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Urlaubsrechner – Urlaubsanspruch berechnen

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch in Österreich für Vollzeit und Teilzeit, bei Eintritt, Austritt oder während des Dienstjahres.

Ihre Angaben

Das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis begonnen hat.

Das Datum, für das der Urlaubsanspruch berechnet werden soll (z.B. heute oder ein Austrittsdatum).

Anzahl der Tage, an denen Sie regelmäßig pro Woche arbeiten (z.B. 5 bei Mo-Fr).

Anzahl der Urlaubstage, die Sie im laufenden Urlaubsjahr bereits genommen haben.

Anzahl der vollen Dienstjahre bei anderen Arbeitgebern, die für den Urlaubsanspruch angerechnet werden (z.B. aus Schule/Studium, max. 7 Jahre).

Ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr (01.01.-31.12.)? Falls nicht, ist es das Dienstjahr (beginnend am Jahrestag des Dienstantritts).

Ergebnis

Verbleibender Resturlaub 5,05

Noch verfügbare Urlaubstage zum Berechnungsdatum.

So wird gerechnet

Gesamte Dienstjahre für Urlaubsanspruch Summe aus eigenen Dienstjahren im Unternehmen und angerechneten Vordienstjahren.
1
Vollständiger Jahresanspruch (Werktage) Gesetzlicher Urlaubsanspruch für ein volles Urlaubsjahr, basierend auf Dienstjahren.
30
Vollständiger Jahresanspruch (Arbeitstage) Umrechnung von Werktagen (Mo-Sa) auf Ihre individuellen Arbeitstage pro Woche.
25
Urlaubsanspruch bis zum Berechnungsdatum Der anteilige Anspruch seit Beginn des aktuellen Urlaubsjahres.
20,05
Stichtag für Verjährung Urlaubsansprüche, die vor diesem Datum entstanden sind, sind verjährt (§ 4 UrlG).
20. Oktober 2024
Bitte beachten
  • Der Rechner gibt den gesetzlichen Mindestanspruch wieder. Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen können höhere Ansprüche vorsehen.
  • Die Umrechnung von Werktagen auf Arbeitstage erfolgt proportional (Werktage * Arbeitstage/Woche / 6).
  • Bei einer Arbeitswoche mit 6 Tagen entspricht der gesetzliche Anspruch genau den angegebenen Werktagen.
  • Die Berechnung der Urlaubsersatzleistung bei Beendigung (§ 10 UrlG) ist nicht Teil dieser Kalkulation.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Urlaubsantrag

Urlaubsanspruch in Österreich berechnen

Jeder Arbeitnehmer in Österreich hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Urlaubsgesetz (UrlG) regelt die Dauer, die Berechnung und die Verjährung dieses Anspruchs. Diese Berechnung kann besonders bei Teilzeit, bei Dienstantritt oder -austritt und bei der Anrechnung von Vordienstzeiten komplex sein. Unser Urlaubsrechner hilft Ihnen, Ihren individuellen Anspruch schnell und korrekt zu ermitteln.

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 30 Werktage pro Urlaubsjahr. Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag. Arbeitnehmer, die bereits 26 Dienstjahre (eigene und angerechnete) vollendet haben, haben Anspruch auf 36 Werktage. Nach § 2 Abs. 2 UrlG fällt das Urlaubsjahr gesetzlich mit dem Arbeitsjahr (Dienstjahr) zusammen, das am Jahrestag des Dienstantritts beginnt. Durch kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung kann jedoch auf das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) umgestellt werden (§ 2 Abs. 4 UrlG).

Bei einer Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag) entsprechen 30 Werktage 25 Arbeitstagen Urlaub (30 * 5/6). Bei Teilzeit wird der Anspruch entsprechend der wöchentlichen Arbeitstage anteilig berechnet.

Beispiel: Urlaubsberechnung bei Eintritt

Herr Mayer beginnt sein Arbeitsverhältnis am 1. Juli 2025. Sein Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Er arbeitet 5 Tage pro Woche und hat keine Vordienstzeiten. Zum Stichtag 20. Oktober 2026 möchte er wissen, wie viel Urlaub ihm für das Jahr 2026 zusteht.

  • Volljähriger Anspruch 2026: 25 Arbeitstage (30 Werktage bei 5-Tage-Woche).
  • Anteil für 2026: Da er das ganze Jahr 2026 im Unternehmen ist, steht ihm der volle Anspruch zu.
  • Bereits konsumiert: Hat er bis zum 20. Oktober bereits 15 Tage genommen, verbleiben 10 Resturlaubstage.

Hätte er am 1. September 2026 angefangen, stünde ihm nur ein Anteil von 4/12 des Jahresanspruchs zu (für die Monate September bis Dezember).

Beispiel: Urlaubsberechnung bei Austritt (Dienstjahr)

Frau Schmidt arbeitet seit dem 15. März 2024 in Teilzeit mit 3 Arbeitstagen pro Woche. Ihr Urlaubsjahr ist das Dienstjahr (beginnend am 15. März). Sie hat 2 Vordienstjahre aus ihrem Studium angerechnet bekommen. Sie kündigt und ihr letzter Arbeitstag ist der 30. Juni 2026. Bis dahin hat sie bereits 5 Urlaubstage genommen.

