Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in der Schweiz kann nach Art. 330a OR jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Es gibt zwei Varianten: das einfache Zeugnis mit Angaben zu Art und Dauer der Anstellung und das qualifizierte Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt. Welche Variante Sie erhalten, entscheiden Sie.
Welchen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe ich?
Rechtsgrundlage ist Art. 330a des Obligationenrechts (OR). Danach darf die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen. Das Gesetz knüpft den Anspruch nicht an eine Mindestdauer oder an eine Kündigung.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
- Einfaches Zeugnis: Es nennt nur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber stellt es aus, wenn Sie es ausdrücklich verlangen.
- Qualifiziertes Zeugnis: Es äussert sich zusätzlich zu Leistungen und Verhalten. Das ist der Normalfall, wenn Sie nichts anderes wünschen.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch gilt für alle Arbeitnehmenden, also auch für Teilzeitkräfte, befristet Angestellte und Personen in kurzen Anstellungen. Für Lernende gibt es mit dem Lehrzeugnis eine eigene Regelung im Rahmen der Berufsbildung.
Bis wann muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?
Das Gesetz nennt keine starre Frist. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis innert angemessener Zeit ausstellen. Verlangen Sie es deshalb schriftlich und am besten, bevor Sie die Stelle verlassen. Dann haben Sie Zeit, den Text in Ruhe zu prüfen. Die genauen Kündigungsmodalitäten finden Sie im Beitrag Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag: Fristen und Form.
Was muss in einem korrekten Arbeitszeugnis stehen?
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält Angaben zur Person, zur Dauer der Anstellung und zu Ihren Tätigkeiten. Dazu kommen eine Beurteilung von Leistung und Verhalten sowie Datum und Unterschrift. Es muss wahr und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein.
Die Bestandteile im Überblick
- Persönliche Daten und Beschäftigungsdauer: Name, Eintritts- und Austrittsdatum, gegebenenfalls Funktion und Pensum.
- Tätigkeiten und Position: Eine sachliche Beschreibung der Aufgaben und Verantwortung.
- Leistungsbeurteilung: Arbeitsqualität, Fachwissen, Selbstständigkeit und Ergebnisse (nur im qualifizierten Zeugnis).
- Verhaltensbeurteilung: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen, Kollegen und Kundschaft (nur im qualifizierten Zeugnis).
- Beendigungsgrund: Er wird in der Praxis meist nur auf Ihren Wunsch oder dann genannt, wenn er für das Gesamtbild wesentlich ist.
- Schlusssatz und Unterschrift: Dank, Bedauern und gute Wünsche sind üblich. Rechtlich zwingend ist der Schlusssatz nicht, sein Fehlen fällt aber auf.
Was darf nicht im Zeugnis stehen?
Falsche Aussagen sind unzulässig. Ebenso gehören private Umstände nicht hinein, die mit der Arbeit nichts zu tun haben, etwa Krankheiten, Familienplanung oder Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft. Auch Formulierungen, die Ihnen den beruflichen Weg unnötig erschweren, sind zu vermeiden. Das Zeugnis soll Ihr Fortkommen nicht behindern.
Die geheime Sprache: Wie entschlüssle ich Codes und Formulierungen im Arbeitszeugnis?
Arbeitszeugnis-Codes sind festgelegte Formulierungen, die hinter freundlichen Worten eine Schulnote verbergen. Weil das Zeugnis wohlwollend sein muss, sagen Arbeitgeber Kritik oft durch Abschwächungen, Auslassungen oder Verben statt Adjektive. Die Übersetzung ist eine Konvention, kein Gesetz. Der Gesamteindruck zählt mehr als ein einzelner Satz.
Die versteckte Schulnote
| Formulierung | Übliche Bedeutung |
|---|---|
| «stets zu unserer vollsten Zufriedenheit» | sehr gut |
| «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» | gut bis sehr gut |
| «zu unserer vollen Zufriedenheit» | gut |
| «zu unserer Zufriedenheit» | knapp genügend |
| «hat sich bemüht» / «war bestrebt» | ungenügend: Einsatz ohne Erfolg |
Das Wort «stets» oder «jederzeit» hebt die Note an. Fehlt es, ist die Beurteilung schwächer, als sie auf den ersten Blick klingt.
Warnsignale bei Verhalten und Sozialkompetenz
- Reihenfolge: Wird zuerst die Kundschaft oder das Team genannt und der Vorgesetzte fehlt, deutet das auf Spannungen mit der Führung hin.
- Auslassungen: Ein Zeugnis ohne Aussage zu Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit oder Teamfähigkeit signalisiert ein Defizit, wenn diese Punkte in der Funktion wichtig waren.
- Einschränkungen: «Er war ein umgänglicher Kollege» ohne weitere Details klingt neutral, bleibt aber hinter einer klaren Würdigung zurück.
- Fehlender Schlusssatz: Ein Zeugnis ohne Dank und gute Wünsche wirkt meist wie ein stiller Hinweis auf Konflikte.
