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Arbeit & Beschäftigung

Abfertigung alt und neu in Österreich: Anspruch & Höhe berechnen

Die Abfertigung in Österreich ist eine Sonderzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir erklären den Unterschied zwischen dem alten und neuen System, die Anspruchsvoraussetzungen und wie Sie die Höhe Ihrer Abfertigung berechnen können.

6 Min. Lesezeit

Symbolbild zur Abfertigung in Österreich: Lohnzettel, Smartphone mit Finanz-App, Sparschwein und Münzen auf hellem Hintergrund.

Die Abfertigung ist in Österreich eine Zahlung bei Ende des Dienstverhältnisses. Bei der Abfertigung alt (Beginn vor dem 1.1.2003) zahlt der Arbeitgeber am Ende nach einer Staffel, die sich nach den Dienstjahren richtet. Bei der Abfertigung neu (Beginn ab dem 1.1.2003) zahlt er laufend Beiträge in eine Vorsorgekasse ein. Welches System für Sie gilt, entscheidet allein der Beginn Ihres Dienstverhältnisses.

Was ist die Abfertigung in Österreich?

Die Abfertigung ist eine einmalige Zahlung, die Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Sie soll die Zeit nach dem Ausscheiden finanziell überbrücken. Die Grundlage für Angestellte bildet das Angestelltengesetz (AngG). Für Arbeiter gelten inzwischen vergleichbare Regelungen.

Abfertigung alt und neu in Österreich im Überblick

MerkmalAbfertigung altAbfertigung neu
Gilt fürDienstverhältnisse vor dem 1.1.2003Dienstverhältnisse ab dem 1.1.2003
Wer zahlt?Der Arbeitgeber, am EndeDer Arbeitgeber laufend an die Vorsorgekasse; Auszahlung durch die Kasse
HöheVielfaches des Monatsentgelts nach DienstjahrenAngespartes Guthaben samt Veranlagungserträgen
MindestdauerMindestens 3 Jahre beim selben ArbeitgeberBeiträge fließen von Beginn an; für die Auszahlung gelten Voraussetzungen

Abfertigung alt: Wer hat Anspruch und wie wird sie berechnet?

Anspruch auf die Abfertigung alt haben Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat und mindestens drei Jahre beim selben Arbeitgeber gedauert hat. Die Höhe ergibt sich aus einem Vielfachen des Monatsentgelts, das mit den Dienstjahren steigt.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Das Dienstverhältnis hat vor dem 1.1.2003 begonnen.
  • Es dauerte mindestens drei Jahre beim selben Arbeitgeber.
  • Die Art der Beendigung begründet einen Anspruch. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei einvernehmlicher Auflösung besteht er in der Regel. Bei Eigenkündigung oder verschuldeter Entlassung meist nicht, es gibt aber Ausnahmen, etwa den Pensionsantritt.

Berechnung nach Staffel

Berechnungsgrundlage ist Ihr Bruttomonatsentgelt zum Zeitpunkt der Beendigung. Je nach Fall können weitere Entgeltbestandteile einfließen. Das AngG sieht eine Staffel vor: Nach 3 Dienstjahren sind es 2 Monatsentgelte, nach 25 Dienstjahren 12 Monatsentgelte. Dazwischen liegen weitere Stufen, die Sie im AngG nachlesen können.

Besonderheiten

Der Arbeitgeber zahlt während der Dienstzeit nichts ein. Er zahlt erst am Ende aus. Bei einem Pensionsantritt bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen. Die genauen Bedingungen hängen vom Einzelfall ab.

Abfertigung neu: Wie funktioniert das System mit Vorsorgekasse (BUAK/MVK)?

Bei der Abfertigung neu zahlt der Arbeitgeber jeden Monat einen Beitrag auf Ihr Konto bei einer Vorsorgekasse ein. In der Regel sind das 1,53 % des Bruttoentgelts. Prüfen Sie den aktuell geltenden Satz. Das Guthaben gehört Ihnen und wandert bei einem Jobwechsel nicht mit dem Arbeitgeber, sondern bleibt auf Ihrem Konto.

