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Ferienanspruch berechnen – Urlaubstage anteilsmässig

Berechnet Ihren gesetzlichen und vertraglichen Ferienanspruch in Tagen für das laufende Jahr bei unterjährigem Eintritt oder Austritt, Teilzeit und Abwesenheiten.

Ihre Angaben

Ihr Geburtsdatum. Wichtig für den erhöhten Anspruch von 5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 329a OR).

Datum, an dem Sie die Stelle in diesem Kalenderjahr angetreten haben. Bei Jahresbeginn eintreten: 01.01.

Falls Sie in diesem Jahr ausscheiden, geben Sie das geplante Enddatum an. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie das Jahr durcharbeiten.

Ihr vertraglicher Beschäftigungsgrad in Prozent. Beispiel: 80% für eine 4-Tage-Woche.

Die Anzahl Ferientage, die Ihr Arbeitsvertrag oder GAV bei Vollzeitbeschäftigung pro Jahr vorsieht. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 20 Tage (4 Wochen).

Anzahl Ferientage, die Sie im laufenden Jahr bereits genommen oder als Ferienlohn erhalten haben.

Wählen Sie, ob Sie im laufenden Jahr länger als einen Monat unverschuldet (z.B. Krankheit, Unfall, Militär) abwesend waren. Verschuldete Abwesenheit (z.B. unerlaubter Urlaub) wird immer ab dem 1. Monat gekürzt.

Anzahl der vollen Kalendermonate, in denen Sie aus dem genannten Grund nicht gearbeitet haben. Teilmonate zählen nicht.

Ergebnis

Verbleibender Ferienanspruch (Tage) 9,66

Anzahl Ferientage, die Ihnen im laufenden Jahr noch zustehen. Kann auch 0 sein.

So wird gerechnet

Grundanspruch (Vollzeit) Vertragliche Tage, mindestens aber der gesetzliche Mindestanspruch. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr gilt ein Mindestanspruch von 25 Tagen.
25
Anspruch vor Abwesenheitskürzung Anteiliger Anspruch basierend auf Beschäftigungsgrad und Dauer des Arbeitsverhältnisses im Jahr.
14,66
Kürzung wegen Abwesenheit Der verbleibende Anspruchsanteil nach Kürzung gemäss Art. 329b OR (ein Zwölftel pro vollem Monat).
1
Brutto-Ferienanspruch (Tage) Gesamter Ferienanspruch in Tagen vor Abzug bereits bezogener Tage.
14,66
Hinweis zur Rundung (ganze Tage) In der Praxis werden halbe Tage oft aufgerundet (zugunsten der Arbeitnehmenden) oder gemäss Betriebsvereinbarung geregelt. Dieser Wert zeigt die aufgerundete Tageszahl.
10
Bitte beachten
  • Die Berechnung dient der ersten Orientierung. Massgebend sind immer der individuelle Arbeitsvertrag, ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und die betriebliche Praxis.
  • Bei der Kürzung wegen Abwesenheit werden nur volle Kalendermonate berücksichtigt. Die genaue Beurteilung, ob eine Abwesenheit verschuldet ist, kann komplex sein.
  • Der Ferienanspruch für das laufende Jahr entsteht anteilsmässig mit jedem gearbeiteten Monat. Bei Austritt besteht Anspruch auf den anteiligen Ferienlohn.
  • Feiertage, die in die Ferien fallen, werden nicht als Ferientage angerechnet. Diese Berechnung berücksichtigt Feiertage nicht automatisch.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Ferienreglement
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Ferienanspruch in der Schweiz berechnen

Jeder Arbeitnehmende in der Schweiz hat Anspruch auf bezahlten Ferien. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt gemäss Obligationenrecht (OR) vier Wochen pro Jahr. Für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es mindestens fünf Wochen. Viele Arbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen jedoch einen höheren Anspruch vor. Wenn Sie nicht das ganze Jahr durcharbeiten, weil Sie beispielsweise mitten im Jahr eintreten oder austreten, reduziert sich Ihr Anspruch anteilsmässig. Auch längere Abwesenheiten können den Anspruch kürzen.

