Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen Sie in der Schweiz in sechs zentralen Schritten: Kapital festlegen, Statuten erstellen, Gründungsvertrag abschliessen, notarielle Beurkundung durchführen, Handelsregisteranmeldung einreichen und Steuerregistrierung vornehmen. Die gesamten Gründungskosten beginnen bei etwa CHF 2'000. Dieser Prozess erfordert die Einhaltung klarer gesetzlicher Vorgaben, insbesondere aus dem Obligationenrecht.
Was sind die Voraussetzungen für eine GmbH?
Bevor Sie mit der Gründung einer GmbH beginnen, müssen Sie grundlegende rechtliche und finanzielle Anforderungen erfüllen. Diese sind im Obligationenrecht (OR) festgelegt und bilden die Basis für eine rechtsgültige Gesellschaft.
- Mindestkapital: Ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 ist erforderlich. Davon muss mindestens die Hälfte, also CHF 10'000, bei der Gründung einbezahlt werden.
- Gesellschafter: Es wird mindestens eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter benötigt. Dies kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
- Firmensitz: Der satzungsmässige Sitz der Gesellschaft muss sich in der Schweiz befinden.
- Geschäftsleitung: Die Gesellschaft muss eine Geschäftsleitung bestellen, die aus mindestens einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz, der EU oder der EFTA besteht.
Wie erstelle ich die Statuten für meine GmbH?
Die Statuten sind das Verfassungsdokument Ihrer GmbH. Sie legen die grundlegenden Spielregeln des Unternehmens fest und müssen zwingend notariell beurkundet werden. Ohne gültige Statuten ist eine Gründung nicht möglich.
In den Statuten regeln Sie folgende Kernelemente:
- Die Firma (den Namen) und den Sitz der Gesellschaft.
- Den genauen Unternehmenszweck.
- Die Höhe des Aktienkapitals und die Aufteilung in Stammeinlagen.
- Die Organisation, insbesondere die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung.
- Die Grundsätze der Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung.
Für Rechtssicherheit und eine effiziente Vorbereitung empfiehlt sich die Nutzung einer professionellen Vorlage für die Statuten - GmbH.
Was ist der Gründungsvertrag und wozu dient er?
Der Gründungsvertrag ist das praktische Dokument, mit dem die Gesellschafter die in den Statuten festgelegten Grundsätze umsetzen. Er wird vor der notariellen Beurkundung unterzeichnet und ist eine wesentliche Voraussetzung für diese.
Seine Hauptaufgaben sind:
- Die verbindliche Übernahme der Stammeinlagen durch die einzelnen Gesellschafter zu dokumentieren.
- Die erfolgte Einzahlung des erforderlichen Mindestkapitals zu bestätigen (z.B. durch Bankbestätigung).
- Die erste Geschäftsleitung offiziell zu bestellen.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Gründungsvertrag - GmbH schafft Klarheit unter den Gesellschaftern und erleichtert den notariellen Prozess.
Wie läuft die notarielle Beurkundung ab?
Die notarielle Beurkundung ist ein gesetzlich zwingender Schritt. Ein öffentlicher Notar oder eine Notarin beglaubigt die Gründungsdokumente und macht sie damit rechtswirksam. Dieser Schritt kann nicht umgangen werden.
- Prüfung: Der Notar prüft die vorgelegten Statuten und den Gründungsvertrag auf ihre formelle und inhaltliche Rechtmässigkeit.
- Unterschrift: Alle Gesellschafter unterschreiben die Dokumente persönlich vor dem Notar. Ist eine persönliche Anwesenheit nicht möglich, ist eine spezielle Vertretung mit notarieller Vollmacht nötig.
- Kosten: Für die Beurkundung fallen Notariatskosten an, die sich vor allem nach der Höhe des Gesellschaftskapitals richten.
- Weiterleitung: In der Regel übernimmt der beurkundende Notar im Anschluss direkt die Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Handelsregister.
Wie melde ich die GmbH beim Handelsregister an?
Die Eintragung im Handelsregister verleiht der GmbH ihre Rechtspersönlichkeit. Sie ist der offizielle Startpunkt der Gesellschaft. Diese Anmeldung wird typischerweise vom Notar vorgenommen, nachdem er die Beurkundung abgeschlossen hat.
Für die Handelsregisteranmeldung - GmbH müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Vollständige Firma, Sitz und genauer Unternehmenszweck.
- Höhe des gesamten Kapitals und des einbezahlten Betrags.
- Namen, Vornamen und Unterschriftsbefugnis der Mitglieder der Geschäftsleitung.
- Bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern oft auch die Liste der Gesellschafter.
Nach der Einreichung veranlasst das Handelsregister die obligatorische Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Vom Zeitpunkt der notariellen Einreichung bis zum vollständigen Registereintrag dauert es in der Regel etwa ein bis drei Wochen.
Welche Kosten fallen bei der Gründung einer GmbH an?
Die Kosten für die GmbH-Gründung setzen sich aus mehreren festen und variablen Posten zusammen. Die folgenden Angaben sind Richtwerte, die je nach Kanton, Notar und Kapitalhöhe schwanken können.
| Kostenpunkt | Richtpreis (ca.) |
|---|---|
| Notariatskosten (abhängig vom Kapital und Aufwand) | CHF 800 – 2'500 |
| Handelsregistergebühr (für die Eintragung) | CHF 600 |
| Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt | CHF 100 – 300 |
| Gesamtkosten (Minimum, ohne Zusatzleistungen) | ab CHF 2'000 |
Zu diesen direkten Gründungskosten können weitere Ausgaben für die Beschaffung von Vorlagen, für Rechtsberatung oder für die Eröffnung eines Geschäftskontos hinzukommen.
Welche Schritte folgen nach der Handelsregistereintragung?
Mit dem Handelsregisterauszug in der Hand ist die GmbH gegründet. Für den operativen Betrieb müssen Sie jedoch noch weitere administrative Pflichten erledigen.
- Steuerregistrierung: Melden Sie die GmbH bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an. Dies ist insbesondere für die Mehrwertsteuerpflicht relevant, sobald die entsprechende Umsatzschwelle überschritten wird.
- Sozialversicherungen: Als Arbeitgeber müssen Sie die Gesellschaft und später alle Mitarbeitenden bei der Ausgleichskasse für AHV, IV und EO anmelden.
- Geschäftskonto: Eröffnen Sie ein separates Geschäftskonto bei einer Bank, um die Gesellschaftsfinanzen strikt von den privaten zu trennen.
- Buchhaltung und Revision: Richten Sie eine ordnungsgemässe Buchhaltung ein. Prüfen Sie anhand der gesetzlichen Kriterien, ob für Ihre GmbH eine ordentliche Revisionspflicht besteht.
Ihr nächster Schritt zur GmbH-Gründung
Beginnen Sie mit der sorgfältigen Ausarbeitung der erforderlichen Gründungsdokumente. Eine solide rechtliche Basis in Form von Statuten und Gründungsvertrag ist die Voraussetzung für einen effizienten und erfolgreichen Gründungsprozess.