Wer in Österreich Alimente berechnen will, geht beim Kindesunterhalt vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen aus. Darauf wird ein Prozentsatz angewendet, der mit dem Alter des Kindes steigt. Der Ehegattenunterhalt folgt anderen Regeln: Er richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und dem Einkommen beider Partner.
Wie wird der Kindesunterhalt in Österreich berechnet?
Die Gerichte nutzen für den Kindesunterhalt die sogenannte Prozentsatzmethode. Sie ist ein Richtwert und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.
Die Grundlage: das bereinigte Nettoeinkommen
Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Dazu zählen regelmäßige Einkünfte inklusive Sonderzahlungen, die auf das Jahr umgelegt werden. Abgezogen werden unter anderem bestimmte berücksichtigungswürdige Aufwendungen. Wie ein Bruttogehalt in Netto umgerechnet wird, zeigt der Beitrag Brutto Netto Rechner Österreich: Gehalt umrechnen.
Die Prozentsätze der Rechtsprechung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Richtwerte entwickelt, die nach dem Alter des Kindes gestaffelt sind:
| Alter des Kindes | Richtwert vom bereinigten Nettoeinkommen |
|---|---|
| 0 bis 6 Jahre | 16 % |
| 6 bis 10 Jahre | 18 % |
| 10 bis 15 Jahre | 20 % |
| ab 15 Jahren | 22 % |
Bestehen weitere Unterhaltspflichten, etwa für andere Kinder oder einen Ehegatten, verringert sich der Prozentsatz. Die genauen Abzüge ergeben sich aus der aktuellen Rechtsprechung des OGH, die im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachzulesen ist.
Regelbedarfssätze als Orientierung
Die Regelbedarfssätze geben den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes nach Alter an. Sie werden jährlich angepasst und dienen als Orientierung, vor allem als Kontrolle des Rechenergebnisses. Die aktuellen Werte veröffentlichen die zuständigen Stellen, etwa das Justizministerium. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend ändern.
Alimente berechnen am Beispiel eines Kindes
Ein Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von X und ein Kind im Alter von acht Jahren. Der Richtwert beträgt 18 % von X. Hat das Kind eigene Einkünfte oder gibt es weitere Unterhaltspflichten, wird der Betrag entsprechend gemindert. Anschließend vergleicht man das Ergebnis mit den aktuellen Regelbedarfssätzen.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Alimente?
Das Einkommen ist nur ein Faktor. Mehrere weitere Umstände können den Betrag erhöhen oder senken.
- Kindeseinkommen: Verdient das Kind selbst, etwa durch eine Lehrlingsentschädigung, mindert das den Unterhaltsanspruch. Das Einkommen wird in der Regel nicht vollständig, sondern anteilig angerechnet.
- Betreuungsanteile: Wer das Kind hauptsächlich betreut, leistet seinen Beitrag bereits durch die Betreuung. Beim Wechselmodell mit annähernd gleichen Anteilen fällt der Geldunterhalt oft geringer aus oder entfällt, wenn beide ähnlich leisten können.
- Besondere Bedürfnisse: Hohe medizinische oder therapeutische Kosten können einen Sonderbedarf begründen, der über den Richtwert hinausgeht.
- Leistungsfähigkeit: Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt bleiben. Er sichert das Existenzminimum. Reicht das Einkommen nicht, kann der Unterhalt unter dem Richtwert liegen.
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Der Ehegattenunterhalt hat keinen festen Altersprozentsatz. Entscheidend sind die ehelichen Lebensverhältnisse und die Frage, ob ein Partner nach seinem Bedarf auf Zahlungen angewiesen ist.
Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
Drei Fragen bestimmen das Ergebnis. Welchen Bedarf hat der Berechtigte nach dem bisherigen Lebensstandard? Kann er diesen Bedarf mit eigenem Einkommen decken? Und kann der andere Partner zahlen, ohne seinen eigenen Unterhalt zu gefährden?
Unterhalt während und nach der Scheidung
Während aufrechter Ehe richtet sich der Anspruch nach den gemeinsamen Lebensverhältnissen. Nach der Scheidung gelten strengere Maßstäbe. Bei einer streitigen Scheidung spielt das Verschulden eine Rolle. Bei einer einvernehmlichen Scheidung gilt, was die Partner vereinbaren. Den Ablauf erklärt der Beitrag Einvernehmliche Scheidung in Österreich: Ablauf, Kosten & Unterlagen.
