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Rechner Kostenlos und ohne Registrierung Stand der Daten: 1. Januar 2026

Erbschafts- und Schenkungssteuerrechner für den Kanton Zürich

Berechnet die kantonale Erbschafts- oder Schenkungssteuer für den Kanton Zürich basierend auf dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Zuwendung.

Ihre Angaben

Die rechtliche Beziehung zwischen dem Begünstigten und der verstorbenen oder schenkenden Person.

Der steuerbare Wert der gesamten Zuwendung nach Abzug von Schulden und Kosten. Geben Sie den Bruttowert ein, Freibeträge werden automatisch berücksichtigt.

Handelt es sich um eine Erbschaft (Todesfall) oder eine Schenkung (unter Lebenden)? Die Steuersätze können unterschiedlich sein.

Ergebnis

Zu entrichtende Erbschafts- / Schenkungssteuer 0,00 CHF

Der endgültige Steuerbetrag. Falls eine Steuerbefreiung vorliegt, ist dieser null.

So wird gerechnet

Persönlicher Freibetrag Der steuerfreie Betrag, der vom Wert abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Gilt für den Kanton Zürich.
500.000,00 CHF
Steuerbare Basis Der Wert nach Abzug des persönlichen Freibetrags. Ist dieser null oder negativ, fällt keine Steuer an.
300.000,00 CHF
Steuerbefreit? Gibt an, ob für diesen Verwandtschaftsgrad im Kanton Zürich eine vollständige Steuerbefreiung gilt (für Ehegatten und direkte Nachkommen).
Ja
Steuerbetrag vor Befreiung Der berechnete Steuerbetrag basierend auf der progressiven Tariftabelle des Kantons Zürich, bevor eine allfällige Befreiung berücksichtigt wird.
9.500,00 CHF
Bitte beachten
  • Dieser Rechner bietet eine Schätzung NUR für den Kanton Zürich. Die Berechnung basiert auf dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (EStG) des Kantons Zürich, Stand 2026. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich bitte an die Steuerverwaltung des Kantons Zürich.
  • Der Rechner berücksichtigt nicht die Pflichtteile nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Diese regeln den gesetzlichen Mindestanteil bestimmter Erben und sind von der steuerlichen Berechnung unabhängig.
  • Bei Erbschaften mit Grundstücken in anderen Kantonen kann eine zusätzliche Steuerpflicht im Lagekanton entstehen. Dieser Rechner berücksichtigt nur die Besteuerung im Kanton Zürich.

Unverbindliches Ergebnis, berechnet aus den unten angegebenen Daten und Regeln. Es ersetzt weder eine amtliche Berechnung noch die Beratung durch eine Fachperson.

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Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Zürich berechnen

Im Kanton Zürich wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach einem progressiven Tarif erhoben. Die Höhe der Steuer hängt entscheidend vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Begünstigten sowie vom Wert der Zuwendung ab. Dieser Rechner hilft Ihnen, eine erste Schätzung der anfallenden Steuer für den Kanton Zürich zu erhalten.

Wie wird die Steuer im Kanton Zürich berechnet?

Die Berechnung folgt diesen Schritten:

  1. Bestimmung des persönlichen Freibetrags: Abhängig vom Verwandtschaftsgrad wird ein steuerfreier Betrag vom Gesamtwert abgezogen. Für Ehegatten und eingetragene Partner beträgt er 500'000 CHF, für direkte Nachkommen 50'000 CHF. Für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte sind die Freibeträge deutlich niedriger oder betragen 0 CHF.
  2. Berechnung der steuerbaren Basis: Vom Gesamtwert wird der persönliche Freibetrag abgezogen. Ist das Ergebnis 0 oder negativ, fällt keine Steuer an.
  3. Anwendung des progressiven Steuertarifs: Auf die steuerbare Basis wird der Tarif für Erbschaften oder Schenkungen angewendet. Der Tarif ist gestaffelt: Mit steigendem Wert steigt auch der anzuwendende Steuersatz. Die Sätze für Schenkungen sind in jeder Stufe um 1 Prozentpunkt höher als für Erbschaften.
  4. Prüfung der Steuerbefreiung: Ehegatten/eingetragene Partner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind im Kanton Zürich vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für sie beträgt der endgültige Steuerbetrag immer 0 CHF, unabhängig von der Höhe der steuerbaren Basis.

