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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Brutto-Netto-Rechner für Österreich

Berechnen Sie Ihr monatliches und jährliches Nettogehalt in Österreich inklusive aller Abzüge für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Absetzbeträge.

Ihre Angaben

Ihr Bruttojahresgehalt vor Abzügen. Bei 14 Gehältern: Jahresbrutto = Monatsbrutto × 14.

Wählen Sie Ihre Beschäftigungsform. Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Sozialversicherung.

Üblich sind 14 Gehälter (12 Monatsgehälter + Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Kilometer für die Pendlerpauschale (Freibetrag) und den Pendlereuro (Absetzbetrag).

Anzahl Ihrer Kinder, für die Sie den Familienbonus Plus beantragen können.

Wählen Sie, wenn Sie alleinverdienend sind oder als Alleinerzieher/-in ein Kind betreuen.

Freiwillige Eingabe: Jährlicher Betrag für Überstunden, Zuschläge oder Boni, die zusätzlich zum Grundgehalt anfallen.

Ergebnis

Nettogehalt (jährlich) 36.951,83 €

Ihr Jahresgehalt nach allen Abzügen.

So wird gerechnet

Jahresbruttogehalt gesamt Summe aus Grundgehalt und zusätzlichen Bezügen.
50.000,00 €
Sozialversicherungspflichtiges Einkommen Für die SV-Beitragsberechnung maßgeblicher Betrag, begrenzt auf die Höchstbeitragsgrundlage. Geringfügige Beschäftigung: 0.
50.000,00 €
Sozialversicherungsbeiträge gesamt Gesamtabzug für Sozialversicherung (KV, PV, AV, sonstige).
9.060,00 €
Pendlerpauschale (Freibetrag) Jährlicher Freibetrag nach Entfernung (kleines/großes Pendlerpauschale).
348,00 €
Pendlereuro (Absetzbetrag) Absetzbetrag von der Lohnsteuer (2 € pro km einfache Wegstrecke).
50,00 €
Zu versteuerndes Einkommen (jährlich) Einkommen nach Abzug von SV und Freibeträgen, Basis für die Lohnsteuer.
37.272,00 €
Familienbonus Plus (Absetzbetrag) Steuerbonus für jedes Kind, mindert die Lohnsteuer.
4.000,00 €
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Jährlicher Absetzbetrag, mindert die Lohnsteuer.
0,00 €
Lohnsteuer nach Absetzbeträgen Endgültige Lohnsteuer nach Abzug aller Absetzbeträge.
3.758,80 €
Lohnsteuer gesamt Summe der gesamten Lohnsteuerabzüge.
3.988,17 €
Gesamtabzüge (jährlich) Summe aus Sozialversicherung und Lohnsteuer.
13.048,17 €
Monatliches Bruttogehalt Durchschnittliches Brutto-Monatsgehalt.
3.571,43 €
Durchschnittliches Nettogehalt (monatlich) Durchschnittlicher Netto-Monatsbetrag bei gleichmäßiger Verteilung.
2.639,42 €
Bitte beachten
  • Die Berechnung verwendet die Beitragssätze und Freibeträge für das Jahr 2026. Diese werden jährlich angepasst.
  • Für genaueste Ergebnisse, insbesondere bei variablem Einkommen, Überstundenregelungen oder weiteren Absetzmöglichkeiten (z.B. Werbungskosten), konsultieren Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt.
  • Der Familienbonus Plus und andere Absetzbeträge mindern die berechnete Lohnsteuer, nicht das Bruttoeinkommen.
  • Die Pendlerpauschale (Freibetrag) und der Pendlereuro (Absetzbetrag) werden getrennt berechnet.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

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Brutto-Netto-Rechner für Österreich

Mit diesem Brutto-Netto-Rechner können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich schnell und einfach ihr Nettogehalt berechnen. Die Berechnung berücksichtigt die aktuellen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie wichtige Absetzbeträge wie die Pendlerpauschale, den Familienbonus Plus und den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Wie wird das Nettogehalt in Österreich berechnet?

Von Ihrem Bruttojahresgehalt werden zuerst die Beiträge zur Sozialversicherung (SV) abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus Krankenversicherung (KV), Pensionsversicherung (PV), Arbeitslosenversicherung (AV) und sonstigen Beiträgen (z.B. für die Arbeiterkammer). Der Gesamtsatz für Dienstnehmer beträgt 2026 etwa 18,12%. Die Beiträge werden prozentual von Ihrem Einkommen berechnet, bis zur jährlichen Höchstbeitragsgrundlage (2026: 66.600 €). Geringfügig Beschäftigte (monatliches Brutto unter 500 €) zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.

Von dem nach SV-Abzügen verbleibenden Betrag werden Freibeträge abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen:

  • Pendlerpauschale (Freibetrag): Ein jährlicher Pauschalbetrag, der nach der einfachen Entfernung gestaffelt ist (kleines/großes Pendlerpauschale).
  • Freibetrag für Sonderzahlungen: Das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden begünstigt mit nur 6% Lohnsteuer auf den über einem Sechstel des Jahresgehalts liegenden Teil besteuert (bis zu einer Grenze von 2 × 830 €).

Auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet. Die Tarifstufen liegen bei 0%, 20%, 30%, 40%, 48%, 50% und 55%. Die Steuer wird schrittweise für jeden Einkommensanteil berechnet.

Von der so berechneten Lohnsteuer werden dann Absetzbeträge abgezogen:

  • Familienbonus Plus: 2.000 € pro Kind und Jahr.
  • Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag: 494 € pro Jahr.
  • Pendlereuro: 2 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.

Die Summe aus Sozialversicherungsbeiträgen und der endgültigen Lohnsteuer ergibt die Gesamtabzüge. Zieht man diese vom Bruttojahresgehalt ab, erhält man das Jahresnetto. Teilen durch die Anzahl der Gehälter (üblich 14) ergibt das durchschnittliche Monatsnetto.

Beispielrechnung

Ein Angestellter hat ein Jahresbruttogehalt von 50.000 € bei 14 Gehältern, zwei Kinder, pendelt 25 km einfach und hat keine weiteren Absetzbeträge.

  • Sozialversicherungspflichtiges Einkommen: 50.000 € (unter der Höchstbeitragsgrundlage). Die SV-Beiträge belaufen sich auf 18,12% von 50.000 € = 9.060 €.
  • Einkommen vor Lohnsteuer: 50.000 € - 9.060 € = 40.940 €.
  • Freibeträge: Pendlerpauschale (25 km → 348 €), Freibetrag Sonderzahlungen (2 × 830 € = 1.660 €). Summe Freibeträge: 2.008 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen: 40.940 € - 2.008 € = 38.932 €.
  • Lohnsteuer vor Absetzbeträgen nach Tarif: Für 38.932 € ergibt sich eine Steuer von etwa 7.500 €.
  • Absetzbeträge: Familienbonus Plus (2 × 2.000 € = 4.000 €), Pendlereuro (25 km × 2 € = 50 €). Summe Absetzbeträge: 4.050 €.
  • Lohnsteuer nach Absetzbeträgen: max(7.500 € - 4.050 €, 0) = 3.450 €.
  • Lohnsteuer auf Sonderzahlungen: 6% auf den begünstigten Teil (hier 0€, da der Freibetrag voll ausgeschöpft wird).
  • Gesamtabzüge: 9.060 € + 3.450 € = 12.510 €.
  • Jahresnetto: 50.000 € - 12.510 € = 37.490 €.
  • Monatsnetto (Durchschnitt): 37.490 € / 14 ≈ 2.678 €.

Häufige Fragen und Besonderheiten

Was ist bei Teilzeit zu beachten? Geben Sie Ihr tatsächliches Jahresbruttogehalt ein. Die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual berechnet, unabhängig von der Wochenstundenzahl.

Wie wirken sich Überstunden aus? Überstunden und sonstige Zuschläge erhöhen Ihr Bruttojahreseinkommen und damit auch die Abzüge. Sie können diese im Feld "Überstundenpauschale" eingeben.

Was passiert, wenn ich mehr als die Höchstbeitragsgrundlage verdiene? Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu dieser Grenze berechnet. Ihr zu versteuerndes Einkommen kann jedoch höher sein.

Welche Dokumente sind relevant?

Nach der Berechnung Ihres Nettogehalts können Sie einen unbefristeten Dienstvertrag erstellen oder eine Vereinbarung einer Gehaltserhöhung vorbereiten. In diesen Dokumenten werden die vereinbarten Bruttobeträge, die Arbeitszeit und andere wesentliche Konditionen festgehalten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist Ihr Gehalt vor Abzügen. Netto ist der Betrag, der nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben auf Ihr Konto überwiesen wird.

Warum habe ich 14 Gehälter?

In Österreich ist es üblich, dass Arbeitnehmer neben 12 Monatsgehältern ein Urlaubsgeld (normalerweise im Sommer) und ein Weihnachtsgeld (im November oder Dezember) erhalten. Diese beiden zusätzlichen Gehälter werden steuerlich begünstigt.

Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Anspruch haben Eltern für jedes Kind, für das sie Kindergeld beziehen. Der Bonus wird pro Kind gewährt und mindert die zu zahlende Lohnsteuer.

Bin ich geringfügig beschäftigt?

Eine Beschäftigung ist geringfügig, wenn das monatliche Bruttoeinkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 500 €) nicht überschreitet. In diesem Fall fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, aber auch keine Ansprüche auf Leistungen wie Arbeitslosengeld.

Wie wird die Pendlerpauschale genau berechnet?

Es gibt zwei Komponenten: 1) Den Freibetrag (Pendlerpauschale) mit festen Jahresbeträgen ab 20 km (348 €), 40 km (464 €) und 60 km (650 €). 2) Den Absetzbetrag (Pendlereuro) von 2 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke, der direkt die Lohnsteuer mindert.

Kann ich den Rechner auch für Pensionen oder Selbstständige verwenden?

Nein, dieser Rechner ist speziell für unselbstständig Beschäftigte (Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge). Für Pensionen und Selbstständige gelten andere Beitrags- und Steuerregeln.