Berechnen Sie Ihren Nettolohn in der Schweiz nach Abzug der obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, ALV, BVG, NBU).
Pensionsrechner für die Schweiz: AHV-Alter und Pensionskassenrente
Die Planung des Ruhestands wirft viele Fragen auf: Wann kann ich in Rente gehen? Wie hoch wird meine Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sein? Unser Pensionsrechner hilft Ihnen, eine erste, fundierte Schätzung für diese beiden zentralen Punkte zu erhalten.
Was berechnet dieser Rechner?
Der Rechner bestimmt auf Basis Ihrer Eingaben zwei wesentliche Werte für Ihre Pensionierung:
- Ihr AHV-Referenzalter: Das gesetzliche Alter, ab dem Sie Anspruch auf die volle Altersrente der 1. Säule (AHV) haben. Seit der AHV-21-Reform liegt es für Männer und Frauen (Jahrgang 1969 und später) bei 65 Jahren. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1968 gilt eine Übergangsregelung mit schrittweiser Anhebung auf 65.
- Ihre geschätzte Pensionskassenrente: Eine monatliche Rente aus der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule). Diese wird aus Ihrem Altersguthaben und einem Umwandlungssatz berechnet.
Wie funktioniert die Berechnung?
Die Berechnung folgt den gesetzlichen Grundlagen und typischen Pensionskassenregeln:
- AHV-Referenzalter: Anhand Ihres Geburtsdatums und Geschlechts wird Ihr persönliches Referenzalter ermittelt. Für Frauen der Übergangsjahrgänge (1961-1968) wird dabei auf eine Tabelle zugegriffen, die die genauen Werte (inkl. Monatsbruchteile für 1964-1966) enthält.
- AHV-Referenzdatum: Das Datum, an dem Sie Ihr Referenzalter erreichen, ist gesetzlich der letzte Tag des entsprechenden Monats (AHVG Art. 32a). Dieses Datum ist für die Planung des Rentenbezugs entscheidend.
- AHV-Vorbezug und Aufschub: Planen Sie, die AHV-Rente früher oder später zu beziehen, wird ein Anpassungsfaktor berechnet. Bei einem Vorbezug pro Jahr reduziert sich die Rente dauerhaft (aktuell um 6.8% pro Jahr). Ein Aufschub erhöht die Rente (z.B. 5.2% Zuschlag für ein Jahr). Die Berechnung hier erfolgt für ganze Jahre.
- Pensionskassenrente: Ihr gesamtes Altersguthaben wird mit dem von Ihnen angegebenen Umwandlungssatz multipliziert, um die jährliche Rente zu erhalten. Diese wird durch 12 geteilt, um die monatliche Rente zu schätzen. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der Vorsorge beträgt 6.8%. Viele Pensionskassen wenden für den überobligatorischen Teil (Guthaben über der BVG-Mindestsumme) einen tieferen Satz an.
Beispielrechnung
Fallbeispiel: Anna, geboren am 22. August 1965, plant ihre Pensionierung zum 31. August 2029. Sie hat ein Altersguthaben von 320'000 CHF und ihr Pensionskassenreglement sieht einen Umwandlungssatz von 6.4% vor. Sie möchte die AHV-Rente ein Jahr vor ihrem Referenzalter beziehen.
- AHV-Referenzalter: Als Frau des Jahrgangs 1965 beträgt ihr Referenzalter 64.5 Jahre (64 Jahre und 6 Monate).
- AHV-Referenzdatum: Sie erreicht dieses Alter am 22. Februar 2030. Das Referenzdatum ist somit der 28. Februar 2030 (Monatsende).
- AHV-Anpassung: Da ihr Pensionierungsdatum (08/2029) vor dem Referenzdatum (02/2030) liegt, gilt ein Vorbezug. Die Berechnung für ein ganzes Jahr Vorbezug führt zu einem Kürzungsfaktor von 1 - 0.068 = 0.932. Ihre AHV-Rente würde also auf 93.2% der vollen Rente gekürzt.
- Pensionskassenrente: Jahresrente = 320'000 CHF * 6.4% = 20'480 CHF. Monatliche Rente = 20'480 CHF / 12 = 1'706.67 CHF.
Häufige Fragen und Besonderheiten
Kann ich auch einen Kapitalbezug wählen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Auszahlung eines Teils oder des gesamten Guthabens als Kapital möglich. Dies hat steuerliche Konsequenzen (Kapitalleistungssteuer) und beeinflusst Ihre Altersvorsorge nachhaltig. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Pensionskasse.
Was ist, wenn mein Pensionskassenreglement abweicht? Die verbindliche Berechnung Ihrer Rente erfolgt immer durch Ihre Pensionskasse auf Basis ihres konkreten Reglements. Unser Rechner dient der groben Orientierung. Der tatsächliche Umwandlungssatz kann insbesondere für höhere Guthaben niedriger sein.
Wie beeinflusst mein Gehalt die AHV-Rente? Die Höhe der AHV-Rente hängt von Ihrer durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkünfte über die gesamte Beitragszeit ab. Diese komplexe Berechnung kann dieser Rechner nicht leisten.
Welche Dokumente sind für die Pensionierung wichtig?
Neben der Rentenplanung ist die rechtliche Vorsorge entscheidend. Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Es ist ratsam, diesen frühzeitig zu erstellen. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Pensionierung wird oft ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung vereinbart, welche die Modalitäten der Beendigung klar festhalten.