Beispiel: Erbschaft in Zürich

Ein Ehegatte erbt im Kanton Zürich ein Vermögen von 800‘000 CHF. Der persönliche Freibetrag beträgt 500‘000 CHF. Die steuerbare Basis ist somit 300‘000 CHF (800‘000 - 500‘000). Auf diesen Betrag wird der progressive Zürcher Erbschaftssteuertarif angewendet: Die ersten 50'000 CHF zu 2%, die nächsten 150'000 CHF zu 3% und die verbleibenden 100'000 CHF zu 4%. Die berechnete Steuer vor Befreiung wäre 50'000*0.02 + 150'000*0.03 + 100'000*0.04 = 1'000 + 4'500 + 4'000 = 9'500 CHF. Da Ehegatten in Zürich von der Steuer befreit sind, beträgt der endgültige zu entrichtende Steuerbetrag 0 CHF.

Beispiel für eine nicht verwandte Person: Ein Freund erbt denselben Betrag von 800'000 CHF. Der Freibetrag beträgt 0 CHF, die steuerbare Basis ist also 800'000 CHF. Die Steuer wird wie folgt berechnet: (50'000 * 0.02) + (150'000 * 0.03) + (300'000 * 0.04) + (300'000 * 0.05) = 1'000 + 4'500 + 12'000 + 15'000 = 32'500 CHF. Dieser Betrag wäre fällig.

Häufige Fragen und Besonderheiten

  • Massgebender Kanton: Bei Erbschaften ist der letzte Wohnsitz des Erblassers im Kanton Zürich entscheidend. Bei Schenkungen ist es der Wohnsitz des Schenkers im Kanton Zürich. Liegen Grundstücke in einem anderen Kanton, unterliegen diese oft der Steuerhoheit des Kantons, in dem sie liegen.
  • Wiederholungsschenkungen: Im Kanton Zürich werden Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren an dieselbe Person erfolgen, für die Bemessung der Steuer zusammengerechnet. Dies kann zu einem höheren Steuersatz führen.
  • Steuererklärung: Der Begünstigte muss die Erbschaft oder Schenkung der Steuerverwaltung des Kantons Zürich melden und eine Steuererklärung einreichen, auch wenn aufgrund von Freibetrag oder Befreiung keine Steuer anfällt.

Welches Dokument sollten Sie vorbereiten?

Um Ihren letzten Willen klar zu regeln, ist die Erstellung eines Testaments essenziell. Für grössere Schenkungen, insbesondere von Immobilien, empfiehlt sich ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag, der die Bedingungen der unentgeltlichen Zuwendung festhält und spätere Rückforderungen erschwert. Nach einem Erbfall kann ein Erbteilungsvertrag die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben detailliert regeln.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Ehegatte oder Kind in Zürich Steuern zahlen?

Nein. Im Kanton Zürich sind Ehegatten/eingetragene Partner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Zudem haben sie hohe Freibeträge. In der Praxis fällt daher fast nie eine Steuer an.

Ist die Schenkungssteuer in Zürich höher als die Erbschaftssteuer?

Ja, im Kanton Zürich sind die Steuersätze für Schenkungen unter Lebenden in jeder Tarifstufe um 1 Prozentpunkt höher als für Erbschaften. Die Freibeträge und Befreiungen sind jedoch identisch.

Was passiert bei einer Erbschaft mit Grundstücken in einem anderen Kanton?

Für Grundstücke (Liegenschaften) gilt in der Regel das Recht des Kantons, in dem sie liegen. Der bewegliche Nachlass wird im Kanton Zürich (Wohnsitz) besteuert, die Liegenschaften im anderen Kanton. Dieser Rechner berücksichtigt nur die Besteuerung in Zürich.

Kann ich die Steuer durch eine Schenkung zu Lebzeiten umgehen?

Nicht vollständig. Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, die oft ähnlich hoch ist. Zudem gibt es im Kanton Zürich eine Zusammenrechnungsfrist von 10 Jahren. Eine strategische Vermögensplanung sollte immer mit einem Fachanwalt oder Steuerexperten besprochen werden.

Wo finde ich die verbindlichen Tarife für den Kanton Zürich?

Die aktuellen Gesetze, Tarife und Freibeträge veröffentlicht die Steuerverwaltung des Kantons Zürich auf ihrer Website. Für eine verbindliche Berechnung sollten Sie sich direkt an diese Behörde oder einen Steuerberater wenden.

Gilt der Rechner auch für andere Kantone?

Nein, dieser Rechner ist spezifisch für den Kanton Zürich entwickelt. Die Steuergesetze der anderen 25 Kantone sind sehr unterschiedlich. Viele Kantone haben andere Tarife, Freibeträge oder vollständige Befreiungen für nahe Angehörige.