Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz gilt, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt. Zuerst erben die Nachkommen, dann die Eltern samt ihren Nachkommen, dann die Grosseltern samt ihren Nachkommen. Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt daneben: die Hälfte neben Kindern, drei Viertel neben Eltern oder Geschwistern, sonst den ganzen Nachlass.
Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz?
Das Zivilgesetzbuch (ZGB) ordnet die Verwandten in Gruppen, sogenannte Stämme oder Parentelen. Ehegatten und eingetragene Partner stehen ausserhalb dieser Ordnung und erben zusätzlich (siehe ZGB Art. 457–466).
Das Parentelensystem: Erben nach Stämmen
- 1. Stamm: die Nachkommen der verstorbenen Person (Kinder, Enkel, Urenkel).
- 2. Stamm: die Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen.
- 3. Stamm: die Grosseltern und deren Nachkommen, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Verwandte darüber hinaus haben kein gesetzliches Erbrecht.
Der Vorrang näherer Stämme
Ein entfernterer Stamm kommt nur zum Zug, wenn im näheren Stamm niemand erbt. Sind Kinder vorhanden, erben die Eltern und Geschwister nichts. Gibt es weder Kinder noch Enkel, rückt der Stamm der Eltern nach.
Das Ausschlussprinzip: Eintritt der Nachkommen
Innerhalb eines Stammes schliesst die lebende Person ihre eigenen Nachkommen von der Erbschaft aus. Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle und teilen sich dessen Anteil. Das gilt im zweiten und dritten Stamm entsprechend.
Wer sind die gesetzlichen Erben und wie hoch sind ihre Erbteile?
Die Erbteile hängen davon ab, welche Angehörigen beim Tod noch leben. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Konstellationen.
| Konstellation | Ehegatte / eingetragener Partner | Übrige Erben |
|---|---|---|
| Ehegatte und Nachkommen | 1/2 | 1/2 für die Nachkommen zusammen |
| Ehegatte und Eltern (bzw. deren Nachkommen) | 3/4 | 1/4 für den Stamm der Eltern |
| Ehegatte, weder Nachkommen noch Erben des Elternstamms | Alles | – |
| Nur Nachkommen | – | Alles, zu gleichen Teilen pro Stamm |
| Keine Nachkommen, kein Ehegatte | – | Eltern je zur Hälfte, sonst deren Nachkommen |
Ehegatte oder eingetragener Partner
Eingetragene Partner sind Ehegatten erbrechtlich gleichgestellt. Der Anteil des überlebenden Partners ist der einzige, der sich mit der Zusammensetzung der übrigen Erben ändert.
Nachkommen und Ehegatte zusammen
Ein Beispiel: Ein Nachlass von 400 000 Franken geht an die Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehefrau erhält 200 000 Franken. Die anderen 200 000 Franken teilen sich die Kinder zu je 100 000 Franken.
Eltern und weitere Verwandte ohne Nachkommen
Ohne Nachkommen erben die Eltern je zur Hälfte. Ist ein Elternteil vorverstorben, erben dessen Nachkommen, also die Geschwister der verstorbenen Person. Fehlen auf einer Seite alle Erben, fällt dieser Teil an die andere Seite.
Alleinstehende ohne Nachkommen
Hinterlässt eine alleinstehende Person weder Kinder noch Eltern noch Geschwister, erben die Grosseltern und deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, fällt der Nachlass an das Gemeinwesen, in der Regel an den Kanton des letzten Wohnsitzes.
Was ändert sich mit dem neuen Erbrecht (seit 2023)?
Die Erbrechtsreform ist seit 2023 in Kraft. Sie hat die gesetzlichen Erbteile nicht verändert, wohl aber die Pflichtteile und damit den Spielraum für Testamente. Ein höherer Pflichtteil für den Ehegatten gehört nicht dazu.
Pflichtteile: Was sich tatsächlich geändert hat
- Der Pflichtteil der Nachkommen sank von drei Vierteln auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs.
- Der Pflichtteil der Eltern fiel weg.
- Der Pflichtteil des Ehegatten bleibt bei der Hälfte seines gesetzlichen Erbanspruchs.
Die frei verfügbare Quote ist dadurch grösser. Einzelheiten finden Sie im Beitrag Pflichtteil beim Erben: Wie hoch ist Ihr gesetzlicher Anspruch?
Erbvorbezug und Anrechnung
Zuwendungen zu Lebzeiten an Nachkommen müssen bei der Teilung grundsätzlich ausgeglichen werden, ausser die verstorbene Person hat sie davon befreit. Zudem können Zuwendungen bei der Berechnung der Pflichtteile mitzählen. Die Unterschiede und die steuerlichen Folgen erklärt Schenkung oder Erbvorbezug: Unterschiede und Steuern in der Schweiz.