  • Gesamte Dienstjahre: Vom 15.03.2024 bis 30.06.2026 sind es 2 volle Dienstjahre plus 2 angerechnete Jahre = 4 Dienstjahre. Der Anspruch liegt daher bei 30 Werktagen.
  • Jahresanspruch in Arbeitstagen: (30 Werktage * 3 Arbeitstage/Woche) / 6 = 15 Arbeitstage.
  • Laufendes Dienstjahr: Es begann am 15.03.2026 und endet am 14.03.2027. Der Austritt am 30.06.2026 liegt innerhalb dieses Jahres.
  • Anteil im laufenden Dienstjahr (15.03.2026 – 30.06.2026): Vom 15.03.2026 bis 30.06.2026 sind es 107 Tage. Das volle Dienstjahr hat 365 Tage. Der Anteil beträgt 107/365 ≈ 29,32%.
  • Ansprüche bis zum Austritt: 15 Arbeitstage * 29,32% ≈ 4,4 Arbeitstage.
  • Resturlaub: 4,4 Tage - 5 bereits genommene Tage = -0,6 Tage. Da der Wert negativ ist, hat Frau Schmidt keinen ausstehenden Urlaubsanspruch mehr. Im Gegenteil, zu viel genommener Urlaub könnte unter Umständen zurückgefordert werden.

Sonderfälle: Vordienstzeiten, Verjährung und Urlaubsersatz

Vordienstzeiten aus Schul- oder Studienzeiten können bis zu maximal 7 Jahren angerechnet werden und damit den Sprung auf den erhöhten Anspruch (36 Werktage) beschleunigen. Ein Arbeitnehmer mit 20 eigenen Dienstjahren und 5 angerechneten Studienjahren hat insgesamt 25 Dienstjahre und damit noch Anspruch auf 30 Werktage. Erst mit dem 26. Gesamtdienstjahr erhöht sich der Anspruch.

Verjährung: Urlaubsansprüche verjähren nach zwei Jahren (§ 4 UrlG). Das bedeutet, Urlaub aus dem Jahr 2024 muss spätestens Ende 2026 geltend gemacht werden. Unser Rechner zeigt Ihnen den Stichtag an, vor dem entstandene Ansprüche verjährt sind.

Urlaubsersatzleistung bei Beendigung (§ 10 UrlG): Wird das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den anteiligen Urlaub für das laufende Urlaubsjahr. Nicht verbrauchte Tage sind vom Arbeitgeber finanziell zu entschädigen. Die genaue Berechnung der Abgeltung (in der Regel das normale Entgelt) ist nicht Teil dieses Rechners, da sie das konkrete Gehalt erfordert.

Häufige Fragen und Dokumente

Was tun nach der Berechnung? Wenn Sie Ihren Resturlaub kennen, können Sie direkt einen Urlaubsantrag (Vorlage 5941) stellen. Tragen Sie dort die Anzahl der gewünschten Tage und den Zeitraum ein. Für den Arbeitgeber ist eine Urlaubsbestätigung (Vorlage 5930) ein hilfreiches Dokument, um den genehmigten Urlaub zu dokumentieren. Bei der Erstellung eines neuen Dienstvertrags (Vorlage 5928) kann der jährliche Urlaubsanspruch in Arbeitstagen direkt übernommen werden.

Denken Sie daran: Unser Rechner berechnet den gesetzlichen Mindestanspruch. Überprüfen Sie immer Ihren Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, da diese oft höhere Urlaubsansprüche vorsehen können.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Werktage?

In Österreich sind Werktage alle Tage von Montag bis Samstag. Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird in Werktagen angegeben (30 bzw. 36). Bei einer 5-Tage-Woche müssen diese in Arbeitstage umgerechnet werden.

Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?

Der Anspruch in Werktagen bleibt gleich. Sie rechnen ihn proportional auf Ihre wöchentlichen Arbeitstage um: (Werktage * Ihre Arbeitstage/Woche) / 6. Bei 3 Arbeitstagen pro Woche und 30 Werktagen Gesamtanspruch: (30 * 3) / 6 = 15 Arbeitstage Urlaub.

Was passiert mit meinem Urlaub bei Kündigung?

Sie haben Anspruch auf den anteiligen Urlaub für das laufende Urlaubsjahr bis zum Austrittsdatum. Nicht verbrauchte Tage müssen vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden (Urlaubsersatzleistung).

Kann ich Urlaub aus dem Vorjahr mitnehmen?

Grundsätzlich verfällt Urlaub am Ende des Urlaubsjahres. Ausnahmsweise kann er in das erste Quartal des Folgejahres mitgenommen werden, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubsplanung des Arbeitnehmers dies verhindert haben. Spätestens nach zwei Jahren verjährt der Anspruch.

Was sind angerechnete Vordienstjahre?

Bestimmte Zeiten vor dem aktuellen Arbeitsverhältnis (z.B. Schul- oder Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr) können auf die Wartezeit für den erhöhten Urlaubsanspruch (36 Werktage) angerechnet werden, maximal jedoch 7 Jahre.

Gilt für mich das Kalender- oder Dienstjahr?

Nach § 2 Abs. 2 UrlG ist das Arbeitsjahr (Dienstjahr) der gesetzliche Regelfall. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann auf das Kalenderjahr umgestellt werden (§ 2 Abs. 4 UrlG). Welches gilt, sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung nachlesen.