Wie wird der Ferienanspruch berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Grundanspruch ermitteln: Zuerst wird Ihr vertraglicher Ferienanspruch bei Vollzeit betrachtet. Dieser muss mindestens dem gesetzlichen Minimum entsprechen (20 Tage, bzw. 25 Tage bis zum vollendeten 20. Altersjahr).
  2. Anteil für die Beschäftigungsdauer: Da Sie vielleicht nicht das ganze Kalenderjahr im Unternehmen sind, wird der Grundanspruch mit dem Anteil der Tage im Arbeitsverhältnis multipliziert. Arbeiten Sie ab dem 1. Juli, stehen Ihnen etwa die Hälfte der Jahresferien zu. Die Berechnung bezieht sich immer auf das Jahr des Eintritts.
  3. Anpassung für Teilzeit: Ihr Ferienanspruch verringert sich proportional zu Ihrem Beschäftigungsgrad. Bei einem 80%-Pensum erhalten Sie 80% der für Vollzeit berechneten Ferientage.
  4. Kürzung bei Abwesenheit: Längere, vom Arbeitnehmer verschuldete Abwesenheiten (z.B. unerlaubter Urlaub) kürzen den Anspruch ab dem ersten vollen Monat um ein Zwölftel pro Monat. Unverschuldete Abwesenheiten (Krankheit, Unfall, Militär) führen erst ab einer Dauer von zwei Monaten zu einer Kürzung (Art. 329b OR).
  5. Abzug bereits bezogener Tage: Von dem so ermittelten Bruttoanspruch werden die Ferientage abgezogen, die Sie bereits genommen oder als Ferienlohn erhalten haben.
  6. Rundung: Das Ergebnis wird in der Praxis oft zugunsten der Arbeitnehmenden auf ganze Tage aufgerundet.

Beispielrechnung

Anna (geboren 1995) tritt am 1. September 2026 eine neue Stelle mit einem 100%-Pensum an. Ihr Vertrag sieht 25 Ferientage pro Jahr vor. Sie war nicht abwesend und hat noch keine Ferien bezogen.

  • Grundanspruch (Vollzeit): 25 Tage (vertraglich mehr als das gesetzliche Minimum von 20 Tagen).
  • Anteil Beschäftigungsdauer: Vom 1. September bis 31. Dezember sind es 122 Tage. Das Jahr 2026 hat 365 Tage. Der Anteil ist 122 / 365 = 0,334.
  • Anteiliger Anspruch: 25 Tage * 0,334 = 8,35 Tage.
  • Da Anna 100% arbeitet, entfällt eine weitere Kürzung.
  • Abzug bereits bezogener Tage: 0 Tage.
  • Ergebnis: Anna hat für das Jahr 2026 einen Anspruch auf etwa 8,35 Ferientage. In der Praxis wird oft auf 9 Tage aufgerundet.

Häufige Fragen und Besonderheiten

Was passiert bei Austritt? Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf den anteiligen Ferienanspruch für die bis dahin geleistete Arbeit. Nicht genommene Ferientage sind in Form von Ferienlohn auszuzahlen.

Dürfen Ferien während der Kündigungsfrist angeordnet werden? Ja, der Arbeitgeber kann Ihnen Ferien während der Kündigungsfrist zuweisen, sofern dies nicht missbräuchlich ist.

Zählen Feiertage als Ferientage? Nein. Feiertage, die in Ihren Ferienblock fallen, werden nicht auf Ihren Ferienanspruch angerechnet. Diese Berechnung kann Feiertage nicht automatisch abziehen, da sie von Ort und Jahr abhängen.

Das passende Dokument erstellen

Um die Ferienregeln in Ihrem Unternehmen klar und verbindlich festzulegen, empfiehlt sich ein Ferienreglement. Dieses Dokument definiert den Anspruch, die Beantragung, die Genehmigung und die Auszahlung von Ferien. Nutzen Sie unsere Vorlage, um ein transparentes Reglement für Ihre Mitarbeitenden zu erstellen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Ferientage stehen mir gesetzlich mindestens zu?

Das Obligationenrecht (OR) garantiert mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Tagen entspricht. Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen (25 Tage).

Werden halbe Ferientage aufgerundet?

Das Gesetz schreibt keine Rundungsregel vor. In der Praxis wird oft zugunsten der Arbeitnehmenden aufgerundet oder es gilt die Regelung im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Unsere Berechnung zeigt den genauen Dezimalwert und einen aufgerundeten Hinweiswert.

Verringert sich mein Ferienanspruch, wenn ich krank bin?

Eine unverschuldete Abwesenheit wie Krankheit führt erst dann zu einer Kürzung des Ferienanspruchs, wenn sie länger als zwei volle Kalendermonate dauert (Art. 329b OR). Kurze Krankheitsphasen haben keinen Einfluss auf Ihren Urlaubsanspruch.

Was ist, wenn ich meine Ferien nicht ganz nehme?

Nicht bezogene Ferientage können in der Regel ins nächste Jahr übertragen oder – sofern vertraglich oder per GAV vereinbart – ausbezahlt werden. Bei Austritt müssen alle nicht genommenen Ferien ausbezahlt werden.

Wie wird der Ferienanspruch bei Teilzeit berechnet?

Ihr Ferienanspruch verringert sich proportional zu Ihrem Beschäftigungsgrad. Bei einem 60%-Pensum erhalten Sie 60% der Ferientage, die einem Vollzeitmitarbeitenden mit denselben Vertragsbedingungen zustehen würden.

Spielt mein Alter bei der Berechnung eine Rolle?

Ja, aber nur bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der gesetzliche Mindestanspruch von 5 Wochen (25 Tage), auch wenn Ihr Vertrag weniger vorsieht. Danach gilt der vertragliche Anspruch, mindestens aber 4 Wochen (20 Tage).