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Stundenlohn in Monatslohn umrechnen (mit 13. Monatslohn und Ferien)

Berechnet den Monatslohn aus dem Stundenlohn oder umgekehrt unter Berücksichtigung von Wochenpensum, gesetzlichem Ferienanspruch, Feiertagen und optionalem 13. Monatslohn gemäss Schweizer Arbeitsrecht.

Ihre Angaben

Wählen Sie, ob Sie vom Stundenlohn zum Monatslohn umrechnen oder umgekehrt.

Ihr Bruttolohn pro Stunde in CHF.

Ihr Bruttolohn pro Monat in CHF.

Die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche.

Gemäss OR Art. 329a mindestens 4 Wochen für Erwachsene, 5 Wochen für Jugendliche.

Der 13. Monatslohn ist nur bei vertraglicher Vereinbarung geschuldet.

Falls Feiertage wie normale Arbeitstage bezahlt werden (abhängig vom Vertrag/GAV).

Ergebnis

Monatslohn (Brutto) 8.968,27 CHF

Ihr durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn.

So wird gerechnet

Ferienzuschlag Prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn für den Ferienanspruch.
10,64 %
Feiertagszuschlag Zuschlag für bezahlte Feiertage, basierend auf dem Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen.
3,08 %
Gesamtzuschlag (Ferien + Feiertage) Kumulierter prozentualer Aufschlag für Ferien und Feiertage.
13,72 %
Stundenlohn inkl. Zuschläge Der Stundenlohn nach Hinzurechnung der gesetzlichen Zuschläge.
47,76 CHF
Jahreslohn (ohne 13. Monatslohn) Bruttojahreslohn basierend auf 52 Arbeitswochen.
99.340,80 CHF
Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) Jahreslohn bei Auszahlung eines 13. Monatslohns.
107.619,20 CHF
Stundenlohn (Brutto) Der zugrundeliegende Stundenlohn ohne Ferien- und Feiertagszuschlag.
42,00 CHF
Bitte beachten
  • Der 13. Monatslohn ist nur bei vertraglicher Vereinbarung geschuldet und wird hier als ein zusätzlicher Monatslohn dargestellt.
  • Die Feiertagsentschädigung basiert auf einem Schweizer Durchschnittswert von 8 Tagen und 260 Nettoarbeitstagen pro Jahr. Ihr individueller Vertrag oder GAV kann abweichen.
  • Diese Berechnung liefert einen Bruttowert. Nettoabzüge (Steuern, Sozialversicherungen) sind nicht enthalten.
  • Für Arbeit auf Abruf muss der Ferienzuschlag gemäss BGE im Stundenlohn ausgewiesen sein.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Arbeitsvertrag auf Abruf
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Wie wird der Monatslohn aus dem Stundenlohn berechnet?

Die Umrechnung vom Stunden- zum Monatslohn in der Schweiz folgt einer klaren Formel, die das Wochenpensum, den gesetzlichen Ferienanspruch, bezahlte Feiertage und oftmals einen 13. Monatslohn berücksichtigt. Der Bruttomonatslohn ist nicht einfach das Zwölffache des Stundenlohns, da ein Jahr mehr als 12 Monate Arbeit umfasst – nämlich 52 Wochen. Zudem schreibt das Gesetz einen Lohnzuschlag für Ferien vor, und in vielen Verträgen werden Feiertage zusätzlich vergütet. Diese Berechnung hilft Arbeitnehmern, ihr monatliches Einkommen besser zu verstehen, und Arbeitgebern, die Lohnkosten korrekt zu kalkulieren.

Die gesetzliche Grundlage: Ferien und Feiertage

Das Obligationenrecht (OR) Art. 329a garantiert jedem Arbeitnehmer einen bezahlten Jahresurlaub. Für Erwachsene beträgt dieser mindestens vier Wochen, für Jugendliche unter 20 Jahren fünf Wochen. Da dieser Urlaub bereits bezahlt ist, muss der Lohn dafür im Stundenlohn enthalten sein. In der Praxis wird dies oft durch einen prozentualen Zuschlag abgegolten. Bei vier Wochen Ferien entspricht dies 4/48 der Jahresarbeitszeit, also etwa 8.33%. Bei fünf Wochen sind es 5/47, etwa 10.64%.

