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Grunderwerbsteuer & Grundbuchgebühr Rechner (Österreich)

Berechnet die Grunderwerbsteuer (3,5 % oder Stufentarif) und die Grundbuchseintragungsgebühr (1,1 %) bei Kauf, Schenkung oder Erbschaft einer Liegenschaft in Österreich, inkl. Eigenheim-Befreiung.

Ihre Angaben

Kauf (entgeltlich) oder unentgeltlicher Erwerb durch Schenkung bzw. Erbschaft. Bei Kauf gilt der Kaufpreis als Bemessungsgrundlage, bei unentgeltlichem Erwerb der Grundstückswert.

Nur bei Kauf: vereinbarter Kaufpreis inkl. übernommener Verbindlichkeiten und Nebenleistungen des Käufers. Bei Kauf eines Miteigentumsanteils den Preis für diesen Anteil eintragen.

Nur bei Schenkung/Erbschaft: Grundstückswert nach GrEStG (Berechnung nach Grundstückswertverordnung, z. B. über den Grundstückswertrechner des BMF, durch Notar oder Steuerberater). Hier den Wert der gesamten Liegenschaft angeben.

Bei unentgeltlichem Erwerb: Anteil an der Liegenschaft, der übertragen wird (100 % = Alleineigentum).

Ja, wenn Ehegatte, eingetragene/r Partner/in, Lebensgefährte mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister u. Ä. im Sinn des § 26a Abs. 1 Z 1 GGG. Nur für den Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb relevant.

Ja, wenn die Liegenschaft als Eigenheim zur Befriedigung Ihres dringenden Wohnbedürfnisses (Hauptwohnsitz) erworben wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung ist befristet.

Maßgeblich für die befristete Eigenheim-Befreiung. Wenn leer, wird das heutige Datum verwendet.

Wenn der Kauf mit einem Hypothekarkredit finanziert wird: Höchstbetrag des Pfandrechts laut Pfandbestellungsurkunde. Leer oder 0, wenn keines eingetragen wird.

Ergebnis

Steuer und Gebühren gesamt 18.400,00 €

Summe aus Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühren, ohne Notar-, Treuhänder- und Maklerkosten.

So wird gerechnet

Bemessungsgrundlage Kaufpreis bei Kauf, anteiliger Grundstückswert bei Schenkung oder Erbschaft.
400.000,00 €
Grunderwerbsteuer 3,5 % bzw. Stufentarif 0,5 % / 2 % / 3,5 %.
14.000,00 €
Durchschnittlicher Steuersatz Grunderwerbsteuer im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage.
3,5 %
Eintragungsgebühr Eigentumsrecht (1,1 %) Gerichtsgebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch.
4.400,00 €
Eintragungsgebühr Pfandrecht (1,2 %) Nur falls ein Pfandrecht für einen Kredit eingetragen wird.
0,00 €
Bitte beachten
  • In Österreich gibt es seit 1.8.2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei Liegenschaftsübertragungen fallen Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr an; Schenkungen sind zusätzlich nach dem Schenkungsmeldegesetz (SchMG) dem Finanzamt zu melden.
  • Der Stufentarif (0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, darüber 3,5 %) wird hier nur bei unentgeltlichem Erwerb durch nahe Angehörige angewendet. Teilentgeltliche Erwerbe, entgeltliche Erwerbe unter Angehörigen und Sonderfälle (z. B. mehrere Grundstücke oder Erwerber) sind nicht abgebildet; dort können abweichende Regeln und Bemessungsgrundlagen gelten.
  • Der Grundstückswert ist eine Eingabe: Er wird nach der Grundstückswertverordnung ermittelt (z. B. Grundstückswertrechner des BMF oder Immobilienpreisspiegel) und kann nicht seriös mit Tabellen nachgebildet werden.
  • Die Eintragungsgebühr wird hier mit 1,1 % (Eigentumsrecht) und 1,2 % (Pfandrecht) von der Bemessungsgrundlage gerechnet. Bei unentgeltlichem Erwerb wird der Grundstückswert angesetzt.
  • Die Eigenheim-Befreiung bei der Eintragungsgebühr ist befristet (laut Gesetzesstand bis 31.12.2026) und an Voraussetzungen geknüpft (u. a. Hauptwohnsitz/dringendes Wohnbedürfnis). Der Rechner nimmt an, dass nur der 500.000 € übersteigende Teil der Bemessungsgrundlage gebührenpflichtig bleibt. Bitte prüfen Sie Voraussetzungen und eine mögliche Verlängerung vor Vertragsabschluss.
  • Nicht enthalten: Notar- bzw. Treuhänderkosten, Maklerprovision, Beglaubigungskosten und Kosten der Vertragserrichtung. Die Ergebnisse sind eine Orientierung; die verbindliche Selbstberechnung erfolgt durch den Parteienvertreter (Notar/Rechtsanwalt).

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Kaufvertrag - Liegenschaft
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Was ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?

Wer in Österreich eine Liegenschaft, ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwirbt, zahlt Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG). Dazu kommt die Eintragungsgebühr für das Grundbuch, eine Gerichtsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG). Beide Abgaben fallen beim Kauf an, aber auch bei Schenkung und Erbschaft, denn eine eigene Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es in Österreich seit dem 1. August 2008 nicht mehr. Wer nach dem „Erbschaftssteuerrechner“ sucht, braucht bei Liegenschaften also in der Praxis genau diese beiden Abgaben.

So wird gerechnet

Grunderwerbsteuer

  • Kauf: 3,5 % des Kaufpreises (der Gegenleistung).
  • Unentgeltlicher Erwerb in der Familie (Schenkung, Übergabe, Erbschaft an nahe Angehörige): Stufentarif vom Grundstückswert: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % für den Rest.
  • Sonstiger unentgeltlicher Erwerb: 3,5 % des Grundstückswerts.

Der Grundstückswert wird nach der Grundstückswertverordnung ermittelt, etwa mit dem Grundstückswertrechner des Finanzministeriums oder durch Ihren Notar. Wird nur ein Anteil übertragen, zählt der entsprechende Anteil am Grundstückswert.

Grundbuchseintragungsgebühr

Für die Eintragung des Eigentumsrechts fallen 1,1 % der Bemessungsgrundlage an, also des Kaufpreises oder bei unentgeltlichem Erwerb des Grundstückswerts. Wird ein Kredit mit einem Pfandrecht besichert, kommen 1,2 % des Pfandrechtsbetrags dazu.

Befristete Eigenheim-Befreiung

Seit April 2024 sieht das Wohnbaupaket eine Befreiung von der Eintragungsgebühr vor, wenn ein Eigenheim zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses erworben wird. Sie gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € und ist nach dem derzeitigen Gesetzesstand bis Ende 2026 befristet. Der Rechner berücksichtigt sie, wenn Sie das Feld ankreuzen und das Eintragungsdatum in den Geltungszeitraum fällt. Die Grunderwerbsteuer selbst bleibt davon unberührt.

Beispiel in Worten

Sie kaufen eine Wohnung um 400.000 €. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % und damit 14.000 €. Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1 % und damit 4.400 €. Insgesamt zahlen Sie 18.400 € an Steuer und Gebühren, ohne Notar, Treuhänder und Makler. Handelt es sich um Ihr Eigenheim und liegt die Eintragung im Geltungszeitraum der Befreiung, entfallen die 4.400 €.

Bei einer Schenkung der Hälfte einer Liegenschaft mit Grundstückswert 600.000 € an Ihr Kind ist der Anteil 300.000 € maßgeblich. Der Stufentarif ergibt 1.250 € (0,5 % von 250.000 €) plus 1.000 € (2 % von 50.000 €), also 2.250 €. Die Eintragungsgebühr von 1,1 % macht 3.300 € aus.

Häufige Fälle

  • Hauskauf mit Kredit: Zusätzlich fällt die Pfandrechtsgebühr von 1,2 % des Pfandbetrags an, sofern keine Befreiung greift.
  • Übergabe an die Kinder: Meist unentgeltlich, daher Stufentarif vom Grundstückswert. Bei einer teilweisen Gegenleistung (z. B. Wohnrecht, Übernahme von Schulden) gelten Sonderregeln, die der Rechner nicht abbildet.
  • Erbschaft: Die Abgaben fallen bei der Einverleibung des Eigentums im Grundbuch an; die Verlassenschaft läuft über das Gericht.
  • Miteigentum: Wird nur ein Anteil erworben, rechnen Sie mit dem Preis oder dem Wertanteil für diesen Anteil.

Nicht vergessen

Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Notar oder Rechtsanwalt als Parteienvertreter selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Dazu kommen Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandschaft sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. Schenkungen sind zusätzlich nach dem Schenkungsmeldegesetz zu melden.

Welches Dokument sollten Sie danach vorbereiten?

Bei einem Kauf brauchen Sie als Nächstes einen schriftlichen Kaufvertrag. Je nach Objekt passt der Kaufvertrag für eine Liegenschaft, für ein Haus oder für eine Eigentumswohnung. Dort tragen Sie den berechneten Kaufpreis ein und regeln, wer die Kosten der Grundbuchseintragung und die Nebenkosten trägt. Ihr Notar oder Rechtsanwalt erstellt daraus die Urkunde, die für die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?

Beim Kauf beträgt sie 3,5 % des Kaufpreises. Bei unentgeltlichem Erwerb in der Familie gilt ein Stufentarif vom Grundstückswert: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 € und 3,5 % darüber.

Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?

Nein, die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde mit 1.8.2008 abgeschafft. Bei Liegenschaften fallen aber Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr an, und Schenkungen müssen gemeldet werden.

Wie hoch ist die Grundbuchgebühr?

Die Eintragung des Eigentumsrechts kostet 1,1 % der Bemessungsgrundlage, die Eintragung eines Pfandrechts 1,2 % des Pfandbetrags.

Was ist die Eigenheim-Befreiung bei der Eintragungsgebühr?

Beim Erwerb eines Eigenheims für das dringende Wohnbedürfnis entfällt die Eintragungsgebühr bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 €. Die Regelung ist befristet, derzeit bis Ende 2026.

Was ist der Grundstückswert?

Er ist die Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Erwerben und wird nach der Grundstückswertverordnung ermittelt, zum Beispiel mit dem Grundstückswertrechner des BMF oder über Ihren Notar.

Sind Notar- und Maklerkosten enthalten?

Nein. Der Rechner zeigt nur Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren. Notar-, Treuhänder- und Maklerkosten kommen noch dazu.