Eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ist ein gemeinsamer, übereinstimmender Scheidungsantrag beider Ehepartner beim zuständigen Bezirksgericht. Voraussetzung ist die vollständige schriftliche Einigung über alle Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Regelungen für gemeinsame Kinder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Zudem muss eine gesetzliche Mindesttrennungsdauer von sechs Monaten erfüllt sein. Dieses Verfahren ist der schnellste und kostengünstigste Weg, eine Ehe zu beenden.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung beantragen beide Ehegatten gemeinsam die Auflösung ihrer Ehe. Im Gegensatz zur streitigen Scheidung liegt dem Gericht bereits eine umfassende und bindende Einigung in allen Folgesachen vor. Diese muss zwingend in einer schriftlichen Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentiert sein.
Ein weiteres wesentliches Kriterium ist die Erfüllung der gesetzlichen Trennungsfrist. Das österreichische Eherecht sieht vor, dass die Ehepartner seit mindestens sechs Monaten getrennt leben müssen, bevor der Antrag gestellt werden kann. Dies wird üblicherweise durch Meldebestätigungen nachgewiesen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind erheblich:
- Schnelligkeit: Das Gerichtsverfahren ist in der Regel wesentlich kürzer, da keine langwierigen Beweisaufnahmen oder Verhandlungen nötig sind.
- Kosteneffizienz: Die Gerichtsgebühren sind pauschal, und durch den Verzicht auf gegnerische Anwälte fallen deutlich geringere Kosten an.
- Geringere Belastung: Konflikte werden im Vorfeld eigenverantwortlich geklärt, was den emotionalen Stress für alle Beteiligten, insbesondere Kinder, minimiert.
Welche Unterlagen werden für die einvernehmliche Scheidung benötigt?
Für die Antragstellung müssen Sie einen vollständigen Akt beim Bezirksgericht einreichen. Eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente beschleunigt das Verfahren erheblich.
- Gemeinsamer Scheidungsantrag: Dies ist das offizielle Formular des zuständigen Bezirksgerichts, das von beiden Ehepartnern ausgefüllt und unterschrieben wird.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Das Kernstück des Verfahrens. Die schriftliche Vereinbarung muss alle Punkte aus dem folgenden Abschnitt regeln und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Zur strukturierten Erstellung kann eine Vorlage wie unsere Scheidungsvereinbarung genutzt werden.
- Heiratsurkunde: Zur Nachweisführung der bestehenden Ehe.
- Geburtsurkunden: Für alle gemeinsamen, minderjährigen Kinder.
- Nachweis der Trennungsdauer: Eine Meldebestätigung („Meldezettel“), die getrennte Haushaltsführung belegt, ist der Standardnachweis für die sechsmonatige Trennung.
- Einkommensnachweise: Gehaltszettel der letzten drei Monate, Lohnsteuerbescheide oder Jahreslohnzettel beider Parteien sind für die Beurteilung von Unterhaltsvereinbarungen durch das Gericht erforderlich.
Wie läuft das Verfahren beim Bezirksgericht ab?
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung folgt einem klar definierten Prozess, der größtenteils schriftlich abgewickelt wird.
- Zuständigkeit feststellen: Örtlich zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Hatten sie keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Antragsgegners zuständig. Fehlt auch dieser, ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers zuständig.
- Einreichung der Unterlagen: Der vollständige Antrag mit allen oben genannten Dokumenten wird bei der Schriftführung des zuständigen Bezirksgerichts eingebracht. Dies kann persönlich oder oft auch postalisch erfolgen.
- Prüfung durch den Richter: Das Gericht prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und die Vereinbarung inhaltlich auf ihre Angemessenheit. Besonderes Augenmerk liegt auf den Regelungen zum Wohl der Kinder (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt). Bei Unklarheiten oder Bedenken kann das Gericht schriftlich Rückfragen stellen.
- Verhandlung: Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist in der Regel keine mündliche Verhandlung notwendig. Das Verfahren läuft als sogenanntes „schriftliches Verfahren“ ab.
- Scheidungsbeschluss: Nach positiver Prüfung erlässt das Gericht einen Scheidungsbeschluss. Dieser wird den Ehepartnern zugestellt. Der Beschluss wird mit seiner Rechtskraft wirksam, sofern keine Berufung eingelegt wird.
Was muss in die Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die Vereinbarung muss alle Lebensbereiche regeln, die von der Scheidung betroffen sind. Nur eine vollständige und eindeutige Regelung ermöglicht das einvernehmliche Verfahren. Die folgenden Punkte sind essenziell:
- Ehelicher Unterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt): Es muss festgelegt werden, ob und in welcher Höhe ein Partner dem anderen Unterhalt zahlt. Dabei sind Dauer, Indexierung (Wertanpassung) und die genauen Zahlungsmodalitäten zu klären.
- Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und Vermögens: Dazu zählen der gemeinsame Hausrat, Fahrzeuge, Bankguthaben, Wertpapiere sowie die Regelung von gemeinsamen Schulden. Bei Immobilien ist die weitere Nutzung oder Veräußerung detailliert zu vereinbaren.