Für Feiertage gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung. Ob und wie viele Feiertage bezahlt werden, hängt vom Arbeitsvertrag, dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder der regionalen Praxis ab. In der Schweiz werden durchschnittlich etwa acht Feiertage pro Jahr bezahlt. Da ein Jahr typischerweise 260 Nettoarbeitstage (52 Wochen à 5 Tage) hat, entspricht dies einem Zuschlag von etwa 8/260 ≈ 3.08% auf den Jahreslohn. Dieser Wert kann jedoch je nach Kanton und Branche variieren.

Die Berechnungsformel im Detail

Grundlage ist der vereinbarte Brutto-Stundenlohn. Auf diesen werden die prozentualen Zuschläge für Ferien und Feiertage addiert.

  1. Ferienzuschlag ermitteln: Je nach Ferienanspruch (4 oder 5 Wochen) wird der entsprechende Prozentsatz (8.33% oder 10.64%) verwendet.
  2. Feiertagszuschlag ermitteln: Falls bezahlte Feiertage vereinbart sind, wird der Zuschlag berechnet als: (Anzahl Feiertage / 260 Nettoarbeitstage) * 100%. Bei 8 Tagen ergibt das etwa 3.08%.
  3. Gesamtzuschlag berechnen: Die beiden prozentualen Zuschläge werden addiert.
  4. Stundenlohn mit Zuschlägen berechnen: Der Basis-Stundenlohn wird um den kumulierten Prozentsatz erhöht: Stundenlohn * (1 + Gesamtzuschlag/100).
  5. Jahreslohn berechnen: Der angepasste Stundenlohn wird mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und 52 Wochen multipliziert.
  6. 13. Monatslohn berücksichtigen: Falls vereinbart, wird der Jahreslohn mit dem Faktor 13/12 multipliziert.
  7. Monatslohn ableiten: Der finale Jahreslohn wird durch 12 geteilt, um den durchschnittlichen monatlichen Bruttolohn zu erhalten.

Für die umgekehrte Berechnung (Monatslohn zu Stundenlohn) wird dieser Prozess rückgängig gemacht: Zuerst wird der Jahreslohn inklusive 13. Monatslohn ermittelt (Monatslohn * 12 oder * 13/12). Dieser Jahreslohn wird dann durch die Jahresarbeitsstunden (Wochenstunden * 52) geteilt, um den Stundenlohn inklusive aller Zuschläge zu erhalten. Abschliessend werden die prozentualen Zuschläge für Ferien und Feiertage wieder herausgerechnet, um den zugrundeliegenden, reinen Stundenlohn zu erhalten.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Angenommen, eine Arbeitnehmerin verdient 42 CHF pro Stunde, arbeitet 40 Stunden pro Woche und hat einen Vertrag mit 5 Wochen Ferienanspruch, einem 13. Monatslohn und bezahlten Feiertagen (8 Tage).

  • Ferienzuschlag (5 Wochen): 10.64%
  • Feiertagszuschlag (8 Tage): (8 / 260) * 100% = 3.08%
  • Gesamtzuschlag: 10.64% + 3.08% = 13.72%
  • Stundenlohn inkl. Zuschläge: 42 CHF * (1 + 13.72/100) = 42 CHF * 1.1372 = 47.76 CHF
  • Jahreslohn (52 Wochen): 47.76 CHF/h × 40 h/Woche × 52 = 99.340,80 CHF
  • Mit 13. Monatslohn: 99.340,80 CHF × 13/12 = 107.619,20 CHF
  • Monatslohn (Brutto): 107.619,20 CHF / 12 = 8.968,27 CHF

Ihr durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn beträgt somit 8.968 CHF.

