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MWST berechnen in der Schweiz: Brutto, Netto und Sätze

In der Schweiz berechnen Sie die Mehrwertsteuer (MWST) mit den offiziellen Sätzen von 8,1%, 2,6% oder 3,8%. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach von Netto zu Brutto und umgekehrt rechnen und welche Angaben auf einer Rechnung mit MWST Pflicht sind.

4 Min. Lesezeit

Flache Anordnung mit Taschenrechner, Schweizerfahne, Rechnungsdokument und Muenzen zur Illustration der MWST-Berechnung.

Um die MWST zu berechnen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem MWST-Satz und addieren das Ergebnis zum Nettobetrag. So erhalten Sie den Bruttobetrag. Rückwärts teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus MWST-Satz. Massgebend sind aktuell 8,1% (Normalsatz), 3,8% (Beherbergung) und 2,6% (reduzierter Satz).

Welche MWST-Sätze gelten in der Schweiz?

Die MWST Sätze der Schweiz hängen von der Art der Leistung ab. Die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen dem Normalsatz. Für Güter des täglichen Bedarfs und für Übernachtungen gelten tiefere Sätze.

SatzProzentAnwendungsbereich
Normalsatz8,1%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduzierter Satz2,6%Güter des täglichen Bedarfs
Sondersatz Beherbergung3,8%Übernachtungen (Beherbergung)

Einige Leistungen sind von der Steuer ausgenommen, zum Beispiel im Gesundheitswesen und in der Bildung. Hier weisen Sie keine MWST aus. Welche Leistungen genau darunterfallen und ob sich Sätze geändert haben, prüfen Sie auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Wie berechne ich die MWST vom Nettobetrag (Netto zu Brutto)?

Sie multiplizieren den Nettobetrag mit dem MWST-Satz als Dezimalzahl und erhalten den MWST-Betrag. Addieren Sie diesen zum Nettobetrag, ergibt sich der Bruttobetrag, also der Preis inklusive Steuer.

MWST berechnen: Schritt für Schritt

  1. Wandeln Sie den Satz in eine Dezimalzahl um: 8,1% entspricht 0.081.
  2. Berechnen Sie den MWST-Betrag: Nettobetrag × 0.081.
  3. Berechnen Sie den Bruttobetrag: Nettobetrag + MWST-Betrag.

Beispiel mit dem Normalsatz

Ihre Dienstleistung kostet netto CHF 1'000.00. Die MWST beträgt 1'000.00 × 0.081 = CHF 81.00. Der Bruttobetrag liegt damit bei CHF 1'081.00.

Wenn Sie nicht von Hand rechnen möchten, liefert der MWST-Rechner Schweiz dasselbe Ergebnis. Er eignet sich auch als Kontrolle Ihrer eigenen Rechnung.

Wie ziehe ich die MWST vom Bruttobetrag ab (Brutto zu Netto)?

Sie teilen den Bruttobetrag durch 1 plus MWST-Satz und erhalten den Nettobetrag. Die enthaltene MWST ist die Differenz zwischen Brutto und Netto. Ein blosser Abzug von 8,1% oder 2,6% vom Bruttobetrag ist falsch.

  • Nettobetrag = Bruttobetrag / (1 + MWST-Satz)
  • Enthaltene MWST = Bruttobetrag − Nettobetrag

Beispiel mit dem reduzierten Satz

Ein Einkauf kostet brutto CHF 1'026.00 bei 2,6% MWST. Der Nettobetrag ist 1'026.00 / 1.026 = CHF 1'000.00. Die enthaltene MWST beträgt 1'026.00 − 1'000.00 = CHF 26.00.

Warum nicht einfach den Prozentsatz abziehen?

Die Steuer wird auf den Nettobetrag erhoben, nicht auf den Bruttobetrag. Würden Sie 2,6% von CHF 1'026.00 abziehen, erhielten Sie CHF 26.68 statt CHF 26.00. Der Fehler wächst mit höheren Beträgen und höheren Sätzen.

Diese Rückrechnung brauchen Sie im Geschäftsalltag vor allem bei der Rechnungsprüfung. Auch bei Belegen und Quittungen, auf denen nur der Bruttobetrag steht, müssen Sie die enthaltene Steuer ermitteln.

Was muss auf einer Rechnung mit MWST stehen?

Eine Rechnung mit MWST muss die Steuer nachvollziehbar ausweisen. Sie nennt den Leistungserbringer mit MWST-Nummer, den Leistungsempfänger, die Leistung sowie Nettobetrag, Satz, MWST-Betrag und Bruttobetrag. Die allgemeinen Pflichtangaben jeder Rechnung finden Sie in der Vorlage Rechnung. Hier geht es nur um die steuerlichen Angaben.

  • Leistungserbringer und Leistungsempfänger: Name und Adresse beider Parteien. Der Leistungserbringer nennt zudem seine MWST-Nummer.
  • Leistung: eine klare Beschreibung der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung, mit Datum oder Zeitraum.
  • Beträge: Nettobetrag, angewandter MWST-Satz, MWST-Betrag und Bruttobetrag, jeweils in Franken und Rappen.

Verwenden Sie mehrere Sätze auf einer Rechnung, weisen Sie die Beträge je Satz getrennt aus. So bleibt die Rechnung für Empfänger und Buchhaltung prüfbar. Welche Angaben die Steuerverwaltung im Detail verlangt, steht in den Informationen der ESTV.

Praktische Tipps für die MWST-Berechnung im Alltag

Die meisten Fehler entstehen beim falschen Satz, bei der Rundung und bei fehlenden Unterlagen. Mit wenigen Gewohnheiten vermeiden Sie diese.

Den richtigen Satz wählen

Prüfen Sie für jede Leistung einzeln, welcher Satz gilt. Ein Mix aus Waren und Dienstleistungen kann verschiedene Sätze auslösen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Informationen der ESTV.

Auf Rappen runden

Rechnen Sie mit mehreren Nachkommastellen und runden Sie erst den Endbetrag auf Rappen. Ab 0.5 Rappen runden Sie auf, darunter ab. Bei Barzahlungen ist eine Rundung des Totals auf 5 Rappen üblich.

Berechnung dokumentieren

Bewahren Sie Rechnungen, Belege und Berechnungen für die Buchhaltung auf. Wer den Weg vom Netto- zum Bruttobetrag belegen kann, beantwortet Rückfragen schneller.

Bei Unsicherheit prüfen

Ein Online-Mehrwertsteuer-Rechner liefert eine schnelle Gegenprobe. Bei komplexen Fällen, etwa gemischten Leistungen, ziehen Sie einen Steuerberater bei.

Nächster Schritt

Rechnen Sie Ihren nächsten Betrag zuerst von Hand nach den obigen Formeln und kontrollieren Sie das Ergebnis mit dem MWST-Rechner Schweiz. Prüfen Sie danach, ob Ihre Rechnung Satz, MWST-Betrag und Bruttobetrag getrennt ausweist.

Häufige Fragen

Welcher MWST-Satz gilt für Restaurantbesuche in der Schweiz?

Für Speisen und Getränke, die Sie im Restaurant konsumieren, gilt in der Regel der Normalsatz von 8,1%. Bei Take-away-Lebensmitteln kann der reduzierte Satz von 2,6% zur Anwendung kommen. Die genaue Abgrenzung im Einzelfall regelt die ESTV, prüfen Sie dort die aktuellen Angaben.

Muss ich auf eine Rechnung an Privatpersonen MWST ausweisen?

Sind Sie MWST-pflichtig, schulden Sie die Steuer auch auf Leistungen an Privatpersonen. Sie ist im Preis enthalten. Üblich und empfehlenswert ist es, Satz und MWST-Betrag oder zumindest den Hinweis «inkl. MWST» auszuweisen. Was Sie ausweisen, muss korrekt sein. Details finden Sie bei der ESTV.

Wie runde ich die MWST-Beträge korrekt auf Rappen?

Rechnen Sie zunächst mit allen Nachkommastellen und runden Sie das Ergebnis kaufmännisch auf Rappen, also ab 0.5 Rappen auf und darunter ab. Bei Barzahlungen ist die Rundung des Totalbetrags auf 5 Rappen üblich. Wenden Sie die Methode in Ihrer Buchhaltung einheitlich an.

Quellen

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