Vorlagen auf dem Stand der geltenden Rechtslage Sichere Zahlung Support per E-Mail
Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Unterhaltsrechner Schweiz

Berechnet den monatlichen Kindesunterhalt (Alimente) in der Schweiz nach den Richtlinien des ZGB und kantonalen Tabellen. Berücksichtigt Einkommen, Betreuungsanteil und Kinderzulagen.

Ihre Angaben

Ihr Wohnkanton. Die Unterhaltsrichtlinien und Existenzminima sind kantonal geregelt.

Monatliches verfügbares Nettoeinkommen (nach Abzug von AHV/IV/ALV, Steuern, Berufskosten).

Monatliches verfügbares Nettoeinkommen (nach Abzug von AHV/IV/ALV, Steuern, Berufskosten).

Gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder.

Alter des ältesten Kindes in Jahren.

Alter des zweiten Kindes. Lassen Sie 0, wenn nur ein Kind vorhanden ist.

Alter des dritten Kindes. Lassen Sie 0, wenn weniger als drei Kinder vorhanden sind.

Prozentuale Betreuungszeit (z.B. 60% bei Hauptwohnsitz). Der andere Elternteil hat automatisch 100% minus diesen Wert.

Monatliche Wohnkosten (Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten) für den Haushalt von Elternteil 1.

Monatliche Wohnkosten (Miete/Hypothekarzinsen, Nebenkosten) für den Haushalt von Elternteil 2.

Monatliche Krankenkassenprämien (Grundversicherung) von Elternteil 1.

Monatliche Krankenkassenprämien (Grundversicherung) von Elternteil 2.

Ergebnis

Zahlung an betreuenden Elternteil (monatlich) 349,09 CHF

Der monatliche Geldbetrag, den der weniger betreuende Elternteil an den hauptbetreuenden Elternteil zahlt. Dies ist der effektive Unterhaltsbeitrag.

So wird gerechnet

Gesamtkinderkosten (monatlich) Summe der geschätzten monatlichen Kosten für alle Kinder gemäss Altersstufe.
1.400,00 CHF
Kinderzulagen total (monatlich) Kantonale Kinderzulagen werden zusätzlich zum Unterhalt ausgerichtet und mindern die Netto-Kinderkosten.
600,00 CHF
Netto-Kinderkosten (monatlich) Kinderkosten nach Abzug der staatlichen Zulagen.
800,00 CHF
Leistungsfähigkeit Elternteil 1 Der Betrag, der für Unterhalt eingesetzt werden kann, nach Sicherung des eigenen Existenzminimums.
2.800,00 CHF
Leistungsfähigkeit Elternteil 2 Der Betrag, der für Unterhalt eingesetzt werden kann, nach Sicherung des eigenen Existenzminimums.
1.050,00 CHF
Barunterhaltsbedarf (monatlich) Der Geldbetrag, der nach Abzug des Betreuungsanteils in Naturalien noch zu finanzieren ist.
480,00 CHF
Unterhalt pro Kind (monatlich) Durchschnittlicher monatlicher Unterhaltsbeitrag pro Kind, basierend auf der Zahlung an den betreuenden Elternteil.
174,55 CHF
Bitte beachten
  • Diese Berechnung ist eine Schätzung nach der sogenannten Zürcher Methode (Mankoteilung). Das zuständige Gericht kann im Einzelfall abweichen.
  • Die kantonalen Kinderkostentabellen und Existenzminima können variieren. Die hier verwendeten Werte sind Richtwerte für 2026.
  • Ehegattenunterhalt (nachehelicher Unterhalt) wird in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
  • Der Unterhalt ist gemäss Art. 287 ZGB indexierbar (an den Landesindex der Konsumentenpreise LIK gebunden).

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

Erstellen Sie jetzt das Dokument

Mit dem bereits berechneten Ergebnis können Sie das Dokument sofort ausfüllen.

Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Unterhaltsvertrag für Kinder
Das könnten Sie auch brauchen

Kindesunterhalt in der Schweiz berechnen

Die Berechnung des Kindesunterhalts (Alimente) in der Schweiz folgt den Vorschriften des Zivilgesetzbuches (ZGB) und wird in der Praxis oft nach der „Mankoteilungsmethode“ durchgeführt. Ziel ist es, den Lebensbedarf der Kinder angemessen zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen, wobei die Leistungsfähigkeit jedes Elternteils und der geleistete Betreuungsanteil berücksichtigt werden.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Feststellung der Kinderkosten: Zuerst werden die monatlichen Kosten für die Kinder geschätzt. Diese richten sich nach dem Alter und umfassen Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Schulbedarf und Freizeit. In vielen Kantonen existieren offizielle Kinderkostentabellen. Die hier verwendete Tabelle ist ein Richtwert: 0-6 Jahre: 600 CHF, 7-12 Jahre: 800 CHF, 13 Jahre und älter: 1000 CHF.
  2. Abzug der Kinderzulagen: Die kantonalen Kinderzulagen werden von den geschätzten Gesamtkosten abgezogen, da sie zur Deckung des Kinderbedarfs beitragen. Die Höhe variiert je nach Kanton (z.B. Zürich: 300 CHF, Bern: 280 CHF).
  3. Ermittlung der Leistungsfähigkeit: Von jedem Elternteil wird das verfügbare Einkommen berechnet (Nettoeinkommen minus fixe Kosten wie Wohnen und Krankenkasse). Davon wird das eigene Existenzminimum (für 2026: 1500 CHF) abgezogen. Der verbleibende Betrag ist die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt.
  4. Verteilung der Netto-Kinderkosten: Die nach Abzug der Zulagen verbleibenden Kinderkosten werden auf die Elternteile verteilt. Ein Teil wird durch den Betreuungsanteil in Naturalien (Zeit und Betreuung) abgegolten. Der verbleibende Bedarf (Barunterhalt) wird im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Eltern aufgeteilt.
  5. Zahlung an den betreuenden Elternteil: Der weniger betreuende Elternteil schuldet dem hauptbetreuenden Elternteil einen Geldbetrag entsprechend seines anteiligen Bedarfs, begrenzt durch seine eigene Leistungsfähigkeit. Dies ist der effektiv zu zahlende Unterhalt.

Ein ausführliches Beispiel

Familie Müller lebt im Kanton Zürich. Sie haben zwei Kinder: Lena (8 Jahre) und Noah (4 Jahre). Elternteil 1 (Vater) hat ein monatliches Nettoeinkommen von 6‘500 CHF, zahlt 1‘800 CHF Miete und 400 CHF Krankenkassenprämien. Elternteil 2 (Mutter) hat 4‘500 CHF Netto, 1‘600 CHF Miete und 350 CHF Prämien. Die Kinder leben zu 60% bei der Mutter (Betreuungsanteil Elternteil 1 = 40%, Betreuungsanteil Mutter = 60%).

Die Berechnung sieht wie folgt aus:

  • Gesamtkinderkosten: Lena (8 Jahre) fällt in die Stufe 7-12 Jahre (800 CHF), Noah (4 Jahre) in die Stufe 0-6 Jahre (600 CHF). Summe: 1‘400 CHF.
  • Kinderzulagen: Im Kanton Zürich beträgt die Zulage 300 CHF pro Kind, also 600 CHF insgesamt.
  • Netto-Kinderkosten: 1‘400 CHF – 600 CHF = 800 CHF.
  • Verfügbares Einkommen: Vater: 6‘500 – 1‘800 – 400 = 4‘300 CHF. Mutter: 4‘500 – 1‘600 – 350 = 2‘550 CHF.
  • Leistungsfähigkeit: Nach Abzug des Existenzminimums (1‘500 CHF): Vater: 4‘300 – 1‘500 = 2‘800 CHF. Mutter: 2‘550 – 1‘500 = 1‘050 CHF. Gesamtleistungsfähigkeit: 3‘850 CHF.
  • Barunterhaltsbedarf: Da die Mutter 60% der Betreuung leistet, müssen noch 40% der Netto-Kinderkosten (800 CHF) als Geld ausgeglichen werden: 800 CHF * 40% = 320 CHF.
  • Aufteilung nach Leistungsfähigkeit: Vater trägt (2‘800 / 3‘850) = 72.7% des Bedarfs, also 320 CHF * 72.7% = 232.64 CHF. Mutter trägt (1‘050 / 3‘850) = 27.3%, also 320 CHF * 27.3% = 87.36 CHF.
  • Zahlung an die betreuende Mutter: Da die Mutter mehr betreut (60%), schuldet der Vater seinen anteiligen Bedarf von 232.64 CHF an sie, begrenzt durch seine Leistungsfähigkeit (2‘800 CHF). Die Zahlung beträgt also 232.64 CHF.
  • Unterhalt pro Kind: 232.64 CHF / 2 Kinder = 116.32 CHF pro Kind und Monat.

Dieser Betrag dient als Richtwert für eine vertragliche Vereinbarung.

Häufige Fälle und Besonderheiten

Mehr als drei Kinder: Die Rechner-Eingabe ist auf drei Altersangaben beschränkt. Bei mehr Kindern können Sie die Altersangaben der jüngeren Kinder zusammenfassen und den Durchschnittswert der Kinderkostentabelle verwenden oder eine manuelle Schätzung vornehmen.

Sehr geringes Einkommen: Wenn das verfügbare Einkommen eines Elternteils unter dem Existenzminimum liegt, ist seine Leistungsfähigkeit null. Der andere Elternteil muss dann den gesamten Barunterhaltsbedarf alleine tragen, sofern er leistungsfähig ist.

Ausbildung über die Volljährigkeit hinaus: Der Unterhalt ist während einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung (Lehre, Studium) auch über das 18. Lebensjahr hinaus geschuldet. Die Kosten können in dieser Phase höher sein und sollten im Einzelfall konkret ermittelt werden.

Kantonale Unterschiede: Neben den Kinderzulagen können auch die Richtwerte für die Kinderkosten und das Existenzminimum kantonal abweichen. Die hier verwendeten Werte sind bundesweite Orientierungshilfen. Für eine gerichtsnahe Berechnung sollten die spezifischen Richtlinien Ihres Kantons herangezogen werden.

Welches Dokument benötigen Sie?

Nach der Berechnung empfiehlt sich die Erstellung eines Unterhaltsvertrags für Kinder (item_id 7375). Dieser regelt die Höhe, die Fälligkeit (z.B. monatlich zum 1.), die Anpassungsmodalitäten (z.B. Indexierung an den LIK) und die Behandlung von Sonderkosten (Bildung, Medizin) verbindlich. Ein solcher Vertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Elternteile und dient im Streitfall als wichtiges Beweismittel. Alternativ kann die Unterhaltsregelung auch in eine Trennungsvereinbarung (item_id 7369) oder eine Scheidungskonvention (item_id 7371) integriert werden, wenn die Eltern getrennt leben oder sich scheiden lassen.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu welchem Alter muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit mit 18 Jahren. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung (Lehre, Studium), verlängert sich die Unterhaltspflicht in der Regel bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung.

Werden die Kinderzulagen auf den Unterhalt angerechnet?

Ja, die kantonalen Kinderzulagen dienen der Deckung des Kinderbedarfs. Sie werden von den geschätzten Gesamtkosten für die Kinder abgezogen, bevor der Unterhaltsbedarf berechnet wird.

Was passiert, wenn ein Elternteil nicht leistungsfähig ist?

Die Unterhaltspflicht ist durch die Leistungsfähigkeit begrenzt. Kann ein Elternteil nach Sicherung des eigenen Existenzminimums nichts zahlen, bleibt der geschuldete Betrag bei null. Der andere Elternteil muss in diesem Fall den gesamten Bedarf alleine tragen, soweit er leistungsfähig ist.

Kann der Unterhalt angepasst werden?

Ja, bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse (z.B. neues Einkommen, Wechsel des Betreuungsanteils, Geburt weiterer Kinder) kann eine Anpassung beantragt oder vereinbart werden. Viele Verträge sehen eine Indexierung an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) vor.

Unterscheidet sich die Berechnung von Kanton zu Kanton?

Die Grundprinzipien des ZGB gelten landesweit. Die konkreten Richtwerte für Kinderkosten, Existenzminima und die Höhe der Kinderzulagen werden jedoch kantonal festgelegt. Daher ist die Angabe des Kantons für eine genaue Schätzung wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt?

Barunterhalt ist der Geldbetrag, den ein Elternteil an den anderen zahlt. Betreuungsunterhalt ist der Wert der tatsächlich geleisteten Betreuung (Zeit, Erziehung, Haushaltsführung) durch den betreuenden Elternteil. Dieser wird in der Berechnung als prozentualer Anteil berücksichtigt und mindert den auszugleichenden Barunterhalt.