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Kündigungsfrist in der Schweiz: das Wichtigste
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Kündigung noch weiterläuft. Sie gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen und ist im Obligationenrecht (OR) geregelt, vor allem in Art. 335b (Probezeit) und Art. 335c (Fristen nach der Probezeit). Dieser Rechner ermittelt aus dem Zugangsdatum der Kündigung, dem Eintrittsdatum und einer allfälligen vertraglichen Abweichung den frühestmöglichen Beendigungstermin.
Die gesetzlichen Fristen im Überblick
| Zeitpunkt der Kündigung | Frist | Endtermin |
|---|---|---|
| Während der Probezeit | 7 Tage | jeder Tag |
| 1. Dienstjahr (nach der Probezeit) | 1 Monat | Monatsende |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate | Monatsende |
| ab dem 10. Dienstjahr | 3 Monate | Monatsende |
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern oder ganz weglassen.
So wird gerechnet
Zuerst wird geprüft, ob die Kündigung noch in der Probezeit zugeht. Ist das der Fall, endet das Arbeitsverhältnis sieben Tage nach dem Zugang, auch wenn dieser Tag nach dem Ende der Probezeit liegt.
Geht die Kündigung später zu, zählt das Dienstjahr im Zeitpunkt des Zugangs. Ein Dienstjahr ist erst nach zwölf vollen Monaten abgeschlossen. Wer seit neun Jahren und drei Monaten angestellt ist, befindet sich im 10. Dienstjahr, und es gilt die Frist von drei Monaten. Haben Sie schriftlich eine andere Frist vereinbart, gilt diese, mindestens aber ein Monat.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang. Sie endet auf das Ende eines Monats. Ausgehend vom Monat, in dem die Kündigung zugeht, zählen Sie die Fristmonate dazu: Das Arbeitsverhältnis endet am letzten Tag dieses Monats. Wer eine Kündigung mit einem Monat Frist noch auf Ende Februar wirken lassen will, muss sie deshalb spätestens am 31. Januar zustellen. Geht sie am 1. Februar zu, endet das Arbeitsverhältnis erst am 31. März.
Beispiel
Eine Mitarbeiterin ist am 1. März 2022 eingetreten und kündigt am 20. Oktober 2026. Sie hat vier Dienstjahre vollendet und befindet sich im 5. Dienstjahr. Die Probezeit ist längst vorbei, es gilt die gesetzliche Frist von zwei Monaten. Ausgehend vom Oktober läuft die Frist bis Ende Dezember: Das Arbeitsverhältnis endet am 31. Dezember 2026. Hätte der Vertrag schriftlich nur einen Monat vorgesehen, wäre es der 30. November 2026.
Häufige Fälle und Stolpersteine
- Zugang statt Absendedatum: Die Kündigung wirkt erst, wenn sie die andere Partei erreicht. Verschicken Sie sie rechtzeitig vor dem Monatsende und halten Sie den Zugang nachweisbar fest.
- Sperrfristen: Nach der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitgebers während einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall nichtig. Der Schutz dauert 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis 5. und 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr. Ebenso geschützt sind Schwangerschaft und die 16 Wochen nach der Niederkunft sowie Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst (Art. 336c OR). Wird die Kündigung vor der Sperrfrist ausgesprochen, ruht die Frist und läuft danach weiter.
- Abweichende Vereinbarungen: Arbeitsvertrag, Personalreglement, Normalarbeitsvertrag oder GAV dürfen die Fristen ändern, aber nicht unter einen Monat. Eine kürzere Frist ist nur im 1. Dienstjahr und nur per GAV möglich.
- Gleiche Fristen für beide Seiten: Vereinbaren Sie unterschiedliche Fristen, gilt für beide die längere.
- Freistellung: Wird der Arbeitnehmer freigestellt, ändert sich das Vertragsende nicht. Lohn und Pflichten laufen bis dahin weiter.
- Begründung: Eine Kündigung braucht keine Form und keine Begründung. Die andere Partei kann aber eine schriftliche Begründung verlangen (Art. 335 Abs. 2 OR).
Welches Dokument Sie danach brauchen
Sobald Sie den Beendigungstermin kennen, formulieren Sie die Kündigung schriftlich. Als Arbeitnehmer bereiten Sie ein Kündigungsschreiben durch den Arbeitnehmer vor, als Arbeitgeber die Kündigung durch den Arbeitgeber. Läuft noch die Probezeit, ist das Schreiben für die Kündigung während der Probezeit passend. Nennen Sie darin das Kündigungsdatum, die anwendbare Frist und das Datum, auf das das Arbeitsverhältnis endet. Bitten Sie als Arbeitnehmer zugleich um ein Arbeitszeugnis.
Der Rechner ersetzt nicht die Prüfung Ihres Vertrags. Besonderheiten wie GAV-Regeln, Sperrfristen oder abweichende Endtermine sollten Sie im Einzelfall kontrollieren.