Häufige Anwendungsfälle und Besonderheiten

Arbeit auf Abruf: Bei flexiblen Arbeitszeiten ist es besonders wichtig, dass der ausgewiesene Stundenlohn bereits alle gesetzlichen Zuschläge enthält. Ein Bundesgerichtsurteil (BGE) bestätigt, dass der Ferienanspruch im Stundenlohn enthalten sein muss, wenn keine anderen Regelungen getroffen werden. Die hier berechneten Zuschläge machen diesen impliziten Aufschlag sichtbar und helfen, einen transparenten Stundenlohn zu vereinbaren.

Teilzeitstellen: Die Formel funktioniert unabhängig vom Pensum gleich. Ein Teilzeitmitarbeiter mit 20 Wochenstunden und einem Stundenlohn von 50 CHF kann so seinen Monatslohn transparent ermitteln. Die prozentualen Zuschläge bleiben gleich, da sie auf den Stundenlohn angewendet werden.

Vergleich von Stellenangeboten: Oft werden Stellen in einem Monatslohn, andere in einem Stundenlohn ausgeschrieben. Dieser Rechner ermöglicht einen direkten und fairen Vergleich, indem beide Werte auf die gleiche Basis gebracht werden. So sehen Sie auf einen Blick, welches Angebot insgesamt mehr einbringt.

Welche Dokumente sind nach der Berechnung relevant?

Die ermittelten Konditionen sollten stets in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die Wahl des Vertrags hängt von der Art der Beschäftigung ab:

  • Arbeitsvertrag auf Abruf (Item 7382): Ideal für flexible Arbeitsverhältnisse. Hier können der Stundenlohn (der bereits alle Zuschläge enthält), das wöchentliche Mindest- und Maximalpensum sowie die Ferienregelung präzise festgelegt werden.
  • Teilzeitarbeitsvertrag (Item 7385): Geeignet für feste Teilzeitstellen. Der Vertrag hält den Grundlohn pro Stunde, die wöchentliche Arbeitszeit und den Ferienanspruch in Tagen fest.
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag (Item 7389): Für Vollzeitstellen. Der hier berechnete Monatslohn kann direkt als Bruttomonatsgehalt eingetragen werden, zusammen mit der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.

Die Nutzung dieser Berechnung und die anschliessende Vertragserstellung schaffen Klarheit für beide Vertragsparteien und helfen, Missverständnisse über die Vergütung zu vermeiden. Ein korrekt berechneter und vertraglich festgehaltener Lohn ist die Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Monatslohn höher als 12 × (Stundenlohn × Wochenstunden × 4)?

Weil ein Jahr 52 Wochen hat, nicht 48 (12 × 4). Die korrekte Basis ist daher "Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12". Zusätzlich kommen gesetzliche Zuschläge für Ferien und oft Feiertage hinzu.

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Der 13. Monatslohn ist keine gesetzliche Pflicht, sondern muss vertraglich (im Einzelarbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag GAV) vereinbart sein.

Wie wird der Ferienzuschlag bei einem Stundenlohn berücksichtigt?

Gemäss Bundesgerichtsurteil (BGE) muss der Ferienanspruch im Stundenlohn bereits enthalten sein, wenn keine anderen Ferienregelungen getroffen werden. Die hier berechneten Zuschläge zeigen diesen impliziten Aufschlag auf.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?

Der Bruttolohn ist der Ausgangswert vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/EO, ALV, BVG), Quellensteuer und anderen Abzügen. Diese Rechner liefert den Bruttowert. Für die Nettoberechnung benötigen Sie einen separaten Lohnrechner.

Kann ich mit diesem Rechner auch meinen Stundenlohn aus einem Monatsgehalt ermitteln?

Ja. Wählen Sie die Option "Monatslohn → Stundenlohn" und geben Sie Ihren Bruttomonatslohn sowie Ihr Wochenpensum ein. Der Rechner entfernt dann die Ferien- und Feiertagszuschläge und zeigt den zugrundeliegenden Stundenlohn.

Was gilt für die Höchstarbeitszeit?

Das Arbeitsgesetz (ArG) legt die Höchstarbeitszeit für verschiedene Branchen fest (i.d.R. 45 oder 50 Stunden pro Woche). Ihr vertragliches Pensum sollte diese Grenzen einhalten.