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Zinsen in der Schweiz berechnen: Verzugszinsen und Vertragszinsen
Wenn eine Geldforderung nicht rechtzeitig bezahlt wird, entstehen in der Regel Verzugszinsen. Auch vertraglich vereinbarte Zinsen für Darlehen oder andere Geschäfte müssen korrekt berechnet werden. Dieser Rechner hilft Ihnen, beide Arten von Zinsen gemäss Schweizer Recht zu ermitteln.
Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen sind der gesetzliche Zinsanspruch des Gläubigers, wenn der Schuldner eine fällige Geldschuld nicht bezahlt. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 5% pro Jahr (Art. 104 Obligationenrecht, OR). Voraussetzung für den Verzug ist, dass die Forderung fällig ist und der Schuldner gemahnt wurde, es sei denn, die Parteien haben einen festen Verfalltag vereinbart (Art. 102 OR). Ein wichtiger Grundsatz ist das Zinseszinsverbot für Verzugszinsen: Auf bereits aufgelaufene Verzugszinsen dürfen keine neuen Zinsen berechnet werden (Art. 105 Abs. 3 OR).
Was sind Vertragszinsen?
Vertragszinsen sind Zinsen, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien geschuldet werden, z.B. bei einem Darlehen, einem Kauf auf Raten oder einem anderen Kreditgeschäft. Hier können die Parteien den Zinssatz frei vereinbaren, wobei für Konsumkredite ein gesetzlicher Höchstzins von 10% gilt (Art. 14 Konsumkreditgesetz, KKG). Im Gegensatz zu Verzugszinsen können Vertragszinsen im Rahmen der Vereinbarung auch zinseszinsfähig sein.
Wie werden Zinsen berechnet?
Die Grundformel für die Berechnung von Zinsen lautet: Zinsen = Kapital x Zinssatz x (Anzahl Zinstage / Tage pro Jahr).
- Kapital: Der geschuldete Geldbetrag.
- Zinssatz: Der jährliche Zinssatz in Prozent.
- Zinstage: Die Anzahl Tage zwischen Zinsbeginn und Zinsende.
- Tage pro Jahr: Hier gibt es zwei gängige Methoden:
- 360-Tage-Methode: Jeder Monat zählt 30 Tage, das Jahr hat 360 Tage. Diese Methode ist im kaufmännischen Verkehr weit verbreitet.
- Kalendertage-Methode: Es werden die tatsächlichen Kalendertage gezählt, das Jahr hat 365 oder 366 Tage. Diese Methode ist genauer.
Für Vertragszinsen mit Zinseszins wird die Formel Endkapital = Kapital x (1 + Zinssatz)^(Zinstage/Tage pro Jahr) angewendet. Die Zinsen sind dann die Differenz zwischen Endkapital und Anfangskapital.
Beispiel: Verzugszinsen berechnen
Eine Rechnung über 1'500 CHF wurde am 1. Mai 2026 fällig und blieb unbezahlt. Der Gläubiger mahnte am 2. Mai. Er berechnet die Verzugszinsen bis zum 20. Oktober 2026 (173 Tage später) mit der 360-Tage-Methode.
- Kapital: 1'500 CHF
- Zinssatz: 5% (gesetzlich)
- Zinstage: 173 Tage
- Tage pro Jahr: 360
Berechnung: 1'500 CHF x 0.05 x (173 / 360) = 36.04 CHF. Der Gesamtanspruch beträgt somit 1'536.04 CHF.
Wann sollten Sie welche Dokumente verwenden?
Wenn eine Zahlung aussteht, ist eine Zahlungserinnerung der erste formelle Schritt. Sie können darin den offenen Betrag, das Fälligkeitsdatum und die bereits aufgelaufenen Zinsen aufführen. Bleibt die Zahlung weiter aus, kann ein Betreibungsbegehren notwendig sein, um ein Betreibungsverfahren einzuleiten. Hier müssen der Forderungsbetrag, der Zinssatz und der Zinsbeginn genau angegeben werden. Zur Festhaltung einer Schuld und ihrer Bedingungen eignet sich eine Schuldanerkennung, in der auch ein vereinbarter Zinssatz festgehalten werden kann.
Häufige Fragen und Besonderheiten
Denken Sie daran, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Verzug (Fälligkeit und Mahnung) erfüllt sein müssen. Die Wahl der Zinstage-Methode sollte im Zweifel der branchenüblichen Praxis oder der vertraglichen Vereinbarung entsprechen. Bei komplexen Sachverhalten oder hohen Beträgen empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts.