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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 20. Oktober 2026

Überstundenrechner: Auszahlung und Kompensation

Berechnet, was Ihnen für Überstunden und Überzeit in der Schweiz zusteht: Auszahlung mit 25 % Zuschlag (Art. 321c OR, Art. 13 ArG) oder Freizeitausgleich 1:1. Für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.

Ihre Angaben

Wählen Sie, ob Ihr Lohn monatlich oder pro Stunde festgelegt ist.

Bruttomonatslohn oder Bruttostundenlohn gemäss Arbeitsvertrag, in CHF und ohne Überstundenentschädigung.

Nur bei Monatslohn: 12, oder 13, wenn ein 13. Monatslohn vereinbart ist. Bei Stundenlohn wird der Wert ignoriert.

Wöchentliche Normalarbeitszeit laut Arbeitsvertrag, GAV oder Normalarbeitsvertrag.

Alle Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, die noch nicht ausbezahlt oder kompensiert wurden. Enthält auch die Überzeit.

Stunden über der wöchentlichen Höchstarbeitszeit nach Art. 9 ArG (45 Std. für Industrie, Büro, technisches Personal und Verkauf in Grossbetrieben, sonst 50 Std.). Ohne Überzeit: 0.

Für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels gilt der gesetzliche Überzeitzuschlag erst ab 60 Stunden pro Kalenderjahr (Art. 13 Abs. 1 ArG).

Nur relevant für Büro-/technisches Personal: Überzeitstunden dieses Kalenderjahres, die nicht in der Zahl oben enthalten sind. Sonst 0.

Ohne andere Abrede gilt ein Zuschlag von 25 % (Art. 321c Abs. 3 OR). Tragen Sie 0 ein, wenn der Zuschlag schriftlich wegbedungen wurde, oder den höheren vereinbarten Satz.

Nur bei Stundenlohn: Ist die Ferienentschädigung (z. B. 8,33 % bei 4 Wochen Ferien, 10,64 % bei 5 Wochen) im angegebenen Stundenlohn noch nicht enthalten, tragen Sie den Satz ein. Sonst 0.

Ergebnis

Auszahlungsbetrag brutto 1.339,29 CHF

Bruttobetrag bei Auszahlung der Überstunden; davon gehen noch die Sozialversicherungsbeiträge ab.

So wird gerechnet

Massgebender Stundenlohn Bei Monatslohn: Jahreslohn geteilt durch 52 Wochen und die vertragliche Wochenarbeitszeit.
35,71 CHF
Überstunden ohne Überzeit (Std.) Für diese Stunden gilt Art. 321c OR.
30
Überzeit mit gesetzlichem Zuschlag (Std.) Für diese Stunden gilt der Zuschlag von mindestens 25 % nach Art. 13 ArG, auch wenn der Vertrag etwas anderes sagt.
0
Lohn für die Überstunden ohne Zuschlag
1.071,43 CHF
Zuschlag nach Vertrag bzw. Art. 321c OR
267,86 CHF
Zuschlag auf Überzeit nach Art. 13 ArG Mindestens 25 %, bei höherem vertraglichem Satz dieser.
0,00 CHF
Alternative: Freizeitausgleich 1:1 (Std.) Nur mit Einverständnis der Arbeitnehmenden (bei Überstunden: Art. 321c Abs. 2 OR; bei Überzeit: Art. 13 Abs. 2 ArG). Ein Zuschlag fällt dann nicht an.
30
Freizeitausgleich in Arbeitstagen Bei einer Fünftagewoche.
3,6
Bitte beachten
  • Überstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, Überzeit sind Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (Art. 9 ArG). Überzeit ist immer auch Überstunde.
  • Der Zuschlag von 25 % nach Art. 321c Abs. 3 OR gilt nur, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder ein Normalarbeitsvertrag bzw. GAV etwas anderes bestimmt. Bei Überzeit nach Art. 13 ArG kann er nicht ausgeschlossen werden, ausser bei Büropersonal für die ersten 60 Stunden pro Kalenderjahr.
  • Eine schriftliche Abrede kann Überstunden auch im Lohn abgelten, das ist vor allem bei Vorgesetzten und Kader üblich. Dann besteht kein Anspruch auf zusätzliche Auszahlung. Der Rechner berücksichtigt das nicht.
  • Bei Monatslohn wird der Stundenlohn als Jahreslohn geteilt durch 52 Wochen und die Wochenarbeitszeit berechnet. Ihr Vertrag oder GAV kann eine andere Formel vorsehen.
  • Bei Stundenlohn ist darauf zu achten, ob die Ferienentschädigung im Stundenlohn enthalten ist. Ob sie in die Basis für den Zuschlag gehört, kann je nach Vertrag oder GAV unterschiedlich sein; tragen Sie sie nur ein, wenn Ihr Vertrag das so vorsieht.
  • Lohnforderungen verjähren nach 5 Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Kompensation 1:1 braucht die Zustimmung der Arbeitnehmenden. Der Betrag ist brutto, Sozialabzüge sind nicht berücksichtigt.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mahnung wegen Lohnrückstand

Überstunden berechnen: Was ist das und was gilt in der Schweiz?

Wer mehr arbeitet, als im Arbeitsvertrag steht, leistet Überstunden. Das Obligationenrecht regelt in Art. 321c OR, wann diese Stunden zu leisten sind und wie sie abgegolten werden. Davon zu unterscheiden ist die Überzeit: Sie liegt über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit des Arbeitsgesetzes. Diese beträgt nach Art. 9 ArG 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmende in Industriebetrieben, für Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, für alle anderen 50 Stunden. Jede Überzeitstunde ist zugleich eine Überstunde, aber nicht jede Überstunde ist Überzeit.