Wer verwaltet das Guthaben?

Für die meisten Arbeitnehmer verwaltet eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) das Guthaben. Die BUAK ist die Kasse der Bauwirtschaft und hat für Bauarbeiter eigene Regeln. Wenn Sie in der Baubranche arbeiten, fragen Sie bei der Abfertigung BUAK direkt nach Ihrem Stand. Die Kasse legt die Beiträge an. Die Erträge erhöhen Ihr Guthaben.

Auszahlung und Anspruch

Jedes Dienstjahr baut Guthaben auf. Ob Sie es bei Ende des Dienstverhältnisses sofort ausgezahlt bekommen, hängt von der Art der Beendigung und den bisherigen Einzahlungszeiten ab. Nach einer Eigenkündigung bleibt das Guthaben meist zunächst in der Kasse. Bei Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Auflösung oder Pension ist eine Auszahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Den aktuellen Stand finden Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Kasse.

Wie hoch ist die Abfertigung? Beispiele für alt und neu

Bei der Abfertigung alt ist die Höhe ein fester Vielfacher des Monatsentgelts. Bei der Abfertigung neu hängt sie von den eingezahlten Beiträgen und den Erträgen ab. Das folgende Beispiel ist rein illustrativ.

Annahme: gleichbleibend 3.000 € brutto pro Monat. Bei der Abfertigung neu sind nur die Beiträge von 1,53 % (45,90 € pro Monat) gerechnet, ohne Sonderzahlungen, Erträge und Kosten.

DienstzeitAbfertigung altAbfertigung neu (nur Beiträge)
25 Jahre12 Monatsentgelte = 36.000 €13.770 €
30 Jahre36.000 € (oberste Stufe erreicht)16.524 €
40 Jahre36.000 € (oberste Stufe erreicht)22.032 €

Zwei Punkte sind wichtig. Erstens endet die Staffel bei der Abfertigung alt mit 12 Monatsentgelten nach 25 Jahren. Mehr Dienstjahre erhöhen den Betrag nur über ein höheres Gehalt. Zweitens gibt es die Abfertigung neu erst seit 2003. 30 oder 40 Jahre sind dort noch nicht erreichbar und nur als Rechenbeispiel zu verstehen. Wer vom alten ins neue System gewechselt ist, hat ein Mischmodell mit beiden Anteilen.

Netto bleibt vom Betrag weniger übrig. Wie sich Brutto in Netto umrechnet, zeigt der Beitrag Brutto Netto Rechner Österreich: Gehalt umrechnen. Die Abfertigung selbst rechnen Sie am schnellsten mit dem Abfertigungsrechner Österreich (alt/neu).

Wann und wie wird die Abfertigung ausgezahlt?

Die Abfertigung wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses fällig. Bei der Abfertigung alt zahlt der Arbeitgeber, bei der Abfertigung neu die Vorsorgekasse. In bestimmten Fällen sieht das AngG bei der Abfertigung alt auch Teilzahlungen vor.

Wer zahlt aus?

  • Abfertigung alt: der Arbeitgeber direkt, meist mit der Endabrechnung.
  • Abfertigung neu: die Vorsorgekasse, sobald Sie Ihre Auszahlung beantragen und die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Auszahlung entscheiden Sie auch, ob das Guthaben in der Kasse bleibt.

Steuerliche Behandlung

Abfertigungen werden steuerlich in der Regel begünstigt behandelt. Bei der Abfertigung alt kann je nach Höhe und Anlass die Sechstelregelung oder ein ermäßigter Steuersatz greifen. Maßgeblich ist das Einkommensteuergesetz. Prüfen Sie Ihre Abrechnung auf die korrekte Anwendung.

Einfluss auf das Arbeitslosengeld

Die Abfertigung selbst wird in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Anders kann es bei einer Urlaubsersatzleistung oder einer Kündigungsentschädigung sein. Diese Zahlungen können dazu führen, dass der Bezug zeitweise ruht. Klären Sie Ihren Fall vorab mit dem AMS.

Wie berechne ich meine Abfertigung mit dem Online-Rechner?

Sie brauchen nur den Beginn Ihres Dienstverhältnisses, Ihr Bruttogehalt und bei der Abfertigung neu den Stand Ihrer Vorsorgekasse. Der Abfertigungsrechner Österreich (alt/neu) berücksichtigt beide Systeme und liefert eine Schätzung.

Diese Angaben halten Sie bereit

  • Beginn des Dienstverhältnisses (entscheidet über alt oder neu)
  • Voraussichtliches Ende des Dienstverhältnisses
  • Bruttogehalt
  • Bei Abfertigung neu: den aktuellen Kontoauszug Ihrer Vorsorgekasse

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie den Rechner.
  2. Tragen Sie Beginn und Ende des Dienstverhältnisses ein.
  3. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein.
  4. Ergänzen Sie bei der Abfertigung neu das Guthaben laut Kontoauszug, soweit die Maske danach fragt.
  5. Lesen Sie das Ergebnis ab und vergleichen Sie es mit Ihrer Abrechnung.

Ergebnis richtig lesen

Der Betrag zeigt, was Ihnen nach den eingegebenen Daten voraussichtlich zusteht, brutto und vor Steuern. Er ersetzt keine Endabrechnung. Abweichungen entstehen etwa durch Zulagen, Sonderzahlungen oder die tatsächliche Wertentwicklung in der Kasse.

Welche Dokumente sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtig?

Der Abfertigungsanspruch entsteht erst mit der Beendigung des Dienstverhältnisses. Wie es endet, bestimmt daher, ob und wann Sie Abfertigung erhalten.

Zum Abschluss besteht Anspruch auf ein Zeugnis. Was darin stehen muss, erklärt der Beitrag Dienstzeugnis: Anspruch, Inhalt und Anforderung.

Nächster Schritt

Klären Sie zuerst, ob Ihr Dienstverhältnis vor oder nach dem 1.1.2003 begonnen hat. Rechnen Sie dann mit dem Abfertigungsrechner Ihren Betrag grob durch. Bei Abfertigung neu fordern Sie vorab den aktuellen Kontoauszug Ihrer Vorsorgekasse an. Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob Sie dadurch Ihren Anspruch verlieren.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Abfertigung alt?

Anspruch haben Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat und mindestens drei Jahre beim selben Arbeitgeber dauerte. Zusätzlich kommt es auf die Art der Beendigung an. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder einvernehmlicher Auflösung besteht er meist, bei Eigenkündigung in der Regel nicht.

Wie funktioniert die Abfertigung neu über die BUAK/MVK?

Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Beitrag, in der Regel 1,53 % des Bruttoentgelts, an eine Vorsorgekasse. Meist ist das eine MVK, in der Bauwirtschaft die BUAK. Die Kasse veranlagt das Guthaben. Bei Beendigung kann es unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgezahlt werden, sonst bleibt es auf Ihrem Konto.

Wie viel Abfertigung gibt es nach 25, 30 oder 40 Jahren?

Bei der Abfertigung alt sind es nach 25 Jahren 12 Monatsentgelte, das ist die oberste Stufe. Auch nach 30 oder 40 Jahren steigt der Betrag nicht weiter, sondern nur mit dem Gehalt. Bei der Abfertigung neu hängt er von den Beiträgen und Erträgen ab. Diese Dauer ist dort seit 2003 noch nicht erreichbar.

Bekomme ich die Abfertigung alt auch bei Pensionsantritt?

Ja, der Anspruch bleibt bei einem Pensionsantritt grundsätzlich bestehen, auch wenn Sie selbst kündigen. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Prüfen Sie die Regeln im Angestelltengesetz und klären Sie den Ablauf rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.

Quellen

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