Berechnen Sie die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist für Ihr Arbeitsverhältnis. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Was ist die Einspruchs- und Widerspruchsfrist?
Wer mit einem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden ist, kann ihn nur innerhalb einer gesetzlichen Frist angreifen. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, ist also grundsätzlich nicht mehr anfechtbar. Welche Frist gilt, hängt von der Art des Bescheids ab. Gegen Steuerbescheide gibt es den Einspruch nach der Abgabenordnung, gegen Bußgeldbescheide den Einspruch nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und gegen sonstige Verwaltungsakte den Widerspruch nach der Verwaltungsgerichtsordnung.
So wird die Frist berechnet
Die Berechnung folgt immer denselben Schritten: Zuerst wird der Tag der Bekanntgabe bestimmt. Die Frist beginnt am Folgetag. Dann wird das Fristende nach der jeweiligen Regel ermittelt. Zuletzt wird geprüft, ob das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
| Bescheid | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Steuerbescheid | 1 Monat nach Bekanntgabe | § 355 Abs. 1 AO |
| Bußgeldbescheid | 2 Wochen nach Zustellung | § 67 Abs. 1 OWiG |
| Sonstiger Verwaltungsakt | 1 Monat nach Bekanntgabe | § 70 Abs. 1 VwGO |
Bekanntgabefiktion
Bei Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten, die per einfachem Brief verschickt werden, gilt der Bescheid seit dem 1. Januar 2025 am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO, § 41 Abs. 2 VwVfG). Bei elektronischer Übermittlung sind es drei Tage nach der Absendung. Das gilt auch dann, wenn dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Ist der Bescheid später oder gar nicht angekommen, muss das die Empfängerin oder der Empfänger darlegen. Im Zweifel muss die Behörde den Zugang nachweisen. Bußgeldbescheide werden förmlich zugestellt, dort zählt der Zustellungstag.
Fristende, Wochenende und Feiertag
Eine Monatsfrist endet mit Ablauf des Tages, der im Folgemonat dieselbe Zahl hat wie der Tag der Bekanntgabe. Gibt es diesen Tag nicht, etwa den 31. in einem Monat mit 30 Tagen, endet die Frist am letzten Tag des Monats. Die Zweiwochenfrist endet am gleichen Wochentag zwei Wochen später. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft die Frist erst am nächsten Werktag ab (z. B. § 108 Abs. 3 AO).
Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
Enthält ein Steuerbescheid oder Verwaltungsakt keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr seit Bekanntgabe (§ 356 Abs. 2 AO, § 58 Abs. 2 VwGO).
Beispiel
Das Finanzamt erlässt einen Einkommensteuerbescheid mit Datum vom 27. August 2026 und schickt ihn per einfachem Brief. Der Bescheid gilt am 31. August 2026 als bekannt gegeben, der vierte Tag nach Aufgabe zur Post. Die Monatsfrist beginnt am 1. September. Es gibt keinen 31. September, daher endet die Frist am 30. September 2026. Das ist ein Mittwoch, eine weitere Verschiebung ist nicht nötig. Der Einspruch muss bis zu diesem Tag beim Finanzamt eingegangen sein.
Häufige Fälle
- Bußgeldbescheid mit Fristende an Weihnachten: Bei Zustellung am Freitag, dem 11. Dezember 2026, endet die Zweiwochenfrist am Freitag, dem 25. Dezember. Da das ein Feiertag ist und der folgende Samstag ebenfalls nicht zählt, läuft die Frist am Montag, dem 28. Dezember 2026, ab.
- Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt die Jahresfrist. Auch hier wird ein Fristende am Wochenende auf den nächsten Werktag verschoben.
- Elektronisch bereitgestellter Steuerbescheid: Die Bekanntgabe wird am dritten Tag nach Absendung der Benachrichtigung vermutet.
- Fristversäumnis: Unter Umständen ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich, etwa bei unverschuldeter Verhinderung. Sie muss rechtzeitig und mit Begründung beantragt werden.
Was Sie nach der Berechnung vorbereiten sollten
Kennen Sie das Fristende, sollten Sie das passende Schreiben vorbereiten. Für Steuerbescheide eignet sich der Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid, für Bußgeldbescheide der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und für sonstige Bescheide der Widerspruch gegen einen Bescheid. Geben Sie Aktenzeichen, Datum des Bescheids und die Behörde an. Legen Sie nach Möglichkeit Belege bei und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Ein Einspruch kann meist zunächst ohne ausführliche Begründung eingelegt werden; die Begründung kann nachgereicht werden.
Beachten Sie, dass der Rechner die Feiertage Ihres Bundeslandes nicht kennt und die Bekanntgabe auf den gesetzlichen Vermutungen beruht. Bei knappen Fristen reichen Sie den Einspruch besser früher ein.