Gesellschaftsvertrag - OG (offene Gesellschaft)
Diese Vorlage für einen Gesellschaftsvertrag einer Offenen Gesellschaft (OG) in Österreich hilft Ihnen, die rechtlichen Grundlagen für Ihre Unternehmensgründung festzuhalten. Sie enthält alle wichtigen Klauseln, die Sie benötigen, um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter klar zu definieren.
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Gesellschaftsvertrag OG Muster Österreich: Vorlage & Anleitung
Die Gründung einer Offenen Gesellschaft (OG) in Österreich erfordert einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag. Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Unser umfassendes Muster für einen Gesellschaftsvertrag einer OG in Österreich bietet Ihnen eine detaillierte Vorlage, die Sie einfach an Ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen können. Mit dieser Vorlage stellen Sie sicher, dass alle wesentlichen rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und sparen wertvolle Zeit bei der Unternehmensgründung.
Was ist eine Offene Gesellschaft (OG) in Österreich?
Die Offene Gesellschaft (OG) ist nach dem österreichischen Recht eine Personengesellschaft, die durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zur Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks unter einer gemeinsamen Firma (des Unternehmens) gekennzeichnet ist. Gemäß § 178 Unternehmensgesetzbuch (UGB) haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die OG ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft, die am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Sie eignet sich besonders für kleinere und mittlere Unternehmen, bei denen ein hohes Maß an Vertrauen und persönlicher Beteiligung der Gesellschafter besteht.
Bestandteile eines Gesellschaftsvertrags für eine OG
Ein detaillierter Gesellschaftsvertrag für eine OG sollte mindestens folgende Kernelemente gemäß den Grundsätzen des UGB und der Rechtsprechung umfassen:
- Firma und Sitz der Gesellschaft: Die genaue, im Firmenbuch einzutragende Bezeichnung der Gesellschaft sowie der im Inland gelegene Sitz.
- Gegenstand des Unternehmens: Eine präzise Beschreibung des gewerblichen oder freiberuflichen Zwecks, den die Gesellschaft verfolgt.
- Namen und Daten der Gesellschafter: Vollständige Angaben zu allen Gründungsgesellschaftern, einschließlich Geburtsdatum und Wohnsitz.
- Einlagen der Gesellschafter: Festlegung der Art und des Werts der von jedem Gesellschafter zu erbringenden Einlage (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen). Die Höhe der Einlagen beeinflusst die Gewinnverteilung und die Haftung.
- Gewinn- und Verlustverteilung: Vereinbarte Regelungen zur Aufteilung von Gewinnen und Verlusten. Gemäß § 121 UGB erfolgt diese im Zweifel nach Köpfen, sofern der Vertrag keine prozentuale Verteilung vorsieht.
- Geschäftsführung und Vertretung: Klare Bestimmungen, wer zur Geschäftsführung und zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt ist. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt (§ 114 UGB), die Vertretung erfolgt grundsätzlich durch alle Gesellschafter gemeinsam (§ 125 UGB), sofern keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
- Gesellschafterversammlungen: Regelungen zur Einberufung, Beschlussfassung und Stimmrecht der Gesellschafter.
- Dauer der Gesellschaft: Festlegung, ob die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit oder befristet gegründet wird.
- Austritt, Ausschluss und Tod von Gesellschaftern: Detaillierte Regelungen, wie mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters umzugehen ist, einschließlich Abfindungsansprüchen und dem Fortbestand der Gesellschaft (§§ 130 ff. UGB).
- Auflösung und Liquidation: Verfahren zur Beendigung der Gesellschaft und zur Verteilung des verbleibenden Vermögens nach Begleichung der Schulden.
Daten und Informationen, die für den Vertrag benötigt werden
Um die Vorlage für Ihren Gesellschaftsvertrag OG optimal auszufüllen, benötigen Sie folgende Informationen:
- Gesellschafterinformationen: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnadresse und Staatsangehörigkeit jedes einzelnen Gesellschafters.
- Gesellschaftsdaten: Der geplante Firmenname (muss eindeutig sein und den Zusatz "Offene Gesellschaft" oder "OG" enthalten), der genaue Sitz der Gesellschaft in Österreich und die Art der geplanten gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
- Einlagen: Genaue Aufschlüsselung der Art und des Wertes der von jedem Gesellschafter zu leistenden Einlage (z.B. Barbetrag, Übertragung von Vermögenswerten, Übernahme von Verbindlichkeiten, Arbeitsleistung).
- Kapital: Das insgesamt zur Verfügung stehende Stammkapital und die Aufteilung der Einlagen.
