Berechnet die Grunderwerbsteuer (3,5 % oder Stufentarif) und die Grundbuchseintragungsgebühr (1,1 %) bei Kauf, Schenkung oder Erbschaft einer Liegenschaft in Österreich, inkl. Eigenheim-Befreiung.
Was ist die Umsatzsteuer in Österreich?
Die Umsatzsteuer (USt), im Alltag meist Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Unternehmer weisen die Steuer auf ihren Rechnungen aus und führen sie an das Finanzamt ab. Die Steuer tragen letztlich die Endverbraucher. Dieser Rechner hilft Ihnen, den Nettobetrag, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag schnell zu ermitteln.
Die österreichischen Steuersätze
| Satz | Typische Anwendungsfälle |
|---|---|
| 20 % | Normalsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 13 % | Ermäßigter Satz, z. B. für bestimmte Kultur- und Beherbergungsleistungen und für Pflanzen |
| 10 % | Ermäßigter Satz, z. B. für Lebensmittel, Bücher, Wohnraumvermietung und Personenbeförderung |
| 0 % | Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug, z. B. Ausfuhrlieferungen |
Die genaue Zuordnung steht im UStG 1994 (§ 10 und Anlagen). Sie kann sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Prüfen Sie den Satz im Zweifel beim Finanzamt oder auf dem Unternehmensserviceportal.
So wird gerechnet
Bei Netto → Brutto wird der Steuersatz auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Die Umsatzsteuer ist Nettobetrag mal Steuersatz geteilt durch 100. Der Bruttobetrag ist Netto plus Umsatzsteuer.
Bei Brutto → Netto wird die Steuer herausgerechnet. Man teilt den Bruttobetrag durch 1 plus den Steuersatz, also bei 20 % durch 1,20 und bei 10 % durch 1,10. Die Umsatzsteuer ist die Differenz zwischen Brutto und Netto. Ein häufiger Fehler ist, vom Bruttobetrag einfach 20 % abzuziehen. Das ergibt ein falsches Ergebnis, weil die 20 % auf den Nettobetrag berechnet wurden.
Rechenbeispiel
Sie stellen eine Leistung über 1.000 € netto in Rechnung, die mit 20 % besteuert wird. Die Umsatzsteuer beträgt 200 €, der Bruttobetrag 1.200 €. Umgekehrt haben Sie eine Rechnung über 110 € brutto für ein Lebensmittel mit 10 % USt. Der Nettobetrag beträgt 110 geteilt durch 1,10, also 100 €. Die Umsatzsteuer beträgt 10 €.
Häufige Fälle
- Kleinunternehmer: Unternehmer bis 55.000 € Jahresumsatz netto sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Sie weisen keine USt aus und dürfen dafür keine Vorsteuer abziehen. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Befreiung stehen. Aktivieren Sie im Rechner die entsprechende Option, dann ist der Satz 0 %.
- Rechnungsinhalt: Nach § 11 UStG muss eine Rechnung unter anderem Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag zeigen. Bei höheren Beträgen sind weitere Angaben nötig, etwa die UID-Nummer. Für Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto gelten Erleichterungen.
- Mehrere Positionen: Haben Positionen unterschiedliche Sätze, ist die Steuer je Satz getrennt auszuweisen. Rechnen Sie dann jede Position einzeln.
- Rundung: Beträge werden auf Cent gerundet. Bei Sammelrechnungen kann sich ein Cent Unterschied ergeben, je nachdem, ob pro Position oder pro Steuersatz gerundet wird.
Welche Dokumente helfen danach?
Nach der Berechnung brauchen Sie oft einen Beleg. Für eine Zahlung eignet sich eine Quittung, in der der Bruttobetrag und die Umsatzsteuerangaben stehen. Wenn Sie eine Leistung vereinbaren, ist ein Werkvertrag sinnvoll, der Leistung, Preis und Fristen regelt. Bleibt eine Rechnung unbezahlt, können Sie dem Schuldner eine Zahlungserinnerung/Mahnung mit dem offenen Bruttobetrag senden.
Wichtige Hinweise
Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Sonderregelungen wie die Differenzbesteuerung, die Ist-Versteuerung oder das Reverse-Charge-Verfahren sind nicht abgebildet. Prüfen Sie bei Unsicherheit den Steuersatz und die Befreiungen anhand des UStG 1994 oder beim Finanzamt.