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Was ist die Abfertigung in Österreich?
Die Abfertigung ist eine gesetzliche Abschlusszahlung an Arbeitnehmer:innen in Österreich bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Sie dient als finanzielle Überbrückung und Vorsorge. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei unterschiedliche Systeme: das "alte" und das "neue" Abfertigungssystem. Welches zur Anwendung kommt, hängt maßgeblich vom Beginn des Dienstverhältnisses ab.
Altes System (vor dem 1.1.2003 begonnen)
Für Dienstverhältnisse, die vor dem Stichtag 1.1.2003 begonnen haben, gilt weiterhin das alte System nach § 23 des Angestelltengesetzes (AngG). Gemäß § 46 Abs. 1 BMSVG verbleiben diese Dienstverhältnisse vollständig im alten System, es sei denn, es wurde ein freiwilliger Übertritt in das neue System vereinbart. Der Anspruch entsteht jedoch nur bei Beendigung durch den Dienstgeber (Kündigung), bei einvernehmlicher Auflösung oder in gesetzlich definierten Ausnahmefällen (z.B. bei Mutterschaft oder Pensionierung). Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder einer verschuldeten Entlassung besteht grundsätzlich kein Anspruch.
Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses und wird in Monatsentgelten ausgedrückt:
- Nach 3 Jahren: 2 Monatsentgelte
- Nach 5 Jahren: 3 Monatsentgelte
- Nach 10 Jahren: 4 Monatsentgelte
- Nach 15 Jahren: 6 Monatsentgelte
- Nach 20 Jahren: 9 Monatsentgelte
- Nach 25 Jahren: 12 Monatsentgelte
Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate inklusive aller Sonderzahlungen und Überstundenpauschalen.
Neues System (BMSVG – Abfertigung Neu)
Für Dienstverhältnisse, die am oder nach dem 1.1.2003 begonnen haben, gilt das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSVG). Hier zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53% des Bruttogehalts auf ein Konto bei einer Vorsorgekasse ein. Der Arbeitnehmer erwirbt damit einen Anspruch gegenüber dieser Kasse. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses – unabhängig vom Grund – wird das angesparte Guthaben zuzüglich Verzinsung ausbezahlt. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall keine direkte Abfertigung mehr.
Wie wird die Abfertigung berechnet? Ein Beispiel
Herr Müller begann sein Dienstverhältnis am 15. Juni 2000 und wird am 20. Oktober 2026 vom Dienstgeber gekündigt. Sein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt beträgt 3.500 €. Da der Eintritt vor 2003 liegt und kein Übertritt vereinbart wurde, gilt das alte System. Er hat 26 volle Dienstjahre (2026-2000) erreicht. Gemäß der Tabelle stehen ihm nach 25 Jahren 12 Monatsentgelte zu. Sein Abfertigungsanspruch beträgt somit 12 * 3.500 € = 42.000 €.
Frau Schmidt trat am 1. August 2021 in das Unternehmen ein und löst ihr Dienstverhältnis am 20. Oktober 2026 einvernehmlich auf. Ihr Monatsentgelt beträgt 2.800 €. Da der Eintritt nach 2003 erfolgte, gilt das neue System. Die Dauer beträgt 5 Jahre und 2 Monate, also 62 volle Monate. Der monatliche Ansatz beträgt 1,53% von 2.800 € = 42,84 €. Ihr theoretischer Gesamtanspruch gegenüber der Vorsorgekasse beträgt somit 62 * 42,84 € = 2.656,08 €.
Welches Dokument benötigen Sie?
Bei einer einvernehmlichen Auflösung ist es wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Unsere Vorlage „Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“ hilft Ihnen dabei, Punkte wie die Abfertigung, Resturlaub und die Rückgabe von Firmeneigentum verbindlich zu regeln und so Missverständnisse zu vermeiden.
Zudem haben Sie Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Mit unserer Vorlage „Dienstzeugnis“ können Sie prüfen, ob alle notwendigen und für Sie vorteilhaften Angaben enthalten sind.