Berechnet die Grunderwerbsteuer und die geschätzten Kaufnebenkosten für den Erwerb einer Immobilie in Deutschland, abhängig vom Bundesland und dem Kaufpreis.
Kündigungsfrist beim Mietvertrag berechnen
Die Kündigung eines Mietvertrags unterliegt gesetzlichen Fristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Diese Fristen unterscheiden sich danach, ob der Mieter oder der Vermieter kündigt, und hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Eine korrekte Berechnung des Kündigungstermins ist essentiell, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine reibungslose Übergabe der Wohnung zu gewährleisten. Dieser Rechner hilft Ihnen, das genaue Vertragsende basierend auf den gesetzlichen Vorgaben des § 573c BGB zu bestimmen.
Gesetzliche Grundlage: § 573c BGB
Gemäß § 573c BGB muss die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses stets zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für den Mieter grundsätzlich drei Monate. Für den Vermieter staffelt sich die Frist nach der Dauer des Mietverhältnisses:
- bis zu 5 Jahren Mietdauer: 3 Monate
- über 5 Jahre bis zu 8 Jahren Mietdauer: 6 Monate
- über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Die Mietdauer wird in vollen Jahren ab Vertragsbeginn bis zum Zugang der Kündigungserklärung gerechnet. Ein Vertrag, der am 15. März 2019 begann und am 1. September 2026 gekündigt wird, hat somit eine Dauer von 7 vollen Jahren (2019-2026).
Der „dritte Werktag“ als entscheidender Stichtag
Eine besondere und oft übersehene Regel betrifft den Zugang der Kündigung: Damit die Kündigung für den laufenden Monat „fristwahrend“ ist, muss sie spätestens am dritten Werktag des Monats beim Empfänger zugehen. Werktage sind alle Tage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland sind. Geht die Kündigung später zu, gilt sie erst für den übernächsten Monat, und die gesetzliche Frist verlängert sich effektiv um einen weiteren Monat. Diese Regel soll beiden Parteien Planungssicherheit geben.
Beispielrechnung Schritt für Schritt
Stellen Sie sich einen Mieter vor, der seit dem 1. Juni 2020 in einer Wohnung in Berlin lebt. Er übergibt seine schriftliche Kündigung am 3. Oktober 2026 zur Post, sie geht am selben Tag beim Vermieter ein.
- Vertragsdauer: Vom 1.6.2020 bis 3.10.2026 sind 6 volle Jahre vergangen.
- Gesetzliche Frist: Da der Mieter kündigt, beträgt die Frist stets 3 Monate.
- Dritter Werktag Oktober 2026 in Berlin: Der 1.10.2026 ist ein Donnerstag (Werktag), der 2.10. ein Freitag (Werktag), der 3.10. ein Samstag (Werktag, aber bundesweiter Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“). Somit ist der 3.10.2026 kein Werktag. Der nächste Werktag ist Montag, der 4.10.2026. Der dritte Werktag des Monats ist daher der 5.10.2026.
- Fristwahrung: Da die Kündigung am 3.10. zuging, ist sie vor dem dritten Werktag (5.10.) eingegangen und die Frist ist gewahrt.
- Vertragsende: Drei Monate nach Zugang zum Monatsende: 31. Januar 2027.
Wäre die Kündigung erst am 6. Oktober zugestellt worden, hätte sie die Frist verpasst. Das Vertragsende wäre dann der 28. Februar 2027.
Häufige Fallkonstellationen und Besonderheiten
- Mieterkündigung: Meist unkompliziert mit der 3-Monats-Frist. Achten Sie besonders auf den Zugang bis zum 3. Werktag, besonders in Monaten mit Feiertagen.
- Vermieterkündigung bei langjährigen Mietverhältnissen: Nach 10 Jahren Mietdauer muss der Vermieter eine Frist von 9 Monaten einhalten, was die Planung für beide Seiten deutlich verlängert. Eine Kündigung im Januar würde das Vertragsverhältnis erst Ende Oktober beenden.
- Verpasster Stichtag: Eine am 6. Oktober zugestellte Kündigung wäre nicht mehr fristwahrend für Ende Januar. Das Vertragsende würde sich auf Ende Februar verschieben. Dies ist ein häufiger und kostspieliger Fehler.
- Bundeslandspezifische Feiertage: In Bayern ist beispielsweise der 6. Januar (Heilige Drei Könige) ein Feiertag, in Berlin nicht. Unser Rechner berücksichtigt die Feiertagslisten für das Jahr 2026.
Nach der Berechnung: Das passende Dokument vorbereiten
Nach der Berechnung des korrekten Datums sollten Sie die Kündigung schriftlich und formell korrekt aussprechen. Ein formeller Schriftsatz beugt Missverständnissen vor. Für Mieter empfehlen wir die Vorlage „Kündigung durch einen Mieter - Mietrecht“ (Dokument Nr. 3576). Vermieter sollten das Dokument „Kündigung durch einen Vermieter - Mietrecht“ (Dokument Nr. 3600) verwenden. In beiden Vorlagen können Sie das von diesem Rechner ermittelte Kündigungsdatum direkt eintragen. Für einvernehmliche Lösungen steht auch ein Aufhebungsvertrag (Dokument Nr. 3607) zur Verfügung, in dem das berechnete Enddatum als Basis für die Vereinbarung dienen kann.