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Arbeit & Beschäftigung

Brutto-Netto-Rechner Schweiz: Vom Bruttolohn zum Nettolohn

In der Schweiz wird der Nettolohn vom Bruttolohn durch Abzuege fuer AHV, IV, EO, ALV und BVG berechnet. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft, die monatliche Nettoauszahlung schnell zu ermitteln.

4 Min. Lesezeit

Flache Anordnung mit Taschenrechner, Lohnabrechnung und Schweizer Faehnchen zur Brutto-Netto-Berechnung.

Mit einem Brutto-Netto-Rechner Schweiz ermitteln Sie Ihren Nettolohn, indem Sie vom Bruttolohn die obligatorischen Abzüge für AHV, IV, EO, ALV und BVG abziehen. Je nach Situation kommen NBU und Quellensteuer hinzu. Was übrig bleibt, überweist der Arbeitgeber auf Ihr Konto. Die Höhe der Abzüge hängt von Lohn, Alter, Pensionskasse und Wohnsituation ab.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?

Der Bruttolohn ist die gesamte Vergütung vor allen Abzügen. Dazu zählen Grundlohn, Zulagen, Bonus und der anteilige 13. Monatslohn, sofern vereinbart. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach allen Abzügen tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Der Nettolohn ist tiefer, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmende gesetzlich Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen müssen. Der Arbeitgeber behält Ihren Anteil direkt vom Lohn ein und leitet ihn weiter.

Welche Abzüge gibt es vom Bruttolohn in der Schweiz?

Vom Bruttolohn werden in der Regel AHV/IV/EO, ALV und BVG abgezogen. Dazu kommen je nach Fall die NBU und die Quellensteuer. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

AbzugWofür?Wo finden Sie den Satz?
AHV/IV/EOAlters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, ErwerbsersatzordnungBundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
ALVArbeitslosenversicherungBundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
BVGBerufliche Vorsorge (Pensionskasse)Reglement Ihrer Pensionskasse
NBUUnfälle in der FreizeitVertrag bzw. Angaben des Arbeitgebers

AHV, IV und EO

Diese drei Beiträge werden meist zusammen ausgewiesen und prozentual vom Bruttolohn berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen jeweils einen Teil.

ALV und BVG

Die Arbeitslosenversicherung wird ebenfalls prozentual vom Lohn berechnet, wobei die Normen eine Obergrenze des versicherten Lohns vorsehen. Beim BVG richtet sich der Beitrag nach dem Reglement Ihrer Pensionskasse und oft nach Ihrem Alter. Er kann deshalb von Firma zu Firma stark abweichen.

NBU und Kirchensteuer

Die NBU deckt Unfälle ausserhalb der Arbeit. Sie wird ab einem bestimmten Arbeitspensum obligatorisch. Die Prämie trägt häufig der Arbeitnehmende, es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt sie. Die Kirchensteuer wird in der Regel nicht vom Lohn abgezogen, sondern über die Steuerrechnung erhoben. Bei Personen mit Quellensteuer kann sie im Quellensteuerabzug enthalten sein.

Wie berechne ich den Nettolohn aus dem Bruttolohn?

Sie ziehen vom Bruttolohn nacheinander jeden Abzug ab und addieren am Ende allfällige Zulagen wie Kinderzulagen. Das Ergebnis ist der Nettolohn.

Schritt für Schritt

  1. Bruttolohn pro Monat festhalten, inklusive regelmässiger Zulagen.
  2. AHV/IV/EO-Anteil berechnen.
  3. ALV-Beitrag abziehen.
  4. BVG-Beitrag gemäss Pensionskassenausweis abziehen.
  5. NBU-Prämie abziehen, falls Sie diese tragen.
  6. Quellensteuer abziehen, falls sie für Sie gilt.
  7. Kinderzulagen hinzurechnen, falls der Arbeitgeber sie auszahlt.

Beispielrechnung

Angenommen, Ihr Bruttolohn beträgt 6'000 Franken. Für AHV/IV/EO gilt als Beispiel ein Arbeitnehmeranteil von 5.3 Prozent. Das ergibt 318 Franken (6'000 × 0.053). Die weiteren Abzüge übernehmen Sie aus Ihrer Lohnabrechnung oder Ihrem Pensionskassenreglement. Prüfen Sie die gültigen Sätze immer beim BSV.

Quellensteuer bei Grenzgängern

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung und Grenzgänger unterliegen oft der Quellensteuer. Der Tarif unterscheidet sich je nach Kanton, Zivilstand und Kindern. Für Grenzgänger können zudem Abkommen mit dem Wohnstaat gelten.

