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Kündigungsfrist berechnen (Schweiz)

Berechnet nach Art. 335b und 335c OR, wann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in der Schweiz endet: Probezeit (7 Tage), Dienstjahre, Monatsende und abweichende vertragliche Fristen.

Ihre Angaben

Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Partei zugeht (Empfangsprinzip), nicht das Datum auf dem Brief. Bei eingeschriebener Post zählt in der Regel die Abholung bzw. das Ende der 7-tägigen Abholfrist.

Erster Tag des Arbeitsverhältnisses laut Arbeitsvertrag. Daraus ergeben sich Dienstjahre und Probezeit.

Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit (Art. 335b OR). Vertraglich sind höchstens 3 Monate möglich. Geben Sie 0 ein, wenn keine Probezeit gilt.

Nur ausfüllen, wenn Arbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder GAV eine andere Frist als die gesetzliche vorsieht. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart sein und dürfen nicht unter 1 Monat liegen. Leer lassen für die gesetzliche Frist.

Ergebnis

Ende des Arbeitsverhältnisses 27. Oktober 2026

Frühestmöglicher Beendigungstermin. In der Probezeit läuft die Frist 7 Tage ab dem Tag nach Zugang, danach endet sie auf das Ende des Monats, der um die Fristdauer nach dem Zugangsmonat liegt.

So wird gerechnet

Laufendes Dienstjahr bei Zugang der Kündigung Ein Dienstjahr gilt erst nach 12 vollen Monaten als abgeschlossen. Nach 9 vollendeten Jahren läuft das 10. Dienstjahr.
1
Kündigung während der Probezeit Massgebend ist, ob die Kündigung während der Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis darf danach noch über das Probezeitende hinaus laufen.
Ja
Gesetzliche Frist nach Probezeit (Art. 335c OR) Gilt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
1 Monate
Anwendbare Kündigungsfrist In der Probezeit 7 Tage, danach Monate auf das Ende eines Monats.
7 Tage (Probezeit)
Tage vom Zugang bis zum Ende
7 Tage
Bitte beachten
  • Der Rechner gilt für unbefristete Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht. Befristete Verträge enden ohne Kündigung am vereinbarten Datum (Art. 334 OR), Lehrverhältnisse folgen Art. 346 ff. OR.
  • Sperrfristen nach Art. 336c OR (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft, Militär- und Zivildienst) sind nicht berücksichtigt. Fällt die Kündigung in eine Sperrfrist, ist sie nichtig. Fällt sie davor, wird der Fristablauf unterbrochen und das Ende verschiebt sich.
  • Die Probezeit verlängert sich bei Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht um die Dauer der Abwesenheit (Art. 335b Abs. 3 OR). Diese Verlängerung wird nicht automatisch berechnet.
  • Das massgebende Dienstjahr wird zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestimmt, so die gängige Praxis. Läuft die Frist danach in ein neues Dienstjahr, ändert das die Frist nicht.
  • Eine vertragliche Frist wird nur als ganze Monate auf Monatsende abgebildet. Abweichende Endtermine (z. B. Quartalsende), kürzere Fristen als 1 Monat im ersten Dienstjahr per GAV und eine abweichende Probezeitfrist sind nicht abgedeckt: Prüfen Sie Vertrag, Normalarbeitsvertrag und GAV.
  • Die Fristen müssen für beide Parteien gleich sein (Art. 335a OR). Bei unterschiedlichen Vereinbarungen gilt für beide die längere Frist.
  • Die Berechnung setzt voraus, dass die Kündigung nach Stellenantritt zugeht. Bei Kündigung vor Arbeitsantritt gelten besondere Regeln, die hier nicht berücksichtigt sind.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Der Editor öffnet sich mit den bereits eingetragenen Angaben aus dem Rechner.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigungsfrist in der Schweiz: das Wichtigste

Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Kündigung noch weiterläuft. Sie gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen und ist im Obligationenrecht (OR) geregelt, vor allem in Art. 335b (Probezeit) und Art. 335c (Fristen nach der Probezeit). Dieser Rechner ermittelt aus dem Zugangsdatum der Kündigung, dem Eintrittsdatum und einer allfälligen vertraglichen Abweichung den frühestmöglichen Beendigungstermin.

Die gesetzlichen Fristen im Überblick

Zeitpunkt der KündigungFristEndtermin
Während der Probezeit7 Tagejeder Tag
1. Dienstjahr (nach der Probezeit)1 MonatMonatsende
2. bis 9. Dienstjahr2 MonateMonatsende
ab dem 10. Dienstjahr3 MonateMonatsende

Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern oder ganz weglassen.

So wird gerechnet

Zuerst wird geprüft, ob die Kündigung noch in der Probezeit zugeht. Ist das der Fall, endet das Arbeitsverhältnis sieben Tage nach dem Zugang, auch wenn dieser Tag nach dem Ende der Probezeit liegt.

