. November 2026

Das Datum, an dem Ihr Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung beendet wird.

So wird gerechnet

Beschäftigungsdauer (volle Jahre) Volle Jahre zwischen Einstellung und Zugang der Kündigung.
3 Jahre
Vertragliche Kündigungsfrist (Monate) Die im Arbeitsvertrag individuell vereinbarte Frist.
0 Monate
Tarifliche Kündigungsfrist (Monate) Die im gewählten Tarifvertrag vorgesehene Frist. Für TVöD/TV-L i.d.R. 3 Monate zum Monatsende.
0 Monate
Anzuwendende Kündigungsfrist (Monate) Die Frist in Monaten, die tatsächlich zur Berechnung herangezogen wird.
0 Monate
Anzuwendende Kündigungsfrist (Tage) Die Frist in Tagen, die tatsächlich zur Berechnung herangezogen wird.
28 Tage
Gesamte Fristdauer (Tage) Die Anzahl der Tage zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
36 Tage
Bitte beachten
  • Die Berechnung der tariflichen Fristen ist vereinfacht. Einige Tarifverträge sehen abgestufte Fristen nach Beschäftigungsdauer vor. Bitte prüfen Sie im Zweifel Ihren konkreten Tarifvertrag.
  • Bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen gelten andere Regeln. Dieser Rechner gilt nur für ordentliche Kündigungen.
  • Das errechnete Enddatum ist das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses. Eventuelle Resturlaubsansprüche oder Abrechnungen sind separat zu regeln.
  • Die gesetzliche Grundfrist von 4 Wochen (§622 Abs. 1 BGB) muss stets als Mindestfrist von 28 Tagen gewahrt bleiben. Das Enddatum wird dann nach der Regel 'zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats' bestimmt.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht berechnen

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigungserklärung und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie ist gesetzlich im §622 des Bürgerlichen Gesetzbuces (BGB) geregelt, kann aber durch individuelle Arbeitsverträge oder Tarifverträge (z.B. TVöD, TV-L) abweichend festgelegt werden. Diese Berechnung ist für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – von großer Bedeutung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Wie wird die gesetzliche Kündigungsfrist berechnet?

Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen Kündigungen während und nach der Probezeit. Die gesetzliche Probezeit darf maximal sechs Monate betragen.

  • Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten 14 Kalendertage (§622 Abs. 3 BGB). Eine Kündigung zum Monatsende ist hier nicht vorgeschrieben. Das Arbeitsverhältnis endet genau 14 Tage nach Zugang der Kündigung.
  • Nach der Probezeit gelten folgende Regeln:
    • Für den Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist konstant 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Die 4-Wochen-Frist (28 Tage) ist immer einzuhalten. Endet sie vor dem 15., tritt die Kündigung zum 15. ein. Endet sie nach dem 15., tritt sie zum Monatsende ein.
    • Für den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, ebenfalls zum 15. oder Monatsende:
      • bis 2 Jahre Beschäftigung: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
      • 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende.
      • 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
      • 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
      • 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende.
      • 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende.
      • 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende.
      • 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.

Vertragliche und tarifliche Abweichungen

Von den gesetzlichen Regeln kann zu Gunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Das bedeutet: Vertraglich oder tariflich können längere Kündigungsfristen für den Arbeitgeber vereinbart werden. Kürzere Fristen sind nur während der ersten sechs Monate (Probezeit) oder durch Tarifvertrag möglich. Viele Tarifverträge sehen eine einheitliche Frist von drei Monaten zum Monatsende für beide Seiten vor.

Ein Beispiel aus der Praxis

Herr Schmidt ist seit dem 15. Mai 2023 in einem Unternehmen angestellt und möchte am 10. Oktober 2026 kündigen. Er hat keine Probezeit mehr und es gilt der gesetzliche Regelfall. Seine Beschäftigungsdauer beträgt zum Kündigungszeitpunkt 3 volle Jahre. Als Arbeitnehmer hat er eine gesetzliche Frist von 4 Wochen (28 Tage). Die Kündigung geht am 10.10. zu. Die Frist von 28 Tagen endet am 07.11.2026. Da dieses Datum vor dem 15. des Monats liegt, endet das Arbeitsverhältnis gemäß §622 Abs. 1 BGB am 15.11.2026.

Häufige Fragen und Besonderheiten

Was passiert, wenn das Fristende auf einen Feiertag oder Wochenende fällt? Grundsätzlich verschiebt sich das Ende nicht auf den nächsten Werktag. Das Arbeitsverhältnis endet genau an dem berechneten Datum. Auszahlungen o.ä. können jedoch am nächsten Werktag erfolgen.

Gilt die Monatsende-Regel immer? Nein. Während der gesetzlichen Probezeit (14 Tage) endet das Arbeitsverhältnis genau nach Ablauf der 14 Tage. Auch individuell vereinbarte Fristen, die nicht ausdrücklich "zum Monatsende" lauten, können zu einem beliebigen Kalendertag enden. Bei gesetzlichen Fristen in Monaten (Arbeitgeber ab 2 Jahren) und tariflichen Fristen endet das Arbeitsverhältnis jedoch immer zum Monatsende.

Was muss ich nach der Berechnung tun? Sie kennen nun das genaue Enddatum Ihres Arbeitsvertrages. Für den nächsten Schritt empfehlen wir, eine formgerechte Kündigung zu verfassen.

Das richtige Dokument für Ihren nächsten Schritt

Nachdem Sie Ihre Kündigungsfrist berechnet haben, sollten Sie die Kündigung schriftlich und fristgerecht einreichen. Wir bieten Ihnen passende Vorlagen an:

  • Für Arbeitnehmer: Nutzen Sie die Kündigung durch den Arbeitnehmer, um Ihr Arbeitsverhältnis formell und korrekt zu beenden. Die Vorlage hilft Ihnen, alle notwendigen Angaben zu machen.
  • Für Arbeitgeber: Die Kündigung durch den Arbeitgeber unterstützt Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Schreibens, inklusive der Angabe des Vertragsendes unter Berücksichtigung der berechneten Frist.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet 'Kündigung zum 15. oder zum Monatsende'?

Nach §622 Abs. 1 BGB beträgt die Grundfrist 4 Wochen. Diese 28 Tage müssen immer voll ablaufen. Endet die Frist vor dem 15. eines Monats, tritt die Kündigung zum 15. ein. Endet sie nach dem 15., tritt sie zum Ende desselben Monats ein.

Gilt die gesetzliche Frist auch im Tarifvertrag?

Nein. Tarifverträge (wie TVöD, TV-L) regeln die Kündigungsfristen meist eigenständig und ersetzen die gesetzliche Regelung. Oft beträgt die tarifliche Frist für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende.

Kann mein Arbeitgeber in der Probezeit ohne Grund kündigen?

Ja. Während der maximal 6-monatigen Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes kündigen. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt erst nach der Probezeit.

Wie zählt die Beschäftigungsdauer für die Arbeitgeberfrist?

Es zählen volle Jahre zwischen dem ersten Arbeitstag und dem Tag, an dem die Kündigung zugeht. Ein Jahr am 15.05.2023 beginnt endet am 14.05.2024. Der Rechner berücksichtigt dies automatisch.

Was ist, wenn ich meine vertragliche Frist nicht kenne?

Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag. Unter "Kündigung" oder "Beendigung" sollte die Frist in Wochen oder Monaten angegeben sein. Fehlt eine Regelung, gilt das Gesetz (§622 BGB). Im Zweifel wählen Sie im Rechner "Nein (gesetzliche Frist)".

Kann ich auch fristlos kündigen?

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, der das Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar macht (z.B. strafbare Handlungen des Arbeitgebers). Dieser Rechner berechnet nur die Fristen für ordentliche Kündigungen.