Brutto-Netto-Rechner Schweiz nutzen

Wenn Sie nicht von Hand rechnen möchten, nutzen Sie den Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz. Er führt die Abzüge in der richtigen Reihenfolge zusammen.

Wie lese ich meine Lohnabrechnung?

Auf der Lohnabrechnung steht der Bruttolohn meist ganz oben, der Nettolohn oder der Auszahlungsbetrag ganz unten. Dazwischen sind die Abzüge einzeln aufgelistet.

  • Abzugsposten: AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU und gegebenenfalls Quellensteuer, jeweils mit Prozentsatz oder Betrag.
  • Zuschläge: Kinderzulagen, Spesen oder Zulagen werden getrennt ausgewiesen.
  • Weitere Angaben: Abrechnungsperiode, Arbeitgeber und oft kumulierte Werte seit Jahresbeginn.

Stimmt ein Posten nicht, vergleichen Sie ihn mit Ihrem Arbeitsvertrag. Eine ausführliche Erklärung zum Aufbau finden Sie bei der Lohnabrechnung.

Was gilt bei Beitragssätzen, Boni, Selbstständigen und Quellensteuer?

Ändern sich die Beitragssätze jährlich?

Die gesetzlichen Sätze ändern sich nicht jedes Jahr, können aber angepasst werden. Pensionskassenbeiträge können sich zudem mit Alter oder Reglement ändern. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Werte.

Werden Boni und Überstunden anders behandelt?

Boni und ausbezahlte Überstunden gehören zum Bruttolohn. Darauf werden in der Regel ebenfalls Sozialabgaben fällig, und sie zählen zum steuerbaren Einkommen. Ihr Nettoanteil fällt dadurch oft kleiner aus, als Sie erwarten.

Gelten für Selbstständige die gleichen Abzüge?

Nein. Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der Beiträge einbehält. Sie rechnen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst mit der Ausgleichskasse ab. Die Regeln für ALV und BVG unterscheiden sich von denen für Angestellte.

Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Der Arbeitgeber wendet einen kantonalen Quellensteuertarif an. Massgebend sind unter anderem Lohnhöhe, Zivilstand und Kinder. Der Abzug erscheint als eigener Posten.

Welche Tipps helfen bei Gehaltsverhandlung und Planung?

Planen Sie Ihr Budget immer mit dem Nettolohn. Miete, Krankenkasse und Alltag bezahlen Sie vom Auszahlungsbetrag, nicht vom Bruttolohn.

  • Bruttoangaben einordnen: Rechnen Sie jedes Stellenangebot zuerst netto durch. Beachten Sie, ob ein 13. Monatslohn oder ein Bonus enthalten ist.
  • Pensionskasse vergleichen: Ein tieferer Nettolohn kann durch höhere Vorsorgebeiträge entstehen. Dieses Geld bleibt als Altersguthaben erhalten.
  • Kinderzulagen: Sie erhöhen die Auszahlung, sind aber kein Teil des Bruttolohns. Die Höhe hängt vom Kanton ab.

Vertragliche Fragen wie die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag klären Sie am besten im selben Gespräch.

Nächster Schritt

Halten Sie Ihre letzte Lohnabrechnung und Ihren Pensionskassenausweis bereit. Tragen Sie den Bruttolohn und die Abzüge in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrem tatsächlichen Nettolohn. Weicht der Betrag ab, klären Sie den Posten mit Ihrer Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen

Welche Abzüge gibt es vom Bruttolohn (AHV, IV, EO, ALV, BVG)?

Vom Bruttolohn werden Arbeitnehmerbeiträge für AHV, IV und EO sowie für die ALV abgezogen. Dazu kommt der BVG-Beitrag an die Pensionskasse. Je nach Situation fallen ausserdem die NBU-Prämie und die Quellensteuer an. Die Sätze legen Gesetz bzw. Pensionskassenreglement fest.

Wie rechne ich vom Nettolohn auf den Bruttolohn zurück?

Sie addieren zum Nettolohn alle Abzüge aus der Lohnabrechnung und ziehen allfällige Zuschläge wie Kinderzulagen zuvor ab. Als Näherung teilen Sie den Nettolohn durch eins minus den gesamten Abzugssatz. Genauer rechnen Sie mit den Beträgen Ihrer Abrechnung oder mit einem Lohnrechner.

Wie lese ich eine Lohnabrechnung?

Suchen Sie zuerst den Bruttolohn, meist oben, und den Auszahlungsbetrag, meist unten. Dazwischen stehen die einzelnen Abzüge wie AHV/IV/EO, ALV, BVG und gegebenenfalls NBU oder Quellensteuer. Zulagen wie Kinderzulagen werden getrennt ausgewiesen. Prüfen Sie, ob die Posten zu Ihrem Arbeitsvertrag passen.

Quellen

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