- Regelungen für gemeinsame Kinder: Dies ist der wichtigste und vom Gericht am strengsten geprüfte Bereich. Es muss die Obsorge (alleinige oder gemeinsame), das ausführliche Kontaktrecht (Besuchszeiten, Ferien, Feiertage) und der Kindesunterhalt festgelegt werden. Für eine erste Orientierung zur Berechnung der Unterhaltshöhe kann unser Unterhaltsrechner für Kinder und Ehegatten hilfreich sein.
- Namensrecht: Es wird geklärt, ob der Ehename beibehalten oder der Ledigname wieder angenommen wird.
- Versorgungsausgleich (Pensionssplitting): Auch die Aufteilung von Pensionsansprüchen, die während der Ehe erworben wurden, sollte angesprochen und geregelt werden.
Die Rolle von Vorlagen und notarieller Beurkundung
Eine detaillierte Vorlage hilft, keine dieser Punkte zu vergessen und eine rechtssichere Struktur zu wahren. Eine notarielle Beurkundung der Vereinbarung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben für das Scheidungsverfahren selbst. Sie kann jedoch in komplexen Fällen oder für eine besonders hohe Beweiskraft und spätere Vollstreckbarkeit der Unterhaltsvereinbarung sinnvoll sein.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in Österreich?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwälte ist die mit Abstand günstigste Variante der Eheauflösung.
| Kostenpunkt | Erklärung und Hinweise |
|---|---|
| Gerichtsgebühren (Gerichtstaxe) | Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren fällt eine pauschale Verfahrensgebühr von 299 Euro (Stand 2024) an. Die genaue Höhe ist gesetzlich festgelegt und kann bei den Gerichten erfragt oder den aktuellen Gebührentabellen entnommen werden. |
| Anwaltskosten | Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Werden jedoch einer oder beide Partner anwaltlich beraten oder vertreten, richten sich die Honorare in der Regel nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Die Kosten können dabei stark variieren und hängen vom Zeitaufwand und der Komplexität der Vereinbarung ab. |
| Notarkosten | Fallen nur an, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet wird. Die Kosten richten sich nach dem Beurkundungswert (z.B. der vereinbarten Unterhaltssumme oder dem Vermögen) und sind im Notariatstarifgesetz geregelt. |
| Weitere Kosten | Eventuell benötigen Sie beglaubigte Kopien von Urkunden (bei Standesämtern oder Notaren) oder amtliche Übersetzungen von Dokumenten, falls diese nicht in deutscher Sprache vorliegen. |
Im Vergleich zu einer streitigen Scheidung, die mehrere Instanzen durchlaufen und lange Prozesse mit sich bringen kann, sind die Kosten bei der einvernehmlichen Variante deutlich überschaubarer und besser planbar.
Kann man auf einen Anwalt verzichten?
Für die Einreichung einer einvernehmlichen Scheidung sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen. Die Entscheidung hängt maßgeblich von der Komplexität Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse ab.
Ein anwaltfreies Vorgehen kann bei folgenden Konstellationen in Betracht kommen:
- Kurze Ehedauer ohne nennenswertes gemeinsames Vermögen.
- Klare und unstrittige Einkommensverhältnisse beider Partner.
- Eine bereits im Grundsatz gefundene, faire Einigung in allen Punkten.
- Die Nutzung einer professionellen Vorlage zur Erstellung der Vereinbarung.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen ist, um spätere Nachteile oder Ungültigkeiten zu vermeiden:
- Bei umfangreichem, komplexem oder betrieblichem Vermögen (z.B. Immobilien, Firmenbeteiligungen, Investments).
- Wenn die Unterhaltsansprüche (ehelicher oder kindlicher Unterhalt) unklar, hoch oder potenziell strittig sind.
- Bei schwierigen Fragen zur Obsorge oder zum Kontaktrecht für die Kinder.
- Wenn ein Machtungleichgewicht zwischen den Partnern besteht und eine Partei Unterstützung bei der Verhandlung oder Formulierung benötigt.
Ein großer Vorteil einer anwaltlichen Prüfung ist die Rechtssicherheit. Ein Anwalt erkennt Formfehler, kann die Vereinbarung auf Vollständigkeit prüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine unwirksamen Klauseln enthält. Zumindest eine punktuelle Erstberatung zur Überprüfung Ihrer selbst erstellten Vereinbarung stellt oft einen guten und kosteneffizienten Mittelweg dar.
Prävention durch einen Ehevertrag
Für zukünftige Ehen oder bereits bestehende Partnerschaften kann die Erstellung eines Ehevertrags viele Fragen der Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung bereits im Vorhinein klären und so das einvernehmliche Verfahren zusätzlich vereinfachen.
Nächster Schritt
Der erste konkrete Schritt zu einer einvernehmlichen Scheidung ist die Erstellung einer vollständigen und fairen Scheidungsfolgenvereinbarung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, alle Punkte gemeinsam zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Eine Vorlage bietet hierfür eine gute Struktur und hilft, wichtige Aspekte nicht zu übersehen.