So wird gerechnet

Arbeitgebende können Überstunden auf zwei Arten abgelten. Entweder mit Freizeit von gleicher Dauer, wenn die Arbeitnehmenden einverstanden sind, oder durch Auszahlung des Normallohns plus einem Zuschlag von mindestens 25 %. Der Zuschlag entfällt nur, wenn schriftlich etwas anderes abgemacht wurde oder ein Normalarbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag es anders regelt.

Der Rechner geht in vier Schritten vor:

  1. Er bestimmt den Stundenlohn. Bei Monatslohn rechnet er den Jahreslohn (Monatslohn mal 12 oder 13) geteilt durch 52 Wochen und die vertragliche Wochenarbeitszeit. Bei Stundenlohn nimmt er den Ansatz, bei Bedarf mit der Ferienentschädigung.
  2. Er trennt die Überstunden in solche mit dem vertraglichen Zuschlag und Überzeit mit dem gesetzlichen Zuschlag.
  3. Er multipliziert alle Stunden mit dem Stundenlohn und addiert die Zuschläge.
  4. Zum Vergleich zeigt er den Freizeitausgleich 1:1 in Stunden und Arbeitstagen.

Die Überzeit und der Sonderfall Büropersonal

Für Überzeit schreibt Art. 13 ArG einen Zuschlag von 25 % vor. Dieser kann nicht wegbedungen werden. Für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels gilt er aber nur für Überzeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt. Deshalb fragt der Rechner nach Ihrer Personalkategorie und nach der Überzeit, die Sie in diesem Jahr schon geleistet haben. Die ersten 60 Stunden sind trotzdem Überstunden nach OR und werden mit dem vertraglichen Zuschlag abgegolten.

Ein Beispiel in Worten

Eine Angestellte verdient 6'500 Franken brutto im Monat bei 12 Löhnen und einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden. Der Stundenlohn beträgt rund 35.71 Franken (78'000 geteilt durch 52 mal 42). Sie hat 30 Überstunden geleistet, keine davon ist Überzeit. Der Lohn für diese Stunden beträgt etwa 1'071.43 Franken, der Zuschlag von 25 % rund 267.86 Franken. Insgesamt ergibt das ungefähr 1'339.29 Franken brutto. Alternativ könnte sie 30 Stunden frei nehmen, das sind rund 3,6 Arbeitstage, dann gibt es keinen Zuschlag.

Häufige Fälle

  • Zuschlag wegbedungen: Steht im Vertrag schriftlich, dass kein Zuschlag bezahlt wird, erhalten Sie nur den normalen Lohn. Für Überzeit nach Art. 13 ArG gilt das nur eingeschränkt.
  • Pauschalabgeltung: Bei Kader und Vorgesetzten sind Überstunden häufig im Lohn enthalten. Die Rechtsprechung verlangt, dass die Abrede klar ist, und beschränkt sie bei zu hohem Umfang.
  • Stundenlohn: Achten Sie darauf, ob die Ferienentschädigung im Stundenlohn enthalten ist.
  • Kompensation: Der Freizeitausgleich setzt Ihr Einverständnis voraus und muss innert angemessener Frist erfolgen.
  • Nachweis: Führen Sie eigene Zeitaufzeichnungen. Wer Überstunden einfordert, muss sie beweisen.

Verjährung und Geltendmachung

Lohnforderungen, auch für Überstunden, verjähren nach 5 Jahren (Art. 128 OR). Bei laufendem Arbeitsverhältnis wird oft eine frühere Klärung gesucht. Lassen Sie die Stunden am besten laufend von der Arbeitgeberseite bestätigen oder melden Sie sie schriftlich.

Welches Dokument danach?

Wird der Betrag nicht bezahlt, hilft eine Mahnung wegen Lohnrückstand mit Zahlungsfrist. Für die ordentliche Abrechnung dient die Lohnabrechnung, in der die bezahlten Überstunden separat ausgewiesen werden. Wer den Zuschlag künftig klar regeln will, hält ihn im Arbeitsvertrag oder im Arbeitsvertrag im Stundenlohn fest.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich die Auszahlung von Überstunden?

Stundenlohn mal Anzahl Überstunden, plus 25 % Zuschlag, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist (Art. 321c Abs. 3 OR). Bei Monatslohn gilt: Jahreslohn geteilt durch 52 Wochen und die Wochenarbeitszeit ergibt den Stundenlohn.

Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach mit Freizeit ausgleichen?

Nur mit Ihrem Einverständnis. Dann gilt der Ausgleich 1:1, also eine Stunde frei für eine Überstunde, ohne Zuschlag (Art. 321c Abs. 2 OR).

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überstunden gehen über die vertragliche Arbeitszeit hinaus. Überzeit geht über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche hinaus (Art. 9 ArG) und ist zuschlagspflichtig (Art. 13 ArG).

Kann der Zuschlag im Vertrag ausgeschlossen werden?

Bei Überstunden ja, wenn es schriftlich vereinbart ist. Für Überzeit nach Arbeitsgesetz ist der Zuschlag von 25 % zwingend, bei Büropersonal aber erst ab 60 Überzeitstunden pro Kalenderjahr.

Wie lange kann ich Überstunden einfordern?

Lohnforderungen verjähren nach 5 Jahren (Art. 128 OR). Wichtig ist, dass Sie die geleisteten Stunden belegen können.

Sind Überstunden bei Kader im Lohn inbegriffen?

Häufig ja, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Dann besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung, solange der Umfang vertretbar bleibt.