Anforderung eines Arbeitszeugnisses
Dieses Dokument hilft Ihnen, Ihr Arbeitszeugnis rechtzeitig und korrekt anzufordern. Es erklärt, was ein Arbeitszeugnis ist, welche Arten es gibt (einfach und qualifiziert) und unter welchen Umständen Sie darauf Anspruch haben. Sie erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Formulierung Ihrer Anfrage, inklusive wichtiger Informationen, die enthalten sein müssen. Mit unserer Vorlage erstellen
- Mit Ihren Daten personalisiert
- Word und PDF
- Rechtskonform
- Von Profis geprüft
Arbeitszeugnis anfordern: Muster & Anleitung für Ihre Anfrage
Ein Arbeitszeugnis ist ein entscheidendes Dokument für Ihre berufliche Laufbahn. Es dokumentiert Ihre bisherigen Tätigkeiten und Leistungen und spielt eine zentrale Rolle bei zukünftigen Bewerbungen. Die korrekte Anforderung dieses wichtigen Dokuments ist daher ein wesentlicher erster Schritt. Dieser Leitfaden erläutert Ihnen Ihre Rechte, beleuchtet die Unterschiede zwischen den verschiedenen Zeugnisarten und bietet Ihnen eine detaillierte Anleitung inklusive einer Muster-Vorlage, damit Sie Ihr Arbeitszeugnis erfolgreich und professionell anfordern können.
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung, die Ihr Arbeitgeber über Ihre ausgeübten Tätigkeiten und Ihr Verhalten während des bestehenden oder beendeten Beschäftigungsverhältnisses ausstellt. Sein Hauptzweck ist es, als Nachweis für potenzielle zukünftige Arbeitgeber zu dienen. Es sollte Ihre Aufgabenbereiche, Ihre erbrachten Leistungen und Ihre sozialen Kompetenzen objektiv und wohlwollend widerspiegeln. Ein aussagekräftiges und positives Arbeitszeugnis kann Ihre Karrierechancen signifikant verbessern.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (gesetzliche Grundlage)
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieser Anspruch ist im deutschen Arbeitsrecht verankert. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Zeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu formulieren. Der Arbeitnehmer hat dabei die Wahl zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht sowohl während eines laufenden Arbeitsverhältnisses (als Zwischenzeugnis) als auch nach dessen Beendigung (als Endzeugnis).
Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Unterschiede zwischen diesen beiden Zeugnisarten genau zu verstehen, um die für Sie vorteilhafteste Form anzufordern:
- Einfaches Arbeitszeugnis: Dieses Zeugnis beschränkt sich auf die reine Bestätigung der Art und Dauer Ihrer Beschäftigung. Es enthält keinerlei Bewertung Ihrer individuellen Leistungen oder Ihres Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Dies ist die weitaus üblichere und für Bewerbungszwecke wesentlich relevantere Form des Arbeitszeugnisses. Es geht über die reine Tätigkeitsbeschreibung hinaus und beinhaltet eine detaillierte Beurteilung Ihrer fachlichen Leistungen, Ihres Wissensstands, Ihres Sozialverhaltens (Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten etc.) und oft auch Ihrer Führungsqualitäten, falls zutreffend. Die in qualifizierten Zeugnissen verwendeten Formulierungen sind oft standardisiert und folgen einer bestimmten Systematik, die als „Geheimcode“ bezeichnet wird und in etwa Schulnoten entspricht. Es ist generell ratsam, stets die Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu stellen, da dieses für potenzielle neue Arbeitgeber deutlich aussagekräftiger ist und Ihnen somit bessere Chancen bei der Jobsuche bietet.
Wann kann ein Arbeitszeugnis angefordert werden (während und nach dem Arbeitsverhältnis)?
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Arbeitszeugnis zu verschiedenen Zeitpunkten im Laufe Ihres Arbeitsverhältnisses und auch danach anzufordern:
- Während des laufenden Arbeitsverhältnisses: Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht, haben Sie das Recht, ein sogenanntes Zwischenzeugnis zu verlangen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie eine neue Position innerhalb Ihres Unternehmens antreten, Ihr direkter Vorgesetzter wechselt oder Sie sich aktiv auf dem externen Arbeitsmarkt umsehen und dafür ein aktuelles Zeugnis benötigen.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Das Endzeugnis wird üblicherweise mit dem tatsächlichen Ende Ihres Arbeitsvertrags fällig. Sie können und sollten es idealerweise bereits vor Ihrem letzten Arbeitstag anfordern, um sicherzustellen, dass es Ihnen zeitnah zur Verfügung steht.
- Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung: Unabhängig davon, ob die Kündigung von Ihnen selbst ausgesprochen wurde oder vom Arbeitgeber – Ihr gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bleibt davon unberührt bestehen. Es empfiehlt sich, die Anforderung schriftlich zu formulieren und diese zum Ende Ihrer Kündigungsfrist zu stellen.
Wie formuliere ich die Anforderung eines Arbeitszeugnisses (per E-Mail, Brief)?
