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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Mehrwertsteuer-Rechner Österreich (20 %, 13 %, 10 %)

Rechnet Netto in Brutto und Brutto in Netto um, mit den österreichischen USt-Sätzen 20 %, 13 %, 10 % und 0 %. Für Unternehmer, Selbstständige, Kleinunternehmer und Privatpersonen.

Ihre Angaben

Der Betrag, den Sie umrechnen wollen. Bei „Netto → Brutto“ der Nettobetrag, bei „Brutto → Netto“ der Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer).

Wählen Sie, ob Sie die Umsatzsteuer aufschlagen (Netto → Brutto) oder herausrechnen (Brutto → Netto) wollen.

Der Steuersatz richtet sich nach der Art der Lieferung oder Leistung (§ 10 UStG 1994). Im Zweifel prüfen Sie die Zuordnung im Gesetz oder beim Finanzamt.

Wenn aktiviert, wird keine Umsatzsteuer berechnet (0 %). Das gilt für Unternehmer, die unter der Kleinunternehmergrenze bleiben und nicht auf die Befreiung verzichtet haben.

Ergebnis

Ergebnis (Brutto bzw. Netto) 1.200,00 €

Bei „Netto → Brutto“ der Bruttobetrag, bei „Brutto → Netto“ der Nettobetrag.

So wird gerechnet

Angewandter Steuersatz Bei Kleinunternehmern wird 0 % angesetzt.
20 %
Nettobetrag Betrag ohne Umsatzsteuer.
1.000,00 €
Umsatzsteuerbetrag Auf den Cent gerundeter USt-Betrag.
200,00 €
Bruttobetrag Netto plus Umsatzsteuer.
1.200,00 €
Bitte beachten
  • Der Rechner berücksichtigt nur die Sätze 20 %, 13 %, 10 % und 0 %. Sonderfälle wie der Satz von 19 % in Jungholz und Mittelberg oder besondere Steuerschuldnerschaften (Reverse Charge) sind nicht abgebildet.
  • Welcher Steuersatz für eine Lieferung oder Leistung gilt, ergibt sich aus dem UStG 1994 (insbesondere § 10 und Anlage 1/2). Die Zuordnung der Sätze kann sich ändern. Prüfen Sie sie bei Unsicherheit auf USP.gv.at oder beim Finanzamt.
  • Kleinunternehmer sind bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € netto von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Die Grenze gilt seit 2025. Für Überschreitungen gibt es Sonderregeln (Toleranzgrenze). Auf der Rechnung ist ein Hinweis auf die Befreiung nötig.
  • Eine Rechnung muss Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag ausweisen (§ 11 UStG). Für Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto gelten Erleichterungen.
  • Bei „Brutto → Netto“ wird zuerst der Nettobetrag auf Cent gerundet. Der USt-Betrag ist die Differenz zum Bruttobetrag. Rundungsabweichungen von einem Cent zur Rechnung sind bei Sammelrechnungen mit mehreren Positionen möglich.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Quittung
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Was ist die Umsatzsteuer in Österreich?

Die Umsatzsteuer (USt), im Alltag meist Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Unternehmer weisen die Steuer auf ihren Rechnungen aus und führen sie an das Finanzamt ab. Die Steuer tragen letztlich die Endverbraucher. Dieser Rechner hilft Ihnen, den Nettobetrag, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag schnell zu ermitteln.

Die österreichischen Steuersätze

SatzTypische Anwendungsfälle
20 %Normalsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
13 %Ermäßigter Satz, z. B. für bestimmte Kultur- und Beherbergungsleistungen und für Pflanzen
10 %Ermäßigter Satz, z. B. für Lebensmittel, Bücher, Wohnraumvermietung und Personenbeförderung
0 %Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug, z. B. Ausfuhrlieferungen

Die genaue Zuordnung steht im UStG 1994 (§ 10 und Anlagen). Sie kann sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Prüfen Sie den Satz im Zweifel beim Finanzamt oder auf dem Unternehmensserviceportal.

So wird gerechnet

Bei Netto → Brutto wird der Steuersatz auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Die Umsatzsteuer ist Nettobetrag mal Steuersatz geteilt durch 100. Der Bruttobetrag ist Netto plus Umsatzsteuer.

Bei Brutto → Netto wird die Steuer herausgerechnet. Man teilt den Bruttobetrag durch 1 plus den Steuersatz, also bei 20 % durch 1,20 und bei 10 % durch 1,10. Die Umsatzsteuer ist die Differenz zwischen Brutto und Netto. Ein häufiger Fehler ist, vom Bruttobetrag einfach 20 % abzuziehen. Das ergibt ein falsches Ergebnis, weil die 20 % auf den Nettobetrag berechnet wurden.

Rechenbeispiel

Sie stellen eine Leistung über 1.000 € netto in Rechnung, die mit 20 % besteuert wird. Die Umsatzsteuer beträgt 200 €, der Bruttobetrag 1.200 €. Umgekehrt haben Sie eine Rechnung über 110 € brutto für ein Lebensmittel mit 10 % USt. Der Nettobetrag beträgt 110 geteilt durch 1,10, also 100 €. Die Umsatzsteuer beträgt 10 €.

Häufige Fälle

  • Kleinunternehmer: Unternehmer bis 55.000 € Jahresumsatz netto sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Sie weisen keine USt aus und dürfen dafür keine Vorsteuer abziehen. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Befreiung stehen. Aktivieren Sie im Rechner die entsprechende Option, dann ist der Satz 0 %.
  • Rechnungsinhalt: Nach § 11 UStG muss eine Rechnung unter anderem Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag zeigen. Bei höheren Beträgen sind weitere Angaben nötig, etwa die UID-Nummer. Für Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto gelten Erleichterungen.
  • Mehrere Positionen: Haben Positionen unterschiedliche Sätze, ist die Steuer je Satz getrennt auszuweisen. Rechnen Sie dann jede Position einzeln.
  • Rundung: Beträge werden auf Cent gerundet. Bei Sammelrechnungen kann sich ein Cent Unterschied ergeben, je nachdem, ob pro Position oder pro Steuersatz gerundet wird.

Welche Dokumente helfen danach?

Nach der Berechnung brauchen Sie oft einen Beleg. Für eine Zahlung eignet sich eine Quittung, in der der Bruttobetrag und die Umsatzsteuerangaben stehen. Wenn Sie eine Leistung vereinbaren, ist ein Werkvertrag sinnvoll, der Leistung, Preis und Fristen regelt. Bleibt eine Rechnung unbezahlt, können Sie dem Schuldner eine Zahlungserinnerung/Mahnung mit dem offenen Bruttobetrag senden.

Wichtige Hinweise

Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Sonderregelungen wie die Differenzbesteuerung, die Ist-Versteuerung oder das Reverse-Charge-Verfahren sind nicht abgebildet. Prüfen Sie bei Unsicherheit den Steuersatz und die Befreiungen anhand des UStG 1994 oder beim Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Österreich?

Der Normalsatz beträgt 20 %. Daneben gibt es ermäßigte Sätze von 10 % (z. B. Lebensmittel, Bücher, Wohnraummiete) und 13 % (z. B. bestimmte Kultur- und Beherbergungsleistungen, Pflanzen). Bestimmte Umsätze sind steuerfrei.

Wie rechne ich Brutto in Netto um?

Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus den Steuersatz: bei 20 % durch 1,20, bei 13 % durch 1,13 und bei 10 % durch 1,10. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die Umsatzsteuer.

Wie berechne ich die 20 % USt auf einen Nettobetrag?

Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 0,20, um die Umsatzsteuer zu erhalten. Zum Bruttobetrag kommen Sie, indem Sie den Nettobetrag mit 1,20 multiplizieren.

Muss ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Unternehmer, deren Jahresumsatz netto 55.000 € nicht übersteigt, sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit und weisen keine USt aus. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Befreiung stehen.

Was muss auf einer Rechnung zur Umsatzsteuer stehen?

Nach § 11 UStG müssen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag angegeben sein. Bei höheren Rechnungsbeträgen sind weitere Pflichtangaben nötig, etwa die UID-Nummer. Für Kleinbetragsrechnungen bis 400 € gelten Erleichterungen.

Welcher Steuersatz gilt für meine Leistung?

Das hängt von der Art der Lieferung oder Leistung ab und ergibt sich aus § 10 UStG 1994 und seinen Anlagen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Finanzamt nach oder sehen Sie auf dem Unternehmensserviceportal (USP) nach.