Berechnet aus Geburtsdatum, Geschlecht und Versicherungsmonaten Ihr Antrittsalter und den frühestmöglichen Pensionsstichtag (Regel- oder Korridorpension) samt letztem Arbeitstag und Kündigungstermin.
Kündigungsfrist in Österreich berechnen
Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie ist gesetzlich geregelt, kann aber durch Arbeits- oder Kollektivverträge modifiziert werden. Die korrekte Berechnung ist entscheidend, um eine wirksame Kündigung auszusprechen und Ansprüche auf Gehalt oder Abfertigung nicht zu gefährden.
Gesetzliche Grundlagen
Für Angestellte gilt das Angestelltengesetz (AngG). Die Kündigungsfrist für den Dienstgeber (Arbeitgeber) verlängert sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses:
- Bis zum vollendeten 2. Dienstjahr: 6 Wochen (42 Tage)
- Ab dem 3. bis zum vollendeten 5. Dienstjahr: 2 Monate
- Ab dem 6. bis zum vollendeten 15. Dienstjahr: 3 Monate
- Ab dem 16. bis zum vollendeten 25. Dienstjahr: 4 Monate
- Ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate
Für den Dienstnehmer (Arbeitnehmer) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist stets 1 Monat. Eine vertragliche Verlängerung dieser Frist ist möglich, darf aber die für den Arbeitgeber geltende Frist nicht überschreiten.
Für Arbeiter galten lange Zeit andere Regeln. Seit der Reform am 1. Oktober 2021 (ABGB § 1159) gelten für Arbeiter grundsätzlich die gleichen Kündigungsfristen wie für Angestellte. Ausnahmen können nur noch in Kollektivverträgen für Saisonbranchen vereinbart sein, und auch diese sind seither seltener.
Der Kündigungstermin
Die Kündigung wird nicht einfach nach Ablauf der Frist wirksam, sondern zu einem bestimmten Termin. Das Gesetz sieht grundsätzlich das Quartalsende (letzter Tag des März, Juni, September, Dezember) vor. In vielen Arbeitsverträgen wird jedoch der Monatsletzte oder der 15. eines Monats vereinbart. Die Kündigungsfrist muss so bemessen sein, dass das Beendigungsdatum auf den ersten solchen Termin fällt, der nach Ablauf der Frist liegt.
Beispielrechnung
Herr Maier ist seit dem 15. März 2010 als Angestellter in einem Unternehmen tätig. Sein Arbeitgeber reicht die Kündigung am 20. Oktober 2026 ein. Zum Kündigungszeitpunkt hat Herr Maier 16 vollendete Dienstjahre. Die gesetzliche Frist für den Arbeitgeber beträgt daher 4 Monate (ca. 120 Tage). Der Arbeitsvertrag sieht den Quartalsendetermin vor.
- Vollendete Dienstjahre: 20.10.2026 – 15.03.2010 = 16 Jahre.
- Grundfrist in Tagen: 4 Monate ≈ 120 Tage.
- Vorläufiges Ende: 20.10.2026 + 120 Tage = 17.02.2027.
- Nächstes Quartalsende nach dem 17.02.2027 ist der 31.03.2027.
- Beendigungsdatum: 31.03.2027.
- Frist in Tagen: Vom 20.10.2026 bis 31.03.2027 sind es 162 Tage.
Herr Maier erhält also sein Gehalt bis einschließlich 31. März 2027.
Häufige Fragen und Besonderheiten
Probezeit: Während der gesetzlich zulässigen Probezeit (maximal 1 Monat) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gelöst werden.
Einvernehmliche Auflösung: Wenn sich beide Parteien einig sind, kann das Arbeitsverhältnis jederzeit durch eine einvernehmliche Auflösung beendet werden. Dabei werden Kündigungsfristen oft ausgeschlossen.
Fristberechnung: Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Sie endet mit dem Ablauf des Tages, der als Kündigungstermin (z.B. 31. März) vereinbart ist.
Das richtige Dokument verwenden
Nach der Berechnung der Frist sollten Sie die Kündigung formal korrekt aussprechen. Für Arbeitgeber empfiehlt sich die Vorlage „Kündigung durch den Dienstgeber“. Arbeitnehmer können das Muster „Kündigung durch den Dienstnehmer“ nutzen. Bei einer gütlichen Einigung ist die „Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“ das passende Dokument, um alle Details rechtssicher festzuhalten.