Um sicherzustellen, dass Ihre Anforderung nachvollziehbar und nachweisbar ist, sollte diese stets schriftlich erfolgen. Dies kann entweder per E-Mail oder in Form eines klassischen Briefes geschehen. Achten Sie dabei stets auf einen höflichen und professionellen Tonfall.
Arbeitszeugnis anfordern per E-Mail: Eine E-Mail ist in der Regel der schnellste und direkteste Weg, Ihre Anfrage zu übermitteln. Verwenden Sie eine klare und prägnante Betreffzeile, wie beispielsweise „Anforderung meines qualifizierten Arbeitszeugnisses“ oder „Bitte um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses“. Adressieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten oder die zuständige Personalabteilung formell. Fassen Sie sich inhaltlich kurz und präzise. Verweisen Sie klar auf das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses oder Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis.
Arbeitszeugnis anfordern per Brief: Ein formeller Brief kann in manchen Unternehmen oder Branchen als die bevorzugte Kommunikationsform angesehen werden. Der Aufbau und Inhalt eines solchen Briefes sind im Grunde identisch mit denen einer E-Mail, jedoch wird der Brief handschriftlich unterschrieben und postalisch versendet, was ihm eine zusätzliche formelle Note verleiht.
Welche Informationen muss die Anforderung enthalten?
Damit Ihr Arbeitgeber in der Lage ist, Ihr Arbeitszeugnis korrekt und vollständig auszustellen, ist es wichtig, dass Ihre schriftliche Anforderung alle relevanten Informationen enthält. Achten Sie darauf, folgende Punkte in Ihrer Anfrage zu nennen:
- Ihren vollständigen Namen und, falls vorhanden, Ihre Personal- oder Mitarbeiternummer.
- Die exakte Bezeichnung Ihrer Position (Ihre Berufsbezeichnung) sowie den genauen Zeitraum Ihrer Beschäftigung im Unternehmen (von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ).
- Den expliziten und unmissverständlichen Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
- Den gewünschten Ausstellungszeitpunkt des Zeugnisses (z.B. „zum Ende meines Beschäftigungsverhältnisses am TT.MM.JJJJ“ oder „mit sofortiger Wirkung“ für ein Zwischenzeugnis).
- Eine höfliche Bitte um eine wohlwollende und wahrheitsgemäße Formulierung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Ihre aktuelle postalische Adresse, an die das Zeugnis nach Fertigstellung versendet werden soll, falls Sie es nicht persönlich entgegennehmen können.
Muster für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses
Diese Vorlage dient als solide Grundlage für Ihr persönliches Anforderungsschreiben. Bitte passen Sie die kursiv und in eckigen Klammern markierten Stellen entsprechend Ihrer individuellen Situation an:
Betreff: Anforderung meines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vorgesetzten oder Ansprechpartners in der Personalabteilung],
hiermit beantrage ich gemäß meinem gesetzlichen Anspruch die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Tätigkeit bei [Name des Unternehmens].
Meine Anstellung als [Ihre genaue Position] in der Abteilung [Name Ihrer Abteilung] endet planmäßig am [Ihr letzter Arbeitstag]. Ich bitte Sie daher um die Ausstellung des Endzeugnisses zum genannten Datum.
Ich bitte Sie höflich darum, das Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß gemäß den arbeitsrechtlichen Standards zu formulieren.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre aktuelle Adresse]
[Ihre Telefonnummer (optional)]
[Ihre E-Mail-Adresse (optional)]
Fristen für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen das Arbeitszeugnis ohne eine für Sie unzumutbare Verzögerung auszustellen. Insbesondere für ein Endzeugnis gilt, dass es im Idealfall bereits am letzten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses fertiggestellt und Ihnen zur Verfügung gestellt werden sollte. Sollte sich die Ausstellung des Zeugnisses über einen angemessenen Zeitraum hinaus verzögern, haben Sie das Recht, Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Ausstellung aufzufordern und eine angemessene Frist zu setzen. Sollte der Arbeitgeber auch nach dieser Mahnung untätig bleiben, können Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, notfalls auch durch Einschaltung eines Anwalts oder die Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
Was tun, wenn das Arbeitszeugnis fehlerhaft ist?
Nach Erhalt Ihres Arbeitszeugnisses ist es unerlässlich, dieses sorgfältig auf sachliche Richtigkeit (z.B. korrekte Daten, aufgeführte Tätigkeiten) sowie auf die Einhaltung des sogenannten Wohlwollensgebots zu prüfen. Formulierungen, die Ihre Leistungen oder Ihr Verhalten in einem negativen oder abschwächenden Licht darstellen, sind in der Regel nicht zulässig und können angefochten werden.
- Erste Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich zunächst auf dem Dienstweg und idealerweise schriftlich an Ihren Arbeitgeber. Weisen Sie konkret auf die festgestellten Fehler hin und bitten Sie höflich um eine Korrektur des Zeugnisses.
- Fristsetzung zur Nachbesserung: Sollte Ihr Arbeitgeber auf Ihre erste Anfrage nicht reagieren oder sich weigern, die Fehler zu korrigieren, setzen Sie ihm schriftlich eine klare und angemessene Frist zur Nachbesserung.
