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Kündigungsfrist berechnen (Arbeitsrecht Österreich)

Berechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist für Ihr Arbeitsverhältnis in Österreich – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ihre Angaben

Das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis begonnen hat.

Das Datum, an dem die Kündigung dem anderen Teil zugestellt wird (Zugangsdatum).

Derjenige, der die Kündigung ausspricht.

Rechtliche Einordnung des Dienstnehmers. Seit 1.10.2021 gelten für Arbeiter grundsätzlich die gleichen Fristen wie für Angestellten, es sei denn, ein Kollektivvertrag sieht anderes vor.

Gilt ein Kollektivvertrag für eine Saisonbranche (z.B. Tourismus, Gastgewerbe)? Dies kann spezielle Fristen für Arbeiter vorsehen.

Falls im Arbeits- oder Kollektivvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde, geben Sie diese hier in vollen Monaten ein (z.B. 3 für drei Monate). Lassen Sie das Feld leer, wenn die gesetzliche Frist gilt. Für Arbeitnehmer gilt: Eine vertragliche Verlängerung darf maximal der Frist des Arbeitgebers entsprechen. Achtung: Fristen in Wochen oder Tagen müssen Sie selbst in Monate umrechnen.

An welchem Termin endet das Arbeitsverhältnis üblicherweise? Gesetzlich ist das Quartalsende vorgesehen, viele Verträge sehen aber den 15. oder Monatsletzten vor.

Ergebnis

Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses 31. März 2027

Das rechtliche Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung wird zu diesem Datum wirksam.

So wird gerechnet

Vollendete Dienstjahre zum Kündigungsdatum Anzahl der vollen Jahre zwischen Eintritt und Zugang der Kündigung.
16 Jahre
Gesetzliche Kündigungsfrist für Dienstgeber (in Monaten) Frist gemäß Angestelltengesetz § 20. Für die ersten 2 Dienstjahre beträgt sie gesetzlich 6 Wochen. Da dieser Rechner mit Monaten arbeitet, wird hier 1 Monat angezeigt. Die tatsächliche Frist in Tagen (42 Tage) kann abweichen.
4
Gesetzliche Kündigungsfrist für Dienstgeber (in Tagen) Exakte Frist in Kalendertagen. Für die ersten 2 Dienstjahre: 6 Wochen = 42 Tage. Für spätere Jahre eine Näherung (30 Tage pro Monat).
120 Tage
Endgültige Kündigungsfrist (in Tagen) Für Arbeitnehmer: Vertragliche Frist darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers. Für Arbeitgeber: Die vereinbarte oder gesetzliche Frist.
120 Tage
Vorläufiges Beendigungsdatum (nach Frist) Das Datum, das sich ergibt, wenn man die Frist in Tagen zum Kündigungsdatum addiert.
17. Februar 2027
Kündigungsfrist in Tagen Die tatsächliche Dauer der Frist in Kalendertagen.
162 Tage
Bitte beachten
  • Die Berechnung beruht auf den gesetzlichen Standardfristen. Besondere Regelungen in Kollektivverträgen (insbesondere für Saisonarbeiter vor Oktober 2021) müssen manuell geprüft werden.
  • Die gesetzliche Frist für die ersten 2 Dienstjahre beträgt 6 Wochen (42 Tage). Da die vertragliche Frist in Monaten eingegeben wird und die Berechnung des Beendigungsdatums auf Tagen basiert, wird für die ersten 2 Jahre eine Näherung von 42 Tagen verwendet. Die Monatsangabe im Schritt 'Gesetzliche Kündigungsfrist für Dienstgeber (in Monaten)' dient nur der Anzeige.
  • Für Fristen ab dem 3. Dienstjahr (2 Monate usw.) wird eine Näherung von 30 Tagen pro Monat verwendet. Die tatsächliche Dauer in Kalendertagen kann daher geringfügig abweichen.
  • Die Probezeit (max. 1 Monat) ist hier nicht gesondert abgebildet. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist (jederzeit) gelöst werden.
  • Das Kündigungsdatum ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung beim anderen Teil.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Kündigung durch den Dienstgeber

Kündigungsfrist in Österreich berechnen

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie ist gesetzlich geregelt, kann aber durch Arbeits- oder Kollektivverträge modifiziert werden. Die korrekte Berechnung ist entscheidend, um eine wirksame Kündigung auszusprechen und Ansprüche auf Gehalt oder Abfertigung nicht zu gefährden.

Gesetzliche Grundlagen

Für Angestellte gilt das Angestelltengesetz (AngG). Die Kündigungsfrist für den Dienstgeber (Arbeitgeber) verlängert sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses:

  • Bis zum vollendeten 2. Dienstjahr: 6 Wochen (42 Tage)
  • Ab dem 3. bis zum vollendeten 5. Dienstjahr: 2 Monate
  • Ab dem 6. bis zum vollendeten 15. Dienstjahr: 3 Monate
  • Ab dem 16. bis zum vollendeten 25. Dienstjahr: 4 Monate
  • Ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate

Für den Dienstnehmer (Arbeitnehmer) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist stets 1 Monat. Eine vertragliche Verlängerung dieser Frist ist möglich, darf aber die für den Arbeitgeber geltende Frist nicht überschreiten.

Für Arbeiter galten lange Zeit andere Regeln. Seit der Reform am 1. Oktober 2021 (ABGB § 1159) gelten für Arbeiter grundsätzlich die gleichen Kündigungsfristen wie für Angestellte. Ausnahmen können nur noch in Kollektivverträgen für Saisonbranchen vereinbart sein, und auch diese sind seither seltener.

Der Kündigungstermin

Die Kündigung wird nicht einfach nach Ablauf der Frist wirksam, sondern zu einem bestimmten Termin. Das Gesetz sieht grundsätzlich das Quartalsende (letzter Tag des März, Juni, September, Dezember) vor. In vielen Arbeitsverträgen wird jedoch der Monatsletzte oder der 15. eines Monats vereinbart. Die Kündigungsfrist muss so bemessen sein, dass das Beendigungsdatum auf den ersten solchen Termin fällt, der nach Ablauf der Frist liegt.

Beispielrechnung

Herr Maier ist seit dem 15. März 2010 als Angestellter in einem Unternehmen tätig. Sein Arbeitgeber reicht die Kündigung am 20. Oktober 2026 ein. Zum Kündigungszeitpunkt hat Herr Maier 16 vollendete Dienstjahre. Die gesetzliche Frist für den Arbeitgeber beträgt daher 4 Monate (ca. 120 Tage). Der Arbeitsvertrag sieht den Quartalsendetermin vor.

  1. Vollendete Dienstjahre: 20.10.2026 – 15.03.2010 = 16 Jahre.
  2. Grundfrist in Tagen: 4 Monate ≈ 120 Tage.
  3. Vorläufiges Ende: 20.10.2026 + 120 Tage = 17.02.2027.
  4. Nächstes Quartalsende nach dem 17.02.2027 ist der 31.03.2027.
  5. Beendigungsdatum: 31.03.2027.
  6. Frist in Tagen: Vom 20.10.2026 bis 31.03.2027 sind es 162 Tage.

Herr Maier erhält also sein Gehalt bis einschließlich 31. März 2027.

Häufige Fragen und Besonderheiten

Probezeit: Während der gesetzlich zulässigen Probezeit (maximal 1 Monat) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gelöst werden.

Einvernehmliche Auflösung: Wenn sich beide Parteien einig sind, kann das Arbeitsverhältnis jederzeit durch eine einvernehmliche Auflösung beendet werden. Dabei werden Kündigungsfristen oft ausgeschlossen.

Fristberechnung: Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Sie endet mit dem Ablauf des Tages, der als Kündigungstermin (z.B. 31. März) vereinbart ist.

Das richtige Dokument verwenden

Nach der Berechnung der Frist sollten Sie die Kündigung formal korrekt aussprechen. Für Arbeitgeber empfiehlt sich die Vorlage „Kündigung durch den Dienstgeber“. Arbeitnehmer können das Muster „Kündigung durch den Dienstnehmer“ nutzen. Bei einer gütlichen Einigung ist die „Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“ das passende Dokument, um alle Details rechtssicher festzuhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim anderen Vertragspartner. Der Zugang muss nachweisbar sein (z.B. per Einschreiben).

Darf mein Arbeitsvertrag eine längere Frist als das Gesetz vorsehen?

Ja, für beide Seiten können längere Fristen vereinbart werden. Für Arbeitnehmer gilt jedoch eine Obergrenze: Die vereinbarte Frist darf nicht länger sein als die gesetzliche Frist, die für den Arbeitgeber im selben Dienstverhältnis gelten würde.

Gelten für Arbeiter und Angestellte jetzt die gleichen Fristen?

Seit 1. Oktober 2021 ja. Das Arbeiterrecht wurde reformiert. Die unterschiedlichen, oft kürzeren Fristen für Arbeiter entfallen grundsätzlich. Ausnahmen können nur noch in Kollektivverträgen für Saisonbranchen (wie Tourismus) bestehen.

Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?

Eine Kündigung, die nicht die vereinbarte oder gesetzliche Frist einhält, ist unwirksam. Das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der Kündigende kann schadenersatzpflichtig werden. Bei einer Arbeitnehmerkündigung kann der Arbeitgeber die fristlose Entlassung aussprechen.

Kann ich während der Kündigungsfrist krank werden oder Urlaub nehmen?

Ja. Krankheit beendet das Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt bestehen. Auch bereits genehmigter Urlaub kann angetreten werden. Offener Urlaubsanspruch muss bis zum Beendigungsdatum gewährt oder abgegolten werden.

Wie wird die Frist von 6 Wochen berechnet?

Die gesetzliche Frist beträgt exakt 6 Wochen (42 Tage). Dieser Rechner verwendet für die ersten 2 Dienstjahre diese 42 Tage für die Berechnung des Beendigungsdatums. Im Schritt 'Gesetzliche Kündigungsfrist für Dienstgeber (in Monaten)' wird zur besseren Vergleichbarkeit mit den anderen Fristen 1 Monat angezeigt. Die tatsächliche Frist in Tagen (42) ist maßgeblich.