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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 20. Oktober 2026

Fluggastrechte-Rechner: Entschädigung bei Verspätung & Annullierung

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Fluggastrechte-Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung.

Ihre Angaben

Wählen Sie den Abflughafen aus der Liste. Die Entfernung wird automatisch berechnet.

Wählen Sie den Zielflughafen aus der Liste.

Wählen Sie aus, was passiert ist. Bei Verspätung ist die tatsächliche Ankunftszeit entscheidend.

Bei 'Verspätung bei der Ankunft': Wie viele Stunden später sind Sie tatsächlich angekommen? Geben Sie eine Zahl ein, z.B. -3.5 für dreieinhalb Stunden.

Bei 'Annullierung des Fluges': Wurden Sie mehr als 14 Tage vor Abflug, zwischen 7 und 14 Tagen oder weniger als 7 Tage vorher informiert?

Bei Annullierung: Hat die Airline Ihnen einen anderen Flug angeboten, der Sie zu einem ähnlichen Zeitpunkt ans Ziel bringt? Dies beeinflusst den Anspruch bei Information zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug.

Ergebnis

Ihre zustehende Entschädigung 250,00 €

Endbetrag in Euro, den Sie von der Fluggesellschaft verlangen können.

So wird gerechnet

Entfernung zwischen den Flughäfen Luftlinie in Kilometern, basierend auf vorberechneten Distanzen zwischen den ausgewählten Flughäfen.
423
Grundentschädigung nach Strecke Pauschalbetrag gemäß EU‑Verordnung für Ihre Flugstrecke.
250,00 €
Liegt eine entschädigungspflichtige Verspätung vor? Prüfung der Mindestverspätungsdauer. Für Langstrecken außerhalb EU (z.B. JFK) gilt eine höhere Schwelle von 4 Stunden, ansonsten 3 Stunden für alle Strecken.
Ja
Reduktionsfaktor bei Annullierung Faktor 0 = keine Entschädigung, 0.5 = 50%, 1 = volle Entschädigung. Bei Information 7-14 Tage vor Abflug nur 50% wenn ein Ersatzflug angeboten wurde.
0
Bitte beachten
  • Dieser Rechner gibt eine erste Einschätzung nach der EU‑Verordnung 261/2004. Sonderfälle (außergewöhnliche Umstände) können den Anspruch ausschließen.
  • Die Entfernungsberechnung basiert auf vorberechneten Luftlinien zwischen den ausgewählten Flughäfen. Für exakte Strecken (z.B. mit Zwischenstopps) konsultieren Sie bitte offizielle Quellen.
  • Bei Annullierung und Information zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug: Die Entschädigung wird nur halbiert (50%), wenn die Airline einen zumutbaren Ersatzflug angeboten hat. Andernfalls steht die volle Entschädigung zu.
  • Die Mindestverspätung für eine Geldentschädigung beträgt gemäß ständiger EuGH-Rechtsprechung für alle Strecken 3 Stunden bei der Ankunft, außer für Langstrecken außerhalb der EU (dort 4 Stunden).

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Antrag auf Rückerstattung des Flugpreises

Fluggastrechte: Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Die EU‑Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) schützt Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Sie haben Anspruch auf eine pauschale Geldentschädigung, wenn die Airline den Vorfall zu vertreten hat und keine "außergewöhnlichen Umstände" (wie extremes Wetter oder Streiks) vorliegen. Diese Rechte gelten für Flüge, die in der EU starten (unabhängig von der Airline) und für Flüge von EU-Airlines, die in der EU landen.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Höhe hängt von zwei Faktoren ab:

  • Die Flugstrecke: Gemessen als Luftlinie zwischen Abflug- und Zielflughafen.
    • Bis 1500 km: 250 €
    • 1501 bis 3500 km: 400 €
    • Über 3500 km: 600 €
  • Die Art des Vorfalls:
    • Verspätung bei Ankunft: Nur wenn eine Mindestdauer überschritten wird. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beträgt diese Mindestverspätung für alle Strecken 3 Stunden am Zielort. Eine Ausnahme gilt für Langstreckenflüge außerhalb der EU (z.B. nach New York), bei denen die Schwelle bei 4 Stunden liegt.
    • Annullierung: Die Entschädigung kann reduziert oder ausgeschlossen sein, wenn die Airline Sie frühzeitig informiert hat. Bei Information mehr als 14 Tage vor Abflug besteht kein Anspruch. Bei Information zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug erhalten Sie 50 % des Betrags, aber nur dann, wenn Ihnen ein zumutbarer Ersatzflug angeboten wurde. Wurde kein solcher Flug angeboten, steht Ihnen die volle Entschädigung zu. Bei Information weniger als 7 Tage vor Abflug erhalten Sie immer die volle Entschädigung.
    • Überbuchung (Verweigerung der Beförderung): In der Regel steht Ihnen immer die volle, streckenabhängige Pauschale zu.

Beispiel: Verspätung von Frankfurt nach Berlin

Sie fliegen von Frankfurt (FRA) nach Berlin (BER), eine Strecke von etwa 423 km. Ihr Flug kommt 4 Stunden später an als geplant.

