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Verzugszinsenrechner Österreich

Berechnet gesetzliche und vertragliche Verzugszinsen für Forderungen in Österreich für Verbraucher und Unternehmer.

Ihre Angaben

Der offene Rechnungsbetrag, für den Verzugszinsen berechnet werden sollen.

Das Datum, an dem die Zahlung ursprünglich fällig war.

Das Datum, bis zu dem die Verzugszinsen berechnet werden sollen (z.B. heute).

Bestimmt den anzuwendenden gesetzlichen Zinssatz.

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Bei Unternehmergeschäften (B2B) gemäß § 458 UGB mindestens 40 €. Bei Verbrauchergeschäften oder wenn bereits enthalten, 0 eintragen.

Ergebnis

Gesamtforderung inkl. Pauschale (€) 1.528,27 €

Der insgesamt zu fordernde Betrag zum Stichtag.

So wird gerechnet

Verzugstage Anzahl der Tage zwischen Fälligkeit und Stichtag. Negativ bedeutet noch kein Verzug.
172 Tage
Verzugszinsen (€) Einfache Zinsen für den Verzugszeitraum.
28,27 €
Gesamtsumme (Forderung + Zinsen)
1.528,27 €
Betreibungskosten-Pauschale (€) Bei Unternehmergeschäften (B2B) mindestens 40 € gemäß § 458 UGB.
0,00 €
Angewandter Jahreszinssatz Der für die Berechnung verwendete Zinssatz pro Jahr.
4 %
Bitte beachten
  • Dieser Rechner berechnet einfache Verzugszinsen (keine Zinseszinsen).
  • Der Basiszinssatz für Unternehmergeschäfte wird halbjährlich (1.1. und 1.7.) von der OeNB angepasst. Der hier verwendete Wert ist ein Beispiel für das 2. Halbjahr 2026. Bitte den aktuellen Wert auf der Website der OeNB prüfen.
  • Die Betreibungskostenpauschale von mindestens 40 € gemäß § 458 UGB fällt nur bei Unternehmergeschäften (B2B) an, wenn der Gläubiger mit der Betreibung beginnt. Sie ist hier als optionales Feld enthalten.
  • Bei langfristigen Verzugszeiten oder komplexen Verträgen kann eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich sein.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Zahlungserinnerung/Mahnung
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Verzugszinsen in Österreich berechnen

Wenn eine fällige Zahlung ausbleibt, hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen. Die Höhe dieser Zinsen richtet sich in Österreich nach der Art des Geschäfts und danach, ob ein vertraglicher Zinssatz vereinbart wurde. Dieser Rechner hilft Ihnen, die fälligen Verzugszinsen korrekt zu bestimmen.

Gesetzliche Grundlagen

Für Verbrauchergeschäfte gilt der gesetzliche Verzugszins von 4 % pro Jahr gemäß § 1333 ABGB. Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B) regelt § 456 UGB die Verzugszinsen. Hier beträgt der Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich am 1. Januar und 1. Juli angepasst. Zudem sieht § 458 UGB für Unternehmergeschäfte eine Pauschale für Betreibungskosten von mindestens 40 € vor.

Wie werden die Verzugszinsen berechnet?

Die Berechnung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Verzugstage ermitteln: Zählen Sie die Tage vom ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Stichtag (z.B. heute). Der erste Tag des Verzugs ist der Tag nach dem Fälligkeitsdatum.
  2. Zinssatz festlegen:
    • Verbraucher: 4 % p.a.
    • Unternehmer (B2B): Basiszinssatz + 9,2 % p.a.
    • Vertraglich: Der individuell vereinbarte Zinssatz.
  3. Tageszins berechnen: Teilen Sie den Jahreszinssatz durch 365 Tage.
  4. Zinsbetrag ermitteln: Multiplizieren Sie den Forderungsbetrag mit dem Tageszinssatz und der Anzahl der Verzugstage.

Es werden einfache Zinsen berechnet, Zinseszinsen sind im Regelfall nicht vorgesehen (§ 1000 Abs. 2 ABGB).

Beispiel: Verbrauchergeschäft

Eine Rechnung über 1.500 € wurde am 1. Mai 2026 fällig. Heute ist der 20. Oktober 2026.
Verzugstage: 172 Tage (vom 2. Mai bis 20. Oktober).
Jahreszinssatz: 4 % (0,04).
Tageszinssatz: 0,04 / 365 ≈ 0,000109589.
Verzugszinsen: 1.500 € * 0,000109589 * 172 ≈ 28,27 €.
Gesamtforderung: 1.500 € + 28,27 € = 1.528,27 €.

