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Familie & Persönliches

Erbrecht Österreich: Gesetzliche Erbfolge, Testament & Verlassenschaft

In Österreich regelt das Erbrecht, wer nach dem Tod einer Person erbt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die Ehepartner und Verwandte in einer festgelegten Reihenfolge berücksichtigt. Ein Testament ermöglicht eine individuelle Regelung.

6 Min. Lesezeit

Symbole für das Erbrecht: handgeschriebener Brief, Hausschlüssel, Stammbaum und Waage der Gerechtigkeit.

Im Erbrecht Österreich gilt: Hinterlässt eine Person kein Testament, erben ihre Angehörigen nach der gesetzlichen Erbfolge des ABGB, zuerst Kinder und Ehepartner, dann weitere Verwandte. Mit einem Testament legen Sie selbst fest, wer was erhält, müssen aber die Pflichtteile naher Angehöriger beachten. Den Nachlass wickelt das Gericht im Verlassenschaftsverfahren ab, meist über einen Notar als Gerichtskommissär.

Was ist das Erbrecht in Österreich?

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen und den Schulden einer verstorbenen Person geschieht. Die Grundlage bildet das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Es soll die Vermögensnachfolge ordnen und Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden.

Das Gesetz kennt zwei Wege:

  • Gesetzliche Erbfolge: Sie greift, wenn es kein gültiges Testament gibt oder dieses nicht den gesamten Nachlass regelt.
  • Gewillkürte Erbfolge: Die verstorbene Person hat per Testament oder Erbvertrag selbst bestimmt, wer erbt.

Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang, aber nicht unbegrenzt. Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige.

Wer erbt gesetzlich? Die gesetzliche Erbfolge im Überblick

Die gesetzliche Erbfolge teilt die Verwandten in Linien ein, die sogenannten Parentelen. Eine nähere Linie schließt die entferntere aus. Der Ehepartner oder eingetragene Partner erbt zusätzlich neben diesen Verwandten.

Die Erbordnungen (Parentelen)

  • Erste Linie: die Kinder und deren Nachkommen.
  • Zweite Linie: die Eltern, Geschwister und deren Nachkommen.
  • Dritte Linie: die Großeltern und deren Nachkommen.
  • Vierte Linie: die Urgroßeltern.

Innerhalb einer Linie gilt: Ist ein Kind verstorben, treten dessen Nachkommen an seine Stelle. Weiter entfernte Verwandte erben nicht.

Erbrecht des Ehepartners und des eingetragenen Partners

Neben Kindern erhält der Ehepartner ein Drittel des Nachlasses, die Kinder teilen den Rest zu gleichen Teilen. Neben Eltern oder Geschwistern der verstorbenen Person erhält er zwei Drittel. Dazu kommt in der Regel ein Vorausvermächtnis: Ehewohnung und Hausrat stehen dem Partner zu, sofern er dort gelebt hat. Für weitere Konstellationen gilt der aktuelle Gesetzestext des ABGB.

Lebensgefährten erben nicht automatisch. Ein gesetzliches Erbrecht besteht nur unter engen Voraussetzungen und nur dann, wenn sonst kein gesetzlicher Erbe vorhanden ist.

Was passiert ohne gesetzliche Erben?

Gibt es weder Erben noch ein Testament, fällt der Nachlass an den Staat. Er haftet dann nur bis zur Höhe des Nachlasswerts.

Das Testament: Wie funktioniert die gewillkürte Erbfolge?

Mit einem Testament weichen Sie von der gesetzlichen Erbfolge ab. Sie können Personen bedenken, die sonst nichts erhielten, etwa Lebensgefährten oder Freunde. Sie können auch Anteile anders gewichten oder Streit vorbeugen.

Welche Testamentsformen gibt es?

