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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 9. November 2021

Bußgeldrechner: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Berechnet nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) Geldbuße, Punkte in Flensburg, Fahrverbot und Verfahrenskosten bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen mit Pkw oder Motorrad, auch in der Probezeit.

Ihre Angaben

Geschwindigkeit innerorts, Geschwindigkeit außerorts (inkl. Autobahn) oder Rotlichtverstoß. Gilt für Pkw und Motorrad.

Die an der Messstelle erlaubte Geschwindigkeit laut Beschilderung. Bei Rotlicht nicht relevant.

Die im Bescheid oder auf dem Foto angegebene Geschwindigkeit. Bei Rotlicht nicht relevant.

Ja, wenn der Wert schon der Wert nach Toleranzabzug ist (steht meist so im Bescheid). Bei Nein zieht der Rechner den üblichen Abzug ab: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %.

Nur bei Rotlichtverstoß: Dauer der Rotphase (bis oder über 1 Sekunde) und ob jemand gefährdet oder etwas beschädigt wurde.

Die Probezeit (in der Regel 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis) löst bei schwerwiegenden Verstößen ein Aufbauseminar aus.

Ja, wenn in den letzten 12 Monaten seit Rechtskraft bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h geahndet wurde (Regelfahrverbot, § 4 Abs. 2 BKatV).

Ihre Punkte im Fahreignungsregister vor diesem Verstoß (0 bis 7). Auskunft gibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Datum, an dem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde (siehe Zustellungsvermerk auf dem Umschlag). Daraus ergibt sich das Ende der Einspruchsfrist.

Ergebnis

Bußgeld (Regelsatz) 180,00 €

Regelsatz nach Bußgeldkatalog für fahrlässiges Handeln, Pkw/Motorrad.

So wird gerechnet

Überschreitung nach Toleranzabzug (km/h) Maßgeblich für die Einstufung im Bußgeldkatalog.
28
Punkte in Flensburg für diesen Verstoß Punkte im Fahreignungsregister.
1
Fahrverbot (Monate) Regelfahrverbot; bei Wiederholung einer Überschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres mindestens 1 Monat.
1 Monate
Verfahrensgebühr und Zustellkosten Fällt an, wenn ein Bußgeldbescheid ergeht (Geldbuße über dem Verwarnungsgeld-Höchstbetrag von 55 EUR). Weitere Auslagen sind möglich.
28,50 €
Zu zahlen insgesamt (voraussichtlich) Bußgeld plus Gebühren und Zustellkosten.
208,50 €
Punktestand nach diesem Verstoß Bisherige Punkte plus Punkte dieses Verstoßes.
3
Maßnahmenstufe im Fahreignungs-Bewertungssystem Stufen nach § 4 StVG.
Vormerkung (1 bis 3 Punkte)
Aufbauseminar in der Probezeit zu erwarten? In der Probezeit gelten Rotlichtverstöße und Überschreitungen von mehr als 20 km/h als schwerwiegend (A-Verstoß): Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Nein
Ende der Einspruchsfrist (2 Wochen) Zwei Wochen nach Zustellung. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
28. Oktober 2026
Bitte beachten
  • Der Rechner gilt für Pkw und Motorräder. Für Lkw über 3,5 t, Busse, Gespanne mit Anhänger und Gefahrguttransporte gelten andere Regelsätze, die hier nicht berechnet werden.
  • Es werden die Regelsätze für fahrlässiges Handeln angesetzt (Bußgeldkatalog-Stand seit der Reform vom 9. November 2021). Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld in der Regel; auch bei Verkehrsunfall, Vorahndungen oder besonderen Umständen kann die Behörde vom Regelsatz abweichen. Prüfen Sie, ob seither eine Änderung der BKatV in Kraft getreten ist.
  • Nicht berechnet werden Abstandsverstöße, Handy-, Park- und Alkoholverstöße sowie Straftaten (z. B. Unfallflucht). Dafür gilt der vollständige Bußgeldkatalog.
  • Die Messtoleranz (3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %) ist der übliche Abzug bei Standardmessverfahren. Bei anderen Verfahren (z. B. Nachfahren, Videomessung) weichen die Abzüge ab. Im Bescheid steht meist schon der Wert nach Abzug.
  • Bußgelder bis 55 EUR sind Verwarnungsgelder, bei denen keine Punkte und keine Gebühren anfallen. Die berechneten Gebühren sind eine Schätzung aus 5 % der Geldbuße (mindestens 25 EUR) plus Zustellpauschale; die tatsächlichen Kosten stehen im Bescheid.
  • Die Probezeit-Angabe ist vereinfacht: Sie weist auf ein Aufbauseminar bei schwerwiegenden Verstößen hin. Weitere Folgen (Verwarnung, Entzug bei mehreren Verstößen) hängen vom Einzelfall ab.
  • Ein Fahrverbot kann ausnahmsweise entfallen, etwa bei Härtefällen oder Messfehlern, gegen Erhöhung der Geldbuße. Der Rechner zeigt nur das Regelfahrverbot.
  • Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Sie beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Datum des Bescheids.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Was ist der Bußgeldrechner?

Wer geblitzt wurde oder eine rote Ampel überfahren hat, will meist drei Dinge wissen: Wie hoch ist das Bußgeld, wie viele Punkte gibt es in Flensburg und droht ein Fahrverbot? Der Bußgeldrechner beantwortet das auf Grundlage des Bußgeldkatalogs, also der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und ihrer Anlage. Er deckt die häufigsten Fälle ab: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts (einschließlich Autobahn) sowie Rotlichtverstöße mit Pkw oder Motorrad.

So wird das Bußgeld berechnet

Bei Tempoverstößen zählt nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz. Üblich sind 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent (aufgerundet) darüber. Von der so ermittelten Überschreitung hängen Geldbuße, Punkte und Fahrverbot ab. Der Bußgeldkatalog arbeitet mit Stufen, zum Beispiel 11 bis 15, 16 bis 20 oder 21 bis 25 km/h zu schnell. Innerorts liegen die Sätze höher als außerorts.

ÜberschreitungInnerortsAußerorts
bis 10 km/h30 €20 €
11 bis 15 km/h50 €40 €
16 bis 20 km/h70 €60 €
21 bis 25 km/h115 € und 1 Punkt100 € und 1 Punkt
26 bis 30 km/h180 € und 1 Punkt150 € und 1 Punkt
31 bis 40 km/h260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot200 € und 1 Punkt
41 bis 50 km/h400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Darüber steigen die Beträge weiter bis 800 Euro innerorts und 700 Euro außerorts, mit bis zu drei Monaten Fahrverbot. Bei Rotlichtverstößen kommt es darauf an, ob die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte und ob jemand gefährdet oder etwas beschädigt wurde. Der einfache Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und einen Punkt, die schweren Varianten reichen bis 360 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Ein Beispiel

Sie fahren innerorts bei erlaubten 50 km/h mit gemessenen 81 km/h. Nach Abzug von 3 km/h Toleranz bleiben 28 km/h Überschreitung. Der Katalog sieht dafür 180 Euro und einen Punkt vor. Dazu kommen Verfahrensgebühr und Zustellkosten, hier 25 Euro Mindestgebühr plus 3,50 Euro. Wurden Sie im letzten Jahr schon einmal mit mindestens 26 km/h Überschreitung erwischt, droht zusätzlich in der Regel ein Monat Fahrverbot.

Punkte, Probezeit und Folgen

Punkte werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts gespeichert. Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und ab 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Probezeit gelten strengere Regeln: Ein Rotlichtverstoß oder eine Überschreitung von mehr als 20 km/h ist ein schwerwiegender Verstoß. Die Folge ist ein Aufbauseminar, und die Probezeit verlängert sich in der Regel auf vier Jahre.

Häufige Fälle

  • Verwarnungsgeld: Bis 55 Euro gibt es ein Verwarnungsgeld, ohne Punkte und ohne Gebühren.
  • Bescheid mit Gebühren: Ab 60 Euro ergeht ein Bußgeldbescheid. Zur Geldbuße kommen 5 Prozent Gebühr (mindestens 25 Euro) und die Zustellkosten.
  • Messung im Zweifel: Wenn Sie die Messung, die Identität des Fahrers oder die Beschilderung anzweifeln, können Sie Einspruch einlegen.

Einspruch: Fristen und nächster Schritt

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Datum auf dem Bescheid. Tragen Sie das Zustelldatum im Rechner ein, dann sehen Sie das Fristende. Wenn Sie den Bescheid nicht akzeptieren wollen, bereiten Sie das Dokument „Einspruch gegen Bußgeldbescheid“ vor. Dort tragen Sie Ihre Daten, das Aktenzeichen, die ausstellende Behörde und Ihre Begründung ein. Der Rechner liefert nur den Regelsatz. Im Einzelfall können Behörde und Gericht davon abweichen, etwa bei Vorsatz, Voreintragungen oder Härtefällen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird die Messtoleranz abgezogen (3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %). Die verbleibende Überschreitung wird im Bußgeldkatalog einer Stufe zugeordnet, die Geldbuße, Punkte und Fahrverbot festlegt. Innerorts gelten höhere Sätze als außerorts.

Ab wie viel km/h zu schnell gibt es Punkte in Flensburg?

Ab 21 km/h Überschreitung gibt es einen Punkt. Zwei Punkte gibt es innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Bußgelder bis 55 Euro (Verwarnungsgeld) bringen keine Punkte.

Wann droht ein Fahrverbot?

Regelmäßig ab 31 km/h Überschreitung innerorts und ab 41 km/h außerorts. Außerdem bei schweren Rotlichtverstößen und bei Wiederholung einer Überschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres.

Was gilt für das Bußgeld in der Probezeit?

Das Bußgeld ist dasselbe. Zusätzlich gelten Rotlichtverstöße und Überschreitungen von mehr als 20 km/h als schwerwiegend. Dann wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit in der Regel auf vier Jahre verlängert.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen.

Zahle ich bei einem Bußgeldbescheid zusätzliche Kosten?

Ja, ab einer Geldbuße über 55 Euro fallen eine Gebühr von 5 % der Geldbuße (mindestens 25 Euro) und Zustellkosten an. Bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro entstehen keine Gebühren.