Beispiel: Unternehmergeschäft (B2B)

Ein Unternehmen hat eine Lieferantenrechnung über 5.000 €, fällig am 15. Februar 2026. Der Basiszinssatz beträgt im 2. Halbjahr 2026 1,5 %. Die Berechnung erfolgt am 20. Oktober 2026.
Verzugstage: 248 Tage (vom 16. Februar bis 20. Oktober).
Jahreszinssatz: 1,5 % + 9,2 % = 10,7 % (0,107).
Tageszinssatz: 0,107 / 365 ≈ 0,00029315.
Verzugszinsen: 5.000 € * 0,00029315 * 248 ≈ 363,51 €.
Gesamtforderung ohne Pauschale: 5.000 € + 363,51 € = 5.363,51 €.
Betreibungskostenpauschale: mindestens 40 €.
Gesamtforderung inkl. Pauschale: 5.403,51 €.

Wann gelten welche Zinssätze?

Die Unterscheidung zwischen Verbraucher- und Unternehmergeschäft ist entscheidend. Ein Verbrauchergeschäft liegt vor, wenn eine natürliche Person einen Vertrag zu einem privaten Zweck abschließt. Alle Geschäfte zwischen zwei Unternehmen oder Selbständigen gelten als Unternehmergeschäfte im Sinne des UGB. Hier ist der Zinssatz deutlich höher und variabel, da er vom Basiszinssatz abhängt. Vertragliche Vereinbarungen gehen beiden gesetzlichen Regelungen vor, müssen aber angemessen sein.

Die Betreibungskostenpauschale

Ein wichtiger Unterschied bei Unternehmergeschäften ist der Anspruch auf eine Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Diese beträgt mindestens 40 € und kann unabhängig von den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger Maßnahmen zur Zahlungseintreibung setzt (z.B. das Versenden einer Mahnung). Sie wird zusätzlich zu den Verzugszinsen fällig.

Häufige Anwendungsfälle

  • Offene Handwerkerrechnungen: Meist Verbrauchergeschäfte mit 4 % Zinsen.
  • B2B-Lieferantenkredite: Unternehmergeschäfte mit dem deutlich höheren Zinssatz nach UGB.
  • Mietrückstände: Sofern nicht anders im Vertrag geregelt, gelten die gesetzlichen Zinsen.
  • Dienstleistungsrechnungen an Freiberufler: Handelt es sich um ein Unternehmergeschäft, sind die UGB-Zinsen anwendbar.

Praktische Tipps und nächste Schritte

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie dem Schuldner eine klare und förmliche Zahlungserinnerung oder Mahnung zukommen lassen. In diesem Schreiben sollten Sie den ursprünglichen Forderungsbetrag, die berechneten Verzugszinsen, die eventuelle Betreibungskostenpauschale und eine neue, angemessene Zahlungsfrist angeben. Dieses Dokument dient als wichtige Grundlage für alle weiteren Schritte.

Ist der Schuldner zahlungsunfähig oder benötigt eine Ratenlösung, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung eine sinnvolle Alternative sein. Darin kann auch festgelegt werden, dass für den Fall weiterer Verzögerungen Verzugszinsen anfallen. Um die Schuld und ihre Bedingungen verbindlich festzuhalten, eignet sich ein Schuldanerkenntnis. Dieses bestätigt die Existenz und Höhe der Schuld und kann die spätere Durchsetzung erleichtern.

Denken Sie daran, dass dieser Rechner eine erste Orientierung bietet. Bei komplexen Sachverhalten, sehr hohen Beträgen oder Streitigkeiten über die Forderungsart sollten Sie stets eine individuelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann laufen Verzugszinsen?

Verzugszinsen beginnen am Tag nach dem vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Fälligkeitsdatum zu laufen, sofern der Schuldner in Verzug ist.

Was ist der Unterschied zwischen Verbraucher- und Unternehmergeschäft?

Ein Verbrauchergeschäft liegt vor, wenn eine natürliche Person einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Bei Geschäften zwischen zwei Unternehmen (B2B) handelt es sich um Unternehmergeschäfte, für die die strengeren Regeln des UGB gelten.

Kann ich einen höheren vertraglichen Zinssatz vereinbaren?

Ja, bei beiden Geschäftsarten können vertraglich abweichende Zinssätze vereinbart werden. Diese müssen jedoch nicht unangemessen hoch sein (Sittenwidrigkeitskontrolle). Bei Verbraucherverträgen unterliegen sie besonderen Grenzen.

Sind Zinseszinsen erlaubt?

Im allgemeinen Zivilrecht (ABGB) sind Zinseszinsen gemäß § 1000 Abs. 2 ABGB grundsätzlich nicht vorgesehen. Im kaufmännischen Verkehr (UGB) können sie unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden.

Was sind die 40 € Pauschale bei B2B?

Gemäß § 458 UGB kann der Gläubiger bei Unternehmergeschäften pauschal 40 € als Entschädigung für Betreibungskosten (z.B. für Mahnungen) verlangen, sofern nicht höhere tatsächliche Kosten nachgewiesen werden. Diese Pauschale ist unabhängig von den Verzugszinsen.

Wo finde ich den aktuellen Basiszinssatz?

Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) auf ihrer Website. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt.