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Abfertigungsrechner Österreich (alt/neu)

Berechnet Ihren Abfertigungsanspruch nach österreichischem Recht, sowohl für alte (vor 2003) als auch neue Dienstverhältnisse.

Ihre Angaben

Das Datum, an dem das Dienstverhältnis begonnen hat.

Das Datum, an dem das Dienstverhältnis endet.

Durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt der letzten 12 Monate inkl. Sonderzahlungen und Überstundenpauschalen.

Wer hat das Dienstverhältnis beendet? Beeinflusst den Anspruch im alten System.

Nur relevant bei Eintritt vor 2003: Wurde freiwillig eine Übernahme in das neue System (BMSVG) nach §§ 47 f. vereinbart?

Auch bei Dienstnehmerkündigung oder Entlassung kann ein Anspruch bestehen (z.B. bei Mutterschaft, Pension).

Ergebnis

Ihr Abfertigungsanspruch 42.000,00 €

Der für Sie relevante Abfertigungsanspruch: Bei altem System den dortigen Betrag, sonst den Anspruch aus dem neuen System.

So wird gerechnet

Vollendete Dienstjahre Anzahl der vollen Jahre zwischen Eintritt und Austritt.
26 Jahre
Altes System anwendbar? Gilt, wenn Eintritt vor dem 1.1.2003 liegt und kein freiwilliger Übertritt vereinbart wurde.
Ja
Anspruchsvoraussetzungen altes System Prüft, ob die Art der Beendigung oder eine Ausnahme einen Anspruch nach altem Recht begründet.
Ja
Anspruch nach altem System? Gesamtprüfung: Altes System ist anwendbar UND die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt.
Ja
Monatsentgelte nach altem System Anzahl der Monatsentgelte gemäß § 23 AngG. Nur wenn Anspruch besteht.
12
Abfertigung alt (Betrag) Berechneter Betrag nach dem alten System.
42.000,00 €
Monate für Abfertigung Neu Anzahl der vollen Monate des Dienstverhältnisses für die Berechnung der Ansprüche gegenüber der Vorsorgekasse.
316 Monate
Abfertigung Neu (Anspruch) Theoretischer Gesamtanspruch gegenüber der Vorsorgekasse. Die Auszahlung erfolgt durch die Kasse.
16.921,80 €
Bitte beachten
  • Die Berechnung der Abfertigung Neu gibt den theoretischen Gesamtanspruch gegenüber der Vorsorgekasse an. Die tatsächliche Auszahlung kann davon abweichen (z.B. durch Verzinsung, Verwaltungskosten).
  • Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, verbleiben vollständig im alten System (§ 23 AngG), sofern kein freiwilliger Übertritt in das neue System (BMSVG) nach §§ 47 f. vereinbart wurde.
  • Im alten System besteht bei Dienstnehmerkündigung oder verschuldeter Entlassung grundsätzlich kein Anspruch. Ausnahmen (z.B. Mutterschaft, Pension) müssen im Einzelfall geprüft werden – bitte geben Sie dies an.
  • Das monatliche Entgelt sollte das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate inkl. aller regelmäßigen Sonderzahlungen sein.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
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Was ist die Abfertigung in Österreich?

Die Abfertigung ist eine gesetzliche Abschlusszahlung an Arbeitnehmer:innen in Österreich bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Sie dient als finanzielle Überbrückung und Vorsorge. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei unterschiedliche Systeme: das "alte" und das "neue" Abfertigungssystem. Welches zur Anwendung kommt, hängt maßgeblich vom Beginn des Dienstverhältnisses ab.

Altes System (vor dem 1.1.2003 begonnen)

Für Dienstverhältnisse, die vor dem Stichtag 1.1.2003 begonnen haben, gilt weiterhin das alte System nach § 23 des Angestelltengesetzes (AngG). Gemäß § 46 Abs. 1 BMSVG verbleiben diese Dienstverhältnisse vollständig im alten System, es sei denn, es wurde ein freiwilliger Übertritt in das neue System vereinbart. Der Anspruch entsteht jedoch nur bei Beendigung durch den Dienstgeber (Kündigung), bei einvernehmlicher Auflösung oder in gesetzlich definierten Ausnahmefällen (z.B. bei Mutterschaft oder Pensionierung). Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder einer verschuldeten Entlassung besteht grundsätzlich kein Anspruch.

Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses und wird in Monatsentgelten ausgedrückt:

  • Nach 3 Jahren: 2 Monatsentgelte
  • Nach 5 Jahren: 3 Monatsentgelte
  • Nach 10 Jahren: 4 Monatsentgelte
  • Nach 15 Jahren: 6 Monatsentgelte
  • Nach 20 Jahren: 9 Monatsentgelte
  • Nach 25 Jahren: 12 Monatsentgelte

Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate inklusive aller Sonderzahlungen und Überstundenpauschalen.

Neues System (BMSVG – Abfertigung Neu)

Für Dienstverhältnisse, die am oder nach dem 1.1.2003 begonnen haben, gilt das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSVG). Hier zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53% des Bruttogehalts auf ein Konto bei einer Vorsorgekasse ein. Der Arbeitnehmer erwirbt damit einen Anspruch gegenüber dieser Kasse. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses – unabhängig vom Grund – wird das angesparte Guthaben zuzüglich Verzinsung ausbezahlt. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall keine direkte Abfertigung mehr.

Wie wird die Abfertigung berechnet? Ein Beispiel

Herr Müller begann sein Dienstverhältnis am 15. Juni 2000 und wird am 20. Oktober 2026 vom Dienstgeber gekündigt. Sein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt beträgt 3.500 €. Da der Eintritt vor 2003 liegt und kein Übertritt vereinbart wurde, gilt das alte System. Er hat 26 volle Dienstjahre (2026-2000) erreicht. Gemäß der Tabelle stehen ihm nach 25 Jahren 12 Monatsentgelte zu. Sein Abfertigungsanspruch beträgt somit 12 * 3.500 € = 42.000 €.

Frau Schmidt trat am 1. August 2021 in das Unternehmen ein und löst ihr Dienstverhältnis am 20. Oktober 2026 einvernehmlich auf. Ihr Monatsentgelt beträgt 2.800 €. Da der Eintritt nach 2003 erfolgte, gilt das neue System. Die Dauer beträgt 5 Jahre und 2 Monate, also 62 volle Monate. Der monatliche Ansatz beträgt 1,53% von 2.800 € = 42,84 €. Ihr theoretischer Gesamtanspruch gegenüber der Vorsorgekasse beträgt somit 62 * 42,84 € = 2.656,08 €.

Welches Dokument benötigen Sie?

Bei einer einvernehmlichen Auflösung ist es wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Unsere Vorlage „Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“ hilft Ihnen dabei, Punkte wie die Abfertigung, Resturlaub und die Rückgabe von Firmeneigentum verbindlich zu regeln und so Missverständnisse zu vermeiden.

Zudem haben Sie Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Mit unserer Vorlage „Dienstzeugnis“ können Sie prüfen, ob alle notwendigen und für Sie vorteilhaften Angaben enthalten sind.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich Abfertigung, wenn ich selbst kündige?

Im alten System (vor 2003 begonnen) erhalten Sie bei eigener Kündigung keine Abfertigung vom Arbeitgeber, es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme (z.B. Mutterschaft) liegt vor. Im neuen System (Abfertigung Neu) haben Sie immer einen Anspruch auf das angesparte Guthaben bei der Vorsorgekasse.

Was passiert mit meiner Abfertigung Neu, wenn ich den Job wechsle?

Das Guthaben bei der Vorsorgekasse bleibt erhalten und wird nicht ausgezahlt. Ihr neuer Arbeitgeber zahlt seine Beiträge auf ein neues Konto ein. Sie können die Konten später zusammenlegen.

Wie wird das monatliche Entgelt für die Abfertigung alt berechnet?

Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses, inklusive aller regelmäßigen Sonderzahlungen (z.B. 13. und 14. Gehalt, Überstundenpauschalen).

Gilt das alte System auch für die Zeit nach 2003?

Ja. Gemäß § 46 Abs. 1 BMSVG verbleiben Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, vollständig im alten System (§ 23 AngG). Die nach 2003 liegende Dienstzeit zählt voll für die Staffelung der Monatsentgelte (bis zu 25 Dienstjahre / 12 Monatsentgelte). Ein Anspruch entsteht nur, wenn die Beendigung durch den Arbeitgeber, einvernehmlich oder aufgrund einer Ausnahme erfolgt.

Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung und Abfindung?

In Österreich ist die "Abfertigung" der gesetzliche Standardanspruch. Eine "Abfindung" ist eine freiwillige, zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, oft im Rahmen eines Auflösungsvertrags, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Wo finde ich meine Vorsorgekasse?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen jährlich eine Mitteilung über den Stand Ihres Kontos zusenden. Ansonsten können Sie bei Ihrer Personalabteilung nachfragen oder sich beim Dachverband der Vorsorgekassen (www.vorsorgekassen.at) informieren.