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Pensionsrechner Schweiz: AHV-Referenzalter und Pensionskassenrente

Berechnen Sie Ihr AHV-Referenzalter und schätzen Sie Ihre monatliche Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) für die geplante Pensionierung.

Ihre Angaben

Ihr Geburtsdatum im Format JJJJ-MM-TT.

Wichtig für die Bestimmung des AHV-Referenzalters.

Das Datum, an dem Sie Ihre Rente beziehen möchten. Üblicherweise das Monatsende nach Erreichen des Referenzalters.

Das gesamte angesparte Kapital in Ihrer beruflichen Vorsorge (BVG) zum Zeitpunkt der Pensionierung.

Der Prozentsatz, mit dem Ihr Altersguthaben in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Der gesetzliche Mindestsatz im Obligatorium beträgt 6.8%. Ihr Pensionskassenreglement kann einen anderen Satz für den überobligatorischen Teil vorsehen.

Planen Sie, die AHV-Rente früher oder später als zum Referenzalter zu beziehen? Dies beeinflusst die Rentenhöhe. Die AHV erlaubt Vorbezug oder Aufschub in Monaten. Diese Auswahl berücksichtigt nur ganze Jahre.

Ergebnis

Geschätzte monatliche Pensionskassenrente (CHF) 2.550,00 CHF

Die voraussichtliche monatliche Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Diese Schätzung basiert auf Ihren Angaben und ersetzt keine verbindliche Rentenverfügung Ihrer Pensionskasse.

So wird gerechnet

Ihr AHV-Referenzalter Das gesetzliche Alter für den regulären AHV-Rentenbezug. Für Frauen der Jahrgänge 1964-1966 wird das Alter in Jahren und Bruchteilen (Monaten) angezeigt.
65
AHV-Referenzdatum Das Datum (Monatsende), an dem Sie Ihr AHV-Referenzalter erreichen.
31. Mai 2026
AHV-Anpassungsfaktor Faktor, um den sich Ihre AHV-Rente bei Vorbezug (Kürzung) oder Aufschub (Zuschlag) verändert. Die Berechnung basiert auf ganzen Jahren.
1
Jahresrente Pensionskasse (vor Anpassung) Die jährliche Rente aus Ihrem Altersguthaben basierend auf dem Umwandlungssatz.
30.600,00 CHF
Hinweis zum Pensionierungsdatum
Ihr geplantes Pensionierungsdatum entspricht Ihrem AHV-Referenzdatum.
Bitte beachten
  • Dieser Rechner liefert eine Schätzung. Die verbindliche Berechnung Ihrer Rente erfolgt durch Ihre Pensionskasse auf Basis ihres Reglements.
  • Der Umwandlungssatz kann im überobligatorischen Teil (Guthaben über der BVG-Mindestsumme) niedriger sein. Bitte prüfen Sie Ihr Pensionskassenreglement.
  • Die Berechnung der AHV-Rente selbst ist nicht enthalten, da sie von Ihrem durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommen abhängt.
  • Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist unter bestimmten Bedingungen möglich, unterliegt dann aber der kantonalen Kapitalleistungssteuer (nicht in dieser Berechnung enthalten).
  • Die AHV erlaubt Vorbezug und Aufschub in Monaten. Diese Berechnung verwendet nur ganze Jahre, was zu einer geringfügigen Abweichung führen kann.
  • Das AHV-Referenzdatum wird als letzter Tag des Monats berechnet, in dem das Referenzalter erreicht wird (AHVG Art. 32a).

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

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Pensionsrechner für die Schweiz: AHV-Alter und Pensionskassenrente

Die Planung des Ruhestands wirft viele Fragen auf: Wann kann ich in Rente gehen? Wie hoch wird meine Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sein? Unser Pensionsrechner hilft Ihnen, eine erste, fundierte Schätzung für diese beiden zentralen Punkte zu erhalten.

Was berechnet dieser Rechner?

Der Rechner bestimmt auf Basis Ihrer Eingaben zwei wesentliche Werte für Ihre Pensionierung:

  • Ihr AHV-Referenzalter: Das gesetzliche Alter, ab dem Sie Anspruch auf die volle Altersrente der 1. Säule (AHV) haben. Seit der AHV-21-Reform liegt es für Männer und Frauen (Jahrgang 1969 und später) bei 65 Jahren. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1968 gilt eine Übergangsregelung mit schrittweiser Anhebung auf 65.
  • Ihre geschätzte Pensionskassenrente: Eine monatliche Rente aus der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule). Diese wird aus Ihrem Altersguthaben und einem Umwandlungssatz berechnet.

Wie funktioniert die Berechnung?

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Grundlagen und typischen Pensionskassenregeln:

  1. AHV-Referenzalter: Anhand Ihres Geburtsdatums und Geschlechts wird Ihr persönliches Referenzalter ermittelt. Für Frauen der Übergangsjahrgänge (1961-1968) wird dabei auf eine Tabelle zugegriffen, die die genauen Werte (inkl. Monatsbruchteile für 1964-1966) enthält.
  2. AHV-Referenzdatum: Das Datum, an dem Sie Ihr Referenzalter erreichen, ist gesetzlich der letzte Tag des entsprechenden Monats (AHVG Art. 32a). Dieses Datum ist für die Planung des Rentenbezugs entscheidend.
  3. AHV-Vorbezug und Aufschub: Planen Sie, die AHV-Rente früher oder später zu beziehen, wird ein Anpassungsfaktor berechnet. Bei einem Vorbezug pro Jahr reduziert sich die Rente dauerhaft (aktuell um 6.8% pro Jahr). Ein Aufschub erhöht die Rente (z.B. 5.2% Zuschlag für ein Jahr). Die Berechnung hier erfolgt für ganze Jahre.
  4. Pensionskassenrente: Ihr gesamtes Altersguthaben wird mit dem von Ihnen angegebenen Umwandlungssatz multipliziert, um die jährliche Rente zu erhalten. Diese wird durch 12 geteilt, um die monatliche Rente zu schätzen. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der Vorsorge beträgt 6.8%. Viele Pensionskassen wenden für den überobligatorischen Teil (Guthaben über der BVG-Mindestsumme) einen tieferen Satz an.