- Gewinn- und Verlustverteilung: Der vereinbarte Schlüssel (z.B. prozentual nach Einlagehöhe oder nach Köpfen), nach dem Gewinne und Verluste verteilt werden sollen.
- Geschäftsführung und Vertretung: Namen der Gesellschafter, die die Geschäftsführung übernehmen und die Gesellschaft nach außen vertreten sollen, sowie die Art der Vertretung (Einzel- oder Gesamtvertretung).
- Besondere Vereinbarungen: Alle zusätzlichen Klauseln, die Sie vereinbaren möchten, wie z.B. Wettbewerbsverbote, Regelungen zur Entnahme von Gewinnen, Vorkaufsrechte oder die Bedingungen für den Ausschluss eines Gesellschafters.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung der Vorlage und detaillierte Klauselerläuterung
Unsere Muster-Vorlage für den Gesellschaftsvertrag einer OG in Österreich ist darauf ausgelegt, Ihnen eine klare Struktur zu bieten. So nutzen Sie sie am besten:
- Herunterladen und Sichern: Laden Sie das Musterdokument herunter und speichern Sie es an einem sicheren Ort. Erstellen Sie eine Kopie, um das Original zu schützen.
- Gründliche Lektüre: Lesen Sie den gesamten Vertragsentwurf sorgfältig durch. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Klauseln und deren potenzielle Auswirkungen verstehen.
- Ausfüllen der Platzhalter: Ersetzen Sie alle Platzhalter, die in eckigen Klammern [ ] oder durch spezielle Formatierung (z.B. kursiv) gekennzeichnet sind, mit Ihren konkreten Daten und Vereinbarungen. Seien Sie hierbei so präzise und vollständig wie möglich.
- Anpassung der Standardklauseln: Nicht jede Klausel in der Vorlage ist für jede OG zwingend erforderlich oder gewünscht. Passen Sie die Klauseln an Ihre spezifische Geschäftsidee und die Bedürfnisse Ihrer Gesellschafter an. Entfernen Sie nicht benötigte Abschnitte oder ergänzen Sie fehlende Punkte.
- Erläuterung spezifischer Klauseln (Beispiele):
- Gewinn- und Verlustverteilung: Wenn Sie von der gesetzlichen Regelung (pro Kopf) abweichen möchten, legen Sie hier die genauen Prozentsätze fest. Beispiel: "Gewinne und Verluste werden nach dem Verhältnis der jeweiligen Geschäftsanteile verteilt. Die Geschäftsanteile entsprechen den ursprünglichen Einlagen."
- Wettbewerbsverbot: "Kein Gesellschafter darf während der Dauer der Gesellschaft und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft im selben oder einem ähnlichen Geschäftszweig in Österreich tätig werden."
- Nachschusspflicht: "Sollte das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der Verbindlichkeiten nicht ausreichen, sind die Gesellschafter verpflichtet, auf Aufforderung der Geschäftsführung weitere Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von jeweils EUR [Betrag] zu leisten."
- Vorkaufsrecht: "Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haben die verbleibenden Gesellschafter ein Vorkaufsrecht an dessen Geschäftsanteil. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb von [Anzahl] Wochen nach Mitteilung des Ausscheidens erfolgen."
- Schiedsgerichtsklausel: "Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Gesellschaftsvertrag ergeben oder damit zusammenhängen, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der [Name der Institution] von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden."
- Entnahmeregelungen: "Die Gesellschafter dürfen monatliche Entnahmen bis zu einem Betrag von EUR [Betrag] tätigen, sofern die Liquidität der Gesellschaft dies zulässt und die Zustimmung der Geschäftsführung vorliegt."
- Rechtliche und steuerliche Prüfung: Lassen Sie den ausgefüllten und angepassten Vertragsentwurf von allen Gesellschaftern sorgfältig prüfen. Anschließend ist es unerlässlich, dass ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Steuerberater den Entwurf auf rechtliche Konformität, Vollständigkeit und steuerliche Auswirkungen überprüft. Dies ist besonders wichtig, da die OG eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit sich bringt.
- Unterzeichnung: Nach der finalen Abstimmung und etwaigen Korrekturen unterzeichnen alle Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag. Es wird empfohlen, mehrere gleichlautende Originalausfertigungen anzufertigen, damit jeder Gesellschafter ein Exemplar erhält.
Besondere Klauseln und Anwendungsfälle
Je nach Art des Unternehmens und den individuellen Bedürfnissen der Gesellschafter können zusätzliche Klauseln sinnvoll sein, um spezifische Situationen abzudecken und potenzielle Konflikte proaktiv zu lösen:
- Wettbewerbsverbot: Schützt die Gesellschaft vor direkter Konkurrenz durch eigene Gesellschafter, sowohl während der Laufzeit des Vertrags als auch für einen definierten Zeitraum danach.
- Nachschusspflicht: Regelt, ob und in welchem Umfang Gesellschafter verpflichtet sind, über ihre ursprünglichen Einlagen hinaus Kapital nachzuschießen, falls die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dies kann die finanzielle Stabilität der Gesellschaft erhöhen.
- Vorkaufsrecht/Vorhandrecht: Gibt den verbleibenden Gesellschaftern das Recht, den Geschäftsanteil eines ausscheidenden Gesellschafters zu erwerben, bevor dieser an externe Dritte verkauft wird. Dies dient der Aufrechterhaltung der Gesellschafterstruktur.
- Schiedsgerichtsklausel: Vereinbart, dass Streitigkeiten außergerichtlich durch ein Schiedsgericht beigelegt werden, was oft schneller und vertraulicher ist als staatliche Gerichtsverfahren.
- Entnahmeregelungen: Definiert klar, wann und in welcher Höhe Gesellschafter Gewinne entnehmen dürfen, um die Liquidität der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig den Gesellschaftern Einkommen zu ermöglichen.
- Regelungen bei Tod eines Gesellschafters: Bestimmt, ob die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters fortbesteht und wer dessen Rechte und Pflichten übernimmt (z.B. Erben, verbleibende Gesellschafter). Dies ist entscheidend für die Fortführung des Unternehmens.
- Investitionsklauseln: Falls externe Investoren beteiligt werden sollen, können Klauseln zur Aufnahme neuer Gesellschafter und deren Mitspracherechten aufgenommen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gesellschaftsvertrag OG in Österreich
Wie erstellt man einen Gesellschaftsvertrag für eine OG?
Ein Gesellschaftsvertrag für eine OG wird erstellt, indem die Gesellschafter alle wesentlichen Aspekte ihrer Zusammenarbeit schriftlich festhalten. Dies umfasst die Regelung von Firma, Sitz, Gegenstand, Einlagen, Gewinnverteilung, Geschäftsführung und Vertretung. Eine Muster-Vorlage, wie die hier angebotene, dient als wertvolle Struktur und Checkliste, die individuell angepasst werden muss. Eine rechtliche Überprüfung durch einen Anwalt wird dringend empfohlen.
Was sind die Vor- und Nachteile einer offenen Gesellschaft (OG)?
Vorteile: Einfache und kostengünstige Gründung, da kein Mindestkapital vorgeschrieben ist und keine notarielle Beurkundung der Satzung erforderlich ist (nur für bestimmte Gewerbe). Direkte Mitbestimmung und Entscheidungsfindung der Gesellschafter. Hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung. Direkte Gewinnentnahme und transparente Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter.
Nachteile: Die gravierendste Nachteile ist die persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung aller Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen für Gesellschaftsschulden (§ 178 UGB). Dies birgt ein hohes Risiko. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist komplexer als bei Kapitalgesellschaften und erfordert oft die Zustimmung aller Gesellschafter. Die Gesellschaft endet grundsätzlich mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Gibt es ein Muster für einen Gesellschaftsvertrag für eine offene Gesellschaft (OG)?
Ja, es gibt zahlreiche Muster und Vorlagen für Gesellschaftsverträge von offenen Gesellschaften in Österreich. Diese dienen als Ausgangspunkt für die Erstellung eines individuellen Vertrags. Die hier bereitgestellte Vorlage ist darauf ausgelegt, die wesentlichen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und eine flexible Anpassung zu ermöglichen.
Warum gründet man eine OG?
Eine OG wird oft gegründet, wenn zwei oder mehr Personen ein gemeinsames Unternehmen führen möchten und dabei ein hohes Maß an persönlicher Beteiligung, Vertrauen und direkter Kontrolle wünschen. Die einfache und kostengünstige Gründung sowie die Möglichkeit zur direkten Mitgestaltung sind häufige Gründe. Sie eignet sich gut für kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe oder freiberufliche Zusammenschlüsse, bei denen die Gesellschafter eng zusammenarbeiten.
Wo finde ich eine Vorlage für einen Gesellschaftsvertrag?
Vorlagen für Gesellschaftsverträge finden Sie online auf spezialisierten Websites für Unternehmensgründung, bei Anwaltskanzleien, Steuerberatern oder auf den Seiten von Wirtschaftskammern und Förderstellen. Die hier angebotene Vorlage ist ein Beispiel für eine solche Ressource.