- Rechtliche Schritte: Bleiben auch diese Bemühungen erfolglos, bleibt Ihnen als letzter Schritt der Weg zum zuständigen Arbeitsgericht, um Ihr Recht auf ein korrektes und wohlwollendes Arbeitszeugnis gerichtlich durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anforderung eines Arbeitszeugnisses
Kann ich jederzeit ein Arbeitszeugnis anfordern?
Ja, das ist grundsätzlich korrekt. Arbeitnehmer haben einen jederzeit bestehenden Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt sowohl für ein Zwischenzeugnis während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses als auch für ein Endzeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie formuliere ich die Bitte um ein Arbeitszeugnis?
Ihre Bitte um ein Arbeitszeugnis sollten Sie stets höflich, direkt und schriftlich formulieren. Verwenden Sie eine eindeutige Betreffzeile und stellen Sie explizit den Antrag auf ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“, sofern dies gewünscht ist.
Wie lange darf sich der Arbeitgeber für ein Arbeitszeugnis Zeit lassen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis ohne unangemessene Verzögerung auszustellen. Als Faustregel gilt, dass ein Endzeugnis am letzten Arbeitstag zur Verfügung stehen sollte. Deutlich längere Wartezeiten sind in der Regel nicht zulässig.
Wie bekomme ich mein Arbeitszeugnis?
Sie erhalten Ihr Arbeitszeugnis, indem Sie es aktiv und schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anfordern, sei es per E-Mail oder Brief. Nach Fertigstellung wird es Ihnen entweder persönlich übergeben oder, falls vereinbart, postalisch an Ihre angegebene Adresse zugesandt.
Kann man ohne Grund ein Arbeitszeugnis anfordern?
Ja, Sie müssen gegenüber Ihrem Arbeitgeber keinen spezifischen Grund für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses angeben. Der gesetzliche Anspruch besteht unabhängig von der Motivation hinter Ihrer Anfrage.
Wie bitte ich meinen Chef um ein Arbeitszeugnis?
Es ist ratsam, das Thema eines Arbeitszeugnisses zunächst in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem direkten Vorgesetzten anzusprechen und Ihre formelle, schriftliche Anforderung anzukündigen. Dies zeugt von Professionalität und guter Kommunikation.
Wo fordere ich mein Arbeitszeugnis an?
Die offizielle Anforderung eines Arbeitszeugnisses richten Sie in der Regel an Ihren direkten Vorgesetzten oder, falls in Ihrem Unternehmen eine solche Stelle existiert, an die zuständige Personalabteilung.
Was muss im Arbeitszeugnis stehen, damit es gut ist?
Ein als „gut“ oder „sehr gut“ zu bewertendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte eine vollständige und präzise Tätigkeitsbeschreibung, eine sehr gute Leistungsbeurteilung (oft formuliert mit Wendungen wie „stets zur vollsten Zufriedenheit“), positive Bewertungen Ihres Sozialverhaltens und, falls Sie das Unternehmen verlassen haben, eine abschließende Formel, die Ihr Ausscheiden bedauert, beinhalten.
Wie formuliere ich eine Anforderung für ein Arbeitszeugnis?
Nutzen Sie die oben im Artikel bereitgestellte Muster-Vorlage als Orientierung. Halten Sie Ihre Anfrage kurz und prägnant, nennen Sie alle relevanten Daten und fordern Sie explizit ein „qualifiziertes“ Arbeitszeugnis an.
Welche Note gilt als wohlwollendes Arbeitszeugnis?
Die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ entspricht in der Regel der Schulnote 1 (sehr gut). Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ wird als Note 2 (gut) interpretiert. Ein Arbeitszeugnis sollte mindestens im Bereich einer „guten“ Beurteilung liegen, um als wohlwollend zu gelten.
Durch eine korrekte und rechtzeitige Anforderung legen Sie den Grundstein für ein aussagekräftiges und positives Arbeitszeugnis. Nutzen Sie die bereitgestellten Informationen, die Checkliste und die Muster-Vorlage, um Ihre Rechte sicher und professionell wahrzunehmen. Erstellen Sie jetzt Ihr Muster-Schreiben zur Anforderung eines Arbeitszeugnisses!
Einleitung
Hiermit fordere ich gemäß meinem gesetzlichen Anspruch ein Arbeitszeugnis an.
Angaben zum Arbeitnehmer
Vollständiger Name: __________ Adresse: __________ E-Mail-Adresse: __________ Telefonnummer: __________
Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
Name des Arbeitgebers: __________ Adresse des Arbeitgebers: __________ Eintrittsdatum: __________
Berufsbezeichnung: __________
Art des Arbeitszeugnisses
Ich beantrage ein __________es Arbeitszeugnis.
Details zur Anforderung
Datum der Anforderung: __________
Rechtsgrundlage
Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) bzw. § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss die Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten und ist wahrheitsgemäß sowie wohlwollend zu formulieren.
Schlussformel
Ich bitte Sie, mir das Zeugnis zeitnah auszustellen und zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Unterschrift
Ort, Datum: __________, __________
Fdo.: __________