  1. Die Strecke ist eine Kurzstrecke (<1500 km), der Grundbetrag liegt bei 250 €.
  2. Die Mindestverspätung für eine Entschädigung beträgt 3 Stunden. Ihre Verspätung von 4 Stunden überschreitet diese.
  3. Daher steht Ihnen die volle Entschädigung von 250 € zu.

Beispiel: Annullierung eines Langstreckenflugs mit Ersatzflug

Ihr Flug von Hamburg (HAM) nach Barcelona (BCN) wird annulliert. Die Strecke beträgt etwa 1475 km, der Grundbetrag wäre 250 €. Die Airline informiert Sie 10 Tage vor dem geplanten Abflug und bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der Sie nur eine Stunde später ankommen lässt.

  1. Da die Information zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug erfolgte und ein Ersatzflug angeboten wurde, gilt der Reduktionsfaktor 0.5 (50%).
  2. Ihr Anspruch beträgt somit 250 € * 0.5 = 125 €.

Häufige Fragen und Sonderfälle

Was ist, wenn mir ein Ersatzflug angeboten wird? Bei Annullierung muss die Airline Sie umgehend auf einen anderen Flug setzen. Nimmt man dieses Angebot an, kann sich der Entschädigungsanspruch ändern oder entfallen, insbesondere wenn die neue Ankunftszeit nicht stark abweicht. Die Verordnung sieht vor, dass bei einem Ersatzflug, der Sie weniger als 2 Stunden (Kurzstrecke), 3 Stunden (Mittelstrecke) oder 4 Stunden (Langstrecke) später ankommen lässt, keine Geldentschädigung fällig wird. Unser Rechner berücksichtigt dies für den Fall der Information 7-14 Tage vor Abflug.

Gilt die Entschädigung auch für Rückflüge? Ja, jeder Flugsegment wird einzeln betrachtet. Eine Verspätung auf dem Hinflug begründet keinen Anspruch für den Rückflug, es sei denn, die Verspätung verursacht eine verpasste Anschlussverbindung, die von der gleichen Airline gebucht wurde.

Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung zu beantragen? Die Verordnung sieht keine absolute Frist vor, aber es gilt das allgemeine Verjährungsrecht (in Deutschland in der Regel 3 Jahre). Melden Sie den Vorfall jedoch am besten sofort bei der Airline und stellen Sie die Forderung schriftlich.

Was passiert nach der Berechnung?

Haben Sie mit diesem Rechner einen Anspruch ermittelt, sollten Sie diesen schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend machen. Unser Dokument "Antrag auf Rückerstattung des Flugpreises" ist dafür ideal geeignet. Es fasst alle notwendigen Daten (Flugnummer, Datum, Vorfallsbeschreibung) zusammen und dient als offizielle Forderung. Füllen Sie es aus, fügen Sie Kopien Ihrer Buchungsbestätigung und des Tickets bei, und senden Sie es per Einschreiben an die Airline. Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf.

Denken Sie auch an mögliche weitere Ansprüche: Bei langen Verspätungen müssen Airlines für Verpflegung und ggf. Hotelübernachtung aufkommen. Bei verlorenem oder beschädigten Gepäck gelten separate Regeln, für die wir ebenfalls ein Dokument anbieten.

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung?

Bei "außergewöhnlichen Umständen", die die Airline nicht kontrollieren kann (z.B. Sicherheitsrisiko, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen). Auch wenn Sie mehr als 14 Tage vor Abflug über eine Annullierung informiert wurden, entfällt der Anspruch.

Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?

Ausschlaggebend ist die Verspätung bei der tatsächlichen Ankunft am Zielort. Eine Abflugverspätung kann durch eine kürzere Flugzeit ausgeglichen werden.

Was passiert, wenn ich einen Gutschein anstelle von Geld angeboten bekomme?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutschein anzunehmen. Sie haben ein Recht auf die Geldentschädigung in Euro. Nehmen Sie einen Gutschein an, verzichten Sie in der Regel auf den Geldanspruch.

Gelten die Fluggastrechte auch für Flüge außerhalb der EU?

Die EU-Verordnung gilt für Flüge, die in der EU starten (unabhängig von der Airline) und für Flüge von EU-Airlines, die in der EU landen. Für rein innereuropäische Flüge gelten die Regeln immer.

Kann ich auch andere Kosten (Hotel, Verpflegung) erstattet bekommen?

Ja, unabhängig von der pauschalen Entschädigung müssen Airlines bei Verspätungen über bestimmte Schwellen (je nach Strecke) für Verpflegung, Kommunikation und ggf. Hotelübernachtung aufkommen. Dies ist ein separater Anspruch.

Wie lange dauert es typically, bis ich die Entschädigung erhalte?

Die Airline muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihrer Forderung zahlen. In der Praxis kann es mehrere Wochen dauern, besonders wenn die Airline den Anspruch zunächst ablehnt und Sie nachhaken müssen.