Was sind die Nachteile einer offenen Gesellschaft (OG)?
Der Hauptnachteil der OG ist die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Dies stellt ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Weitere Nachteile sind die potenzielle Instabilität bei Ausscheiden eines Gesellschafters und die im Vergleich zu Kapitalgesellschaften oft geringere Attraktivität für externe Investoren.
Welche Steuern zahlt eine OG?
Die OG selbst zahlt keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Stattdessen werden die Gewinne der OG den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen im Rahmen der Einkommensteuererklärung (bei natürlichen Personen) oder Körperschaftsteuer (bei juristischen Personen als Gesellschafter) versteuert. Dies wird als Transparenzprinzip bezeichnet. Die OG ist jedoch umsatzsteuerpflichtig, sofern sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt.
Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer OG?
Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Haftung (unbeschränkt bei OG, beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen bei GmbH), der Rechtspersönlichkeit (OG ist keine juristische Person, GmbH ist eine juristische Person), dem Gründungsprozess (OG einfacher und günstiger, GmbH erfordert Mindestkapital und Notar) und der Besteuerung (Transparenzprinzip bei OG, Körperschaftsteuer bei GmbH).
Ist eine OG eine juristische Person?
Nein, die Offene Gesellschaft (OG) ist in Österreich keine juristische Person. Sie ist eine rechtsfähige Personengesellschaft (Gesamthandsgemeinschaft), die zwar selbst Rechte und Pflichten eingehen und klagen oder verklagt werden kann, aber keine eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne einer juristischen Person besitzt.
Wie muss ein Gesellschaftsvertrag aussehen?
Ein Gesellschaftsvertrag für eine OG muss zwingend schriftlich abgefasst sein, um seine Gültigkeit zu behalten. Eine notarielle Beurkundung ist für die Gründung einer OG selbst nicht erforderlich, kann aber für bestimmte Einlagen (z.B. Liegenschaften) notwendig sein. Der Vertrag sollte klar, vollständig und widerspruchsfrei alle vereinbarten Regelungen enthalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Verwendung einer detaillierten Vorlage und die Prüfung durch einen Rechtsexperten sind ratsam.
Vorteile und Nachteile einer OG im Detail
Die Wahl der Offenen Gesellschaft als Rechtsform für Ihr Unternehmen in Österreich bringt spezifische Chancen und Risiken mit sich:
Vorteile:
- Einfache und kostengünstige Gründung: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital, und die Gründung ist formlos (schriftlicher Vertrag genügt) und schnell durchführbar.
- Direkte Mitbestimmung und Kontrolle: Alle Gesellschafter sind grundsätzlich zur Geschäftsführung berechtigt und haben direkten Einfluss auf die Unternehmensführung.
- Hohe Flexibilität: Der Gesellschaftsvertrag kann sehr individuell gestaltet werden, um die internen Beziehungen und Abläufe präzise zu regeln.
- Transparenz und Besteuerung: Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert (Transparenzprinzip), was eine Doppelbesteuerung vermeidet.
- Einfache Aufnahme neuer Gesellschafter: Mit Zustimmung aller bestehenden Gesellschafter können neue Partner aufgenommen werden.
Nachteile:
- Unbeschränkte persönliche Haftung: Dies ist der gravierendste Nachteil. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§ 178 UGB). Gläubiger können sich direkt an das Privatvermögen eines jeden Gesellschafters halten.
- Solidarische Haftung: Ein Gesellschafter kann von einem Gläubiger zur Zahlung der gesamten Schuld herangezogen werden, auch wenn diese von einem anderen Gesellschafter verursacht wurde. Er kann dann zwar intern Regress nehmen, das Risiko bleibt aber bestehen.
- Fortbestand der Gesellschaft: Grundsätzlich führt das Ausscheiden, der Tod oder die Insolvenz eines Gesellschafters zum Ende der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen (z.B. Fortsetzungsklausel) vorsieht.
- Eingeschränkte Übertragbarkeit von Anteilen: Die Übertragung eines Geschäftsanteils an Dritte erfordert in der Regel die Zustimmung aller übrigen Gesellschafter, was die Flexibilität einschränkt.
- Geringere Kreditwürdigkeit: Die persönliche Haftung kann zwar die Kreditwürdigkeit erhöhen, birgt aber auch Risiken für die Gesellschafter.
