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Was ist der Bußgeldrechner?
Wer geblitzt wurde oder eine rote Ampel überfahren hat, will meist drei Dinge wissen: Wie hoch ist das Bußgeld, wie viele Punkte gibt es in Flensburg und droht ein Fahrverbot? Der Bußgeldrechner beantwortet das auf Grundlage des Bußgeldkatalogs, also der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und ihrer Anlage. Er deckt die häufigsten Fälle ab: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts (einschließlich Autobahn) sowie Rotlichtverstöße mit Pkw oder Motorrad.
So wird das Bußgeld berechnet
Bei Tempoverstößen zählt nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz. Üblich sind 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent (aufgerundet) darüber. Von der so ermittelten Überschreitung hängen Geldbuße, Punkte und Fahrverbot ab. Der Bußgeldkatalog arbeitet mit Stufen, zum Beispiel 11 bis 15, 16 bis 20 oder 21 bis 25 km/h zu schnell. Innerorts liegen die Sätze höher als außerorts.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | 20 € |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | 40 € |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | 60 € |
| 21 bis 25 km/h | 115 € und 1 Punkt | 100 € und 1 Punkt |
| 26 bis 30 km/h | 180 € und 1 Punkt | 150 € und 1 Punkt |
| 31 bis 40 km/h | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 € und 1 Punkt |
| 41 bis 50 km/h | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
Darüber steigen die Beträge weiter bis 800 Euro innerorts und 700 Euro außerorts, mit bis zu drei Monaten Fahrverbot. Bei Rotlichtverstößen kommt es darauf an, ob die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte und ob jemand gefährdet oder etwas beschädigt wurde. Der einfache Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und einen Punkt, die schweren Varianten reichen bis 360 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Ein Beispiel
Sie fahren innerorts bei erlaubten 50 km/h mit gemessenen 81 km/h. Nach Abzug von 3 km/h Toleranz bleiben 28 km/h Überschreitung. Der Katalog sieht dafür 180 Euro und einen Punkt vor. Dazu kommen Verfahrensgebühr und Zustellkosten, hier 25 Euro Mindestgebühr plus 3,50 Euro. Wurden Sie im letzten Jahr schon einmal mit mindestens 26 km/h Überschreitung erwischt, droht zusätzlich in der Regel ein Monat Fahrverbot.
Punkte, Probezeit und Folgen
Punkte werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts gespeichert. Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und ab 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Probezeit gelten strengere Regeln: Ein Rotlichtverstoß oder eine Überschreitung von mehr als 20 km/h ist ein schwerwiegender Verstoß. Die Folge ist ein Aufbauseminar, und die Probezeit verlängert sich in der Regel auf vier Jahre.
Häufige Fälle
- Verwarnungsgeld: Bis 55 Euro gibt es ein Verwarnungsgeld, ohne Punkte und ohne Gebühren.
- Bescheid mit Gebühren: Ab 60 Euro ergeht ein Bußgeldbescheid. Zur Geldbuße kommen 5 Prozent Gebühr (mindestens 25 Euro) und die Zustellkosten.
- Messung im Zweifel: Wenn Sie die Messung, die Identität des Fahrers oder die Beschilderung anzweifeln, können Sie Einspruch einlegen.
Einspruch: Fristen und nächster Schritt
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Datum auf dem Bescheid. Tragen Sie das Zustelldatum im Rechner ein, dann sehen Sie das Fristende. Wenn Sie den Bescheid nicht akzeptieren wollen, bereiten Sie das Dokument „Einspruch gegen Bußgeldbescheid“ vor. Dort tragen Sie Ihre Daten, das Aktenzeichen, die ausstellende Behörde und Ihre Begründung ein. Der Rechner liefert nur den Regelsatz. Im Einzelfall können Behörde und Gericht davon abweichen, etwa bei Vorsatz, Voreintragungen oder Härtefällen.