Geht die Kündigung später zu, zählt das Dienstjahr im Zeitpunkt des Zugangs. Ein Dienstjahr ist erst nach zwölf vollen Monaten abgeschlossen. Wer seit neun Jahren und drei Monaten angestellt ist, befindet sich im 10. Dienstjahr, und es gilt die Frist von drei Monaten. Haben Sie schriftlich eine andere Frist vereinbart, gilt diese, mindestens aber ein Monat.

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang. Sie endet auf das Ende eines Monats. Ausgehend vom Monat, in dem die Kündigung zugeht, zählen Sie die Fristmonate dazu: Das Arbeitsverhältnis endet am letzten Tag dieses Monats. Wer eine Kündigung mit einem Monat Frist noch auf Ende Februar wirken lassen will, muss sie deshalb spätestens am 31. Januar zustellen. Geht sie am 1. Februar zu, endet das Arbeitsverhältnis erst am 31. März.

Beispiel

Eine Mitarbeiterin ist am 1. März 2022 eingetreten und kündigt am 20. Oktober 2026. Sie hat vier Dienstjahre vollendet und befindet sich im 5. Dienstjahr. Die Probezeit ist längst vorbei, es gilt die gesetzliche Frist von zwei Monaten. Ausgehend vom Oktober läuft die Frist bis Ende Dezember: Das Arbeitsverhältnis endet am 31. Dezember 2026. Hätte der Vertrag schriftlich nur einen Monat vorgesehen, wäre es der 30. November 2026.

Häufige Fälle und Stolpersteine

  • Zugang statt Absendedatum: Die Kündigung wirkt erst, wenn sie die andere Partei erreicht. Verschicken Sie sie rechtzeitig vor dem Monatsende und halten Sie den Zugang nachweisbar fest.
  • Sperrfristen: Nach der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitgebers während einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall nichtig. Der Schutz dauert 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis 5. und 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr. Ebenso geschützt sind Schwangerschaft und die 16 Wochen nach der Niederkunft sowie Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst (Art. 336c OR). Wird die Kündigung vor der Sperrfrist ausgesprochen, ruht die Frist und läuft danach weiter.
  • Abweichende Vereinbarungen: Arbeitsvertrag, Personalreglement, Normalarbeitsvertrag oder GAV dürfen die Fristen ändern, aber nicht unter einen Monat. Eine kürzere Frist ist nur im 1. Dienstjahr und nur per GAV möglich.
  • Gleiche Fristen für beide Seiten: Vereinbaren Sie unterschiedliche Fristen, gilt für beide die längere.
  • Freistellung: Wird der Arbeitnehmer freigestellt, ändert sich das Vertragsende nicht. Lohn und Pflichten laufen bis dahin weiter.
  • Begründung: Eine Kündigung braucht keine Form und keine Begründung. Die andere Partei kann aber eine schriftliche Begründung verlangen (Art. 335 Abs. 2 OR).

Welches Dokument Sie danach brauchen

Sobald Sie den Beendigungstermin kennen, formulieren Sie die Kündigung schriftlich. Als Arbeitnehmer bereiten Sie ein Kündigungsschreiben durch den Arbeitnehmer vor, als Arbeitgeber die Kündigung durch den Arbeitgeber. Läuft noch die Probezeit, ist das Schreiben für die Kündigung während der Probezeit passend. Nennen Sie darin das Kündigungsdatum, die anwendbare Frist und das Datum, auf das das Arbeitsverhältnis endet. Bitten Sie als Arbeitnehmer zugleich um ein Arbeitszeugnis.

Der Rechner ersetzt nicht die Prüfung Ihres Vertrags. Besonderheiten wie GAV-Regeln, Sperrfristen oder abweichende Endtermine sollten Sie im Einzelfall kontrollieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Sieben Tage (Art. 335b OR), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Frist endet nicht auf Monatsende. Die Kündigung muss aber noch während der Probezeit zugehen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach der Probezeit?

Ein Monat im 1. Dienstjahr, zwei Monate vom 2. bis 9. Dienstjahr und drei Monate ab dem 10. Dienstjahr, jeweils auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR).

Bis wann muss die Kündigung spätestens zugehen?

Für ein Ende am Monatsende X bei n Monaten Frist muss sie spätestens am letzten Tag des Monats X minus n Monate ankommen. Bei 2 Monaten Frist und Vertragsende am 31. Dezember also bis zum 31. Oktober.

Kann der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen?

Ja, schriftlich, aber nicht unter einen Monat. Nur ein GAV kann im 1. Dienstjahr eine noch kürzere Frist festlegen (Art. 335c Abs. 2 OR).

Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ruht die Frist während einer Sperrfrist (30, 90 bzw. 180 Tage je nach Dienstjahr) und läuft danach weiter. Das Ende verschiebt sich auf das nächste Monatsende nach der Sperrfrist (Art. 336c OR).

Ist eine schriftliche Kündigung vorgeschrieben?

Gesetzlich nicht, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes verlangen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich ein Schreiben mit nachweisbarem Zugang, etwa per Einschreiben.