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Fluggastrechte: Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?
Die EU‑Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) schützt Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Sie haben Anspruch auf eine pauschale Geldentschädigung, wenn die Airline den Vorfall zu vertreten hat und keine "außergewöhnlichen Umstände" (wie extremes Wetter oder Streiks) vorliegen. Diese Rechte gelten für Flüge, die in der EU starten (unabhängig von der Airline) und für Flüge von EU-Airlines, die in der EU landen.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die Höhe hängt von zwei Faktoren ab:
- Die Flugstrecke: Gemessen als Luftlinie zwischen Abflug- und Zielflughafen.
- Bis 1500 km: 250 €
- 1501 bis 3500 km: 400 €
- Über 3500 km: 600 €
- Die Art des Vorfalls:
- Verspätung bei Ankunft: Nur wenn eine Mindestdauer überschritten wird. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beträgt diese Mindestverspätung für alle Strecken 3 Stunden am Zielort. Eine Ausnahme gilt für Langstreckenflüge außerhalb der EU (z.B. nach New York), bei denen die Schwelle bei 4 Stunden liegt.
- Annullierung: Die Entschädigung kann reduziert oder ausgeschlossen sein, wenn die Airline Sie frühzeitig informiert hat. Bei Information mehr als 14 Tage vor Abflug besteht kein Anspruch. Bei Information zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug erhalten Sie 50 % des Betrags, aber nur dann, wenn Ihnen ein zumutbarer Ersatzflug angeboten wurde. Wurde kein solcher Flug angeboten, steht Ihnen die volle Entschädigung zu. Bei Information weniger als 7 Tage vor Abflug erhalten Sie immer die volle Entschädigung.
- Überbuchung (Verweigerung der Beförderung): In der Regel steht Ihnen immer die volle, streckenabhängige Pauschale zu.
Beispiel: Verspätung von Frankfurt nach Berlin
Sie fliegen von Frankfurt (FRA) nach Berlin (BER), eine Strecke von etwa 423 km. Ihr Flug kommt 4 Stunden später an als geplant.
- Die Strecke ist eine Kurzstrecke (<1500 km), der Grundbetrag liegt bei 250 €.
- Die Mindestverspätung für eine Entschädigung beträgt 3 Stunden. Ihre Verspätung von 4 Stunden überschreitet diese.
- Daher steht Ihnen die volle Entschädigung von 250 € zu.
Beispiel: Annullierung eines Langstreckenflugs mit Ersatzflug
Ihr Flug von Hamburg (HAM) nach Barcelona (BCN) wird annulliert. Die Strecke beträgt etwa 1475 km, der Grundbetrag wäre 250 €. Die Airline informiert Sie 10 Tage vor dem geplanten Abflug und bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der Sie nur eine Stunde später ankommen lässt.
- Da die Information zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug erfolgte und ein Ersatzflug angeboten wurde, gilt der Reduktionsfaktor 0.5 (50%).
- Ihr Anspruch beträgt somit 250 € * 0.5 = 125 €.
Häufige Fragen und Sonderfälle
Was ist, wenn mir ein Ersatzflug angeboten wird? Bei Annullierung muss die Airline Sie umgehend auf einen anderen Flug setzen. Nimmt man dieses Angebot an, kann sich der Entschädigungsanspruch ändern oder entfallen, insbesondere wenn die neue Ankunftszeit nicht stark abweicht. Die Verordnung sieht vor, dass bei einem Ersatzflug, der Sie weniger als 2 Stunden (Kurzstrecke), 3 Stunden (Mittelstrecke) oder 4 Stunden (Langstrecke) später ankommen lässt, keine Geldentschädigung fällig wird. Unser Rechner berücksichtigt dies für den Fall der Information 7-14 Tage vor Abflug.
Gilt die Entschädigung auch für Rückflüge? Ja, jeder Flugsegment wird einzeln betrachtet. Eine Verspätung auf dem Hinflug begründet keinen Anspruch für den Rückflug, es sei denn, die Verspätung verursacht eine verpasste Anschlussverbindung, die von der gleichen Airline gebucht wurde.
Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung zu beantragen? Die Verordnung sieht keine absolute Frist vor, aber es gilt das allgemeine Verjährungsrecht (in Deutschland in der Regel 3 Jahre). Melden Sie den Vorfall jedoch am besten sofort bei der Airline und stellen Sie die Forderung schriftlich.
Was passiert nach der Berechnung?
Haben Sie mit diesem Rechner einen Anspruch ermittelt, sollten Sie diesen schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend machen. Unser Dokument "Antrag auf Rückerstattung des Flugpreises" ist dafür ideal geeignet. Es fasst alle notwendigen Daten (Flugnummer, Datum, Vorfallsbeschreibung) zusammen und dient als offizielle Forderung. Füllen Sie es aus, fügen Sie Kopien Ihrer Buchungsbestätigung und des Tickets bei, und senden Sie es per Einschreiben an die Airline. Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf.
Denken Sie auch an mögliche weitere Ansprüche: Bei langen Verspätungen müssen Airlines für Verpflegung und ggf. Hotelübernachtung aufkommen. Bei verlorenem oder beschädigten Gepäck gelten separate Regeln, für die wir ebenfalls ein Dokument anbieten.