Eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht in Österreich errichten Sie durch eine schriftliche Urkunde, die von einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein beurkundet wird. Sie regelt, wer Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit übernimmt, und hilft, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zu vermeiden.
Wie errichte ich eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht?
Der Prozess zur Errichtung einer wirksamen Vorsorgevollmacht folgt klaren Schritten. Die schriftliche Form ist zwingend erforderlich.
- Inhalt gestalten: Legen Sie fest, wer Ihr Bevollmächtigter ist. Definieren Sie den Umfang der Befugnisse genau und beschreiben Sie, wann der „Vorsorgefall“ eintritt.
- Beurkunden lassen: Die Urkunde muss von einer autorisierten Stelle beurkundet werden. Dies kann ein Notar, ein Rechtsanwalt oder ein Erwachsenenschutzverein sein.
- Unterschreiben: Sie und die beurkundende Stelle müssen die Urkunde unterschreiben.
- Verwahren und informieren: Bewahren Sie das Original sicher auf. Informieren Sie Ihren Bevollmächtigten und gegebenenfalls weitere Vertrauenspersonen.
Eine praktische Hilfe für die Erstellung bietet eine Vorsorgevollmacht-Vorlage, die Sie strukturiert durch die notwendigen Inhalte führt.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und wozu dient sie?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Bevollmächtigung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie dient dazu, Ihre Selbstbestimmung zu wahren, indem Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl bestimmen.
Damit unterscheidet sie sich von anderen Dokumenten:
- Patientenverfügung: Hier legen Sie medizinische Behandlungswünsche für den Ernstfall fest. Die Vorsorgevollmacht regelt hingegen die Vertretung in allen Lebensbereichen.
- Testament: Ein Testament regelt die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod. Die Vorsorgevollmacht ist ausschließlich für die Zeit Ihrer Entscheidungsunfähigkeit bei Leben gedacht.
Wann und wie wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
Die Vorsorgevollmacht wird erst mit Eintritt des definierten Vorsorgefalls wirksam. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem Sie geschäfts- oder urteilsunfähig werden.
Die Rolle des Zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZVV)
Damit Dritte die Vollmacht anerkennen, muss sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen sein. Die Eintragung veranlasst Ihr Bevollmächtigter, sobald der Vorsorgefall eingetreten ist. Erst mit dieser Registrierung kann Ihre Vertrauensperson rechtssicher in Ihrem Namen handeln, etwa bei Banken oder Behörden.
Was kostet die Errichtung einer Vorsorgevollmacht?
Die Kosten variieren je nach gewählter Beurkundungsstelle und individuellem Beratungsaufwand. Eine transparente Übersicht hilft bei der Planung.
| Kostenpunkt | Erläuterung |
|---|---|
| Beurkundungsgebühr | Notare und Rechtsanwälte berechnen Gebühren nach dem jeweiligen Gebührentarif. Erwachsenenschutzvereine bieten oft kostengünstigere oder sozial gestaffelte Tarife an. |
| Beratungskosten | Für eine umfassende rechtliche Beratung zur Ausgestaltung können zusätzliche Kosten anfallen. |
| Eintragung ins ÖZVV | Für die spätere Registrierung der wirksam gewordenen Vollmacht fallen beim Gericht Gebühren an. Die Höhe orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. |
| Mögliche Kostenübernahme | Unter bestimmten Voraussetzungen können Sozialhilfeträger die Kosten übernehmen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. |
Vorsorgevollmacht vs. Erwachsenenvertretung: Was ist der Unterschied?
Es handelt sich um zwei grundlegend verschiedene Instrumente, die im Ernstfall über Ihre Vertretung entscheiden.
| Vorsorgevollmacht | Erwachsenenvertretung |
|---|---|
| Sie treffen privat und vorsorglich eine eigene Entscheidung. | Das Gericht ordnet die Vertretung an, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert. |
| Sie bestimmen selbst, wer Sie vertritt. | Das Gericht bestellt einen Vertreter, der nicht zwangsläufig Ihre Wunschperson ist. |
| Das Verfahren ist schneller und vermeidet gerichtliche Kontrolle im Vorfeld. | Es erfordert ein gerichtliches Verfahren, für das ein Antrag auf Erwachsenenvertretung gestellt werden muss. |
Die Vorsorgevollmacht ist das präventive Instrument der Wahl, da sie Ihnen die Kontrolle über die Person und den Umfang der Vertretung gibt.
Praktische Tipps für Ihre Vorsorgevollmacht
Mit diesen Hinweisen gestalten Sie Ihre Vorsorge sicher und praxisnah.
Die Wahl des Bevollmächtigten
Wählen Sie eine absolut vertrauenswürdige Person, die belastbar ist und Ihre Wertvorstellungen kennt. Besprechen Sie Ihre Wünsche im Vorfeld ausführlich. Benennen Sie auch einen Ersatzbevollmächtigten.
Konkrete Definition des Vorsorgefalls
Formulieren Sie klar, wann die Vollmacht wirksam wird. Eine mögliche Formulierung ist „bei festgestellter Geschäftsunfähigkeit durch ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten“.
Verwahrung und Zugriff
Bewahren Sie die Originalurkunde sicher, aber zugänglich auf. Ihr Bevollmächtigter und eine weitere Vertrauensperson sollten eine Kopie und den Aufbewahrungsort kennen. Eine Hinterlegung beim Notar ist eine sichere Option.
Regelmäßige Überprüfung
Überprüfen Sie die Vollmacht in regelmäßigen Abständen oder bei wesentlichen Lebensveränderungen. Der Tod des Bevollmächtigten, eine Scheidung oder geänderte Vermögensverhältnisse sind typische Anlässe für eine Aktualisierung.
Ihr nächster Schritt
Um Ihre Vorsorge aktiv in die Hand zu nehmen, ist die konkrete Ausgestaltung Ihrer Wünsche der erste Schritt. Klären Sie, wer Sie vertreten soll und welche Befugnisse notwendig sind. Anschließend können Sie mit der Erstellung der Urkunde beginnen.