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Urlaubsanspruch in Österreich berechnen
Jeder Arbeitnehmer in Österreich hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Urlaubsgesetz (UrlG) regelt die Dauer, die Berechnung und die Verjährung dieses Anspruchs. Diese Berechnung kann besonders bei Teilzeit, bei Dienstantritt oder -austritt und bei der Anrechnung von Vordienstzeiten komplex sein. Unser Urlaubsrechner hilft Ihnen, Ihren individuellen Anspruch schnell und korrekt zu ermitteln.
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 30 Werktage pro Urlaubsjahr. Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag. Arbeitnehmer, die bereits 26 Dienstjahre (eigene und angerechnete) vollendet haben, haben Anspruch auf 36 Werktage. Nach § 2 Abs. 2 UrlG fällt das Urlaubsjahr gesetzlich mit dem Arbeitsjahr (Dienstjahr) zusammen, das am Jahrestag des Dienstantritts beginnt. Durch kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung kann jedoch auf das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) umgestellt werden (§ 2 Abs. 4 UrlG).
Bei einer Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag) entsprechen 30 Werktage 25 Arbeitstagen Urlaub (30 * 5/6). Bei Teilzeit wird der Anspruch entsprechend der wöchentlichen Arbeitstage anteilig berechnet.
Beispiel: Urlaubsberechnung bei Eintritt
Herr Mayer beginnt sein Arbeitsverhältnis am 1. Juli 2025. Sein Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Er arbeitet 5 Tage pro Woche und hat keine Vordienstzeiten. Zum Stichtag 20. Oktober 2026 möchte er wissen, wie viel Urlaub ihm für das Jahr 2026 zusteht.
- Volljähriger Anspruch 2026: 25 Arbeitstage (30 Werktage bei 5-Tage-Woche).
- Anteil für 2026: Da er das ganze Jahr 2026 im Unternehmen ist, steht ihm der volle Anspruch zu.
- Bereits konsumiert: Hat er bis zum 20. Oktober bereits 15 Tage genommen, verbleiben 10 Resturlaubstage.
Hätte er am 1. September 2026 angefangen, stünde ihm nur ein Anteil von 4/12 des Jahresanspruchs zu (für die Monate September bis Dezember).
Beispiel: Urlaubsberechnung bei Austritt (Dienstjahr)
Frau Schmidt arbeitet seit dem 15. März 2024 in Teilzeit mit 3 Arbeitstagen pro Woche. Ihr Urlaubsjahr ist das Dienstjahr (beginnend am 15. März). Sie hat 2 Vordienstjahre aus ihrem Studium angerechnet bekommen. Sie kündigt und ihr letzter Arbeitstag ist der 30. Juni 2026. Bis dahin hat sie bereits 5 Urlaubstage genommen.
- Gesamte Dienstjahre: Vom 15.03.2024 bis 30.06.2026 sind es 2 volle Dienstjahre plus 2 angerechnete Jahre = 4 Dienstjahre. Der Anspruch liegt daher bei 30 Werktagen.
- Jahresanspruch in Arbeitstagen: (30 Werktage * 3 Arbeitstage/Woche) / 6 = 15 Arbeitstage.
- Laufendes Dienstjahr: Es begann am 15.03.2026 und endet am 14.03.2027. Der Austritt am 30.06.2026 liegt innerhalb dieses Jahres.
- Anteil im laufenden Dienstjahr (15.03.2026 – 30.06.2026): Vom 15.03.2026 bis 30.06.2026 sind es 107 Tage. Das volle Dienstjahr hat 365 Tage. Der Anteil beträgt 107/365 ≈ 29,32%.
- Ansprüche bis zum Austritt: 15 Arbeitstage * 29,32% ≈ 4,4 Arbeitstage.
- Resturlaub: 4,4 Tage - 5 bereits genommene Tage = -0,6 Tage. Da der Wert negativ ist, hat Frau Schmidt keinen ausstehenden Urlaubsanspruch mehr. Im Gegenteil, zu viel genommener Urlaub könnte unter Umständen zurückgefordert werden.
Sonderfälle: Vordienstzeiten, Verjährung und Urlaubsersatz
Vordienstzeiten aus Schul- oder Studienzeiten können bis zu maximal 7 Jahren angerechnet werden und damit den Sprung auf den erhöhten Anspruch (36 Werktage) beschleunigen. Ein Arbeitnehmer mit 20 eigenen Dienstjahren und 5 angerechneten Studienjahren hat insgesamt 25 Dienstjahre und damit noch Anspruch auf 30 Werktage. Erst mit dem 26. Gesamtdienstjahr erhöht sich der Anspruch.
Verjährung: Urlaubsansprüche verjähren nach zwei Jahren (§ 4 UrlG). Das bedeutet, Urlaub aus dem Jahr 2024 muss spätestens Ende 2026 geltend gemacht werden. Unser Rechner zeigt Ihnen den Stichtag an, vor dem entstandene Ansprüche verjährt sind.
Urlaubsersatzleistung bei Beendigung (§ 10 UrlG): Wird das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den anteiligen Urlaub für das laufende Urlaubsjahr. Nicht verbrauchte Tage sind vom Arbeitgeber finanziell zu entschädigen. Die genaue Berechnung der Abgeltung (in der Regel das normale Entgelt) ist nicht Teil dieses Rechners, da sie das konkrete Gehalt erfordert.
Häufige Fragen und Dokumente
Was tun nach der Berechnung? Wenn Sie Ihren Resturlaub kennen, können Sie direkt einen Urlaubsantrag (Vorlage 5941) stellen. Tragen Sie dort die Anzahl der gewünschten Tage und den Zeitraum ein. Für den Arbeitgeber ist eine Urlaubsbestätigung (Vorlage 5930) ein hilfreiches Dokument, um den genehmigten Urlaub zu dokumentieren. Bei der Erstellung eines neuen Dienstvertrags (Vorlage 5928) kann der jährliche Urlaubsanspruch in Arbeitstagen direkt übernommen werden.
Denken Sie daran: Unser Rechner berechnet den gesetzlichen Mindestanspruch. Überprüfen Sie immer Ihren Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, da diese oft höhere Urlaubsansprüche vorsehen können.