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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Kündigungsfrist-Rechner für Mietverträge

Berechnet das rechtssichere Kündigungsdatum für Wohnraummietverträge in Deutschland, abhängig von Vertragsdauer, Kündigungsart und Bundesland.

Ihre Angaben

Wählen Sie aus, ob der Mieter oder der Vermieter die Kündigung ausspricht.

Das Datum, an dem der Mietvertrag wirksam wurde (nicht das Datum des Einzugs).

Das Datum, an dem die Kündigungserklärung zugeht (bei postalischer Zustellung: der dritte Werktag nach Aufgabe zur Post gem. § 130 BGB).

Bundesland, in dem die Mietsache liegt. Wichtig für die Berechnung des 'dritten Werktags'.

Ergebnis

Vertragsende (Kündigungstermin) 31. Januar 2027

Das rechtlich wirksame Datum, zu dem das Mietverhältnis endet. Falls die Frist nicht gewahrt wurde, verschiebt es sich um einen weiteren Monat.

So wird gerechnet

Vertragsdauer (volle Jahre) Anzahl der vollen Jahre zwischen Vertragsbeginn und Zugang der Kündigung.
6 Jahre
Gesetzliche Kündigungsfrist Für Mieter stets 3 Monate. Für Vermieter: 3 Monate bis 5 Jahre Mietdauer, 6 Monate bis 8 Jahre, 9 Monate ab 8 Jahren.
3 Monate
Kündigung zum Ende des Monats Das vorläufige Enddatum, wenn die Kündigung am ersten Tag eines Monats zuginge.
31. Januar 2027
Frist gewahrt? Die Kündigung ist fristwahrend, wenn sie spätestens am dritten Werktag des Monats zugeht (§ 573c BGB).
Ja
Bitte beachten
  • Dieser Rechner gilt für die ordentliche Kündigung von Wohnraummietverträgen nach deutschem Recht. Sonderkündigungsrechte (z.B. bei Eigenbedarf mit Härtefallklausel) sind nicht berücksichtigt.
  • Die Berechnung des 'dritten Werktags' berücksichtigt bundeslandspezifische Feiertage für das Jahr 2026. Für andere Jahre müssen die Feiertagslisten aktualisiert werden.
  • Das Datum des 'Kündigungseingangs' ist entscheidend. Bei postalischer Zustellung gilt der dritte Werktag nach Aufgabe zur Post (§ 130 BGB).
  • Das Vertragsende ist der letzte Tag des Mietverhältnisses. Die Mietzahlungspflicht endet mit Ablauf dieses Tages (24:00 Uhr).

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Kündigung durch einen Mieter - Mietrecht

Kündigungsfrist beim Mietvertrag berechnen

Die Kündigung eines Mietvertrags unterliegt gesetzlichen Fristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Diese Fristen unterscheiden sich danach, ob der Mieter oder der Vermieter kündigt, und hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Eine korrekte Berechnung des Kündigungstermins ist essentiell, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine reibungslose Übergabe der Wohnung zu gewährleisten. Dieser Rechner hilft Ihnen, das genaue Vertragsende basierend auf den gesetzlichen Vorgaben des § 573c BGB zu bestimmen.

Gesetzliche Grundlage: § 573c BGB

Gemäß § 573c BGB muss die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses stets zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für den Mieter grundsätzlich drei Monate. Für den Vermieter staffelt sich die Frist nach der Dauer des Mietverhältnisses:

  • bis zu 5 Jahren Mietdauer: 3 Monate
  • über 5 Jahre bis zu 8 Jahren Mietdauer: 6 Monate
  • über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Die Mietdauer wird in vollen Jahren ab Vertragsbeginn bis zum Zugang der Kündigungserklärung gerechnet. Ein Vertrag, der am 15. März 2019 begann und am 1. September 2026 gekündigt wird, hat somit eine Dauer von 7 vollen Jahren (2019-2026).

Der „dritte Werktag“ als entscheidender Stichtag

Eine besondere und oft übersehene Regel betrifft den Zugang der Kündigung: Damit die Kündigung für den laufenden Monat „fristwahrend“ ist, muss sie spätestens am dritten Werktag des Monats beim Empfänger zugehen. Werktage sind alle Tage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland sind. Geht die Kündigung später zu, gilt sie erst für den übernächsten Monat, und die gesetzliche Frist verlängert sich effektiv um einen weiteren Monat. Diese Regel soll beiden Parteien Planungssicherheit geben.

Beispielrechnung Schritt für Schritt

Stellen Sie sich einen Mieter vor, der seit dem 1. Juni 2020 in einer Wohnung in Berlin lebt. Er übergibt seine schriftliche Kündigung am 3. Oktober 2026 zur Post, sie geht am selben Tag beim Vermieter ein.

  1. Vertragsdauer: Vom 1.6.2020 bis 3.10.2026 sind 6 volle Jahre vergangen.
  2. Gesetzliche Frist: Da der Mieter kündigt, beträgt die Frist stets 3 Monate.
  3. Dritter Werktag Oktober 2026 in Berlin: Der 1.10.2026 ist ein Donnerstag (Werktag), der 2.10. ein Freitag (Werktag), der 3.10. ein Samstag (Werktag, aber bundesweiter Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“). Somit ist der 3.10.2026 kein Werktag. Der nächste Werktag ist Montag, der 4.10.2026. Der dritte Werktag des Monats ist daher der 5.10.2026.
  4. Fristwahrung: Da die Kündigung am 3.10. zuging, ist sie vor dem dritten Werktag (5.10.) eingegangen und die Frist ist gewahrt.
  5. Vertragsende: Drei Monate nach Zugang zum Monatsende: 31. Januar 2027.

Wäre die Kündigung erst am 6. Oktober zugestellt worden, hätte sie die Frist verpasst. Das Vertragsende wäre dann der 28. Februar 2027.

Häufige Fallkonstellationen und Besonderheiten

  • Mieterkündigung: Meist unkompliziert mit der 3-Monats-Frist. Achten Sie besonders auf den Zugang bis zum 3. Werktag, besonders in Monaten mit Feiertagen.
  • Vermieterkündigung bei langjährigen Mietverhältnissen: Nach 10 Jahren Mietdauer muss der Vermieter eine Frist von 9 Monaten einhalten, was die Planung für beide Seiten deutlich verlängert. Eine Kündigung im Januar würde das Vertragsverhältnis erst Ende Oktober beenden.
  • Verpasster Stichtag: Eine am 6. Oktober zugestellte Kündigung wäre nicht mehr fristwahrend für Ende Januar. Das Vertragsende würde sich auf Ende Februar verschieben. Dies ist ein häufiger und kostspieliger Fehler.
  • Bundeslandspezifische Feiertage: In Bayern ist beispielsweise der 6. Januar (Heilige Drei Könige) ein Feiertag, in Berlin nicht. Unser Rechner berücksichtigt die Feiertagslisten für das Jahr 2026.

Nach der Berechnung: Das passende Dokument vorbereiten

Nach der Berechnung des korrekten Datums sollten Sie die Kündigung schriftlich und formell korrekt aussprechen. Ein formeller Schriftsatz beugt Missverständnissen vor. Für Mieter empfehlen wir die Vorlage „Kündigung durch einen Mieter - Mietrecht“ (Dokument Nr. 3576). Vermieter sollten das Dokument „Kündigung durch einen Vermieter - Mietrecht“ (Dokument Nr. 3600) verwenden. In beiden Vorlagen können Sie das von diesem Rechner ermittelte Kündigungsdatum direkt eintragen. Für einvernehmliche Lösungen steht auch ein Aufhebungsvertrag (Dokument Nr. 3607) zur Verfügung, in dem das berechnete Enddatum als Basis für die Vereinbarung dienen kann.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn meine Kündigung nach dem 3. Werktag ankommt?

Dann ist die Kündigung nicht mehr für das Ende des übernächsten Monats wirksam, sondern verschiebt sich um einen weiteren Monat. Beispiel: Kündigungszugang am 6. Oktober → Wirksamkeit nicht zum 31. Januar, sondern erst zum 28. Februar.

Zählen Samstage als Werktage?

Ja, Samstage sind Werktage im Sinne des § 573c BGB. Nur Sonntage und die im jeweiligen Bundesland geltenden gesetzlichen Feiertage sind keine Werktage.

Beginnt die Frist mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben oder mit dem Zugang?

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündungserklärung beim Empfänger zugeht (§ 130 BGB). Bei einem Brief ist das in der Regel der dritte Werktag nach der Aufgabe zur Post.

Gelten andere Fristen bei einer Eigenbedarfskündigung?

Nein, für die ordentliche Eigenbedarfskündigung gelten die gleichen gesetzlichen Fristen wie für andere ordentliche Kündigungen des Vermieters (3, 6 oder 9 Monate).

Kann ich meine Kündigung per E-Mail schicken?

Nein. Für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen ist gemäß § 568 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 126 BGB die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail genügt dieser Form nicht und ist unwirksam. Die Kündigung muss auf Papier unterzeichnet und postalisch übermittelt werden.

Was ist, wenn mein Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vorsieht?

Vereinbarungen, die für den Mieter ungünstiger sind als das Gesetz (längere Fristen), sind unwirksam. Für den Vermieter günstigere (kürzere) Fristen sind dagegen möglich, sofern sie im Vertrag individuell verebart wurden.