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Wie wird der Nettolohn in der Schweiz berechnet?
Ihr Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Bruttolohn übrig bleibt. In der Schweiz umfassen diese Abzüge primär die AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die ALV (Arbeitslosenversicherung), die BVG (berufliche Vorsorge) und die NBU (Nichtberufsunfallversicherung). Die Einkommenssteuer (Quellensteuer oder direkte Steuer) ist ein separater Abzug und wird hier nicht berechnet.
Die einzelnen Abzüge im Detail
AHV/IV/EO: Der Arbeitnehmeranteil beträgt 5.3% des gesamten Bruttolohns, ohne Obergrenze. Dieser Beitrag finanziert die staatliche Altersvorsorge, die Invalidenversicherung und den Erwerbsersatz für Dienstleistende.
ALV: Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1.1% des Lohns, maximal jedoch des festgelegten Höchstlohns (148'200 CHF im Jahr 2026). Beiträge für Lohnanteile über dieser Grenze fallen nicht an.
BVG (berufliche Vorsorge / 2. Säule): Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird geprüft, ob der Jahreslohn die BVG-Eintrittsschwelle (22'680 CHF im Jahr 2026) übersteigt. Ist dies der Fall, ist der Lohn BVG-pflichtig. Vom gesamten Jahreslohn wird dann der Koordinationsabzug (26'460 CHF im Jahr 2026) abgezogen, um den unteren Lohnanteil, der bereits durch die AHV abgedeckt ist, auszuklammern. Der resultierende "koordinierte Lohn" wird auf einen gesetzlichen Mindestbetrag (3'780 CHF) und einen Höchstbetrag von 64'260 CHF (2026) begrenzt. Dieser Höchstbetrag ergibt sich aus der Obergrenze des versicherten Jahreslohns (90'720 CHF) abzüglich des Koordinationsabzugs (26'460 CHF). Auf diesen koordinierten Lohn wird der gesetzliche Altersgutschriftssatz angewendet, der den Arbeitnehmeranteil am Gesamtbeitrag festlegt (z.B. 5% für einen 35-Jährigen). Der Arbeitgeber trägt den restlichen Teil des Gesamtbeitrags.
NBU: Die Nichtberufsunfallversicherung deckt Unfälle in der Freizeit ab. Der typische Beitragssatz beträgt 1% des Lohns, wobei oft nur ein Teil des Lohns (z.B. 98% oder 100%) der Versicherung unterliegt. Die Bemessungsgrundlage ist wie bei der ALV auf den Höchstlohn begrenzt.
Ein Berechnungsbeispiel
Angenommen, eine 35-jährige Person verdient einen Monatsbruttolohn von 8'000 CHF. Der volle Lohn unterliegt der NBU.
- Jahresbrutto: 8'000 CHF * 12 = 96'000 CHF
- AHV/IV/EO: 96'000 CHF * 5.3% / 12 = 424 CHF pro Monat
- ALV: 96'000 CHF (unter Höchstlohn) * 1.1% / 12 = 88 CHF pro Monat
- BVG: Da der Jahreslohn (96'000 CHF) über der Eintrittsschwelle (22'680 CHF) liegt, wird der koordinierte Lohn berechnet: 96'000 CHF - 26'460 CHF = 69'540 CHF. Dieser Wert wird auf den maximalen koordinierten Lohn von 64'260 CHF begrenzt. Arbeitnehmeranteil (Altersgutschrift 5%) = 64'260 CHF * 5% = 3'213 CHF pro Jahr, also 267.75 CHF pro Monat.
- NBU: 96'000 CHF * 100% = 96'000 CHF (begrenzt auf 148'200 CHF) * 1% / 12 = 80 CHF pro Monat.
Monatliche Gesamtabzüge: 424 + 88 + 267.75 + 80 = 859.75 CHF. Der monatliche Nettolohn beträgt somit 8'000 CHF - 859.75 CHF = 7'140.25 CHF.
Häufige Fragen und Besonderheiten
Ein 13. Monatslohn erhöht den Jahresbruttolohn und damit die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungen, insbesondere für die BVG. Geben Sie in diesem Fall den Jahresbruttolohn direkt an oder multiplizieren Sie Ihren Monatslohn mit 13.
Die Quellensteuer für steuerpflichtige Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C wird direkt vom Lohn abgezogen und an die kantonalen Steuerbehörden abgeführt. Die Sätze variieren je nach Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Lohnhöhe erheblich und müssen separat berechnet werden.
Welches Dokument benötigen Sie?
Nach der Berechnung Ihres Nettolohns ist es wichtig, die vereinbarten Konditionen schriftlich festzuhalten. Für ein neues Arbeitsverhältnis ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag das zentrale Dokument. Bei einer Gehaltsanpassung dient eine Vereinbarung über eine Lohnerhöhung der Rechtssicherheit. Monatlich erhalten Sie zudem eine Lohnabrechnung, die alle Brutto- und Netto-Beträge sowie die einzelnen Abzüge detailliert auflistet.