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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Pensionsrechner Österreich (Brutto/Netto)

Berechnet die voraussichtliche monatliche Brutto- und Nettopension aus der Pensionskonto-Gutschrift unter Berücksichtigung von Abschlägen, KV-Beitrag und Lohnsteuer.

Ihre Angaben

Ihr Geburtsdatum. Wird zur Berechnung des Regelpensionsalters und eventueller Abschläge/Zuschläge benötigt.

Der aktuelle Kontostand Ihres Pensionskontos in Euro. Falls unbekannt, lassen Sie dieses Feld leer und füllen Sie die folgenden beiden Felder aus.

Anzahl der Jahre mit Pensionsversicherungszeiten aus Erwerbstätigkeit. Wird benötigt, wenn keine Gesamtgutschrift angegeben ist. Bei Angabe einer Gutschrift kann es zur Schätzung der Versicherungszeit dienen.

Durchschnittliches beitragspflichtiges Jahreseinkommen in Euro. Wird nur für die Schätzung der Gesamtgutschrift benötigt, falls diese nicht angegeben ist.

Alter, in dem Sie voraussichtlich in Pension gehen möchten, in Jahren (z.B. 65.5 für 65 Jahre und 6 Monate). Das Regelpensionsalter für Ihr Geburtsjahr wird automatisch berechnet. Die Berechnung von Abschlägen/Zuschlägen erfolgt auf Basis ganzer Monate.

Anzahl der Jahre, die für Kindererziehung angerechnet werden (pro Kind max. 4 Jahre). Erhöht die Versicherungszeit.

Pensionen werden typischerweise 14x jährlich (12 Monate + 2 Sonderzahlungen) ausgezahlt. Die Besteuerung der Sonderzahlungen ist begünstigt (Jahressechstel-Regelung).

Faktor zur Berücksichtigung der jährlichen Pensionsanpassung (Valorisierung) bis zum Pensionsantritt. Der aktuelle Wert (2026) beträgt etwa 1,0. Bitte bei Bedarf anpassen.

Jährliche Beitragsbemessungsgrenze. Der aktuelle Wert für 2026 beträgt 81.600 € (6.840 € × 12). Bitte bei Bedarf für Ihr Antrittsjahr anpassen.

Wählen Sie das Jahr, für das der Steuertarif gelten soll. Der Tarif ändert sich jährlich.

Ergebnis

Monatliche Nettopension 14.109,51 €

Voraussichtlicher durchschnittlicher monatlicher Auszahlungsbetrag (Netto), inklusive anteiliger Sonderzahlungen bei 14 Auszahlungen.

So wird gerechnet

Regelpensionsalter Das gesetzliche Regelpensionsalter für Ihr Geburtsjahr.
65
Berücksichtigte Versicherungsjahre Summe aus angegebenen oder geschätzten Versicherungsjahren und Kindererziehungszeiten.
40
Verwendete Gesamtgutschrift Entweder die direkt eingegebene Gutschrift oder eine Schätzung aus Beitragsgrundlage und Jahren.
450.000,00 €
Gesamt-Kontoprozentsatz Maximal 80% gemäß APG.
71,2 %
Jährliche Bruttopension (vor Anpassung) Grundlage der Pension: Kontoprozentsatz × Gesamtgutschrift.
320.400,00 €
Abschlag/Zuschlag (in %) Negativer Wert = Abschlag bei vorzeitigem, positiver Wert = Zuschlag bei späterem Antritt. Für Invaliditäts- und Beamtenpensionen gelten andere Regeln (hier nicht abgebildet).
0 %
Jährliche Bruttopension (nach Abschlag/Zuschlag) Bruttopension nach Anwendung von Abschlägen oder Zuschlägen.
320.400,00 €
Jährliche Bruttopension (valorisiert) Bruttopension nach Berücksichtigung der geschätzten Pensionsanpassung bis zum Antritt.
320.400,00 €
Monatliche Bruttopension Bruttopension pro Monat (ohne Sonderzahlungen).
26.700,00 €
Jährlicher KV-Beitrag Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten.
16.340,40 €
Jährliches steuerbares Einkommen Bei 14 Auszahlungen: Nur 10 der 14 Anteile (Jahressechstel-Regelung) sind steuerpflichtig. Bei 12 Auszahlungen ist die gesamte Jahrespension steuerpflichtig.
228.857,14 €
Jährliche Lohnsteuer Einkommensteuer gemäß österreichischem Tarif für das ausgewählte Jahr.
106.526,43 €
Jährliche Nettopension Auszahlungsbetrag nach Abzug von KV-Beitrag und Lohnsteuer.
197.533,17 €
Bitte beachten
  • Dieser Rechner dient nur zur ersten Orientierung. Die tatsächliche Pensionshöhe wird von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) individuell berechnet.
  • Für Invaliditäts- und Beamtenpensionen gelten abweichende, hier nicht vollständig abgebildete Berechnungsvorschriften.
  • Der Pensionsanpassungsfaktor (Valorisierung) und die Steuertarife sind Schätzwerte/Beispielwerte. Die tatsächlichen Werte hängen von der künftigen Entwicklung und dem Jahr Ihres Pensionsantritts ab.
  • Weitere Abzüge (z.B. Beitrag zur Pflegeversicherung) sind in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
  • Wenn Sie eine Gesamtgutschrift angeben, aber keine Versicherungsjahre, schätzt der Rechner die Versicherungsjahre basierend auf der durchschnittlichen Beitragsgrundlage. Bitte überprüfen Sie diese Schätzung.
  • Die steuerliche Behandlung der Sonderzahlungen folgt der vereinfachten Jahressechstel-Regelung: Bei 14 Auszahlungen sind nur 10/14 der Jahrespension steuerpflichtig.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses

Wie wird Ihre Pension in Österreich berechnet?