Der Partner im gemeinsamen Haushalt
Unverheiratete Lebenspartner sind keine gesetzlichen Erben und erben ohne Verfügung nichts. Dank der grösseren frei verfügbaren Quote lassen sie sich per Testament oder Erbvertrag aber leichter begünstigen.
Wie läuft die gesetzliche Erbteilung ab?
Die Erbteilung beginnt mit dem Tod und endet mit der Aufteilung des Vermögens unter den Erben. Bis dahin bilden alle Erben eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam.
Eröffnung des Erbganges und Feststellung der Erben
Der Erbgang öffnet sich mit dem Tod am letzten Wohnsitz. Die zuständige Behörde prüft, ob eine Verfügung von Todes wegen vorliegt, und klärt, wer erbt. Erben weisen sich später mit einer Erbbescheinigung aus, deren Ausgestaltung vom Kanton abhängt.
Inventar und Schuldenbereinigung
Aktiven und Schulden werden erfasst: Konten, Immobilien, Wertsachen, Kredite, offene Rechnungen. Erben haften grundsätzlich auch persönlich für Schulden des Nachlasses. Wer das Risiko scheut, kann die Erbschaft innert der gesetzlichen Frist ausschlagen oder ein öffentliches Inventar verlangen.
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab. Fragen Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung nach den aktuellen Regeln.
Durchführung der Teilung
Zuletzt wird der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt. Können sich diese nicht einigen, kann jeder Miterbe jederzeit die Teilung verlangen, notfalls gerichtlich.
Wann greift die gesetzliche Erbfolge nicht?
Sie greift nicht, soweit die verstorbene Person den Nachlass zulässig anders geregelt hat. Die Grenze setzen die Pflichtteile der geschützten Erben.
Einzeltestament
Mit einem Testament bestimmen Sie allein, wer wie viel erhält, innerhalb der frei verfügbaren Quote. Wie Form und Inhalt aussehen müssen, zeigt das Dokument Einzeltestament.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag schliessen Sie mit einer oder mehreren Personen. Er bindet beide Seiten stärker als ein Testament und kann nicht einseitig widerrufen werden. Das Dokument Erbvertrag ist dafür die passende Grundlage.
Schenkungen zu Lebzeiten
Wer sein Vermögen schon zu Lebzeiten weitergibt, verändert den späteren Nachlass. Pflichtteilsgeschützte Erben können Schenkungen aber unter Umständen herausverlangen, wenn ihr Pflichtteil verletzt wurde.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und einem Testament?
Die gesetzliche Erbfolge ist ein fester Standard, ein Testament ist eine individuelle Regelung. Das Testament ist frei, aber nur bis zu den Pflichtteilen.
Freiheit gegenüber gesetzlicher Vorgabe
Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt weder Nähe noch Bedürftigkeit. Wer Konkubinatspartner, Stiefkinder oder eine Organisation bedenken will, muss selbst eine Verfügung treffen.
Pflichtteile und Anspruchsberechtigte
Pflichtteilsgeschützt sind die Nachkommen und der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner. Ihr Pflichtteil beträgt jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Ein Kind, das gesetzlich einen Viertel erben würde, hat Anspruch auf mindestens einen Achtel.
Wann ein Testament trotzdem sinnvoll ist
Auch wenn die gesetzliche Aufteilung passt, kann ein Testament helfen. Sie können damit zum Beispiel festlegen, wer das Haus übernimmt, oder Streit unter den Erben vorbeugen.
Wie regeln Erben die Aufteilung untereinander?
Am einfachsten mit einem schriftlichen Erbteilungsvertrag, den alle Miterben unterzeichnen. Er hält fest, wer welchen Teil des Nachlasses erhält.
Der Erbteilungsvertrag als flexible Vereinbarung
Die Erben sind an die gesetzlichen Quoten gebunden, nicht aber an eine bestimmte Verteilung der einzelnen Gegenstände. Sie können sich frei einigen, wer was übernimmt, solange alle zustimmen.
Konkrete Vermögenswerte wie das Haus
- Ein Erbe übernimmt die Liegenschaft und gleicht die anderen in Geld aus.
- Mehrere Erben behalten sie gemeinsam.
- Die Liegenschaft wird verkauft und der Erlös aufgeteilt.
Vorteile gegenüber einer streitigen Teilung
Eine Einigung spart Zeit, Gerichtskosten und Spannungen in der Familie. Als Grundlage dient das Dokument Erbteilungsvertrag.
Nächster Schritt
Prüfen Sie zuerst, wer in Ihrem Fall gesetzlich erben würde und ob dieses Ergebnis zu Ihren Wünschen passt. Wenn nicht, halten Sie Ihre Regelung in einem Testament oder Erbvertrag fest. Sind Sie bereits Erbe, besprechen Sie die Aufteilung mit den Miterben und halten sie schriftlich fest.