Eine Scheidung in der Schweiz läuft immer über ein Gericht. Sind sich beide Ehegatten über alle Folgen einig, reichen sie gemeinsam eine Scheidungskonvention ein. Andernfalls reicht ein Ehegatte Klage ein. Das Gericht prüft die Unterlagen, hört die Parteien an und spricht die Scheidung per Urteil aus. Mit der Rechtskraft des Urteils sind Sie geschieden.
Welche Scheidungsverfahren gibt es in der Schweiz?
Das Gesetz kennt zwei Wege: die Scheidung auf gemeinsames Begehren und die Scheidung auf Klage. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob beide Ehegatten die Scheidung wollen und ob sie sich über die Folgen verständigen. Das Scheidungsrecht steht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 111–156).
Scheidung auf gemeinsames Begehren (einvernehmliche Scheidung)
Beide Ehegatten wollen die Scheidung. Sie können entweder alle Folgen in einer Vereinbarung regeln oder sich nur über die Scheidung selbst einig sein. Im zweiten Fall entscheidet das Gericht über die offenen Punkte (Teileinigung).
Scheidung auf Klage (streitige Scheidung)
Ein Ehegatte verlangt die Scheidung, der andere stimmt nicht zu oder ist uneins über die Folgen. Das Gesetz knüpft die Klage in der Regel an eine bestimmte Dauer des Getrenntlebens oder an einen schwerwiegenden Grund, der die Fortsetzung der Ehe unzumutbar macht. Die aktuelle Dauer entnehmen Sie dem Gesetzestext.
Scheidung Schweiz: Was spricht für die einvernehmliche Variante?
Voraussetzung sind ein gemeinsamer Antrag und eine Einigung über die Scheidungsfolgen, meist in einer Scheidungskonvention. Dafür bietet dieser Weg mehrere Vorteile:
- Er ist in der Regel schneller.
- Er verursacht meist tiefere Kosten.
- Er ist weniger konfliktreich, besonders wenn Kinder betroffen sind.
Leben Sie schon getrennt, aber noch nicht bereit für die Scheidung, kann eine Trennungsvereinbarung die Zwischenzeit regeln.
Wo reiche ich die Scheidung in der Schweiz ein?
Sie reichen die Scheidung beim Zivilgericht Ihres Wohnorts ein. Die Zivilprozessordnung knüpft die Zuständigkeit an den Wohnsitz eines der Ehegatten. Bei einem gemeinsamen Wohnsitz ist das Gericht dort zuständig, bei getrennten Wohnorten kommt das Gericht am Wohnsitz einer Partei in Frage. Wie das Gericht heisst, bestimmt der Kanton, etwa Bezirksgericht oder Regionalgericht.
Einreichung bei einvernehmlicher Scheidung
Beide Ehegatten reichen ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein, in der Regel mit der unterzeichneten Scheidungskonvention. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist.
Einreichung bei streitiger Scheidung
Der klagende Ehegatte reicht eine Klageschrift mit Anträgen und Begründung ein. Die Gegenseite erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach entscheidet das Gericht über die Scheidung und die Folgen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kanton. Häufig verlangt werden:
- Ein Auszug aus dem Personenstandsregister oder der Familienausweis
- Angaben zu Einkommen und Vermögen beider Ehegatten
- Unterlagen zur Vorsorge (Pensionskasse, Säule 3a)
- Bei Kindern: Angaben zu Betreuung und Unterhalt
Viele Gerichte stellen eigene Formulare bereit. Fragen Sie vorab bei der Gerichtskanzlei nach.
Was gehört in die Scheidungskonvention?
Die Scheidungskonvention muss alle Folgen der Scheidung regeln, die das Gericht genehmigen soll. Sie enthält vor allem die güterrechtliche Auseinandersetzung, den Unterhalt, die Regelung für Kinder sowie Schulden, Wohnung und Vorsorge. Eine Vorlage und die Schritte zur Erstellung finden Sie bei der Scheidungskonvention. Hier geht es um die Punkte, die inhaltlich nicht fehlen dürfen:
- Güterrecht: Wie wird das eheliche Vermögen aufgeteilt, und wer erhält welche Gegenstände?
- Nachehelicher Unterhalt: Wird er geschuldet, in welcher Höhe und wie lange?
- Kinder: Sorgerecht, Betreuung und Kindesunterhalt, falls Kinder vorhanden sind.
- Schulden: Wer übernimmt welche gemeinsamen Verbindlichkeiten?
- Familienwohnung: Wer darf bleiben, und wie wird der Mietvertrag oder das Eigentum geregelt?
- Vorsorgeausgleich: Wie werden die während der Ehe aufgebauten Guthaben der Pensionskasse geteilt?
Für den Kindesunterhalt können Sie die Zahlen mit dem Unterhaltsrechner Schweiz grob abschätzen. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine verbindliche Berechnung. Eine separate Regelung dazu bietet der Unterhaltsvertrag für Kinder.
Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?
Die Scheidungskosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen vom Kanton, vom Aufwand des Gerichts und davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig verläuft. Eine einvernehmliche Scheidung ist fast immer deutlich günstiger. Rechnen Sie deshalb mit einer grossen Bandbreite.
Die wichtigsten Kostenfaktoren
- Gerichtskosten: Sie richten sich nach dem kantonalen Tarif und dem Verfahrensaufwand.
- Anwaltskosten: Sie fallen nur an, wenn Sie sich vertreten lassen, und variieren stark, besonders bei streitigen Verfahren.
- Zusatzkosten: Dazu zählen etwa Gutachten (zum Beispiel zum Wert einer Liegenschaft), Unterhaltsberechnungen oder Beglaubigungen.
Einvernehmlich oder streitig: der Kostenvergleich
| Aspekt | Einvernehmliche Scheidung | Streitige Scheidung |
|---|---|---|
| Gerichtsaufwand | Meist gering | Höher, oft mehrere Verhandlungen |
| Anwaltsaufwand | Gering oder gar nicht | Meist hoch |
| Gutachten | Selten | Häufiger |
| Gesamtkosten | Tiefer Bereich | Deutlich höher, schwer planbar |
Reichen Ihre Mittel nicht aus, können Sie beim Gericht unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Die Voraussetzungen prüft das Gericht im Einzelfall.
Wie lange dauert eine Scheidung in der Schweiz?
Eine einvernehmliche Scheidung mit fertiger Konvention dauert meist mehrere Wochen bis wenige Monate. Eine streitige Scheidung kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Die genaue Dauer hängt stark vom Gericht und von den Beteiligten ab.
Folgende Faktoren beeinflussen den Zeitrahmen:
- Komplexität: Liegenschaften, Unternehmen oder Auslandsbezug verlängern das Verfahren.
- Kooperationsbereitschaft: Je mehr Punkte strittig sind, desto länger dauert es.
- Gerichtstermine: Die Auslastung des Gerichts und die Wartezeit auf Verhandlungen sind kantonal verschieden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Fehlende Belege führen zu Nachforderungen.
Was passiert nach der Einreichung der Scheidung?
Nach der Einreichung prüft das Gericht die Unterlagen, setzt einen Termin zur Anhörung an und erlässt das Scheidungsurteil. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, ändert sich Ihr Zivilstand.
- Prüfung der Unterlagen: Das Gericht kontrolliert Vollständigkeit und verlangt bei Bedarf Ergänzungen.
- Anhörung: Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren hört das Gericht die Ehegatten persönlich an. Es vergewissert sich, dass sie die Scheidung freiwillig wollen und die Konvention verstehen. Bei einer Klage kommen je nach Fall Verhandlungen und Beweisverfahren dazu.
- Scheidungsurteil: Das Gericht genehmigt die Konvention oder entscheidet über die streitigen Punkte und spricht die Scheidung aus.
- Rechtskraft: Das Urteil wird rechtskräftig, wenn die Rechtsmittelfrist ungenutzt abläuft oder die Parteien auf Rechtsmittel verzichten.
Danach lautet Ihr Zivilstand «geschieden». Das Gericht meldet das Urteil an das Zivilstandsamt. Danach können Sie gegebenenfalls Ihren Namen und Ihre Vorsorge anpassen.
Nächster Schritt
Klären Sie zuerst, ob Sie und Ihr Ehegatte sich über alle Folgen einigen können. Ist das der Fall, bildet die Scheidungskonvention die Grundlage für das gemeinsame Begehren. Tragen Sie vorab Einkommen, Vermögen, Schulden und Vorsorgeguthaben zusammen. Fragen Sie bei Ihrem Gericht nach den kantonalen Formularen.