Berechnen Sie Ihren Nettolohn in der Schweiz nach Abzug der obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, ALV, BVG, NBU).
Kindesunterhalt in der Schweiz berechnen
Die Berechnung des Kindesunterhalts (Alimente) in der Schweiz folgt den Vorschriften des Zivilgesetzbuches (ZGB) und wird in der Praxis oft nach der „Mankoteilungsmethode“ durchgeführt. Ziel ist es, den Lebensbedarf der Kinder angemessen zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen, wobei die Leistungsfähigkeit jedes Elternteils und der geleistete Betreuungsanteil berücksichtigt werden.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Feststellung der Kinderkosten: Zuerst werden die monatlichen Kosten für die Kinder geschätzt. Diese richten sich nach dem Alter und umfassen Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Schulbedarf und Freizeit. In vielen Kantonen existieren offizielle Kinderkostentabellen. Die hier verwendete Tabelle ist ein Richtwert: 0-6 Jahre: 600 CHF, 7-12 Jahre: 800 CHF, 13 Jahre und älter: 1000 CHF.
- Abzug der Kinderzulagen: Die kantonalen Kinderzulagen werden von den geschätzten Gesamtkosten abgezogen, da sie zur Deckung des Kinderbedarfs beitragen. Die Höhe variiert je nach Kanton (z.B. Zürich: 300 CHF, Bern: 280 CHF).
- Ermittlung der Leistungsfähigkeit: Von jedem Elternteil wird das verfügbare Einkommen berechnet (Nettoeinkommen minus fixe Kosten wie Wohnen und Krankenkasse). Davon wird das eigene Existenzminimum (für 2026: 1500 CHF) abgezogen. Der verbleibende Betrag ist die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt.
- Verteilung der Netto-Kinderkosten: Die nach Abzug der Zulagen verbleibenden Kinderkosten werden auf die Elternteile verteilt. Ein Teil wird durch den Betreuungsanteil in Naturalien (Zeit und Betreuung) abgegolten. Der verbleibende Bedarf (Barunterhalt) wird im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Eltern aufgeteilt.
- Zahlung an den betreuenden Elternteil: Der weniger betreuende Elternteil schuldet dem hauptbetreuenden Elternteil einen Geldbetrag entsprechend seines anteiligen Bedarfs, begrenzt durch seine eigene Leistungsfähigkeit. Dies ist der effektiv zu zahlende Unterhalt.
Ein ausführliches Beispiel
Familie Müller lebt im Kanton Zürich. Sie haben zwei Kinder: Lena (8 Jahre) und Noah (4 Jahre). Elternteil 1 (Vater) hat ein monatliches Nettoeinkommen von 6‘500 CHF, zahlt 1‘800 CHF Miete und 400 CHF Krankenkassenprämien. Elternteil 2 (Mutter) hat 4‘500 CHF Netto, 1‘600 CHF Miete und 350 CHF Prämien. Die Kinder leben zu 60% bei der Mutter (Betreuungsanteil Elternteil 1 = 40%, Betreuungsanteil Mutter = 60%).
Die Berechnung sieht wie folgt aus:
- Gesamtkinderkosten: Lena (8 Jahre) fällt in die Stufe 7-12 Jahre (800 CHF), Noah (4 Jahre) in die Stufe 0-6 Jahre (600 CHF). Summe: 1‘400 CHF.
- Kinderzulagen: Im Kanton Zürich beträgt die Zulage 300 CHF pro Kind, also 600 CHF insgesamt.
- Netto-Kinderkosten: 1‘400 CHF – 600 CHF = 800 CHF.
- Verfügbares Einkommen: Vater: 6‘500 – 1‘800 – 400 = 4‘300 CHF. Mutter: 4‘500 – 1‘600 – 350 = 2‘550 CHF.
- Leistungsfähigkeit: Nach Abzug des Existenzminimums (1‘500 CHF): Vater: 4‘300 – 1‘500 = 2‘800 CHF. Mutter: 2‘550 – 1‘500 = 1‘050 CHF. Gesamtleistungsfähigkeit: 3‘850 CHF.
- Barunterhaltsbedarf: Da die Mutter 60% der Betreuung leistet, müssen noch 40% der Netto-Kinderkosten (800 CHF) als Geld ausgeglichen werden: 800 CHF * 40% = 320 CHF.
- Aufteilung nach Leistungsfähigkeit: Vater trägt (2‘800 / 3‘850) = 72.7% des Bedarfs, also 320 CHF * 72.7% = 232.64 CHF. Mutter trägt (1‘050 / 3‘850) = 27.3%, also 320 CHF * 27.3% = 87.36 CHF.
- Zahlung an die betreuende Mutter: Da die Mutter mehr betreut (60%), schuldet der Vater seinen anteiligen Bedarf von 232.64 CHF an sie, begrenzt durch seine Leistungsfähigkeit (2‘800 CHF). Die Zahlung beträgt also 232.64 CHF.
- Unterhalt pro Kind: 232.64 CHF / 2 Kinder = 116.32 CHF pro Kind und Monat.
Dieser Betrag dient als Richtwert für eine vertragliche Vereinbarung.
Häufige Fälle und Besonderheiten
Mehr als drei Kinder: Die Rechner-Eingabe ist auf drei Altersangaben beschränkt. Bei mehr Kindern können Sie die Altersangaben der jüngeren Kinder zusammenfassen und den Durchschnittswert der Kinderkostentabelle verwenden oder eine manuelle Schätzung vornehmen.
Sehr geringes Einkommen: Wenn das verfügbare Einkommen eines Elternteils unter dem Existenzminimum liegt, ist seine Leistungsfähigkeit null. Der andere Elternteil muss dann den gesamten Barunterhaltsbedarf alleine tragen, sofern er leistungsfähig ist.
Ausbildung über die Volljährigkeit hinaus: Der Unterhalt ist während einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung (Lehre, Studium) auch über das 18. Lebensjahr hinaus geschuldet. Die Kosten können in dieser Phase höher sein und sollten im Einzelfall konkret ermittelt werden.
Kantonale Unterschiede: Neben den Kinderzulagen können auch die Richtwerte für die Kinderkosten und das Existenzminimum kantonal abweichen. Die hier verwendeten Werte sind bundesweite Orientierungshilfen. Für eine gerichtsnahe Berechnung sollten die spezifischen Richtlinien Ihres Kantons herangezogen werden.
Welches Dokument benötigen Sie?
Nach der Berechnung empfiehlt sich die Erstellung eines Unterhaltsvertrags für Kinder (item_id 7375). Dieser regelt die Höhe, die Fälligkeit (z.B. monatlich zum 1.), die Anpassungsmodalitäten (z.B. Indexierung an den LIK) und die Behandlung von Sonderkosten (Bildung, Medizin) verbindlich. Ein solcher Vertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Elternteile und dient im Streitfall als wichtiges Beweismittel. Alternativ kann die Unterhaltsregelung auch in eine Trennungsvereinbarung (item_id 7369) oder eine Scheidungskonvention (item_id 7371) integriert werden, wenn die Eltern getrennt leben oder sich scheiden lassen.