FormWesentliche Merkmale
Eigenhändiges TestamentVollständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben. Es braucht weder Zeugen noch Notar.
Fremdhändiges TestamentVon anderer Hand oder am Computer verfasst, mit Unterschrift und drei gleichzeitig anwesenden Zeugen.
Notarielles TestamentWird vor einem Notar oder Gericht errichtet. Die Form ist damit abgesichert.
Gemeinschaftliches TestamentNur für Ehepartner und eingetragene Partner. Beide regeln darin ihren Nachlass gemeinsam.

Für ein persönliches Testament finden Sie die Vorlage Einzeltestament. Ehepaare nutzen das Gemeinschaftliche Testament.

Welche Inhalte sind wichtig?

  • Erbeinsetzung: Wer erbt, und zu welchem Anteil?
  • Vermächtnis: Eine bestimmte Sache oder ein Geldbetrag geht an eine bestimmte Person, ohne dass sie Erbe wird.
  • Auflage: Der Bedachte muss etwas tun, zum Beispiel ein Haustier versorgen.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und deren Nachkommen sowie der Ehepartner oder eingetragene Partner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein Geldanspruch gegen den Nachlass, kein Anteil am Nachlass selbst. Wer übergangen wird, muss ihn selbst geltend machen.

Wie läuft das Verlassenschaftsverfahren ab?

Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Verfahren, das den Nachlass klärt und an die Erben überträgt. Es beginnt von Amts wegen: Nach dem Todesfall informiert das Standesamt das zuständige Gericht. Eine eigene Antragstellung ist nicht nötig.

Die Schritte im Überblick

  1. Der Todesfall wird beurkundet, und das Gericht erhält die Sterbefallmeldung.
  2. Das Gericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär. Er führt das Verfahren.
  3. Der Notar lädt die Angehörigen vor und erfasst Vermögen und Schulden im Verzeichnis des Nachlasses.
  4. Er prüft, ob ein Testament vorliegt.
  5. Die Erben geben ihre Erbantrittserklärung ab.
  6. Das Gericht überträgt den Nachlass mit der Einantwortung an die Erben.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • die Sterbeurkunde,
  • vorhandene Testamente oder Verträge zur Erbfolge,
  • Nachweise über Vermögen und Schulden, etwa Kontoauszüge, Grundbuchdaten und Kreditverträge,
  • Rechnungen zu Begräbniskosten.

Was kostet der Notar?

Die Gebühren des Gerichtskommissärs richten sich nach einem gesetzlichen Tarif. Sie hängen unter anderem vom Wert des Nachlasses ab. Konkrete Beträge nennt der Notar nach Erfassung des Nachlasses. Hinzu können Gerichtsgebühren kommen.

Einantwortung statt „Erbschein“

Einen „Erbschein“ nach deutschem Muster gibt es in Österreich nicht. Die gerichtliche Bestätigung der Erben ist die Einantwortung. Mit ihr werden die Erben Eigentümer des Nachlasses, und sie weisen sich damit etwa gegenüber Bank oder Grundbuch aus.

Was gilt in der Erbengemeinschaft und bei der Teilung des Nachlasses?

Mehrere Erben bilden nach der Einantwortung eine Gemeinschaft und sind gemeinsam Eigentümer des Nachlasses. Alltägliche Verwaltung läuft meist nach Mehrheit. Für wichtige Veränderungen, etwa den Verkauf einer Immobilie, braucht es in der Regel die Zustimmung aller.

Wie teilen Erben den Nachlass auf?

  • Realteilung: Jeder erhält bestimmte Gegenstände.
  • Verkauf: Der Erlös wird nach Anteilen verteilt.
  • Übernahme: Ein Erbe übernimmt eine Sache und gleicht die anderen finanziell aus.
  • Gerichtliche Teilung: Gelingt keine Einigung, entscheidet im Streitfall das Gericht.

Wann ist ein Erbteilungsübereinkommen sinnvoll?