Besondere Codes bei Kündigungen und Konflikten
Bei Trennungen im Streit achten Leser auf Formulierungen wie «verlässt uns auf eigenen Wunsch» ohne Bedauern oder auf eine auffällig knappe Würdigung. Schildert das Zeugnis den Beendigungsgrund, muss dies zutreffen. Eine Kündigung allein ist kein Makel, sie gehört aber nicht zwingend in den Text. Prüfen Sie daher immer das Gesamtbild aus Note, Reihenfolge und Schlusssatz.
Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Ein Zwischenzeugnis können Sie verlangen, sobald dafür ein triftiger Grund besteht. Dazu gehören ein Stellenwechsel, eine interne Beförderung oder ein neuer Vorgesetzter. Es beurteilt Leistung und Verhalten bis zum heutigen Tag, während das Arbeitsverhältnis weiterläuft.
Typische Anlässe
- Sie bewerben sich extern und brauchen einen aktuellen Leistungsnachweis.
- Ihre Position oder Ihre Aufgaben ändern sich wesentlich.
- Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter wechselt, und die bisherige Beurteilung soll festgehalten werden.
- Eine Umstrukturierung oder ein Betriebsübergang steht an.
So stellen Sie den Antrag
- Wenden Sie sich schriftlich an die Personalabteilung oder Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten, per E-Mail genügt.
- Nennen Sie den Anlass und die gewünschte Form (einfach oder qualifiziert).
- Bitten Sie um Ausstellung bis zu einem realistischen Datum.
- Prüfen Sie den Entwurf anhand der Codes aus dem vorigen Abschnitt.
Darf der Arbeitgeber ablehnen?
Der Anspruch aus Art. 330a OR besteht jederzeit. Dennoch kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie einen sachlichen Grund nennen. Ein solcher liegt etwa bei einer Bewerbung oder einer Veränderung der Verhältnisse vor. Inhaltlich gelten dieselben Anforderungen wie beim Endzeugnis. Der Text steht dabei in der Gegenwart.
Was tun, wenn das Zeugnis fehlerhaft oder unvollständig ist?
Prüfen Sie zuerst den Text, suchen Sie dann das Gespräch und verlangen Sie schriftlich eine Berichtigung. Erst wenn das nichts bringt, kommen formelle Schritte in Betracht. Geben Sie ein Zeugnis nicht ungeprüft aus der Hand, besonders nicht, wenn es Ihnen sofort unterschrieben vorgelegt wird.
Checkliste zur Prüfung
- Stimmen Name, Daten, Funktion und Pensum?
- Sind alle wichtigen Aufgaben genannt?
- Entspricht die Note Ihrer tatsächlichen Leistung?
- Fehlen übliche Aussagen oder der Schlusssatz?
- Enthält der Text Abschwächungen, Auslassungen oder zweideutige Wendungen?
- Sind Datum und Unterschrift vorhanden?
Gespräch und schriftliche Berichtigung
Nennen Sie konkrete Stellen und bringen Sie Belege mit, etwa Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche oder Lob von Kunden. Bleibt das Gespräch erfolglos, fordern Sie schriftlich eine Berichtigung oder Ergänzung und setzen Sie eine angemessene Frist. Behalten Sie eine Kopie.
Rechtliche Schritte als letzte Option
Führt auch das nicht zum Ziel, können Sie den Anspruch auf ein korrektes Zeugnis auf dem Rechtsweg durchsetzen. In der Regel beginnt das mit dem Schlichtungsverfahren in Ihrem Kanton. Dieser Weg kostet Zeit und Nerven. Er lohnt sich vor allem bei klar unwahren oder rufschädigenden Aussagen.
Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Arbeitsbestätigung: Was ist der Unterschied?
Das Arbeitszeugnis beurteilt das gesamte Arbeitsverhältnis nach dessen Ende. Das Zwischenzeugnis tut dasselbe während der Anstellung. Die Arbeitsbestätigung hält lediglich Tatsachen fest und bewertet nichts.
| Dokument | Zeitpunkt | Inhalt |
|---|---|---|
| Arbeitszeugnis | bei oder nach Austritt | Tätigkeiten, Leistung, Verhalten |
| Zwischenzeugnis | während der Anstellung | Beurteilung bis heute |
| Arbeitsbestätigung | jederzeit | Dauer und Funktion, ohne Bewertung |
Wann brauche ich welches Dokument?
Für Bewerbungen verlangen die meisten Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis. Steht ein Wechsel erst bevor, hilft das Zwischenzeugnis. Die Arbeitsbestätigung genügt, wenn jemand nur die Anstellung belegen muss, etwa gegenüber einem Vermieter. Sie entspricht dem einfachen Zeugnis nach Art. 330a OR nur dem Sinn nach: Beide bleiben bei Fakten.
Was ist Ihr nächster Schritt?
Lesen Sie Ihr Zeugnis Satz für Satz anhand der Tabelle und der Checkliste. Wenn noch kein Zeugnis vorliegt oder Sie einen eigenen Entwurf vorschlagen möchten, finden Sie die Struktur im Dokument Arbeitszeugnis. Haben Sie Fehler entdeckt, fordern Sie die Berichtigung schriftlich an und bewahren Sie alle Unterlagen auf.