Vergleich der OG mit anderen Rechtsformen in Österreich
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Hier ein Vergleich der OG mit anderen gängigen Formen in Österreich:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
- Haftung: Bei der GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen; die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage.
- Rechtspersönlichkeit: Die GmbH ist eine juristische Person.
- Gründung: Erfordert ein Mindeststammkapital von EUR 35.000 (davon EUR 17.500 bei Gründung einzuzahlen) und eine notarielle Beurkundung.
- Besteuerung: Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne; Gewinnausschüttungen werden zusätzlich bei den Gesellschaftern besteuert.
- Geeignet für: Größere Unternehmen, die Haftungsbeschränkung suchen, und solche, die externe Investoren anziehen möchten.
- Einzelunternehmen:
- Haftung: Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
- Rechtspersönlichkeit: Keine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Gründung: Sehr einfach und kostengünstig, oft nur durch Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.
- Besteuerung: Gewinne werden direkt dem Einzelunternehmer zugerechnet und mit dessen Einkommensteuer versteuert.
- Geeignet für: Freiberufler, Kleingewerbetreibende, bei denen das Risiko überschaubar ist.
- Ges.m.b.H. & Co. KG (GmbH & Co. KG):
- Haftung: Eine Mischform, bei der die Komplementär-GmbH die unbeschränkte Haftung übernimmt, aber selbst eine Haftungsbeschränkung aufweist. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
- Rechtspersönlichkeit: Die GmbH ist eine juristische Person, die KG selbst ist eine Personengesellschaft.
- Gründung: Komplexer, erfordert sowohl die Gründung einer GmbH als auch einer KG.
- Besteuerung: Transparenzprinzip für die Kommanditisten, Körperschaftsteuer für die Komplementär-GmbH.
- Geeignet für: Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung wünschen, aber die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft nutzen wollen.
Praxisbeispiele für Gesellschaftsverträge von OGs
Um die Anwendung der Klauseln zu verdeutlichen, hier einige typische Szenarien:
- Beispiel 1: Handwerksbetrieb
Zwei befreundete Handwerker gründen eine OG für ein Installationsgeschäft. Sie bringen beide Werkzeuge und Fahrzeuge als Sach- und Bareinlagen ein. Im Vertrag wird festgelegt, dass sie beide gleichberechtigt geschäfts- und vertretungsbefugt sind und Gewinne sowie Verluste nach Köpfen teilen. Ein Vorkaufsrecht für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters ist vereinbart. - Beispiel 2: Beratungsunternehmen
Drei Berater mit unterschiedlichen Spezialisierungen gründen eine OG. Die Einlagen erfolgen primär in Form von Arbeitsleistung und Know-how. Die Gewinnverteilung erfolgt prozentual entsprechend der erwarteten Beitragsvolumina, wobei ein Teil als Fixum und ein Teil als erfolgsabhängiger Bonus ausgestaltet ist. Es wird ein striktes Wettbewerbsverbot vereinbart. - Beispiel 3: Online-Shop
Ein IT-Experte und ein Marketing-Spezialist gründen eine OG für einen Online-Handel. Der IT-Experte bringt die technische Plattform ein (Sach- und Dienstleistungseinlage), der Marketing-Spezialist übernimmt die Kundengewinnung und -betreuung. Die Gewinnverteilung ist an die jeweiligen Beiträge gekoppelt. Für den Fall von Liquiditätsengpässen wird eine Nachschusspflicht vereinbart.
Ein gut durchdachter und individuell angepasster Gesellschaftsvertrag ist das Fundament für eine erfolgreiche und harmonische Zusammenarbeit in einer Offenen Gesellschaft. Unser Muster bietet Ihnen die notwendige Struktur und Sicherheit, um diesen wichtigen Schritt rechtssicher zu gestalten.
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Gesellschaftsvertrag - OG (offene Gesellschaft)
Gründung der Gesellschaft
Die Gesellschafter gründen hiermit eine Offene Gesellschaft (OG) nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Die Firma der Gesellschaft lautet: __________.
Der Sitz der Gesellschaft ist: __________.
Gegenstand des Unternehmens ist: __________.
Die Gesellschaft besteht aus __________ Gesellschaftern.
Einlagen der Gesellschafter
Der Gesellschafter __________, geboren am __________, mit Wohnsitz __________, leistet eine Einlage in Form einer im Wert von __________ EUR.
Der Gesellschafter __________, geboren am __________, mit Wohnsitz __________, leistet eine Einlage in Form einer im Wert von __________ EUR.
Gewinn- und Verlustverteilung
Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden unter den Gesellschaftern wie folgt verteilt:
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