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Pensionsantritt berechnen: Regelpensionsalter & Stichtag

Berechnet aus Geburtsdatum, Geschlecht und Versicherungsmonaten Ihr Antrittsalter und den frühestmöglichen Pensionsstichtag (Regel- oder Korridorpension) samt letztem Arbeitstag und Kündigungstermin.

Ihre Angaben

Ihr Geburtsdatum laut Versicherungsverlauf (TT.MM.JJJJ bzw. JJJJ-MM-TT).

Für Frauen gilt bis zum Jahrgang 1968 ein niedrigeres, schrittweise ansteigendes Regelpensionsalter; für Männer gilt 65 Jahre.

Regelpension = Antritt mit dem gesetzlichen Pensionsalter. Korridorpension = früherer Antritt mit Abschlägen, wenn genügend Versicherungsmonate vorliegen.

Anzahl der Versicherungsmonate laut Ihrem Pensionskonto (Kontoerstgutschrift/Kontoauszug der PVA, auf pensionsversicherung.at abrufbar).

Zu welchem Datum gilt die obige Zahl? Wird nur gebraucht, wenn Monate fehlen: Dann wird angenommen, dass ab diesem Datum jeden Monat ein Versicherungsmonat dazukommt. Leer = heute.

Nur für Korridorpension. Grundwert 62 Jahre = 744 Monate. Die Pensionsreform 2025 hebt das Mindestalter schrittweise an – tragen Sie den für Ihren Jahrgang geltenden Wert laut PVA-Auskunft ein.

Nur für Korridorpension. Grundwert 40 Jahre = 480 Monate. Dieser Wert kann sich durch die Pensionsreform 2025 erhöhen – bitte bei der PVA prüfen.

Frist in Monaten, die Sie einhalten müssen (Dienstnehmerkündigung meist 1 Monat zum Monatsletzten, Dienstvertrag/Kollektivvertrag kann länger vorsehen). 0 = keine Frist.

Ergebnis

Frühestmöglicher Pensionsstichtag 1. Juni 2027

Der Monatserste, ab dem die Pension frühestens gebührt (Alter und Versicherungszeit erfüllt).

So wird gerechnet

Regelpensionsalter (in Monaten) Männer 65 Jahre (780 Monate). Frauen: 60 Jahre bis Jahrgang 1963, danach +6 Monate je Halbjahrgang bis 65 Jahre (ab 1. Juli 1968 geboren).
780 Monate
Maßgebliches Antrittsalter (in Monaten) Bei Korridorpension das Korridor-Mindestalter, höchstens aber das Regelpensionsalter.
780 Monate
Antrittsalter erreicht am Tag, an dem Sie das maßgebliche Alter vollenden.
10. Mai 2027
Erforderliche Versicherungsmonate Wartezeit 180 Monate bei Regelpension; bei Korridorpension die erforderlichen Versicherungsmonate.
180 Monate
Noch fehlende Versicherungsmonate 0 bedeutet: Die Versicherungszeit reicht aus.
0 Monate
Alter am Pensionsstichtag Vollendete Lebensjahre am Stichtag.
65 Jahre
Letzter Tag des Dienstverhältnisses (Planung) Der Tag vor dem Pensionsstichtag – sinnvoller Beendigungstermin, damit kein Einkommen überschneidet.
31. Mai 2027
Spätester Zugang der Kündigung (Richtwert) Bei Frist in Monaten zum Monatsletzten: Die Kündigung muss spätestens an diesem Tag beim Dienstgeber einlangen.
30. April 2027
Stichtag bei Regelpensionsalter (zum Vergleich) Stichtag, wenn Sie erst mit dem Regelpensionsalter antreten.
1. Juni 2027
Antritt vor dem Regelstichtag um Monate, um die Sie früher als zum Regelstichtag antreten.
0 Monate
Abschlag in % (Richtwert) Richtwert: je Jahr früheren Antritts 5,1 %, höchstens 15,3 %. Maßgeblich ist der Pensionsbescheid der PVA.
0
Bitte beachten
  • Die Berechnung zeigt den frühestmöglichen Stichtag nach Alter und Versicherungszeit. Die Pension gebührt nur auf Antrag; den verbindlichen Stichtag und die Höhe legt der Pensionsbescheid der PVA fest.
  • Die Regeln zur Korridorpension (Mindestalter und erforderliche Versicherungsmonate) werden durch die Pensionsreform 2025 schrittweise verschärft. Die Grundwerte 62 Jahre und 480 Monate sind daher als Eingabe veränderbar – prüfen Sie den für Ihren Jahrgang geltenden Wert bei der PVA.
  • Nicht abgebildet sind Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenregelung, Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension, Teilpension sowie Sonderregeln für Beamte und Sonderpensionssysteme.
  • Die Wartezeit von 180 Versicherungsmonaten ist die Grundregel; es gibt Alternativen (z. B. Beitragsmonate innerhalb der letzten 30 Jahre). Bei Fehlmonaten wird angenommen, dass ab dem Stand-Datum jeden Monat ein weiterer Versicherungsmonat dazukommt.
  • Der Abschlag ist ein Richtwert (5,1 % je Jahr, höchstens 15,3 %). Maßgeblich ist die individuelle Berechnung im Pensionskonto der PVA.
  • Der spätestens zulässige Kündigungszugang ist ein Richtwert für eine Frist in Monaten zum Monatsletzten. Längere Fristen oder andere Termine aus Dienstvertrag oder Kollektivvertrag müssen Sie selbst berücksichtigen.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Kündigung durch den Dienstnehmer

Was bedeutet „Pensionsantritt“ in Österreich?

Der Pensionsantritt ist der Zeitpunkt, ab dem Ihnen eine Alterspension gebührt. Entscheidend ist dabei der Pensionsstichtag: Er fällt auf den Monatsersten, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer das Antrittsalter an einem Tag mitten im Monat vollendet, erhält die Pension ab dem folgenden Monatsersten. Wer es genau an einem Monatsersten vollendet, kann an diesem Tag antreten.

Wie wird der Antrittszeitpunkt berechnet?

Die Calculadora geht in drei Schritten vor:

  1. Antrittsalter bestimmen: Für Männer gilt das Regelpensionsalter von 65 Jahren. Für Frauen liegt es bis zum Jahrgang 1963 bei 60 Jahren und steigt danach mit jedem Halbjahrgang um sechs Monate, bis ab dem 1. Juli 1968 ebenfalls 65 Jahre gelten. Bei der Korridorpension zählt stattdessen das Korridor-Mindestalter, höchstens aber das Regelpensionsalter.
  2. Versicherungszeit prüfen: Für die Alterspension ist grundsätzlich eine Wartezeit von 180 Versicherungsmonaten nötig, für die Korridorpension eine deutlich längere Versicherungsdauer (Grundwert 480 Monate). Fehlen Monate, verschiebt sich der Stichtag nach hinten.
  3. Stichtag festlegen: Maßgeblich ist der spätere der beiden Termine (Alter bzw. Versicherungszeit), jeweils auf den nächsten Monatsersten gerundet.

Anhebung des Frauenpensionsalters

GeburtszeitraumRegelpensionsalter Frauen
bis 31.12.196360 Jahre
1.1.1964 – 30.6.196460 Jahre 6 Monate
1.7.1964 – 31.12.196461 Jahre
1.1.1965 – 30.6.196561 Jahre 6 Monate
1.7.1965 – 31.12.196562 Jahre
1.1.1966 – 30.6.196662 Jahre 6 Monate
1.7.1966 – 31.12.196663 Jahre
1.1.1967 – 30.6.196763 Jahre 6 Monate
1.7.1967 – 31.12.196764 Jahre
1.1.1968 – 30.6.196864 Jahre 6 Monate
ab 1.7.196865 Jahre

Ein Beispiel

Eine Frau, geboren am 20. September 1966, gehört zum zweiten Halbjahr 1966. Ihr Regelpensionsalter beträgt daher 63 Jahre. Sie vollendet dieses Alter am 20. September 2029. Da das nicht ein Monatserster ist, ist der Pensionsstichtag der 1. Oktober 2029. Das Dienstverhältnis sollte also spätestens am 30. September 2029 enden. Gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten, muss die Kündigung spätestens am 31. August 2029 beim Dienstgeber einlangen.

Häufige Fälle

  • Regelpension: Antritt ohne Abschläge, sobald Alter und Wartezeit erfüllt sind.
  • Korridorpension: Antritt vor dem Regelpensionsalter. Für jedes Jahr früheren Antritts wird die Pension gekürzt (Richtwert 5,1 % je Jahr, begrenzt). Mindestalter und Versicherungsjahre werden durch die Pensionsreform 2025 schrittweise angepasst, weshalb Sie diese beiden Werte in der Calculadora ändern können.
  • Fehlende Versicherungsmonate: Reicht die Versicherungszeit noch nicht, zeigt die Calculadora, wie viele Monate fehlen und wann die Voraussetzung bei durchgehender Versicherung erreicht wäre.
  • Sonderfälle: Schwerarbeit, Invaliditätspension, Teilpension und Beamtenpensionen folgen eigenen Regeln und sind hier nicht abgebildet.

Was Sie nach der Berechnung tun sollten

Prüfen Sie Ihr Pensionskonto bei der Pensionsversicherungsanstalt und stellen Sie den Pensionsantrag rechtzeitig vor dem Stichtag. Planen Sie auch das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses: Wenn Sie selbst kündigen, bereiten Sie eine Kündigung durch den Dienstnehmer vor, in der Sie als Beendigungsdatum den letzten Tag vor dem Pensionsstichtag eintragen. Soll das Dienstverhältnis im Einvernehmen enden, eignet sich eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Beachten Sie dabei offene Urlaubsansprüche, die Abfertigung und ein Dienstzeugnis.

Die Calculadora liefert eine Planungshilfe. Der verbindliche Stichtag und die Pensionshöhe ergeben sich erst aus dem Bescheid der PVA.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist der Pensionsstichtag?

Der Stichtag ist der Monatserste, ab dem Alter und Versicherungszeit erfüllt sind. Vollenden Sie das Antrittsalter mitten im Monat, gebührt die Pension ab dem folgenden Monatsersten.

Wie hoch ist das Regelpensionsalter in Österreich?

Für Männer 65 Jahre. Für Frauen 60 Jahre bis Jahrgang 1963, danach steigt es je Halbjahrgang um 6 Monate, bis ab dem 1. Juli 1968 Geborene ebenfalls 65 Jahre erreichen.

Wie viele Versicherungsmonate brauche ich?

Für die Alterspension grundsätzlich 180 Versicherungsmonate (Wartezeit). Für die Korridorpension ist eine deutlich längere Versicherungsdauer nötig (Grundwert 480 Monate), die durch die Pensionsreform 2025 angepasst wird.

Gibt es Abschläge, wenn ich früher in Pension gehe?

Ja. Bei der Korridorpension wird die Pension je Jahr früheren Antritts gekürzt. Die Calculadora rechnet mit einem Richtwert von 5,1 % je Jahr, höchstens 15,3 %. Verbindlich ist der PVA-Bescheid.

Muss ich die Pension beantragen?

Ja, eine Alterspension wird nur auf Antrag gewährt. Stellen Sie ihn rechtzeitig vor dem gewünschten Stichtag bei der Pensionsversicherungsanstalt.

Bis wann muss ich kündigen?

Das Dienstverhältnis sollte am Tag vor dem Stichtag enden. Die Kündigung muss unter Einhaltung Ihrer Frist vorher einlangen; bei einem Monat zum Monatsletzten spätestens am Letzten des Vormonats.