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Arbeit & Beschäftigung

Dienstzeugnis: Anspruch, Inhalt und Anforderung

Jeder Arbeitnehmer in Österreich hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Es muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und frei von versteckten Kritiken sein. Hier erfahren Sie, was genau darin stehen muss und wie Sie es anfordern.

5 Min. Lesezeit

Symbolische Darstellung eines Dienstzeugnisses in Österreich mit Dokument, Stift und österreichischer Flagge.

Ja, in Österreich hat jeder Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Dieser Anspruch ist in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen verankert. Sie können zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen, das wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein muss.

Habe ich Anspruch auf ein Dienstzeugnis in Österreich?

Ihr Anspruch auf ein Dienstzeugnis ist unabhängig vom Grund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Er gilt bei Kündigung, einvernehmlicher Auflösung, Ablauf eines befristeten Vertrags oder auch bei einer Entlassung. Die Rechtsgrundlage bilden die arbeitsrechtlichen Vorschriften für Angestellte und Arbeiter. Der Anspruch verjährt nicht und kann auch noch Jahre nach Beendigung der Tätigkeit geltend gemacht werden. Sie haben die Wahl, ob Sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten möchten. Dieses Wahlrecht ist ein zentraler Bestandteil Ihres gesetzlichen Anspruchs.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Dienstzeugnis?

Ein Dienstzeugnis kann entweder einfach oder qualifiziert sein, wobei die Wahl des Typs wesentliche Unterschiede im Inhalt mit sich bringt.

Einfaches Dienstzeugnis

Ein einfaches Dienstzeugnis enthält lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Es dient als reine Tatsachenbestätigung und ist für Situationen geeignet, in denen nur der Nachweis der Beschäftigung benötigt wird.

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers.
  • Genauer Zeitraum der Beschäftigung.
  • Art der Tätigkeit und Position.
  • Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Qualifiziertes Dienstzeugnis

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis geht über die Pflichtangaben hinaus. Es enthält eine freiwillige Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens und ist für zukünftige Bewerbungen entscheidend.

  • Detaillierte Beurteilung der Arbeitsleistung und Fachkenntnisse.
  • Bewertung des Sozialverhaltens gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden.
  • Zusätzliche Angaben zu besonderen Projekten oder Erfolgen sind möglich.
  • Für nahezu alle beruflichen Weiterentwicklungen ist das qualifizierte Zeugnis die empfehlenswerte Wahl.

Was muss in einem Dienstzeugnis stehen?

Ein rechtskonformes Dienstzeugnis muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind für beide Zeugnisarten gültig und bilden die Basis für ein gültiges Dokument.

Pflichtangaben (für einfache und qualifizierte Zeugnisse)

Folgende Angaben sind in jedem Dienstzeugnis zwingend enthalten und müssen vollständig und korrekt sein:

  • Vor- und Nachname des Arbeitnehmers (akademische Titel können ebenfalls aufgeführt werden).
  • Geburtsdatum.
  • Exakte Dauer der Beschäftigung (von – bis).
  • Eine klare, verständliche Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit und der Position.
  • Der Grund der Beendigung (z.B. „einvernehmlich“, „Kündigung durch den Arbeitnehmer“).

Inhalt und Bewertungskriterien eines qualifizierten Zeugnisses

Zusätzlich zu den Pflichtangaben enthält ein qualifiziertes Zeugnis eine wohlwollende Bewertung. Diese gliedert sich typischerweise in folgende Bereiche:

  1. Leistungsbeurteilung: Qualität, Quantität, Zuverlässigkeit und Initiative bei der Aufgabenerledigung.
  2. Fachkenntnisse und Weiterbildung: Beherrschung des beruflichen Wissens und Engagement für Fortbildung.
  3. Sozialverhalten und Führungsqualitäten: Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten, Kunden und gegebenenfalls unterstellten Mitarbeitern.

Formale Anforderungen und gesetzliche Verbote

Das Zeugnis muss dem strengen Gebot der Wahrheit und der Wohlwollensformulierung entsprechen. Es muss in Schriftform ausgestellt, vom Dienstgeber oder einer autorisierten Person unterschrieben und sollte idealerweise den Firmenstempel tragen. Versteckte Kritiken, sogenannte „Geheimcodes“ (z.B. „stets bemüht“), oder diskriminierende Aussagen sind gesetzlich verboten. Das Zeugnis muss den gesamten Beschäftigungszeitraum lückenlos abbilden. Eine professionelle Vorlage hilft, alle formalen und inhaltlichen Vorgaben zu erfüllen, wie sie im Dokument Dienstzeugnis zur Verfügung steht.

Wie fordere ich ein Dienstzeugnis richtig an?

Um Ihr Zeugnis rechtssicher und zeitnah zu erhalten, sollten Sie strukturiert vorgehen. Eine schriftliche Anforderung ist zur Nachweisbarkeit immer zu empfehlen.

  1. Zeitpunkt wählen: Fordern Sie das Zeugnis idealerweise schriftlich vor oder spätestens am letzten Arbeitstag an. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
  2. Form der Anforderung: Stellen Sie die Anforderung schriftlich, zum Beispiel per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Halten Sie sich dabei höflich und sachlich. Eine praktische und rechtssichere Vorlage bietet das Dokument Anforderung eines Dienstzeugnisses.
  3. Bei Verweigerung oder Verzögerung reagieren: Setzen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich mit einer angemessenen Frist in Verzug. Dokumentieren Sie diesen Schritt. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen.

Darf der Dienstgeber negative Aussagen machen?

Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Dieser Grundsatz begrenzt, wie negative Sachverhalte dargestellt werden dürfen.

Der Grundsatz der wohlwollenden Wahrheit

Ein Arbeitgeber darf keine unwahren Tatsachen behaupten. Er muss aber auch keine positiven Bewertungen erfinden. Bei dokumentierten negativen Vorkommnissen, wie einer berechtigten Abmahnung, muss die Formulierung sachlich, neutral und ohne abwertende Adjektive ausfallen. Die Darstellung muss der Wahrheit entsprechen, aber den Arbeitnehmer nicht unnötig schädigen.

Ihr Recht auf Berichtigung und Ergänzung

Enthält Ihr Zeugnis falsche Tatsachen oder fehlen wesentliche Pflichtangaben, haben Sie ein gesetzliches Recht auf Berichtigung oder Ergänzung. Wenden Sie sich dazu schriftlich und mit konkreten Hinweisen an Ihren ehemaligen Arbeitgeber. Auch stilistische Ungenauigkeiten, die als versteckte Kritik wirken, können beanstandet werden.

Praktische Beispiele für problematische und zulässige Formulierungen

Problematische Formulierung (versteckte Kritik)Zulässige, neutrale oder wohlwollende Formulierung
„Sie war stets bemüht, die Aufgaben zu erledigen.“ (Impliziert mangelnde Erfolge)„Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
„Das Verhalten zu Kollegen war unauffällig.“ (Klingt nach mangelndem Engagement)„Das Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei und kooperativ.“
„Die Zusammenarbeit endete auf seinen Wunsch.“ (Kann nach Konflikt klingen)„Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen.“ oder „Das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitnehmer gekündigt.“
„Er verfügte über ausreichende Fachkenntnisse.“ (Wertet ab)„Er verfügte über die erforderlichen Fachkenntnisse und setzte diese stets sicher ein.“

Was ist ein Zwischenzeugnis und wann brauche ich es?

Ein Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung Ihrer bisherigen Tätigkeit während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Es wird nicht am Ende, sondern mitten in der Beschäftigung ausgestellt und dient oft als Nachweis für eine neue Bewerbung.

Typische Anlässe für ein Zwischenzeugnis

Ein berechtigtes Interesse für die Anforderung liegt vor bei:

  • Geplantem Wechsel des Arbeitgebers.
  • Interner Bewerbung auf eine andere Stelle oder Beförderung.
  • Antritt einer längeren Elternzeit oder eines Sabbaticals.
  • Längerem Auslandsaufenthalt im Unternehmensauftrag.
  • Vorgesprächen für eine Unternehmensübernahme oder -umstrukturierung.

Rechtlicher Anspruch, Inhalt und Anforderung

Im Gegensatz zum Endzeugnis besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis nur bei einem berechtigten, nachvollziehbaren Interesse. Die oben genannten Anlässe begründen dies in der Regel. Inhalt und Aufbau ähneln stark einem qualifizierten Endzeugnis und enthalten sowohl Pflichtangaben als auch eine Leistungsbeurteilung. Für die korrekte Anforderung können Sie das Dokument Anforderung eines Zwischenzeugnisses nutzen, um Ihren Anspruch klar und professionell zu formulieren.

Ihr nächster Schritt

Um Ihr Recht auf ein korrektes und wohlwollendes Dienstzeugnis durchzusetzen, ist eine formelle und klare Anforderung entscheidend. Eine professionelle Vorlage hilft Ihnen, alle notwendigen Punkte zu adressieren, versteckte Fallstricke zu vermeiden und Ihren Anspruch rechtssicher geltend zu machen. Erstellen oder überprüfen Sie Ihr Zeugnis mit der umfassenden Vorlage Dienstzeugnis.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Dienstzeugnis und Arbeitszeugnis?

In Österreich sind „Dienstzeugnis“ und „Arbeitszeugnis“ synonyme Begriffe für dasselbe Dokument. Beide bezeichnen die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer und Art der Beschäftigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Grundlage ist identisch.

Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit, das Dienstzeugnis auszustellen?

Das Gesetz sieht keine konkrete Frist vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Bei Verzögerung können Sie schriftlich eine angemessene Frist setzen, die üblicherweise zwei Wochen beträgt. Kommt er dieser nicht nach, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Kann ich ein bereits erhaltenes Dienstzeugnis noch korrigieren lassen?

Ja, Sie haben ein Recht auf Berichtigung, wenn das Zeugnis unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, oder auf Ergänzung, wenn wesentliche Pflichtangaben fehlen. Auch die Einhaltung des Wohlwollensgrundsatzes kann eingefordert werden, falls Formulierungen als versteckte Kritik interpretiert werden könnten. Wenden Sie sich dazu schriftlich mit konkreten Änderungsvorschlägen an Ihren ehemaligen Arbeitgeber.

Muss ich für ein Dienstzeugnis bezahlen?

Nein, die Ausstellung eines Dienstzeugnisses ist für Sie als Arbeitnehmer kostenlos. Der Arbeitgeber trägt alle anfallenden Kosten für die Erstellung. Jegliche Forderung nach einer Gebühr oder Entschädigung für die Ausstellung ist gesetzlich unzulässig.

Quellen

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