Ein Erbteilungsübereinkommen hält schriftlich fest, wer was bekommt. Es lohnt sich, sobald mehrere Erben Immobilien, Firmenanteile oder Wertgegenstände zu verteilen haben. Eine klare Regelung verhindert spätere Streitigkeiten. Eine Vorlage bietet das Erbteilungsübereinkommen.

Wie gehen Erben mit Schulden um?

Erben haften grundsätzlich auch für Schulden des Nachlasses. Bei Zweifeln an der Werthaltigkeit können Sie eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben. Dann haften Sie nur bis zur Höhe des Nachlasswerts, und ein Inventar wird errichtet.

Gibt es in Österreich Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Nein. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Österreich seit 2008 ausgelaufen. Für Erbschaften fällt daher keine eigene Erbschaftssteuer an.

Welche Steuern und Abgaben können trotzdem anfallen?

  • Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr: beim Übergang von Immobilien. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Rechtslage.
  • Einkommensteuer: auf Erträge aus geerbtem Vermögen, etwa Mieteinnahmen.
  • Laufende Abgaben: etwa die Grundsteuer für geerbte Liegenschaften.

Und bei Schenkungen?

Für bestimmte Schenkungen unter Lebenden, vor allem von Immobilien, gelten Melde- und Abgabepflichten. Prüfen Sie vor einer Schenkung die aktuellen Regeln.

Welche Fehler sollten Sie im Erbrecht vermeiden?

  • Testament falsch oder gar nicht aufbewahren: Ein Testament, das niemand findet, bleibt wirkungslos. Sagen Sie einer Vertrauensperson, wo es liegt, oder lassen Sie es registrieren.
  • Pflichtteile übergehen: Das Testament bleibt gültig, doch Pflichtteilsberechtigte können Geldansprüche stellen. Das kann den Nachlass belasten.
  • Formfehler: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich sein und unterschrieben werden.
  • Keine Regelung treffen: Dann greift die gesetzliche Erbfolge, auch wenn sie nicht Ihrem Willen entspricht.
  • Vorsorge zu Lebzeiten vergessen: Falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können, hilft eine Vorsorgevollmacht.

Dokumentieren Sie Ihren Willen klar und halten Sie ihn aktuell. Bei einer Heirat, Scheidung oder Geburt sollten Sie das Testament erneut prüfen. Im Einzelfall gilt stets der aktuelle Gesetzestext. Klären Sie offene Fragen im Verfahren mit dem Gerichtskommissär.

Nächster Schritt

Prüfen Sie zuerst, ob die gesetzliche Erbfolge Ihrem Willen entspricht. Falls nicht, halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest, etwa mit einem Einzeltestament. Sammeln Sie dazu eine Übersicht Ihres Vermögens und Ihrer Schulden sowie die Namen der Personen, die Sie bedenken möchten.

Häufige Fragen

Wie läuft die Verlassenschaft ab und was kostet der Notar?

Nach dem Todesfall meldet das Standesamt den Sterbefall dem Gericht, das einen Notar als Gerichtskommissär beauftragt. Er erfasst Vermögen und Schulden, die Erben geben ihre Erbantrittserklärung ab, und das Gericht erlässt die Einantwortung. Die Notargebühren richten sich nach einem gesetzlichen Tarif und hängen vom Nachlasswert ab.

Gibt es eine Erbschaftssteuer in Österreich?

Nein, die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Österreich seit 2008 ausgelaufen. Trotzdem können Kosten entstehen, etwa Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren bei Immobilien, Einkommensteuer auf Erträge aus dem geerbten Vermögen sowie Notar- und Gerichtsgebühren. Für Schenkungen bestimmter Vermögenswerte gelten Meldepflichten.

Kann ich mein Testament auch ohne Notar schreiben?

Ja. Ein eigenhändiges Testament ist ohne Notar gültig, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben. Ein am Computer verfasstes Testament braucht drei gleichzeitig anwesende Zeugen. Beachten Sie die Pflichtteile naher Angehöriger und bewahren Sie das Testament so auf, dass es gefunden wird.

Quellen

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