Dauer der Ehe, Kinderbetreuung, Erwerbsfähigkeit
Je länger die Ehe dauerte, desto eher wirkt sie nach. Wer wegen der Kinderbetreuung beruflich zurückgesteckt hat, kann leichter Unterhalt beanspruchen. Gesundheit, Alter und Arbeitsmarkt entscheiden darüber, was dem Berechtigten an eigener Erwerbstätigkeit zuzumuten ist.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Vorleistung für Kinder, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Staat zahlt zunächst und holt sich das Geld später vom Unterhaltspflichtigen zurück.
- Zweck und Voraussetzungen: Das Kind braucht in der Regel einen Unterhaltstitel, etwa einen gerichtlichen Beschluss oder Vergleich. Es muss im Inland leben, und der Unterhalt wird nicht oder nicht vollständig gezahlt. Die Details stehen im Unterhaltsvorschussgesetz.
- Höhe und Dauer: Die Höhe orientiert sich am festgesetzten Unterhalt und ist gesetzlich begrenzt. Auch die Dauer ist an Bedingungen geknüpft. Aktuelle Grenzen nennt das Justizministerium.
- Rückgriff: Der Staat kann den vorgestreckten Betrag vom Unterhaltspflichtigen fordern. Die Schuld verschwindet durch den Vorschuss also nicht.
- Antrag: Er wird beim zuständigen Bezirksgericht gestellt, oft gemeinsam mit dem Unterhaltsantrag. Die Kinder- und Jugendhilfe informiert dazu.
So nutzen Sie den Unterhaltsrechner für eine erste Einschätzung
Der Unterhaltsrechner für Kinder und Ehegatten liefert eine grobe Orientierung. So gehen Sie vor:
- Halten Sie die Daten bereit: bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, Zahl und Alter der Kinder, eigenes Einkommen des Kindes und weitere Unterhaltspflichten.
- Wählen Sie die Art des Unterhalts. Für Kinder arbeitet der Rechner mit altersabhängigen Prozentsätzen. Für Ehegatten zieht er das Einkommen beider Partner heran.
- Tragen Sie die Werte ein und lesen Sie das Ergebnis als Richtwert.
- Vergleichen Sie es mit den aktuellen Regelbedarfssätzen.
Das Ergebnis ist eine Schätzung und nicht verbindlich. Betreuungsanteile, Sonderbedarf und Selbstbehalt lassen sich nur eingeschränkt abbilden. Verbindlich wird ein Betrag erst durch eine Einigung, die als Titel festgehalten wird, oder durch eine gerichtliche Entscheidung.
Wichtige Dokumente und Vereinbarungen zum Unterhalt
Mündliche Absprachen sind schwer durchzusetzen. Schriftliche Regelungen schaffen Klarheit für beide Seiten.
Scheidungsvereinbarung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Unterhalt meist in der Scheidungsvereinbarung festgelegt. Sie sollte Höhe, Zahlungstermin und eine mögliche Anpassung klar benennen.
Vollstreckbarkeit
Nur ein Exekutionstitel erlaubt eine Zwangsvollstreckung. Das kann ein gerichtlicher Vergleich, ein Beschluss oder ein Notariatsakt mit entsprechender Unterwerfungserklärung sein. Eine einfache private Vereinbarung gilt zwar zwischen den Parteien, lässt sich aber nicht unmittelbar vollstrecken. Bei Kindern achtet das Gericht zusätzlich auf das Kindeswohl.
Anpassung bei geänderten Umständen
Ändern sich Einkommen, Betreuung oder Bedarf wesentlich, kann der Unterhalt neu festgesetzt werden. Eine Wertsicherungsklausel in der Vereinbarung hilft, die Teuerung zu berücksichtigen.
Ihr nächster Schritt
Ermitteln Sie zuerst Ihr bereinigtes Nettoeinkommen und lassen Sie mit dem Rechner eine Schätzung erstellen. Prüfen Sie das Ergebnis anhand der aktuellen Regelbedarfssätze. Halten Sie den Betrag danach schriftlich fest, in einer Form, die als Exekutionstitel taugt, oder beantragen Sie die Festsetzung beim zuständigen Bezirksgericht.