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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 19. Oktober 2026

Indexmiete-Rechner: Mieterhöhung nach Verbraucherpreisindex

Berechnet die zulässige Mieterhöhung bei einer Indexmiete-Vereinbarung anhand des offiziellen Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland. Für Mieter und Vermieter.

Ihre Angaben

Die derzeitige monatliche Grundmiete (Kaltmiete) ohne Nebenkosten.

Der Monat, auf den sich der im Mietvertrag vereinbarte Basis-Verbraucherpreisindex bezieht (z.B. Mietbeginn oder letzte Erhöhung). Wählen Sie einen beliebigen Tag im Monat, intern wird der Monatsanfang verwendet.

Der Monat, für den der aktuelle Verbraucherpreisindex zur Berechnung der Mieterhöhung herangezogen wird. Wählen Sie einen beliebigen Tag im Monat, intern wird der Monatsanfang verwendet.

Der offizielle VPI (Basis 2020) für den Basis-Monat. Sie MÜSSEN diesen Wert aus der Genesis-Tabelle 61111-0002 des Statistischen Bundesamtes entnehmen. Der Standardwert dient NUR zur Demonstration und darf nicht für rechtliche Zwecke verwendet werden.

Der offizielle VPI (Basis 2020) für den aktuellen Monat. Sie MÜSSEN diesen Wert aus der Genesis-Tabelle 61111-0002 des Statistischen Bundesamtes entnehmen. Der Standardwert dient NUR zur Demonstration und darf nicht für rechtliche Zwecke verwendet werden.

Ergebnis

Neue Kaltmiete 913,33 €

Die neue monatliche Kaltmiete nach der Indexanpassung. Sie entspricht der alten Miete, wenn der Index gesunken ist.

So wird gerechnet

Indexsteigerung Prozentuale Steigerung des Verbraucherpreisindex zwischen Basis- und aktuellem Monat. Negative Werte werden auf 0% gesetzt, da keine automatische Mietminderung erfolgt.
7,45 %
Mietsteigerungsbetrag Der absolute Betrag, um den die Miete steigen darf. Bei negativer Indexentwicklung ist dieser Betrag 0 €.
63,33 €
Frühestes Wirksamkeitsdatum Die Mieterhöhung kann frühestens mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Monat des aktuellen Index wirksam werden (§ 558b BGB).
1. Dezember 2026
Bitte beachten
  • Die Berechnung setzt eine wirksam vereinbarte Indexmieteklausel im Mietvertrag voraus.
  • Die VPI-Werte MÜSSEN vom Nutzer aus der offiziellen Quelle (Destatis Genesis) bezogen werden. Die Standardwerte dienen ausschließlich der Demonstration und sind nicht für rechtliche Zwecke geeignet.
  • Bei einer negativen Indexentwicklung (Indexsteigerung unter 0%) erfolgt keine automatische Mietminderung. Die Miete bleibt unverändert, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Senkungsklausel.
  • Das Wirksamkeitsdatum ist ein rechtlicher Mindesttermin. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich ankündigen.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Ankündigung Mieterhöhung

Was ist eine Indexmiete?

Bei einer Indexmiete wird die Höhe der Miete nicht starr festgelegt, sondern an die Entwicklung eines offiziellen Preisindex gekoppelt. In Deutschland ist dies üblicherweise der Verbraucherpreisindex (VPI), der die allgemeine Preisentwicklung für private Haushalte misst. Steigt der Index, darf auch die Miete entsprechend angehoben werden. Diese Form der Mietanpassung ist in § 558b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie bietet Vermietern eine transparente und objektive Methode, die Miete an die Geldentwertung anzupassen, ohne jedes Mal den aufwändigen Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete führen zu müssen. Für Mieter bietet sie eine gewisse Vorhersehbarkeit, da die Erhöhung an einen öffentlich einsehbaren, neutralen Index gebunden ist.

Wie wird die Indexmiete berechnet?

Die Berechnung folgt einer klaren, dreistufigen Formel, die auf dem prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex basiert. Zunächst wird der im Mietvertrag vereinbarte Basis-Indexmonat (z.B. der Monat des Mietbeginns oder der letzten Erhöhung) festgelegt. Dann wird ein aktueller Stichtag (der Indexmonat für die Berechnung) gewählt. Für beide Monate benötigt man die offiziellen VPI-Werte (Basisjahr 2020=100), die das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht.

  1. Indexsteigerung in Prozent: Man berechnet die prozentuale Veränderung des VPI vom Basis- zum aktuellen Monat: (VPI_aktuell – VPI_Basis) / VPI_Basis * 100. Ist das Ergebnis negativ, wird es für die Mieterhöhung auf 0% gesetzt.
  2. Mietsteigerungsbetrag in Euro: Diesen Prozentsatz wendet man auf die aktuelle Kaltmiete an: Aktuelle Miete * Indexsteigerung (in %) / 100.
  3. Neue Kaltmiete: Der Steigerungsbetrag wird zur alten Miete addiert. Das Ergebnis ist die neue, zulässige monatliche Kaltmiete.

Rechtlich wichtig ist der Zeitpunkt: Die erhöhte Miete kann frühestens mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Monat wirksam werden, für den der aktuelle Index verwendet wurde (§ 558b BGB). Dies gibt dem Mieter eine angemessene Vorlaufzeit.

Ausführliche Beispielrechnung

Stellen Sie sich vor, ein Mietvertrag wurde im Januar 2024 mit einer Indexklausel abgeschlossen. Die damalige Kaltmiete betrug 850 Euro. Als Basis-Indexmonat wurde der Januar 2024 mit einem VPI-Wert von 116,8 Punkten festgehalten. Im September 2026 möchte der Vermieter eine Anpassung vornehmen. Der VPI für September 2026 liegt bei 125,5 Punkten.

  • Schritt 1 – Indexsteigerung: (125,5 – 116,8) / 116,8 = 0,0745. Das entspricht einer Steigerung von 7,45%.
  • Schritt 2 – Mietsteigerungsbetrag: 850 € * 7,45% = 63,33 €. Die Miete darf um diesen Betrag erhöht werden.
  • Schritt 3 – Neue Miete: 850 € + 63,33 € = 913,33 €. Dies ist die neue monatliche Kaltmiete.
  • Wirksamkeitsdatum: Da der aktuelle Indexmonat September 2026 ist, kann die Erhöhung frühestens zum 1. Dezember 2026 (Beginn des dritten Folgemonats) in Kraft treten.

Dieses Beispiel zeigt, wie eine moderate Indexsteigerung zu einer überschaubaren Mieterhöhung führt.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen

Die Indexmiete ist kein Freibrief für unbegrenzte Erhöhungen. Sie unterliegt klaren gesetzlichen und vertraglichen Schranken, die Mieter und Vermieter kennen sollten.

  • Wirksame vertragliche Vereinbarung: Die Indexklausel muss klar und verständlich im Mietvertrag stehen. Überraschende Klauseln oder unklare Formulierungen können unwirksam sein.
  • Keine gesetzliche Kappungsgrenze, aber vertragliche möglich: Im Gegensatz zur Mieterhöhung nach Vergleichsmiete (§ 558 BGB) gilt für die Indexmiete nicht die gesetzliche Grenze von maximal 20% in drei Jahren. Allerdings können die Parteien im Vertrag eine eigene Obergrenze (z.B. „maximal 5% pro Anpassung“) vereinbaren, die dann bindend ist.
  • Keine Begrenzung durch die ortsübliche Vergleichsmiete für die Erhöhung: Für die Erhöhung selbst aufgrund der Indexklausel gilt nicht die Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Indexmiete ist von dieser Regel ausgenommen. Allerdings kann die Mietpreisbremse für die Anfangsmiete bei Neuvermietungen gelten.
  • Formelle Ankündigungspflicht: Der Vermieter muss jede Erhöhung schriftlich ankündigen. Der Ankündigungsbrief muss die Berechnung (alte Miete, Indexwerte, Prozentsatz, neuer Betrag) offenlegen und das gewünschte Wirksamkeitsdatum nennen, das die Drei-Monats-Frist (Beginn des dritten Folgemonats) einhalten muss.

Häufige Fälle und praktische Tipps

In der Praxis tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier sind die wichtigsten Situationen im Überblick:

Fall 1: Der Index ist gesunken. Das Gesetz sieht keine automatische Mietminderung vor. Die Miete bleibt auf dem bisherigen Niveau stehen, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Senkungsklausel. Dies ist jedoch selten.

Fall 2: Der Mieter zweifelt die Indexwerte an. Der Mieter hat das Recht, die vom Vermieter genannten VPI-Werte zu überprüfen. Die offizielle Quelle ist die Genesis-Datenbank des Statistischen Bundesamtes (Tabelle 61111-0002). Bei Abweichungen sollte der Mieter schriftlich widersprechen.

Fall 3: Die Erhöhung soll rückwirkend gelten. Das ist unzulässig. Die Mieterhöhung kann nur für die Zukunft wirksam werden, niemals für vergangene Zeiträume.

Fall 4: Kombination mit Modernisierung. Eine Indexanpassung und eine Mieterhöhung wegen Modernisierungen sind zwei getrennte Tatbestände. Sie können zeitnah erfolgen, müssen aber jeweils separat begründet und angekündigt werden. Die Summe aus beiden darf die Miete nicht übermäßig belasten.

Das passende Dokument für den nächsten Schritt

Nachdem Sie mit diesem Rechner die zulässige Mieterhöhung ermittelt haben, ist der nächste Schritt die formgerechte Kommunikation. Als Vermieter benötigen Sie dafür eine schriftliche Ankündigung der Mieterhöhung. Dieses Dokument stellt sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten: Es enthält Felder für die alte und neue Miete, den Erhöhungsgrund („Indexmiete“), die detaillierte Berechnungsgrundlage und das korrekte Wirksamkeitsdatum. Versenden Sie dieses Schreiben fristgerecht, um Ihre Rechte zu wahren. Im Anschluss kann der Mieter optional eine Zustimmungserklärung unterzeichnen, die den Prozess dokumentiert und abschließt.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die aktuellen Verbraucherpreisindex-Werte?

Die offiziellen VPI-Werte veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich in der Genesis-Online-Datenbank unter der Tabellennummer 61111-0002 (Verbraucherpreisindex, Basis 2020). Diese Werte MÜSSEN Sie für eine rechtsverbindliche Berechnung selbst dort abrufen und eingeben.

Wie oft darf die Miete bei einer Indexmiete erhöht werden?

Gesetzlich ist keine maximale Häufigkeit festgelegt. Die Erhöhung erfolgt in der Regel, wenn der Index einen signifikanten Anstieg zeigt. Oft wird im Vertrag vereinbart, dass nur einmal pro Jahr erhöht werden darf.

Gilt die Indexmiete auch für die Nebenkosten?

Nein. Die Indexierung bezieht sich in der Regel nur auf die Kaltmiete (Grundmiete). Die Nebenkostenvorauszahlung wird separat gemäß der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung abgerechnet.

Kann ich als Mieter einer Indexmiete widersprechen?

Ein Widerspruch ist möglich, wenn die Berechnung fehlerhaft ist (z.B. falsche VPI-Werte), die vereinbarte Indexklausel unwirksam ist oder formelle Fehler bei der Ankündigung vorliegen. In diesem Fall sollten Sie schriftlich widersprechen.

Was ist der Unterschied zwischen Indexmiete und Staffelmiete?

Bei der Staffelmiete sind die Mieterhöhungen und Zeitpunkte für mehrere Jahre im Voraus vertraglich festgelegt. Bei der Indexmiete hängt die Erhöhung von der Entwicklung eines externen Index ab und ist damit nicht im Voraus bekannt.

Darf die indexierte Miete auch gesenkt werden?

Das Gesetz sieht keine Pflicht zur Mietensenkung bei fallendem Index vor. Einige Mietverträge enthalten jedoch eine entsprechende Klausel. Ohne diese bleibt die Miete auf dem zuletzt erhöhten Stand. Unser Rechner setzt negative Indexsteigerungen automatisch auf 0%.