Die Höhe Ihrer Alterspension in Österreich wird seit der Pensionsreform 2005 über das Pensionskonto ermittelt. Grundlage ist die während Ihres Erwerbslebens angesammelte Gesamtgutschrift. Jedes Jahr werden Ihrem Konto Beiträge gutgeschrieben, die sich aus Ihrer beitragspflichtigen Beitragsgrundlage (Ihr Einkommen, bis zur jährlichen Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt) ergeben. Aus dieser Gesamtgutschrift leitet sich dann Ihre monatliche Pension ab. Dieser Rechner hilft Ihnen, basierend auf Ihren persönlichen Daten eine realistische Schätzung Ihrer künftigen Brutto- und Nettopension zu erhalten.

Die Berechnungsschritte im Detail

Die Berechnung erfolgt in mehreren Stufen:

  1. Kontoprozentsatz: Für jedes Versicherungsjahr erhalten Sie einen Prozentsatz von derzeit 1,78%. Nach 45 Versicherungsjahren erreichen Sie den maximal möglichen Satz von 80%. Kindererziehungszeiten werden zusätzlich angerechnet.
  2. Bruttopension: Der erreichte Kontoprozentsatz wird mit Ihrer Gesamtgutschrift multipliziert. Das Ergebnis ist Ihre jährliche Bruttopension vor etwaigen Abschlägen.
  3. Abschläge und Zuschläge: Gehen Sie vor Ihrem Regelpensionsalter in Pension, wird Ihre Pension pro Monat um 0,425% (entspricht 5,1% pro Jahr) gekürzt (Abschlag). Beginnen Sie die Pension später, erhalten Sie pro Monat einen entsprechenden Zuschlag. Das Regelpensionsalter steigt für jüngere Jahrgänge schrittweise an und kann auch Monatsbruchteile umfassen (z.B. 65 Jahre und 1 Monat).
  4. Valorisierung: Bis zum tatsächlichen Pensionsantritt wird Ihre errechnete Pension an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (valorisiert). Der genaue Faktor wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. In diesem Rechner können Sie einen Schätzwert angeben.
  5. Nettoberechnung: Von der valorisierten Bruttopension werden der Pensionisten-Krankenversicherungsbeitrag (5,1%) und die Lohnsteuer gemäß dem progressiven Einkommensteuertarif abgezogen. Bei 14 Auszahlungen pro Jahr (mit Weihnachts- und Urlaubsgeld) gilt die Jahressechstel-Regelung: Nur 10 von 14 Anteilen der Jahrespension sind steuerpflichtig, was einer effektiven Steuerbefreiung von etwa 28,6% der Sonderzahlungen entspricht.

Beispielrechnung Schritt für Schritt

Frau Schmidt, geboren am 15. Mai 1960, plant mit 65 in Pension zu gehen. Ihr Pensionskonto weist eine Gesamtgutschrift von 450.000 € aus. Sie hat 40 Versicherungsjahre und keine Kindererziehungszeiten.

  • Regelpensionsalter: Für das Geburtsjahr 1960 beträgt es 65 Jahre.
  • Kontoprozentsatz: 40 Jahre × 1,78% = 71,2%.
  • Jährliche Bruttopension (vor Anpassung): 71,2% × 450.000 € = 320.400 €.
  • Abschlag/Zuschlag: Da sie genau mit 65 antritt, gibt es weder Abschlag noch Zuschlag (0%).
  • Valorisierung: Sie geht von keiner weiteren Anpassung aus (Faktor 1,0). Die jährliche Bruttopension bleibt bei 320.400 €.
  • Steuerbares Einkommen: Sie wählt 14 Auszahlungen. Daher sind nur 10/14 steuerpflichtig: 320.400 € × 10 / 14 = 228.857,14 €.
  • Lohnsteuer (Tarif 2026): Auf 228.857,14 € fallen etwa 65.000 € Lohnsteuer an (Berechnung über den progressiven Tarif).
  • KV-Beitrag: 5,1% von 320.400 € = 16.340,40 €.
  • Jährliche Nettopension: 320.400 € - 16.340,40 € - 65.000 € = 239.059,60 €.
  • Monatliche Nettopension (bei 14x): 239.059,60 € / 14 = ca. 17.075,69 €. Dieser Betrag stellt den durchschnittlichen monatlichen Auszahlungsbetrag inklusive der anteiligen Sonderzahlungen dar.

Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Die genaue Berechnung übernimmt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Häufige Anwendungsfälle

Vorzeitiger Pensionsantritt: Wer vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, muss mit lebenslangen Abschlägen rechnen. Bei einem Antritt drei Jahre früher beträgt der Abschlag bereits über 15%, was die monatliche Pension deutlich reduziert. Eine genaue Kalkulation ist hier besonders wichtig. Beachten Sie, dass der Abschlag monatsgenau berechnet wird.

Schätzung ohne genaue Gutschrift: Viele kennen ihren genauen Pensionskontostand nicht. In diesem Fall kann der Rechner eine Schätzung vornehmen, wenn Sie Ihre durchschnittliche jährliche Beitragsgrundlage (z.B. 40.000 €) und Ihre Versicherungsjahre (z.B. 35 Jahre) angeben. Die Höchstbeitragsgrundlage wird automatisch berücksichtigt. Der Rechner verwendet einen aktuellen Wert für die Höchstbeitragsgrundlage (2026: 81.600 €), den Sie bei Bedarf anpassen sollten.

Wirkung der Kindererziehung: Zeiten der Kindererziehung erhöhen die Anzahl Ihrer Versicherungsjahre, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Pro Kind können bis zu vier Jahre angerechnet werden, was Ihren Kontoprozentsatz und damit Ihre Pension erhöht. Diese Zeiten werden einfach zu den Erwerbsjahren addiert.

Späterer Pensionsantritt: Wenn Sie über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten, erhalten Sie für jeden weiteren Monat einen Zuschlag auf Ihre Pension. Dies kann eine sinnvolle Strategie sein, um die Alterspension aufzubessern, insbesondere wenn die Versicherungsjahre für den Maximalsatz von 80% noch nicht erreicht sind.

Welches Dokument ist nach der Berechnung sinnvoll?

Wenn Sie sich Ihrem Pensionsantritt nähern und Ihr Arbeitsverhältnis beenden, kann eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses hilfreich sein. Dieses Dokument regelt alle beidseitigen Rechte und Pflichten zum Ende Ihrer aktiven Berufstätigkeit und schafft Klarheit für den Übergang in die Pension. Es werden darin unter anderem das genaue Beendigungsdatum, die Abgeltung offener Urlaubsansprüche und die Ausstellung eines Dienstzeugnisses festgehalten. So vermeiden Sie Missverständnisse und schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten. Ein solides schriftliches Agreement ist die beste Grundlage für einen reibungslosen Abschied vom Unternehmen.

Für Ihren neuen Lebensabschnitt als Pensionist kann auch eine Dienstgeberbestätigung (Arbeitsbestätigung) nützlich sein, die Ihre letzte Tätigkeit und Ihre Berufserfahrung dokumentiert. Diese kann bei verschiedenen Anlässen, wie der Eröffnung eines Bankkontos oder auch für private Zwecke, vorgelegt werden.

Häufig gestellte Fragen

Woher kenne ich meine Gesamtgutschrift?

Ihre aktuelle Gesamtgutschrift finden Sie im jährlichen Pensionskontenauszug der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), den Sie online über Ihr Bürgerkonto (USP) abrufen können.

Was passiert, wenn ich vor dem Regelpensionsalter in Pension gehe?

Für jeden Monat, den Sie vor dem für Ihr Geburtsjahr geltenden Regelpensionsalter in Pension gehen, wird ein lebenslanger Abschlag von 0,425% (5,1% pro Jahr) auf Ihre Bruttopension angewendet.

Werden alle Einkommensbestandteile in die Beitragsgrundlage einbezogen?

Nein. Grundlage sind die beitragspflichtigen Dienst- und Versicherungsbezüge. Überstundenzuschläge, Abfertigungen und einige andere Sonderzahlungen sind nicht beitragspflichtig. Es gilt zudem eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage.

Stimmt die berechnete Nettopension mit der Auszahlung überein?

Die Berechnung ist eine grobe Schätzung. Die tatsächliche Nettoauszahlung kann durch weitere Faktoren wie den Pflegeversicherungsbeitrag, die konkrete Steuerklasse (Lohnsteuerklasse) und allfällige andere Abgaben leicht abweichen.

Gelten für Beamte die gleichen Regeln?

Nein. Für Bundesbeamte gilt das Beamten-Pensionsgesetz (BPG). Die Pension („Ruhegenuss“) wird dort anders, meist aus dem letzten Dienstgehalt und den Dienstjahren, berechnet. Dieser Rechner ist primär für die gesetzliche Pensionsversicherung ausgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen 12 und 14 Auszahlungen?

Pensionisten haben Anspruch auf 14 Auszahlungen pro Jahr (12 Monats- und 2 Sonderzahlungen). Die Sonderzahlungen werden nach der Jahressechstel-Regelung steuerlich begünstigt (nur 10/14 der Jahrespension sind steuerpflichtig). Bei 12 Auszahlungen entfällt diese Begünstigung, die Monatsbeträge sind jedoch etwas höher.