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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2020

Hypothekenrechner und Tragbarkeit

Berechnen Sie, ob Sie sich ein Eigenheim in der Schweiz nach den üblichen Bankregeln leisten können: Hypothek, Belehnung, harte Eigenmittel, Amortisation und Tragbarkeit (max. 33 % des Bruttoeinkommens).

Ihre Angaben

Vereinbarter Kaufpreis ohne Nebenkosten (Handänderungssteuer, Notar, Grundbuch).

Eigenmittel, die nicht aus der Pensionskasse stammen. Säule 3a zählt zu den harten Eigenmitteln. Mindestens 10 % des Kaufpreises müssen so aufgebracht werden.

Betrag, den Sie aus der Pensionskasse vorbeziehen oder verpfänden. Leer lassen bzw. 0, wenn keiner vorgesehen ist.

Handänderungssteuer, Notariats- und Grundbuchgebühren sind kantonal verschieden (je nach Kanton ca. 0 % bis 5 %). Erkundigen Sie sich beim Notariat oder Grundbuchamt Ihres Kantons.

Gesamtes regelmässiges Bruttoeinkommen aller Kreditnehmer pro Jahr (inkl. 13. Monatslohn, regelmässiger Boni).

Zins Ihrer Offerte (SARON- oder Festhypothek). Er dient nur für die Anzeige der effektiven Monatsbelastung; die Tragbarkeit wird mit dem kalkulatorischen Zins gerechnet.

Wenn die Bank die Liegenschaft tiefer als den Kaufpreis schätzt, hier eintragen. Ohne Angabe wird der Kaufpreis verwendet. Es gilt der tiefere der beiden Werte.

Ergebnis

Tragbarkeitsquote (in % des Bruttoeinkommens) 32,04 %

Üblich ist eine Obergrenze von 33 %.

So wird gerechnet

Kaufnebenkosten Handänderungssteuer, Notar und Grundbuch; müssen aus Eigenmitteln oder zusätzlich finanziert werden.
30.000,00 CHF
Eigenmittel total (inkl. 2. Säule)
250.000,00 CHF
Benötigte Hypothek Kaufpreis plus Nebenkosten abzüglich aller Eigenmittel.
780.000,00 CHF
Belehnung (Hypothek in % des Werts) Üblich sind maximal 80 %.
78 %
Harte Eigenmittel in % des Kaufpreises Mindestens 10 % müssen nicht aus der Pensionskasse stammen.
12 %
2. Hypothek (Anteil über 65 % Belehnung) Dieser Teil ist innert 15 Jahren zu amortisieren.
130.000,00 CHF
Jährliche Amortisation 2. Hypothek geteilt durch 15 Jahre.
8.666,67 CHF
Kalkulatorischer Zins pro Jahr (5 %)
39.000,00 CHF
Kalkulatorische Unterhalts-/Nebenkosten pro Jahr (1 %)
10.000,00 CHF
Kalkulatorische Wohnkosten pro Jahr Zins + Unterhalt + Amortisation.
57.666,67 CHF
Erforderliches Bruttoeinkommen pro Jahr Einkommen, bei dem die Quote genau 33 % beträgt.
174.747,48 CHF
Finanzierung nach den üblichen Bankregeln möglich Ja nur, wenn Tragbarkeit, Belehnung und harte Eigenmittel alle erfüllt sind.
Ja
Effektive Monatsbelastung (tatsächlicher Zins, Amortisation, 1 % Unterhalt) Realistische monatliche Belastung mit Ihrem tatsächlichen Hypothekarzins.
2.530,56 CHF
Bitte beachten
  • Die Tragbarkeitsregeln (5 % kalkulatorischer Zins, 1 % Unterhalt, 80 % Belehnung, 65 % in 15 Jahren, 33 % Quote, 10 % harte Eigenmittel) beruhen auf der Selbstregulierung der Banken und der üblichen Praxis, nicht auf einem Gesetz. Einzelne Banken können strenger sein oder Ausnahmen machen.
  • Die Hypothek wird hier als Kaufpreis plus Nebenkosten minus Eigenmittel berechnet. Die Nebenkosten müssen also durch Eigenmittel oder zusätzliche Finanzierung gedeckt werden; Banken verlangen sie meist aus Eigenmitteln.
  • Für Belehnung und Unterhalt wird der tiefere Wert aus Kaufpreis und Ihrem Schätzwert verwendet. Die Bank legt den Belehnungswert selbst fest.
  • Die Amortisation wird vereinfacht als lineare Rückzahlung der 2. Hypothek über 15 Jahre gerechnet. Ob direkt oder indirekt (über Säule 3a) amortisiert wird, ist nicht abgebildet.
  • Steuern auf den Pensionskassen-Vorbezug, Einschränkungen des Vorbezugs (z. B. ab Alter 50, Mindestbetrag, Sperrfrist) sowie Hypothekarzinsabzug und Eigenmietwert sind nicht berücksichtigt.
  • Die Regeln gelten für selbstgenutztes Wohneigentum. Für Ferienwohnungen und Renditeliegenschaften verlangen Banken oft höhere Eigenmittel. Das Ergebnis ist keine Kreditzusage.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Kaufangebot für Immobilie

Was ist die Tragbarkeitsrechnung bei der Hypothek?

Wer in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus kaufen will, muss der Bank nachweisen, dass er sich das Eigentum auch langfristig leisten kann. Dafür verwenden die Banken die sogenannte Tragbarkeitsrechnung. Sie rechnet nicht mit dem aktuellen, oft tiefen Hypothekarzins, sondern mit einem höheren kalkulatorischen Zins. So soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung auch bei steigenden Zinsen nicht kippt. Die Regeln beruhen auf der Selbstregulierung der Banken und sind kein Gesetz. Sie sind aber in der Praxis nahezu überall massgebend.

Die wichtigsten Regeln

  • Belehnung: Die Hypothek darf höchstens 80 % des Werts der Liegenschaft betragen. Sie brauchen also mindestens 20 % Eigenmittel.
  • Harte Eigenmittel: Mindestens 10 % des Kaufpreises müssen aus Ersparnissen, Säule 3a, Erbvorbezug oder Schenkung stammen. Der Rest darf aus der Pensionskasse kommen.
  • Amortisation: Der Teil der Hypothek über 65 % des Werts (2. Hypothek) ist innert 15 Jahren zurückzuzahlen.
  • Tragbarkeit: Die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen höchstens ein Drittel (33 %) des Bruttoeinkommens ausmachen.

So wird gerechnet

Zuerst werden die Kaufnebenkosten bestimmt (Handänderungssteuer, Notar, Grundbuch; kantonal verschieden). Die Hypothek ergibt sich aus Kaufpreis plus Nebenkosten minus Ihren gesamten Eigenmitteln. Danach werden drei Kostenpositionen pro Jahr addiert: der kalkulatorische Zins von 5 % auf die ganze Hypothek, die Unterhalts- und Nebenkosten von 1 % des Immobilienwerts sowie die Amortisation der 2. Hypothek, verteilt auf 15 Jahre. Die Summe wird durch das Bruttoeinkommen geteilt. Liegt das Ergebnis bei höchstens 33 %, gilt die Finanzierung als tragbar.

Ein Beispiel in Worten

Sie kaufen ein Haus für 1 000 000 CHF. Die Nebenkosten betragen 3 %, also 30 000 CHF. Sie haben 120 000 CHF Erspartes und lassen 130 000 CHF aus der Pensionskasse vorbeziehen. Die Hypothek beträgt dann 1 030 000 minus 250 000, also 780 000 CHF (Belehnung 78 %). Harte Eigenmittel: 12 % des Kaufpreises, die Mindestgrenze ist erfüllt. Der kalkulatorische Zins beträgt 39 000 CHF (5 % von 780 000), der Unterhalt 10 000 CHF (1 % von 1 000 000). Die 2. Hypothek ist 780 000 minus 650 000, also 130 000 CHF. Verteilt auf 15 Jahre ergibt das rund 8 667 CHF Amortisation pro Jahr. Total sind das etwa 57 667 CHF pro Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von 180 000 CHF liegt die Quote bei rund 32 %. Die Finanzierung ist damit knapp tragbar. Bei 130 000 CHF Einkommen wären es über 44 %, und die Bank würde ablehnen.

Häufige Fälle

  • Zu wenig Eigenmittel: Wenn die Nebenkosten nicht durch Eigenmittel gedeckt sind, steigt die Belehnung über 80 %. Die Bank finanziert das in der Regel nicht.
  • Zu viel Geld aus der Pensionskasse: Ohne mindestens 10 % harte Eigenmittel gibt es keine Finanzierung, auch wenn die Tragbarkeit stimmt.
  • Tiefere Bankschätzung: Schätzt die Bank das Objekt tiefer als den Kaufpreis, wird die Belehnung auf dem tieferen Wert berechnet. Sie müssen die Differenz mit Eigenmitteln decken.
  • Tragbarkeit knapp verfehlt: Mehr Eigenkapital, ein günstigeres Objekt oder ein höheres anrechenbares Einkommen (zum Beispiel durch einen zweiten Kreditnehmer) verbessern die Quote.

Tatsächliche Belastung

Die Tragbarkeitsquote ist eine Vorsichtsrechnung. Was Sie effektiv zahlen, hängt von Ihrem vereinbarten Hypothekarzins ab. Der Rechner zeigt daher zusätzlich die monatliche Belastung mit Ihrem tatsächlichen Zins, der Amortisation und dem Unterhalt. Sie liegt bei tiefen Zinsen deutlich unter den kalkulatorischen Kosten.

Was Sie danach vorbereiten sollten

Haben Sie Ihre Finanzierung geklärt, folgt der Kauf. Meist beginnt er mit einem Kaufangebot für eine Immobilie, in dem Sie Preis und Zahlungsmodalitäten festhalten und einen Finanzierungsvorbehalt aufnehmen können. Wollen Sie das Objekt zunächst sichern, eignet sich ein Vorvertrag für Grundstückkauf. Bei einer Eigentumswohnung brauchen Sie später den Kaufvertrag für Stockwerkeigentum, bei einem Haus oder Land den Kaufvertrag für Grundstück. Beide Verträge müssen öffentlich beurkundet werden.

Wichtiger Hinweis

Jede Bank prüft individuell. Sie kann den Belehnungswert anders ansetzen, weitere Verpflichtungen (Leasing, Unterhaltszahlungen) einrechnen oder strengere Grenzen anwenden. Der Rechner gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine Offerte.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Hypothek in der Schweiz?

Mindestens 20 % des Werts der Liegenschaft, davon mindestens 10 % des Kaufpreises als harte Eigenmittel (nicht aus der Pensionskasse). Die Kaufnebenkosten kommen meist zusätzlich dazu.

Warum rechnet die Bank mit 5 % Zins, obwohl die Zinsen tiefer sind?

Der kalkulatorische Zins von 5 % ist ein langfristiger Durchschnitt und soll sicherstellen, dass Sie auch bei steigenden Zinsen die Hypothek tragen können. Ihr effektiver Zins darf deutlich tiefer sein.

Wie viel darf das Wohnen vom Einkommen kosten?

Üblicherweise höchstens 33 % des Bruttoeinkommens, gerechnet mit 5 % Zins, 1 % Unterhalt und der Amortisation der 2. Hypothek.

Was ist die 2. Hypothek und wie schnell muss ich sie zurückzahlen?

Es ist der Teil der Hypothek, der über 65 % des Werts liegt. Er muss innert 15 Jahren amortisiert werden.

Darf ich Geld aus der Pensionskasse für den Hauskauf verwenden?

Ja, für selbstgenutztes Wohneigentum ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung möglich (Art. 30c BVG). Er zählt aber nicht zu den harten Eigenmitteln und wird besteuert. Es gelten Einschränkungen, zum Beispiel ab Alter 50.

Sind die Kaufnebenkosten in der Rechnung enthalten?

Ja, als Prozentsatz des Kaufpreises, den Sie selbst eingeben. Handänderungssteuer und Notariatskosten sind kantonal verschieden.