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Überstunden in Österreich: Was zählt und was gebührt?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit hinausgehen. Nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) beträgt die Normalarbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Ein Kollektivvertrag (KV) kann eine kürzere Wochenarbeitszeit festlegen, etwa 38,5 Stunden. Wer darüber hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Die Tageshöchstarbeitszeit liegt grundsätzlich bei 12 Stunden, die Wochenhöchstarbeitszeit bei 60 Stunden.
Wie werden Überstunden berechnet?
Für jede Überstunde gebührt nach § 10 AZG entweder ein Zuschlag von 50 % auf den Grundlohn oder Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Grundlohn pro Stunde: Das Bruttomonatsgehalt wird durch einen Teiler geteilt. Üblich ist Wochenstunden mal 4,33, bei 40 Stunden also 173,2. Manche Kollektivverträge schreiben einen eigenen Teiler vor.
- Zuschlag: Auf den Grundlohn kommen 50 % bei Normalüberstunden. Viele Kollektivverträge sehen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsüberstunden 100 % vor.
- Summe: Grundlohn mal Stundenzahl plus Zuschlag ergibt das Überstundenentgelt, das zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird.
Ein Beispiel in Zahlen
Eine Vollzeitkraft verdient 3.200 € brutto im Monat und arbeitet 40 Stunden pro Woche. Der Teiler beträgt 173,2, der Grundlohn also rund 18,48 € pro Stunde. Bei 8 Überstunden mit 50 % Zuschlag ergibt das etwa 147,81 € Grundlohn und 73,90 € Zuschlag, zusammen rund 221,71 € brutto. Wählt die Person stattdessen Zeitausgleich, stehen ihr 8 × 1,5 = 12 Stunden Freizeit zu.
Auszahlung oder Zeitausgleich?
Ob Überstunden ausgezahlt werden oder in Freizeit abgegolten werden, hängt von der Vereinbarung im Dienstvertrag, im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ab. Beim Zeitausgleich ist der Grundlohn bereits im Monatsgehalt enthalten, deshalb gebührt nur die Freizeit samt Zuschlagsanteil: 1,5 Stunden je Überstunde bei 50 %, bei einem KV-Zuschlag von 100 % entsprechend 2 Stunden. Die Calculadora zeigt beide Varianten nebeneinander.
Die Überstundenpauschale
Mit einer Überstundenpauschale werden Überstunden pauschal mit einem festen Monatsbetrag abgegolten. Sie muss die tatsächlich geleisteten Überstunden im Durchschnitt abdecken. Übersteigen die tatsächlich geleisteten Überstunden den Wert der Pauschale, besteht Anspruch auf die Differenz. Ob die Pauschale ausreicht, wird in der Praxis meist über einen längeren Zeitraum geprüft. Die Calculadora rechnet vereinfacht für einen Monat: Sie zieht die Pauschale vom errechneten Überstundenentgelt ab und zeigt, wie viele Normalüberstunden die Pauschale rechnerisch deckt.
Steuerliche Begünstigung
Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat sind nach § 68 EStG bis zu einer monatlichen Obergrenze lohnsteuerbegünstigt. Die Calculadora gibt dafür einen Richtwert aus, den Sie anhand der aktuellen Obergrenze anpassen können. Sozialversicherungsbeiträge und die genaue Lohnsteuer berechnet die Lohnverrechnung.
Häufige Fälle und Stolpersteine
- Teilzeit: Stunden über der vereinbarten, aber unter der vollen Normalarbeitszeit sind Mehrarbeit mit in der Regel 25 % Zuschlag (§ 19d AZG), keine Überstunden.
- All-in-Verträge: Ist das Gehalt als Gesamtentgelt inklusive Überstunden vereinbart, muss es die geleisteten Überstunden im Durchschnitt abdecken.
- Verfallsfristen: Viele Kollektivverträge verlangen, Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend zu machen. Führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Arbeitszeiten.
- Anderer Teiler: Weicht der KV-Teiler vom Standard ab, ändert sich der Stundenlohn und damit jeder Betrag.
Welches Dokument hilft danach?
Sind Überstunden nicht oder nicht vollständig bezahlt worden, ist eine schriftliche Mahnung wegen Gehaltsrückstand der übliche erste Schritt. Dort tragen Sie den errechneten Bruttobetrag, den Zeitraum und eine neue Zahlungsfrist ein. Wollen Sie Überstundenregelungen oder eine Pauschale künftig klar festhalten, lohnt sich ein Blick in den Dienstvertrag. Dort stehen Arbeitszeit und Entgelt.