Beispielrechnung

Fallbeispiel: Anna, geboren am 22. August 1965, plant ihre Pensionierung zum 31. August 2029. Sie hat ein Altersguthaben von 320'000 CHF und ihr Pensionskassenreglement sieht einen Umwandlungssatz von 6.4% vor. Sie möchte die AHV-Rente ein Jahr vor ihrem Referenzalter beziehen.

  • AHV-Referenzalter: Als Frau des Jahrgangs 1965 beträgt ihr Referenzalter 64.5 Jahre (64 Jahre und 6 Monate).
  • AHV-Referenzdatum: Sie erreicht dieses Alter am 22. Februar 2030. Das Referenzdatum ist somit der 28. Februar 2030 (Monatsende).
  • AHV-Anpassung: Da ihr Pensionierungsdatum (08/2029) vor dem Referenzdatum (02/2030) liegt, gilt ein Vorbezug. Die Berechnung für ein ganzes Jahr Vorbezug führt zu einem Kürzungsfaktor von 1 - 0.068 = 0.932. Ihre AHV-Rente würde also auf 93.2% der vollen Rente gekürzt.
  • Pensionskassenrente: Jahresrente = 320'000 CHF * 6.4% = 20'480 CHF. Monatliche Rente = 20'480 CHF / 12 = 1'706.67 CHF.

Häufige Fragen und Besonderheiten

Kann ich auch einen Kapitalbezug wählen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Auszahlung eines Teils oder des gesamten Guthabens als Kapital möglich. Dies hat steuerliche Konsequenzen (Kapitalleistungssteuer) und beeinflusst Ihre Altersvorsorge nachhaltig. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Pensionskasse.

Was ist, wenn mein Pensionskassenreglement abweicht? Die verbindliche Berechnung Ihrer Rente erfolgt immer durch Ihre Pensionskasse auf Basis ihres konkreten Reglements. Unser Rechner dient der groben Orientierung. Der tatsächliche Umwandlungssatz kann insbesondere für höhere Guthaben niedriger sein.

Wie beeinflusst mein Gehalt die AHV-Rente? Die Höhe der AHV-Rente hängt von Ihrer durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkünfte über die gesamte Beitragszeit ab. Diese komplexe Berechnung kann dieser Rechner nicht leisten.

Welche Dokumente sind für die Pensionierung wichtig?

Neben der Rentenplanung ist die rechtliche Vorsorge entscheidend. Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Es ist ratsam, diesen frühzeitig zu erstellen. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Pensionierung wird oft ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung vereinbart, welche die Modalitäten der Beendigung klar festhalten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen AHV-Referenzalter und Pensionierungsdatum?

Das AHV-Referenzalter ist das gesetzliche Mindestalter für den Bezug der vollen AHV-Rente (1. Säule). Ihr Pensionierungsdatum ist der von Ihnen gewählte Zeitpunkt, zu dem Sie die Erwerbstätigkeit beenden und Ihre Renten (AHV und Pensionskasse) beziehen möchten. Beide können, müssen aber nicht zusammenfallen.

Warum ist der Umwandlungssatz so wichtig?

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel jährliche Rente Sie aus jedem in Ihrer Pensionskasse angesparten Franken erhalten. Ein höherer Satz bedeutet eine höhere monatliche Rente. Der gesetzliche Mindestsatz beträgt 6.8%. Viele Pensionskassen haben für Guthaben über der obligatorischen Schwelle tiefere Sätze.

Kann ich mein Pensionskassenguthaben auch als Kapital auszahlen lassen?

Ja, in vielen Fällen ist ein Kapitalbezug ganz oder teilweise möglich, z.B. für den Kauf einer selbstgenutzten Wohnung oder wenn die berechnete Rente sehr klein ist. Ein Kapitalbezug unterliegt der kantonalen Kapitalleistungssteuer und reduziert Ihre laufende Alterseinkünfte. Die genauen Bedingungen legt Ihr Pensionskassenreglement fest.

Wie wird die AHV-Rente bei Vorbezug genau gekürzt?

Die Kürzung ist dauerhaft und beträgt pro ganzem Jahr Vorbezug aktuell 6.8% der vollen Rente. Bei einem Vorbezug von zwei Jahren beträgt die Kürzung also 13.6%. Die gekürzte Rente wird lebenslang ausbezahlt. Die AHV erlaubt auch Vorbezüge in Monaten, was hier vereinfacht wird.

Stimmt die berechnete Rente mit der meiner Pensionskasse überein?

Unser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis allgemeiner Regeln. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch Ihre Pensionskasse anhand ihres spezifischen Reglements, das von den hier verwendeten Standardwerten abweichen kann (z.B. durch andere Umwandlungssätze für bestimmte Guthabenteile). Lassen Sie sich daher immer eine Rentenverfügung von Ihrer Kasse ausstellen.

Was passiert, wenn ich nach dem Referenzalter weiterarbeite?

Sie können die AHV-Rente auch dann beziehen, wenn Sie weiterarbeiten. Sie können den Bezug aber auch aufschieben und dafür einen Rentenzuschlag erhalten (bis zu 5 Jahre, maximal 30% Zuschlag). Für die Pensionskasse gilt: Solange Sie angestellt sind, in der Regel die Beitragszahlungen weiter, und Ihr Altersguthaben wächst.